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Findet die Ausschneidung wegen Häufigkeit der Bißwunden , oder wegen der Gefahr, wichtige Theile zu zerschneiden, oder wegen der Verstümmelung'des Kran, ken nicht Statt, so ist das bloße Erweitern mit dem Messer durch Einschnitte und Auswaschen der Wunden, sowie eine aufmerksame Behandlung derselben mit lieg’ laugesalz anzuwenden.
)n der ganzen Zeit vom Bisse an bis zum Ausbruche der Wasserscheu kann die Ausschneidung und Actzung der Wunde oder Narbe vorgenommen werden.
Während der Behandlung der Bißwunde hat der Verletzte alle heftige Anstrengungen und Arbeiten zu meiden, sich mäßig zu bewegen, und leichte, nicht zu nahrhafte, besonders Pflanzenspeisen zu genießen, aller erhitzenden Dinge aber sich sorgfältig zu enthalten, und in nicht zu heißer Temperatur zu bleiben,
Uebrigens müssen vorzüglich bei dem Gebissenen Muth und Heiterest erhalten, alle niederdrückcndc Gemüthsbewegungen, Aerger, Schrecken, Kummer, vermieden, und eine sehr geregelte Lebensart vom Kranken geführt werden.
Weigert sich ein Gebissener, ärztliche Hülle anzuneh- nem, so hat die Polizei das Recht, ibn“ um die übrigen Einwohner vor der Gefahr der Wasserscheu zu schützen, auf viele Wochen in eine Wohnung zu verbannen, und unter strenge polizeiliche Aussicht zu setzen
Ganz gleich sind Vorsicht, Verhallen und Behandlung bei der Bißwunde von einem tollen, wie von einem der Wuth nur verdächtigen Hunde, bei der von einem in die wahre Wuth verfallenen, sowie von einem bloß vermeintlich wüthenden andern Thiere. In den letzter« Fällen ist also bei einem Menschen, der gebissen oder begeifert worden , eben so zu verfahren, als sei eS von einem tollen Hunde geschehen. Selbst Bißwunden von in der heftigsten Leidenschaft versetzten, sehr gereizten Thieren sind aus ähnliche Weise zu behandeln. Verfahren und Vorsichtsmaßregeln bei einem wasserscheuen Menschen.
Ist die Wasserscheu bereits ausgebrochen, so richtet gewöhnlich keine Kur etwas aus, der Kranke stirbt und man kann höchstens lindern. Da indeß doch eine Möglichkeit zur Rettung da ist, so muß alles dafür aufgeboten, und dem behandelnden Arzte in seinen Bemühungen keine Hindernisse entgegengesetzt werden.
Der Wasserscheue wird mit möglichster Schonung und Vorsicht in einem Zustande erhallen, worin er niemanden schaden kann.
Die innerliche Behandlung, sowohl zur Vorbauung als zur Kur, muß allein dem Arzte überlassen bleiben. ES gehört hierher die Anwendung der durch die Erfahrung am meisten bewährten Mittel, der Belladonna, des Quecksilbers, Maiwurms, der spanischen Fliegen, des flüchtigen Alkalis (der lauen Bäder, be^ Glüheisens aus der Bißstelle).
Zu einem in Wasserscheu verfallenen Menschen dürfen nur die Personen kommen, die schlechterdings zu seinem Beistände erforderlich sind. Niemand darf sich einem solchen bejammernswürdigen Unglücklichen mehr
nähern, als es gerade Noth thut. Wer ihn berührt, darf keine Verletzung an den Händen haben, und muß sich sogleich mit Sorgsamkeit waschen
Alles, was in der nächsten Umgebung deS Kranken gewesen, was er während seines Leidens berührt hatte, muß, damit daS furchtbare Uebel nicht auf andere Menschen übertragen werde, zerstört, verbrannt, vergraben oderausgeglüht werden, wie Betten, Kleidungsstücke Geschirre ic. Die Bekleidungen der Wände aber sind zu zerstören, oder diese selbst mit frischem Kalke zu überziehen.
Ein an der Wasserscheu Verstorbener wird, sobald der nicht sehr zweifelhafte wahre Tod offenbar ist, unverzüglich , ohne abgewaschen und angekleidet zu werden, in einem gut «erpichten Sarge, tiefer als gewöhnlich , beerdigt.
Ankunft und Abgang der Dasinzüge.
Frankfurt Aschaffenburger Eisenbahn.
Von Hanau nach Frankfurt: Morgens 5 U. 5 M., 6 U. 4b M., 8 U. 44 M., 11 U. 55 M.; Nachmittags 1 U. 40 M., *4 U/ 14 M., Abends 6 U. 15 M., *8 U. 25 M., 10 U. 5 M.
Von Frankfurt nach Hanau: Morgens *7 U.. 8 U., *11 U.; Nachmittags 12 U. 45 M., 2 U. 50 M., 4 U. 50 M.; Abends 7 U. 9 U„ 11 U.
Von Hanau nach Aschaffenburg: Morgens *7 U. 28 M., 8 11. 45 M., *11 U. 25 M.; Nachmittags 1 U. 36 M., 3 U. 27 M.; Abends 5 U. 44 M-, 7 U. 45 M„ 11 U. 35 M.
Von Aschaffenburg nach Hanau: Morgens 4 U. 10 M., 7 U. 15 M., 10 U. 40 M.; Nachmittags 1 U., *3 U. 35 M.; Abends 5 U. *7 U. 45 M., 9 U.
Die mit * bezeichnetenZüge sind Schnell- oder Courierzüge
Bebra-Hanauer Eisenbahn.
Von Hanau nach Wächtersbach: Morgens 7 U. 40 M.; Nachmittags 1 U. 35 M., 7 U. 45 M.
Von Wächtersbach nach Hanau: Morgens 5 U.
10 M., 10 U. 20 M.;' Nachmittags 4 U. 40 M.
Börsenbericht.
In verflossener Börsenwoche bewegte sich das Geschäft in fast allen Effektengattungen in sehr