A’ SS
1867.
Wochenblatt
für den
RegierungsbezirkHanau.
H a ii â u 1 Donnerstag den 18. Juli 1867.
Gesetzgebung.
Die Nr. 42 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:
Anleitung vom 21. Juni 1867 zur Ausführung der Vorschriften über die Gewerbesteuer von dem Gewerbebetriebe im Umherziehen. — (Gesetz wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 und Regulative, den Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend, vom 28. April 1824 und vom 4. Dezem- ber 1836, nebst den dazu ergangenen erläuternden, ergänzenden und abändernden Bestimmungen.)
Die Nr. 43 desselben Blattes enthält:
1) Bekanntmachung des Herrn Finsnzministers, betreffend die Erweiterung des freien Verkehrs mit Branntwein, Bier, Tabaksblättern und TabakS- fabrikaten.
2) deSgl. den Verkehr mit Branntwein nach und von Luxemburg betreffend.
Die Nr. 44 desselben Blattes enthält:
1) Verordnung vom 29. Juni 1867, betreffend die Einrichtung einer Königlichen Polizeiverwaltung zu Frankfurt a/M.
2) Bekanntmachung, betreffend die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein aus demjenigen Theile des Preußischen Regierungsbezirks Cassel, welcher aus dem ehemaligen Kurfürstenthum Hessen (mit Ausschluß der Grafschaft Schaumburg unv des Kreises Schmalkalden) besteht.
3) Bekanntmachung.
Auf Grund der §§. 10 und 15 des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 15. Oktober 1866 und gemäß §. 2 des dazu ergangenen Reglements vom 1. Juli 1867 setze ich für den ganzen Umfang des Staates den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten zu den bevorstehenden Wahlen für die erste Legislaturperiode des Reichstages zu beginnen hat, auf
den SO. Juli d I hierdurch fest. — Dre Bestimmung des Wahltages bleibt vorbehalten.
Berlin den 9. Juli 1867.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: v. Klützow.
4) Bekanntmachung der Königlichen Administration, Abtheil, der Finanzen, vom 11. Juli d. I , wonach den Angehörigen der neuen Landestheile, welche ein Gewerbe im Umherziehen betreiben, Gewerbescheine für das zweite Halbjahr 1867 gegen Entrichtung der Hälfte der Jahressteuersätze ertheilt werden sollen.
Ernennungen und Beförderungen.
Dem Nebenzoll rcheberAdam Menche zu Oldendorf, Kreis Schaumburg, ist bei seinem Uebertritt