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Die von der Militairkommission nach gegenseitigem Uebereinkommen erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und eventuell gegen stem- pelpflichtige Quittung sofort baar bezahlt.
Sogenannte Luxuspferve werden bei zu hoher Preisforverung vom Handel ausgeschlossen, ebenso die zu wenig entwickelten, oder solche, die zu schwach, schwerfällig und ordinair, den Ansprüchen an ein Militair - Zug- oder Reitpferd nicht zu entsprechen erwarten lassen; auch Pferde, welche durch zu frühen Gebrauch gelitten haben, mangelhaft gebaut, mit bedeutenden Knochen- oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gängig sind.
Pferde, deren Mängel den Kauf gesetzlich rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit eisernem, zweckmäßigem Gebiß, eine starke Kopf- Halter von Leder oder Hanf mit zwei dergleichen mindestens 6 Fuß langen starken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Berlin am 29. Juni 1867.
Kriegsministerium, Abtheil, für das Remonte- wesen.
sgez.) von Schoen, (gez.) Hartrott.
3. Andreas Ullmann zu Frommershausen hat dahier angezeigt und bei Königlichem Justizamte Hl. dahier eivlich erhärtet, daß die in seinem Besitze befindlich gewesenen, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse über je 50 Thlr.:
Serie D* Nr. 4831 vom 10. März 1854, mit den bis zum 1. März 1879 einschließlich laufenden Zinsabschnitten unv dem Talon, und
Serie Db Nr. 2862 vom 2. April 1846, mit den bis zum 1. September 1872 einschließlich lausenden Zinsabschnitten und dem Talon, abhanden gekommen seien.
Es werden daher nach Vorschrift des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 die gegenwärtigen Inhaber der fraglichen Schuldverschreibungen und Zinsabschnitte aufgefordert, sich, unter deren Vorlegung, alsbald, spätestens aber vor dem Ablaufe von drei Monaten nach der demnächstlgen zweiten Aufforderung, welche in Jahresfrist erfolgen wird, bei der Landeskredit- kasie zu melden, widrigenfalls Duplikatscheine er* stellt und an deren Besitzer die Zahlung der Zinsen towohl als des Kavitals, stets zwei Jahre ^^ elngetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwi- fchen die Ongmalschuldverschreibungen dahier vor
gelegt oder die Zinsabschnitte ausbezahlt sein werden, geleistet werden wird.
Cassel am 3L August 1867.
Königliche Direktion der Landeskreditkasse. Wangemann.
vt. Gau.
4. In dem im fünften Wahlkreise des Regierungsbezirks Cassel, bestehend aus den Kreisen Marburg, Frankenberg nebst dem Kreise Böhl und Kirchhain, am 31. August d. J. Statt gehabten Wahllermine ist, ausweislich der vom unterfertigten Wahlkommissare heute vorgenommenen Ermittelung und Feststellung des Wahlergebnisses, der Herr Oberbürgermeister Friedrich Nebelthau zu Cassel mit absoluter Stimmenmehrheit, nämlich mit 4537 von 5220 gültig abgegebenen Stimmen, zum Abgeordneten für den bevorstehenden Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt worden.
Der Vorschrift im §. 29 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 1. Juli 1867 entsprechend, wird solches hiermit bekannt gemacht.
Marburg am 4. September 1867.
Der Wahlkommissar für den V. Wahlkreis im Regierungsbezirke Cassel:
Regierungsdirektor Wegner.
5. Bekanntmachung.
Im Lokale der hiesigen früheren Münze sollen verschiedene Gegenstände, welche zu deren Ausstattunggehörten, namentlich: eine Roßkunst mit Guß- eisentheilen ; ein durch dieselbe betriebenes Streckwalzwerk mit zwei, einander gegenüberliegenden Walzenpaaren ans Hartguß, mit Walzen von je 4 Zoll Länge und 3| Zoll Durchmesser; zwei zur Bewegung mittelst der Hand eingerichtete Justir- Walzwerke, mit Walzen aus Guß stahl von je 5 Zoll Länge und 4 Zoll Durchmesser; mehrere Ausstückelungsmaschinen (Durchschläge) von verschiedener Größe mit Stöcken aus Bronce; drei größere Prägestöcke von verschiedenem Kaliber, aus Bronce, mit der zugehörigen Einrichtung; ein Prägestock schwersten Kalibers aus Gußeisen, mit Zubehör; zwei Schmiedeblasbälge, verschiedene Schmiede- und! Schlosserwerkzeuge; Waagen und Gewichte; eine Anzahl Großalmeröder- und Graphitschmelztiegel (die letzter» bis 500 Mark Einsatz fassend); eine Quantität guter Gußstahl, alter Stahl, altes Schmiede- und Gußeisen ; ein großer Schrank und verschiedene sonstige Gegenstände, öffentlich auf das Meistgebot gegen alsbaldige pBaarzahlung versteigert werden. Termin hierzu ist auf
Donnerstag den 12. September d. 3., Vormittags von 8 bis 12 Uhr,
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