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theilt und an deren Besitzer die Zahlung der Zinsen sowohl als des Kapitals, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht iuMi« schen die Originalschutdverschreibungen dahier p»B gelegt oder die Zinsabschnitte ausbezahkk sein werden, geleistet werden wird.
Cassel am 31 August 1867.
Königliche Direktion bei Vanbe$!rebittaffe. Wangemann.
Tt Gau.
2. Die Königliche Regierung in Fulda hat den Wunsch ausgesprochen, daß ein angehender Arzt, der zugleich Wundarzt und Geburtshelfer, interi- Mistisch mit der Praxis zu Friedewald und den Geschäften des dortselbst erledigten PhhsikatS beauftragt werde.
Diejenigen Aerzte, welche etwa zur Uebennahme dieses Auftrags bereit sind, werden aufgefordert, dies binnen 4 Wochen anher anzuzeigen, mit dem Bemerken, daß man die Bewilligung einer angemessenen Vergütung zu beantragen beabsichtigt. Cassel am 4. September 1867.
Königliches Obermedizinalkollegium daselbst. Cramer.
Tt. Schwarzenberg.
3. Geeignete Bewerber um die erledigte PbhsikatS- und Amtswundarztstelle für den Iustizamtsbezirk Bischhausen, mit dem Wohnsitz zu Waldkappel, werden hierdurch oufgesordert, ihre Bewerbungsge- snche binnen 3 Wochen anher einzureichen. Cassel am 12. September 1867. Königliche Regierung.
Rieß.
rt. Matthei.
* BeLmmtmaâmrg
Vom 1. Oktober b. J. ab kommt das Reglement für Benutzung der Preußischen Eisenbahn- telegraphen zur Beförderung solcher Depeschen, welche nicht den Eisenbahnrienst betreffen, gültig vom 1. Juli 1867, bei Benutzung deS Bahntelegraphen der Main-Weser-Bahn in Anwendung.
Er wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bierkurch der Depeschen- »erkehr zwischen den Telegrophenstationen der Main-Weser-Bahn und der Main-Necker-Bahn eine Aenderlmg nicht erleidet.
Cassel am 10, September 1867.
Die Centralhireklion der Main- Weser-B ahn.
& Gntsverpa^tnn^.
DaS Domänengut zu Wannfrie'd, im Kreise Eschwege, mit Wobn- und Wirthschaftsgebäuden versehen und 334 Casseler Acker Grundfläche ent
haltend, soll auf 18 Jahre von Petri 1868 w yerpachtet werden. Oeffentlicher Termin hierzu wird auf
Dienstag den 15. Oktober d. I., Vormittags 10 Uhr, in das Regierungslokal zu Saffet bestimmt. Du Pachtbedingungen liegen im Sekretariate der unterzeichneten Behörde und bei der Renterei Esch Wege zur Einsicht offen.
Königliche Oberfinanzkammer. Bechtel.
6 . Durch Beschluß des Königlichen Kriegsmim- steriums sowie des Königlichen Ministeriums bei; Innern vom 20. v. Bk. ist denjenigen Zögling» der Gildungsanstalt für jüdische Elemenrarlehru M Hannover, welche durch den Königlichen Prü fungskommisiarius mit einem Befähigungszeugnissk versehen worden sind, die Begünstigung zugestau- den worden, ihrer Mititairpflicht durch eine sechè' wöchentliche Dienstleistung bei einem Infanterieregimente zu genügen.
In Gemäßheit einer Verfügung Königlicher Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 7. d. M., z. Wr. 10.540 H d. I., wirb solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht Hanau am 13. September 1867.
Königliche Regierung. Kühneri.
rt. v. Witzleben.
7 (Vrrtsver Pachtung
Das Domänengnt zu Marjoß, im Kreise Schlüchtern, 377 Hanauer Morgen Grundfläche mit Wohn- und Wirthschaftsgebäuden enthaltend, soll von Petritag 1868 an anderweit auf 18 Jahre verpachtet werden, wozu öffentlicher Termin auf Freitag den 11. Oktober b. I.,
Vormittags 10 Uhr, in das Regierungslokal zu Cassel bestimmt wird. Die Pachtbedingnngen liegen im Sekretariate bet unterzeichneten Behörde und bei der Rentere! Steinau zur Einsicht offen.
Cassel am 12 September 1867. Königliche Oberfinanzkammer. Bechtel.
Tt. Schmelz. ।
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Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehorden.
1. Bekanntmachung, den Gewerbebetrieb im Umherziehen betr.
Polizeidir ektion zu Hanau. Alle die- jenigen Einwohner des Kreises, welche du ®e«
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