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6. Geeignete Bewerber um die erledigte AmtS- wundarztstelle zu Gudensberg werden aufgefordert, ihre deshalbigen Gesuche binnen drei Wochen an­her einzureichen.

Cassel am 19. September 1867.

Königliche Regierung.

v. Motz.

vt. Matth ei.

7- Bekanntmachung, die Stutenbesichtigung für die Deckzeit

1868 betreffend.

Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Königlichen Polizeidirektionen und Landraths­ämter vom Monat Oktober a. c. an die Ter­mine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschäler im kommenden Jahre bestimmten Stuten den betreffenden Kreisthierärzten zur vor­schriftsmäßigen Besichtigung vorzuführen sind.

Es wird dabei wiederholt daran erinnert, daß nur gesunde, kräftige, gut gebaute und wohlgehal­tene, zur Nachzucht völlig geeignete und nicht mit Erb- oder Augensehlern behaftete Stuten den Land­beschälern zugewiesen werden können, und daß eine spätere Besichtigung nur dann Statt findet, wenn für das Versäumen des allgemeinen Termins voll­kommen genügende Entschuldigung vorliegt.

Die betreffenden Herren Beamten werden die Besichtigungstage so anordnen, daß die Verzeich­nisse der zuzulassenden Stuten spätestens Ende Dezembers hier eingegangen sein können, und haben die Ortsbehörden diese Bekanntmachung sowie die demnächstigen Termine auf geeignete Weise zur Kenntniß der Pferdezüchter zu bringen. Cassel am 25. September 1867.

Königliche Landgestütdirektion.

v. Eschstruth.

8. Ernennungen Königlicher Regierung zu Hanau.

Der Lehrer Adam Kempf zu Züntersbach ist zum Lehrer an der Schule zu Höchst ernannt worden.

9. Die Stadt Johann-Georgenstadt, im Königreich Sachsen, im Erzgebirge belegen, ist am 19. v. M. durch eine verheerende Feuerbrunst fast ganj in Asche gelegt und ihre Einwohnerschaft, bereu Beschäftigung hauptsächlich in Spitzenklöppelei be- steht, dadurch in die drückendste Noth versetzt wor­den. Ueber 30 Personen sind verunglückt und von den 3700 Einwohnern der Stadt sind mehr als 3000 obdachslos geworden. Zur durchgreifende« Linderung dieser Noth bedarf es um so schleuni­gerer Hülfe, als im Gebirge schon mit dem Mo­nat September die rauhere Jahreszeit begönne« hat. Nicht nur die Ausdehnung des Unglücks, sondern auch die Rücksicht auf die durch das neue Gundesverhältniß begründete Gemeinsamkeit der Interessen der gesammten Norddeutschen Bevölke­rung fordern dringend dazu auf, den nothleidcnden Einwohnern der abgebrannten Stadt thatkräftig beizusteheu.

Behufs der Empfangnahme und Sammlung milder Gaben für die unglücklichen Abgebrannten ist die Bildung von Vereinen von hieraus bereits in Anregung gebracht worden, und ich wende mich vertrauensvoll an die Bewohner des Regierungs­bezirks mit der dringenden Bitte, daß sie nach ihren Kräften zur Linderung der großen Noth beisteuern mögen.

Cassel am 28. September 1867.

Die Königliche Administration von Kurhessen.

Im Auftrage:

Mittler.

10. Nach nunmehr beendigter Abhörung und definitiv geschehenem Abschlusse der vorjährigen Rechnung der Civilwittwen- und Waisenanstalt für die acht Rangklassen wird nachstehend ein Auszug dieser Rech­nung veröffentlicht, wie solches im §. 27 der Statuten jener Anstalt angeordnet ist.

A. Einnahme. Wr. Sgr. Hlr. 1) Bestand vom Jahre 1865 ...... 11,511 15 7 2) Beiträge der Interessenten, und zwar: Thlr. Sgr. Hlr. al rückständige ans der Rechnung von 1865 . 515 25 — b] dergl. von nachträglich aufgenommenen oder in ihren Leistungen erhöheten Theilhabern..... 2 10 —

c] für das Jahr 1866 von 1090 Personen . . . 20,239 4 2 ---------—---------20,757 9 2

3) Einkaufsgelder, und zwar: ^rückständige aus der Rechnung von 1865 .... 8,337 6 6 dergl. von nachträglich aufgenommenen Theilhabern . . 246 --- q von den im Jahre 1866 neu hinzugetretenen Interessenten 3,470 — — dj dergl. bei dem Fortrücken in höhere Beitragsklassen nach'

§. 2 der Statutenzusätze vom 6. Februar 1860. . . l,pl0---