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1867.

Wochenblatt

für den

RegierungsbezirkHanau.

H a ii â u 1 Donnerstag den 18. Juli 1867.

Gesetzgebung.

Die Nr. 42 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:

Anleitung vom 21. Juni 1867 zur Ausführung der Vorschriften über die Gewerbesteuer von dem Gewerbebetriebe im Umherziehen. (Gesetz wegen Ent­richtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 und Regulative, den Gewerbebetrieb im Umherziehen be­treffend, vom 28. April 1824 und vom 4. Dezem- ber 1836, nebst den dazu ergangenen erläuternden, ergänzenden und abändernden Bestimmungen.)

Die Nr. 43 desselben Blattes enthält:

1) Bekanntmachung des Herrn Finsnzministers, be­treffend die Erweiterung des freien Verkehrs mit Branntwein, Bier, Tabaksblättern und TabakS- fabrikaten.

2) deSgl. den Verkehr mit Branntwein nach und von Luxemburg betreffend.

Die Nr. 44 desselben Blattes enthält:

1) Verordnung vom 29. Juni 1867, betreffend die Einrichtung einer Königlichen Polizeiverwaltung zu Frankfurt a/M.

2) Bekanntmachung, betreffend die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein aus demjenigen Theile des Preußischen Regie­rungsbezirks Cassel, welcher aus dem ehemaligen Kurfürstenthum Hessen (mit Ausschluß der Graf­schaft Schaumburg unv des Kreises Schmalkal­den) besteht.

3) Bekanntmachung.

Auf Grund der §§. 10 und 15 des Wahlgesetzes für den Reichstag des Nord­deutschen Bundes vom 15. Oktober 1866 und gemäß §. 2 des dazu ergangenen Reglements vom 1. Juli 1867 setze ich für den ganzen Umfang des Staates den Tag, an welchem die Auslegung der Wäh­lerlisten zu den bevorstehenden Wahlen für die erste Legislaturperiode des Reichs­tages zu beginnen hat, auf

den SO. Juli d I hierdurch fest. Dre Bestimmung des Wahltages bleibt vorbehalten.

Berlin den 9. Juli 1867.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage: v. Klützow.

4) Bekanntmachung der Königlichen Administration, Abtheil, der Finanzen, vom 11. Juli d. I , wo­nach den Angehörigen der neuen Landestheile, welche ein Gewerbe im Umherziehen betreiben, Gewerbescheine für das zweite Halbjahr 1867 gegen Entrichtung der Hälfte der Jahressteuer­sätze ertheilt werden sollen.

Ernennungen und Beförderungen.

Dem Nebenzoll rcheberAdam Menche zu Olden­dorf, Kreis Schaumburg, ist bei seinem Uebertritt