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1867
ochenblatt
für den
SkegierullgsvezirkHanau
Hanau, Donnerstag den 4. Juli 1867
Gesetzgebung.
Die Nr. 37 des Amtsblattes für Hessen von diesem ; Jahre enthält:
i 1) Verordnung vom 1. Juni 1867, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das mit der Preußischen Monarchie vereinigte Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen und der vormaligen freien Stadt Frankfurt, sowie der vormals Königlich Bayerischen Landestheile.
2) Allgemeines Berggesetz für die Preußischen Staa- , ten. Vom 24. Juni 1865.
3) Bekanntmachung der Königlichen Administration von Kurheffen vom 22. Juni 1867, wonach die Königliche Departementsprüfungskommission für einjährige Freiwillige zum 2. Male in diesem Jahre am 9., 10. und 11. September d. I. im Stadtbau zu Cassel zusammentreten wird.
4) Bekanntmachung des Königlichen Oberforstkolle- giumö vom 22. Juni 1867, die anderweite Verwaltung der Kommunal- rc. Waldungen in der Herrschaft Schmalkalden betreffend.
Die Nr. 38 desselben Blattes enthält:
1) Erlaß des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, die Revierfeststellung sowie die Bestellung der Revierbeamten für die Bergreviere Cassel, Fulda und Schmalkalden betreffend.
2) Bekanntmachung Königlicher Oberberg- und Salzwerksdirektion vom 24, Juni 1867, die Annahme der Muthungen in den Bergrevieren Cassel, Fulda
und Schmalkalden vom 1. Juli d. J. an betreffend.
3) Bekanntmachung vom 20. Juni 1867, betreffend die Erhebung derUebergangsabgabe von Tabacksblättern und Tabacksfabrikaten.
Ernennungen und Beförderungen.
Der Forstinspektor, Forstmeister Georg Karl E n- gelhard zu Homberg, ist auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden.
Die erledigte Pfarrei Berneburg, in der Klasse Sontra, ist dem Pfarrer August Andreas M e t h e zu Kerspenhausen übertragen und
der Pfarreiverweser Karl Wilhem Carl zu Hellstein zum Pfarrer der erledigten Pfarrei zu Berkersheim, in der Klaffe Bockenheim, bestellt worden.
Der Revierförster Georg Wilhelm I u n g zu Treisbach ist in den Ruhestand versetzt worden.
Der Oberbuchhalter bei der Königlichen Administration, Abtheilung des Innern, Adolph Paar, ist zum Kassirer der Laudeskreditkaffe zu Cassel bestellt worden.
1.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden•
Vekra-Hanauer Elseickahii.
Auf der Bahnstrecke Wächtersbach-Hanau wird zur Bequemlichkeit des das Kinzigthal besuchenden