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den bisherigen OberappellationSgerichtSrath von Baumbach zum Vicepräsidenten; ferner
die Oberappellationsgerichtsräthe : K a u p, G l e i m, Thomas S ch effer, Martin und Neuber hier- selbst unter Belassung ihres bisherigen Karakters und Ranges zu Mitgliedern,
den Obergerichts- und Geheimen Justizrath Grandidier hierselbst unter Belassung seines Karakters und Ranges als Geheimer Justizrath,
die Obergerichtsräthe: Mertz aus Hanau, G ansland t in Marburg, Schultheis, Klingender, Vogel und Köhler hierselbst zu Appellations- gerichtsräthen bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Cassel;
den bisherigen Staatsprokurator Ludwig Möli zum Oberstaatsanwalt für das Departement des Königlichem Appellationsgcrichts zu Cassel;
den bisherigen Kreisgerichtsdirektor Consbrnch in Angermünde zum Direktor des Königlichen Kreisgerichts zu Cassel;
den bisherigen Obergerichtsrath Lang in Hanau zum Direktor des dortigen Königlichen Kreisgerichts;
den bisherigen Obergerichtsrath Karl Kraushaar zu Cassel zum Direktor des Königlichen Kreisgerichts zu Marburg;
den bisherigen Amtmann, Hofgerichtsrath S ch r ö- der in Hadamar, zum Direktor des Königlichen Kreisgerichts in Fulda;
den bisherigen Obergerichtsrath Just. Schultheis lr in Fulda zum Direktor des Königlichen Kreisgerichts in Rotenburg;
den bisherigen Obergerichtsrath Otto Gleim in Rinteln zum Direktor des dortigen Königlichen KreiS- gerichts ■— zu ernennen.
Der Appellationsgerichtsrath Schultze in Magdeburg ist in gleicher Eigenschaft an das Königl. Appellationsgericht zu Cassel versetzt.
Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Oberge- richtSreferendarien Gustav Sto eb er,Friedrich S unke l, Friedrich Ludwig v. Stiernberg, Albert Etienne, Hermann Coing, Wilhelm S ch e f f e r, Wilhelm E w «ld, Hermann Siegmund Gr au, Ernst Reim er des, Dr. Heinrich Matthias, Emil Pfaff, Ernst v. Wille, Eduard Ame ln n g, Karl Heinrich Giller, Viktor Wilhelm Alexander B aum- gard, Adolph Heldmann, Dr. Theodor S ch e ll- mann, Christlan Kind, Lothar Volz, Heiyrich Schröder, Karl Wilhelm Moritz v. Baumbach, Karl Walther, Rudolph Köhler, Otto Wille, Oskar S p o r l d e r, Rudolph Fenner, Karl Cala- minus, Karl Philipp v. Hagen, Ludwig Eduard Schaub, Friedrich Adolph Liborius Wippermann, Karl Ries, Hermann M e tz, Karl K n a tz, Gottlieb Rohde, Karl Heinrich Groß, Friedrich Scheffer, Karl Rabe, Hermann Keßler, Karl Osius, Julius Rieß und Wilhelm Göbell.
Der Gerichtsassessor Philipp Fischer ist aus dem Departement des Königlichen Appellationsgerichts zu Arnsberg in das zu Cassel versetzt.
Der bisherige Kreisgerichtssekretair und Depo- sitalkassenrendant, Rechnungsrath Friedrich Karl Kneer aus Hechingen, ist zum Departementskassi- rer und Rechnungsrevisor bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Cassel ernannt.
Der Hülfslehrer am Gymnasium zu Hanau, Dr. Karl Kraus e, ist zum ordentlichen Lehrer an demselben ernannt worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden-
1. Die Königliche Regierung dahier hat um Bezeichnung eines zur Versehung der Phhsikats- und Amtswundarztstelle zu Waldkappel während der Dauer ihrer Erledigung gegen entsprechende Vergütung geeigneten jungen Arztes ersucht, weshalb zu Bewerbungen hierdurch aufgefordert wird.
Außerdem hat die Königliche Regierung in Fulda unter Bezugnahme auf den §. 11 der Medizinalordnung vom 10. Juli 1830 anher .mitgetheilt, daß der nach Bayern zurücktretende, mit Verfe- Hung der Gerichtsarztstelle zu Hilders beauftragte Dr. Rheinischwon diesem Auftrage entbunden worden sei, weshalb auch deshalbige Bewerbungen erwünscht sein werden.
Cassel am 16. September 1867-
Königliches Obermedizinalkollegium das.
Cramer. Tt. Schwarzenberg.
2. Geeignete Bewerber um die erledigte Amts- wundarztstelle zu Gudensberg werden aufgefordert, ihre peshalbigen Gesuche binnen drei Wochen anher einzureichen.
Cassel am 19. September 1867.
Königliche Regierung.
v. Motz.
vt. Matth ei.
3. Bekanntmachung, die Smtenbestcbtl'gung für die Deckzeit
1868 betreffend.
Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Königlichen Polizeidirektionen und Landrathsämter vom Monat Oktober a. c. an die Termine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschäler im kommenden Jahre bestimmten Stuten den betreffenden Kreisthierärzten zur vor- schriftsmäßigen Besichtigung vorzuführen sind.
Es wird dabei wiederholt ldaran erinnert, daß nur gesunde, kräftige, gut gebaute und wohlgehal tene, zur Nachzucht völlig geeignete und nicht mit Erb- oder Angenfehlern behaftete Stuten den Land- 1*