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6. Geeignete Bewerber um die erledigte AmtS- wundarztstelle zu Gudensberg werden aufgefordert, ihre deshalbigen Gesuche binnen drei Wochen anher einzureichen.
Cassel am 19. September 1867.
Königliche Regierung.
v. Motz.
vt. Matth ei.
7- Bekanntmachung, die Stutenbesichtigung für die Deckzeit
1868 betreffend.
Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Königlichen Polizeidirektionen und Landrathsämter vom Monat Oktober a. c. an die Termine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschäler im kommenden Jahre bestimmten Stuten den betreffenden Kreisthierärzten zur vorschriftsmäßigen Besichtigung vorzuführen sind.
Es wird dabei wiederholt daran erinnert, daß nur gesunde, kräftige, gut gebaute und wohlgehaltene, zur Nachzucht völlig geeignete und nicht mit Erb- oder Augensehlern behaftete Stuten den Landbeschälern zugewiesen werden können, und daß eine spätere Besichtigung nur dann Statt findet, wenn für das Versäumen des allgemeinen Termins vollkommen genügende Entschuldigung vorliegt.
Die betreffenden Herren Beamten werden die Besichtigungstage so anordnen, daß die Verzeichnisse der zuzulassenden Stuten spätestens Ende Dezembers hier eingegangen sein können, und haben die Ortsbehörden diese Bekanntmachung sowie die demnächstigen Termine auf geeignete Weise zur Kenntniß der Pferdezüchter zu bringen. Cassel am 25. September 1867.
Königliche Landgestütdirektion.
v. Eschstruth.
8. Ernennungen Königlicher Regierung zu Hanau.
Der Lehrer Adam Kempf zu Züntersbach ist zum Lehrer an der Schule zu Höchst ernannt worden.
9. Die Stadt Johann-Georgenstadt, im Königreich Sachsen, im Erzgebirge belegen, ist am 19. v. M. durch eine verheerende Feuerbrunst fast ganj in Asche gelegt und ihre Einwohnerschaft, bereu Beschäftigung hauptsächlich in Spitzenklöppelei be- steht, dadurch in die drückendste Noth versetzt worden. Ueber 30 Personen sind verunglückt und von den 3700 Einwohnern der Stadt sind mehr als 3000 obdachslos geworden. Zur durchgreifende« Linderung dieser Noth bedarf es um so schleunigerer Hülfe, als im Gebirge schon mit dem Monat September die rauhere Jahreszeit begönne« hat. Nicht nur die Ausdehnung des Unglücks, sondern auch die Rücksicht auf die durch das neue Gundesverhältniß begründete Gemeinsamkeit der Interessen der gesammten Norddeutschen Bevölkerung fordern dringend dazu auf, den nothleidcnden Einwohnern der abgebrannten Stadt thatkräftig beizusteheu.
Behufs der Empfangnahme und Sammlung milder Gaben für die unglücklichen Abgebrannten ist die Bildung von Vereinen von hieraus bereits in Anregung gebracht worden, und ich wende mich vertrauensvoll an die Bewohner des Regierungsbezirks mit der dringenden Bitte, daß sie nach ihren Kräften zur Linderung der großen Noth beisteuern mögen.
Cassel am 28. September 1867.
Die Königliche Administration von Kurhessen.
Im Auftrage:
Mittler.
10. Nach nunmehr beendigter Abhörung und definitiv geschehenem Abschlusse der vorjährigen Rechnung der Civilwittwen- und Waisenanstalt für die acht Rangklassen wird nachstehend ein Auszug dieser Rechnung veröffentlicht, wie solches im §. 27 der Statuten jener Anstalt angeordnet ist.
A. Einnahme. Wr. Sgr. Hlr. 1) Bestand vom Jahre 1865 ...... 11,511 15 7 2) Beiträge der Interessenten, und zwar: Thlr. Sgr. Hlr. al rückständige ans der Rechnung von 1865 . 515 25 — b] dergl. von nachträglich aufgenommenen oder in ihren Leistungen erhöheten Theilhabern..... 2 10 —
c] für das Jahr 1866 von 1090 Personen . . . 20,239 4 2 ---------—---------20,757 9 2
3) Einkaufsgelder, und zwar: ^rückständige aus der Rechnung von 1865 .... 8,337 6 6 dergl. von nachträglich aufgenommenen Theilhabern . . 246 --- q von den im Jahre 1866 neu hinzugetretenen Interessenten 3,470 — — dj dergl. bei dem Fortrücken in höhere Beitragsklassen nach'
§. 2 der Statutenzusätze vom 6. Februar 1860. . . l,pl0---