JV 26.
. 1867
Wochenblatt
für den
Regierungsbezirk Hanau.
Danais Donnerstag den 27. Juni 1867.
Gesetzgebung.
Die Nr. 32 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:
1) Verordnung vom 1. Juni 1867, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit der Generalbrandkasse zu Kassel auf die Bezirke Gersfeld, Orb und Vöhl.
2) Allgemeine Verfügung vom 6. Juni 1867, über die Befugniß zur Ausübung ärztlicher Praxis.
3) Bekanntmachung.
Die Königliche Generalkommission zur Ausführung der Königlichen Verordnung vom 13. v. M., betreffend Servitutablösungen, Gemeinheitstheilungen und Zusammenlegung von Grundstücken im vormaligen Kurfürstenthum Hessen, wird mit dem 1. Juli d. J. ihre Thätigkeit beginnen.
Schon vor dem 1. Juli können Provokationen auf Auseinandersetzungen nach der angeführten Verordnung an mich eingcreicht werden.
Castel am 13. Juni 1867.
Der Oberpräsident von Möller.
Die Nummer 33 desselben Blattes enthält:
1) Anleitung zur Veranlagung der Gewerbsteuer nach den Gesetzen vom 30. Mai 1820 und 19. Juli 1861 und den dazu ergangenen erläuternden, ergänzenden und abändernden Vorschriften.
2) Bekanntmachung vom 12. Juni 1867, die Gestattung des Geschäftsbetriebs für die Rheinische Versicherungsgesellschaft zu Wiesbaden betreffend.
Die Nr. 34 desselben Blattes enthält:
Verordnung vom 13. Mai 1867, betreffend die Einführung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung in das vormalige Kurfürstenthum Hessen.
Die Nr. 35 desselben Blattes enthält:
Bekanntmachung Königlichen Finanzministeriums vom 11. Juni 1867, die Bestimmung der Hebestellen und Beamten zur Erhebung der Branntwein-, Braumalz- und Tabaksteuer im Bezirke j der Königlichen Provinzialsteuerdirektion zu Cassel betreffend.
Die Nr. 36 desselben Blattes enthält:
1) Verordnung vom 23. Mai 1867, betreffend die Organisation der Landgendarmerie in den neuer- worbenen Landestheilen.
2) Verordnung vom 14. Juni 1867, betreffend das Verhältniß der Preußischen Währung und des Preußischen Gemäßes zu der Währung und den- Gemäße der zum Provinzialsteuerdirektionsbezirke Cassel gehörenden Landestheile.
3) Bekanntmachung vom 15. Juni 1867, betreffend den Verkehr mit Branntwein, Bier und Tabak.
4) Bekanntmachung des Königlichen Obersteuerkollegiums vom 15. Juni 1867, die Behufs Veranlagung der Gewerbsteuer Statt gefundene Einthei- lung der Städte in Kurhessen in die verschiedenen Abtheilungen.
5) Bekanntmachung der Königlichen Generalkommission vom 17. Juni 1867, die Annahme der Provokationen auf Auseinandersetzungen nach der Königlichen Verordnung vom 13. Mai d. I. au allen Wochentagen im Geschäftslokale dahier.