Wochenblatt für den RegierungsbezirkHanau. ----— —-«»ELLSSSWMEM^WNS^MS«»---- --------
Hanau. Donnerstag den 6. Juni 1867.
Ernennungen und Beförderungen.
Durch Allerhöchster Dimifforiale ist dem Vorsitzenden des BergamtS zu Riechelsdorf, Bergrath Wilhelm Gustav Siegmund Fulda zu Friedrichshütte bei RiechelSdorf, die zum 1. Juli d. I. nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste mit Pension unter der Verleihung des Sarakters als „Oberbergrath" ertheilt worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Bewerber um die erledigte Stelle eines Phhsi. kus und Amtswundarztes für den Bezirk des Justizamtes Friedewald haben ihre Meldungsgesuche mit den nöthigen Nachweisen binnen 4 Wochen anher einzureichen.
Fulda am 14. Mai 1867.
Königliche Regierung- Specht.
vt. Beckmann.
2. Das landwirtschaftliche Publikum ist in den jüngsten Tagen durch wiederholt auftauchende Gerüchte von Ausbrüchen der Rinderpest in den Kreisen Witzenhausen, Fritzlar, Eschwege beunruhigt worden. Diese Gerüchte sind durchaus unbegründete. Bis jetzt ist innerhalb der Grenzen des vorhinnigen Kurfürstenthums Hessen — mit einziger Ausnahme einiger weniger Orte in der Herrschaft Schmalkalden — kein einziger Fall von Rinderpest vorgekommen. Die regierungsseitig Be
hufs Unterdrückung resp. Verschleppung der Pest mit Umsicht und Energie getroffenen Maßregeln werden unzweifelhaft die besten Erfolge haben, wenn das Publikum im eigenen, wie im Interesse des Gemeinwohls die Organe der Regierung kräftig und aufrichtig unterstützen, inbesondere keinen Krankheitsfall verheimlichen und jeden Schmuggel- versuch sofort und unnachsichtlich zur Anzeige bringen wird.
Cassel am 23. Mai 1867.
Königliche Kommission für landwirthschaftliche Angelegenheiten.
Wendel st ad t. v. Dernbach.
l- Bekanntmachung,
den Ankauf von Remonten pro 1867 betr.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von drei bis einschließlich sechs Jahren sind in der Provinz Kurhessen und den angrenzenden Bereichen für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr, beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar: den 29. Mai in Warburg (Westphalen), den 31. Mai in Hofgeismar, den 3. Juni in Cassel, den 4. Juni in Fritz'ar, den 7. Juni >n Hersfeld, den 11. Juni in Göttingen (Hannover).
Die von der Militankommission nach gegenseitigem uebereinkommen erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und eventuell gegen stempelpflichtige Quittung sofort baar bezahlt.
Sogenannte Luxuspferde werden bei zu hoher Preisforderung vom Handel ausgeschlossen, ebenso