Wochenblatt
für den
RegierungsbezirkHanau.
Hanau^ Donnerstag
Gesetzgebung.
Die Nr. 57 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:
1) Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1867, betreffend die Einrichtung besonderer Verwaltungsstellen für den früheren Großherzoglich Hessischen Kreis Vöhl und den früheren Baierischen Bezirk Orb.
2) Allerhöchster Erlaß vom 26. Juli 1867, betreffend das Verfahren in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 (Gesetzsammlung Seite 555, 875, 876) der Monarchie cinverleibten Landestheilen bei Anträgen ausländischer Behörden auf Auslieferung verfolgter Personen.
3) Bekanntmachung Königlicher Administration von Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 16. August 1867, die Gestattung der Ausdehnung des Geschäftsbetriebs der Feuer- und Lebensversicher- rungsgesellschaft „Royal" in Liverpool auch in den neuen Landestheilen.
4) Auf den Grund der §§. 10 und 14 des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bunde» vom 15. Oktober 1866 und gemäß §. 9 des dazu ergangenen Reglements vom 1. Juli 1867 setze ich für den ganzen Umfang deS StaatS den Tag der Wahl für die erste Legislaturperiode des Reichstags aus
den 31. August d. I. hierdurch fest.
Berlin am 16. August 1867.
Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.
den 29. August 1867.
Die Nr. 58 desselben Blattes enthält:
1) Bekanntmachung des Herrn Finanzministers vom 8. August d. I., den bei Erhebung des Stempels im vormaligen Königreiche Hanuover, sowie den Herzogthümern Schleswig und Holstein nach dem Mittelwerthe aufgestellten Tarif für den Wechselstempel betreffend.
2) Die von Königlicher Provinzialsteuerdirektion vom 16. August d. I. bewirkte Veröffentlichung:
a) des Regulativs für die Erhebung der Stempelsteuer von Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern in den durch die Gesetze vom 20. September und vom 24. Dezember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landertheilen ; b) Gesetz vom 29. Juni 1861, wegen Erhebung der Stempelsteuer von Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern;
e) Gesetz vom 26. September 1862, betreffend die Stempelsteuer von ausländischen Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern.
3) Bekanntmachung des Herrn Finanzministers vom 10. August d. I. die zur Berechnung und Feststellung der Erbschaftsabgaben errichteten Behörden unter der Bezeichnung „ErbschaftSsteuerfiScalat" betreffend.
Ernennungen und Beförderungen.
Der Inspektor der Realschule mit Progymnasium zu Eschwege, Johann Valentin Roßbach, ist auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden.