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1867.

Wochenblatt für den RegierungsbezirkHanau.

Hanau> Donnerstag den 22. August 1867.

Gesetzgebung.

Die Nr. 54 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:

1) Verordnung vom 29. Juli 1867, betreffend das Diensteinkommen der öffentlichen Volksschullehrer in dem Regierungsbezirke Cassel.

2) Bekanntmachung, die Ernennung der Wahlkom­missare für die acht Wahlkreise im Regierungs­bezirke Cassel zu den Wahlen für den Reichstag des Norddeutschen Bundes.

3) Bekanntmachung, wonach die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes des FeuerassekurationsvereinS in Altona in den neuen Landestheilen genehmigt worden ist.

Die Nr. 55 desselben Blattes enthält:

Bekanntmachung des Herrn Provinzialsteuerdirek- torS vom 13. August 1867: Bestimmungen über die Verwendung von Stempelmarken zu stempelpflich­tigen Schriftstücken, mit Ausnahme der Wechsel, für die Bezirke der Provinzialsteuerdirektionen zu Hannover undCassel und den Kreis Schmalkalden.

Die Nr. 56 desselben Blattes enthält:

Bekanntmachung des Herrn Provinzialsteuerdirek­tors vom 9. August 1867, betreffend das Verzeich­nt der UebergangSstraßen und der an denselben gelegenen Hebe- und Abfertiguugsstellen an der Grenzlinie von Preußen rc. gegen Bayern und Hes­sen rc. rc.

E T n en n uuge n und B e f ör d er u n g en.

Der Repositar Schäffer bei dem Königlichen Obergerichte zu Cassel,

der Aktuar Kersting bei dem Königlichen Justiz- amte zu Lichtenau und

der Aktuar Flies bei dem Königlichen Justizamte zu Volkmarsen sind in den Ruhestand versetzt.

Der Bergrath Heinrich Christian S a l l m a n n zu So.oden und der Repositar bei der Oberberg- und Salzwerksdirektion Johann Heinrich Ellenberger zu Cassel, sind auf Nachsuchen vom 1. Oktober d. I. ab in den Ruhestand versetzt worden.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Bewerber um die erledigte Phhsikats- und Amtswundarztstelle zu Bieber werden hiermit auf­gefordert, ihre deshalbigen Gesuche mit Qualist­kationsnachweisen binnen drei Wochen anher ein­zureichen.

Hanau am 27. Juli 1867.

Königliche Regierung.

Kühn ert.

vt. v. Witzleben.

2. Da der Zeitraum von fünf Jahren, für wel­chen der Herr Oberappellationsgerichtsrath Kaup zum Mitgliede des engeren Ausschusses der Interes­senten der Civil-Wittwen- und Waisenanstalt für die Hof- und Civildiener der acht Rangklassen statutenmäßig gewählt worden ist, in kurzer Zeit zu Ende geht, so-werden die Herren Interessen­ten der genannten Anstalt aufgefordert, einen hier wohnenden Theilhaber derselben zum Mitglied?