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JV 26.

. 1867

Wochenblatt

für den

Regierungsbezirk Hanau.

Danais Donnerstag den 27. Juni 1867.

Gesetzgebung.

Die Nr. 32 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:

1) Verordnung vom 1. Juni 1867, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit der Generalbrand­kasse zu Kassel auf die Bezirke Gersfeld, Orb und Vöhl.

2) Allgemeine Verfügung vom 6. Juni 1867, über die Befugniß zur Ausübung ärztlicher Praxis.

3) Bekanntmachung.

Die Königliche Generalkommission zur Aus­führung der Königlichen Verordnung vom 13. v. M., betreffend Servitutablösungen, Gemein­heitstheilungen und Zusammenlegung von Grund­stücken im vormaligen Kurfürstenthum Hessen, wird mit dem 1. Juli d. J. ihre Thätigkeit be­ginnen.

Schon vor dem 1. Juli können Provokationen auf Auseinandersetzungen nach der angeführten Verordnung an mich eingcreicht werden.

Castel am 13. Juni 1867.

Der Oberpräsident von Möller.

Die Nummer 33 desselben Blattes enthält:

1) Anleitung zur Veranlagung der Gewerbsteuer nach den Gesetzen vom 30. Mai 1820 und 19. Juli 1861 und den dazu ergangenen erläutern­den, ergänzenden und abändernden Vorschriften.

2) Bekanntmachung vom 12. Juni 1867, die Ge­stattung des Geschäftsbetriebs für die Rheinische Versicherungsgesellschaft zu Wiesbaden betreffend.

Die Nr. 34 desselben Blattes enthält:

Verordnung vom 13. Mai 1867, betreffend die Einführung der Allgemeinen Deutschen Wechselord­nung in das vormalige Kurfürstenthum Hessen.

Die Nr. 35 desselben Blattes enthält:

Bekanntmachung Königlichen Finanzministeriums vom 11. Juni 1867, die Bestimmung der Hebestel­len und Beamten zur Erhebung der Branntwein-, Braumalz- und Tabaksteuer im Bezirke j der König­lichen Provinzialsteuerdirektion zu Cassel betreffend.

Die Nr. 36 desselben Blattes enthält:

1) Verordnung vom 23. Mai 1867, betreffend die Organisation der Landgendarmerie in den neuer- worbenen Landestheilen.

2) Verordnung vom 14. Juni 1867, betreffend das Verhältniß der Preußischen Währung und des Preußischen Gemäßes zu der Währung und den- Gemäße der zum Provinzialsteuerdirektionsbezirke Cassel gehörenden Landestheile.

3) Bekanntmachung vom 15. Juni 1867, betreffend den Verkehr mit Branntwein, Bier und Tabak.

4) Bekanntmachung des Königlichen Obersteuerkolle­giums vom 15. Juni 1867, die Behufs Veran­lagung der Gewerbsteuer Statt gefundene Einthei- lung der Städte in Kurhessen in die verschiedenen Abtheilungen.

5) Bekanntmachung der Königlichen Generalkommis­sion vom 17. Juni 1867, die Annahme der Pro­vokationen auf Auseinandersetzungen nach der Kö­niglichen Verordnung vom 13. Mai d. I. au allen Wochentagen im Geschäftslokale dahier.