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beschwern angewiesen weiden können, und daß eine spätere iöeiivDuguiig nur Dann Stall finDet, wenn für Dai Versäumen deS allgemeinen Termins vollkommen genügende Emschutdiguna vorliegt.
Oie belr^ff.uden Herren Beamten werden die Besichtigungstage so anordnen, daß die Verzeichnisse der zuzutassenven Stuten spätesten» Ende Dezembers hier eingegangen sein können, und haben die Orisbebörven diese Bekanntmachung sowie lie demnächstigen Termine auf geeignete Weise zur Kenntniß ver Pferdezüchter zu bringen. Cassel am 25. September 1667.
Königliche Landgestüleirektion.
v. Esch st rulh.
4. Die Stadt Iohann-Georgenstadt, im Königreich Sachsen, im Erzgebirge belegen, ist am 19. v. M. durch eine verheerende gcuerörunlt fast ganz in Äsche gelegt und ihre Einwohnerschaft, deren Beschäftigung hauptsächlich in Spitzenklöppelei beste >t, dadurch in die drückendste Noth verseht worden Ueber 30 Personen sind verunglückt und von den 3<uo Einwohnern der Stadt sind mehr als
3000 obdachslos geworden. Zur durchgreifenden Linderung dieser Noth bedarf es um so schleunigerer Hulse, als im Gebirge schon mit dem M»- nal September die rauhere Jahreszeit begonnen hat. Nicht nur die Ausdehnung des Uujlüji, sondern auch die Rücksicht auf die durch das neue BundcSverhällniß begründete Gemeinsamkeit der Interessen der gejammten Norddeutschen Bevölkerung fordern dringend dazu auf, den nothleidcnden Einwohnern der abgebrannten Stadt thatkräftig beiznsteyen.
Behufs der Empfangnahme und Sammlung milder Gaben für die unglücklichen Abgebrannten ist Die Bildung von Vereinen von hieraus bereits in Anregung gebracht worden, und ich wenoemich vertrauensvoll an die Bewoh ier des Regierungsbezirks mit Der dringenden Bitte, daß sie nach ihren Kräften zur Linderung der großen Noth beisteuern mögen.
Cassel am 26 September 1867.
Die Königliche Administration von Kurhessen.
Im Auftrage:
M i l k l e r.
5. Auf das unterm 23. März 1834 verbriefte 3} prozentige Kurhessische Slaatsanlehn von ursprünglich = 1,260,850 Thalern soll ein weiterer Betrag von 55,tW Thalern abgetragen werd.n. In Folge Dit deshalb heute Statt gehabten Berloosung der betreffenden Schuldverschreibungen sind folgende Nummern gezogen worden:
Lit. A, i 1000 T Haler,
Nr. 7, 13, 32, 101, 132, 167, 197, 210, 228, 230, 254, 258, 273, 296, 322, 329, 348, 353, 357, 360, 379, 351, 404, 448, 460, 465, 502, 573, 577, 597.
Lil. B. â ÖUO Thäler.
Nr. 7, 16, 19, 68, 92, 316, 360, 367, 375, 380, 382, 383, 397, 451, 461, 478, 504, 511, 522, 550, 558, 565, 578, 580, 599, 608, 623, 642, 695, 712, 713, 715, 722, 802, 808.
Lil. C, a 250 Thal r.
Nr. 20, 24, 50, 83, 84, 95, 130, 153, 158, 2C2, 211, 222, 232, 241, 255, 264.
Lit. I), Ä 100 Thaler.
Nr. 8, 14, 25, 79. 99, 109, 112. 115, 122, 255, 299, 303, 3 5, 311, 332, 856, 367, 385, 39b 3j9, 400, 404, 412, 433, 453, 493, 517, 561, 577, 586, 588, 599.
Lil. E, » 50 Thaler.
Nr. 23, 29, 90, 92. 98, 102.
Es werden diese Schuldverschreibungen hiermit dergestalt gekündigt, daß sie am 31. Dezember b. I. einzulösen sind. An eie Inhaber der Schuldverschreibungen ergeht daher die Aufforderung gegen Zurückgabe derselben, sowie aller dazu gehörigen Zinsabschnitte und Talons an dem gedachten Tage die Kapitalbeträge, welche nur b i s zu demselben verzinset werden, bei der dritten Abtheilung Der Hauptstaalskasse dahier in Empfang zu nehmen.
Sodann wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nachfolgende, durch Berloosung schon früher rückzahlbar gewordene Schuldverschribungen jene» Anlehne noch nicht eingelöst sind.
1) rückzahlbar am 31. Dezember 1864:
Lit. I). Nr. 1.7 über lOO Thaler.
2) rückzahlbar am 31. Dezember 1865:
Lit. I). Nr. 448 über 100 Thaler;
„ E. „ 96 „ 50 „
3) rückzahlbar am 31. Dezember 1866:
Lit. B. Nr. 398 über 500 Thaler;
„ C. „ 278 „ 250 „