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Die von der Militairkommission nach gegensei­tigem Uebereinkommen erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und eventuell gegen stem- pelpflichtige Quittung sofort baar bezahlt.

Sogenannte Luxuspferve werden bei zu hoher Preisforverung vom Handel ausgeschlossen, eben­so die zu wenig entwickelten, oder solche, die zu schwach, schwerfällig und ordinair, den Ansprüchen an ein Militair - Zug- oder Reitpferd nicht zu entsprechen erwarten lassen; auch Pferde, welche durch zu frühen Gebrauch gelitten haben, mangel­haft gebaut, mit bedeutenden Knochen- oder ande­ren erheblichen Fehlern behaftet und nicht gän­gig sind.

Pferde, deren Mängel den Kauf gesetzlich rück­gängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstat­tung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unko­sten zurückzunehmen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit eisernem, zweckmäßigem Gebiß, eine starke Kopf- Halter von Leder oder Hanf mit zwei dergleichen mindestens 6 Fuß langen starken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Berlin am 29. Juni 1867.

Kriegsministerium, Abtheil, für das Remonte- wesen.

sgez.) von Schoen, (gez.) Hartrott.

3. Andreas Ullmann zu Frommershausen hat dahier angezeigt und bei Königlichem Justizamte Hl. dahier eivlich erhärtet, daß die in seinem Be­sitze befindlich gewesenen, auf den Inhaber lau­tenden Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse über je 50 Thlr.:

Serie D* Nr. 4831 vom 10. März 1854, mit den bis zum 1. März 1879 einschließlich lau­fenden Zinsabschnitten unv dem Talon, und

Serie Db Nr. 2862 vom 2. April 1846, mit den bis zum 1. September 1872 einschließlich lausenden Zinsabschnitten und dem Talon, abhan­den gekommen seien.

Es werden daher nach Vorschrift des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 die gegen­wärtigen Inhaber der fraglichen Schuldverschrei­bungen und Zinsabschnitte aufgefordert, sich, un­ter deren Vorlegung, alsbald, spätestens aber vor dem Ablaufe von drei Monaten nach der demnächstlgen zweiten Aufforderung, welche in Jahresfrist erfolgen wird, bei der Landeskredit- kasie zu melden, widrigenfalls Duplikatscheine er* stellt und an deren Besitzer die Zahlung der Zinsen towohl als des Kavitals, stets zwei Jahre ^^ elngetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwi- fchen die Ongmalschuldverschreibungen dahier vor­

gelegt oder die Zinsabschnitte ausbezahlt sein werden, geleistet werden wird.

Cassel am 3L August 1867.

Königliche Direktion der Landeskreditkasse. Wangemann.

vt. Gau.

4. In dem im fünften Wahlkreise des Regierungs­bezirks Cassel, bestehend aus den Kreisen Mar­burg, Frankenberg nebst dem Kreise Böhl und Kirchhain, am 31. August d. J. Statt gehabten Wahllermine ist, ausweislich der vom unterfer­tigten Wahlkommissare heute vorgenommenen Er­mittelung und Feststellung des Wahlergebnisses, der Herr Oberbürgermeister Friedrich Nebel­thau zu Cassel mit absoluter Stimmenmehrheit, nämlich mit 4537 von 5220 gültig abgegebenen Stimmen, zum Abgeordneten für den bevorstehen­den Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt worden.

Der Vorschrift im §. 29 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 1. Juli 1867 ent­sprechend, wird solches hiermit bekannt gemacht.

Marburg am 4. September 1867.

Der Wahlkommissar für den V. Wahlkreis im Regierungsbezirke Cassel:

Regierungsdirektor Wegner.

5. Bekanntmachung.

Im Lokale der hiesigen früheren Münze sollen verschiedene Gegenstände, welche zu deren Ausstat­tunggehörten, namentlich: eine Roßkunst mit Guß- eisentheilen ; ein durch dieselbe betriebenes Streck­walzwerk mit zwei, einander gegenüberliegenden Walzenpaaren ans Hartguß, mit Walzen von je 4 Zoll Länge und 3| Zoll Durchmesser; zwei zur Bewegung mittelst der Hand eingerichtete Justir- Walzwerke, mit Walzen aus Guß stahl von je 5 Zoll Länge und 4 Zoll Durchmesser; mehrere Ausstückelungsmaschinen (Durchschläge) von ver­schiedener Größe mit Stöcken aus Bronce; drei größere Prägestöcke von verschiedenem Kaliber, aus Bronce, mit der zugehörigen Einrichtung; ein Prägestock schwersten Kalibers aus Gußeisen, mit Zubehör; zwei Schmiedeblasbälge, verschiedene Schmiede- und! Schlosserwerkzeuge; Waagen und Gewichte; eine Anzahl Großalmeröder- und Gra­phitschmelztiegel (die letzter» bis 500 Mark Ein­satz fassend); eine Quantität guter Gußstahl, alter Stahl, altes Schmiede- und Gußeisen ; ein großer Schrank und verschiedene sonstige Gegenstände, öffentlich auf das Meistgebot gegen alsbaldige pBaarzahlung versteigert werden. Termin hierzu ist auf

Donnerstag den 12. September d. 3., Vormittags von 8 bis 12 Uhr,

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