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1867

Wochenblatt

für Ä e n

JegiernngsbezirkHanau

Hanau, Donnerstag den 3. Bktober 1867.

Gesetzgebung

Die Nr. 70 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:

1) Gesetz vom 17. Mai 1867, betreffend die Ab­änderung des Artikels 69 der Verfassungsur­kunde und des Artikels 1 des Gesetzes vom 30. April 1851 (Gesetzsamml. S. 213), sowie die­jenigen Abänderungen der Verordnung über die Wahl der Abgeordneten vom 30. Mai 1849, welche Behufs Anwendung derselben in den mit der Preußischen Monarchie neu vereinigten Lan­destheilen erforderlich werden.

2) Verordnung vom 14. September 1867, be­treffend die Bezeichnung derjenigen direkten Steuern, nach deren Maßgabe die Urwähler in drei Abtheilungen getheilt werden, sowie die Feststellung der Wahlbezirke für Die ersten Wah­len zum Hause der Abgeordneten in den durch

die Gesetze vom 20. September und 24. De­zember 1866 mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen, nebst Verzeichniß der Wahlbezirke, Wahlorte und der in den einzel­nen Bezirken zu wählenden Anzahl von Ab­geordneten.

3) Bekanntmachung der Königlichen Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 20. September 1867, betreffend die Wahlen zum Abgeordnetenhause.

4) Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer-

5) Reglement zu der Verordnung vom 30. Mai 1849, dem Gesetze vom 17. Mai 1867 und der Verordnung vom 14. September 1867 über die Ausführung der ersten Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 20. September unv 24. Dezember 1866 mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen.

Die Nr 71 desselben Blattes enthält:

Bekanntmachung, betreffend die Einsetzung der Regierung zu Cassel auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 22. Februar 1867,

Mit Bezug auf §. 14 der Allerhöchsten Verordnung vom 22. Februar d. J end die Or­ganisation der Verwaltungsbehörden in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen X^ Folgendes bekannt gemacht.

am 1.

hierdurch

Die nach der angeführten Allerhöchsten Verordnung konstituirte Regierung ^C a^H

Oktober d. I. in Wirksamkeit. " V

§. 2.

Mit dem genannten Tage gehen.folgende Behörden ein: