M 40
1867
Wochenblatt
für Ä e n
JegiernngsbezirkHanau
Hanau, Donnerstag den 3. Bktober 1867.
Gesetzgebung
Die Nr. 70 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:
1) Gesetz vom 17. Mai 1867, betreffend die Abänderung des Artikels 69 der Verfassungsurkunde und des Artikels 1 des Gesetzes vom 30. April 1851 (Gesetzsamml. S. 213), sowie diejenigen Abänderungen der Verordnung über die Wahl der Abgeordneten vom 30. Mai 1849, welche Behufs Anwendung derselben in den mit der Preußischen Monarchie neu vereinigten Landestheilen erforderlich werden.
2) Verordnung vom 14. September 1867, betreffend die Bezeichnung derjenigen direkten Steuern, nach deren Maßgabe die Urwähler in drei Abtheilungen getheilt werden, sowie die Feststellung der Wahlbezirke für Die ersten Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch
die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen, nebst Verzeichniß der Wahlbezirke, Wahlorte und der in den einzelnen Bezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten.
3) Bekanntmachung der Königlichen Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 20. September 1867, betreffend die Wahlen zum Abgeordnetenhause.
4) Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer-
5) Reglement zu der Verordnung vom 30. Mai 1849, dem Gesetze vom 17. Mai 1867 und der Verordnung vom 14. September 1867 über die Ausführung der ersten Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 20. September unv 24. Dezember 1866 mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen.
Die Nr 71 desselben Blattes enthält:
Bekanntmachung, betreffend die Einsetzung der Regierung zu Cassel auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 22. Februar 1867,
Mit Bezug auf §. 14 der Allerhöchsten Verordnung vom 22. Februar d. J end die Organisation der Verwaltungsbehörden in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen X^ Folgendes bekannt gemacht.
am 1.
hierdurch
Die nach der angeführten Allerhöchsten Verordnung konstituirte Regierung ^C a^H
Oktober d. I. in Wirksamkeit. " V
§. 2.
Mit dem genannten Tage gehen.folgende Behörden ein: