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Wochenblatt

für den

RegierungsbezirkHanau.

Hanau^ Donnerstag

Gesetzgebung.

Die Nr. 57 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:

1) Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1867, betreffend die Einrichtung besonderer Verwaltungsstellen für den früheren Großherzoglich Hessischen Kreis Vöhl und den früheren Baierischen Bezirk Orb.

2) Allerhöchster Erlaß vom 26. Juli 1867, betreffend das Verfahren in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 (Gesetz­sammlung Seite 555, 875, 876) der Monarchie cinverleibten Landestheilen bei Anträgen auslän­discher Behörden auf Auslieferung verfolgter Per­sonen.

3) Bekanntmachung Königlicher Administration von Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 16. Au­gust 1867, die Gestattung der Ausdehnung des Geschäftsbetriebs der Feuer- und Lebensversicher- rungsgesellschaftRoyal" in Liverpool auch in den neuen Landestheilen.

4) Auf den Grund der §§. 10 und 14 des Wahl­gesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bunde» vom 15. Oktober 1866 und gemäß §. 9 des dazu ergangenen Reglements vom 1. Juli 1867 setze ich für den ganzen Umfang deS StaatS den Tag der Wahl für die erste Legislaturperiode des Reichstags aus

den 31. August d. I. hierdurch fest.

Berlin am 16. August 1867.

Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.

den 29. August 1867.

Die Nr. 58 desselben Blattes enthält:

1) Bekanntmachung des Herrn Finanzministers vom 8. August d. I., den bei Erhebung des Stem­pels im vormaligen Königreiche Hanuover, sowie den Herzogthümern Schleswig und Holstein nach dem Mittelwerthe aufgestellten Tarif für den Wechselstempel betreffend.

2) Die von Königlicher Provinzialsteuerdirektion vom 16. August d. I. bewirkte Veröffentlichung:

a) des Regulativs für die Erhebung der Stem­pelsteuer von Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern in den durch die Gesetze vom 20. September und vom 24. Dezember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landertheilen ; b) Gesetz vom 29. Juni 1861, wegen Erhebung der Stempelsteuer von Zeitungen, Zeitschrif­ten und Anzeigeblättern;

e) Gesetz vom 26. September 1862, betreffend die Stempelsteuer von ausländischen Zeitun­gen, Zeitschriften und Anzeigeblättern.

3) Bekanntmachung des Herrn Finanzministers vom 10. August d. I. die zur Berechnung und Feststellung der Erbschaftsabgaben errichteten Behörden un­ter der BezeichnungErbschaftSsteuerfiScalat" betreffend.

Ernennungen und Beförderungen.

Der Inspektor der Realschule mit Progymnasium zu Eschwege, Johann Valentin Roßbach, ist auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden.