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Wochenblatt

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Ncgieruligsbezirk Hanau.

H a n a u, Donnerstag den 7. März 1867.

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O c s e tz a c b u n g.

Die Nr. 10 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:

1) Bekanntmachung der Ministerialersatzkommis- stou vom 14. Februar 1867, betreffest

a) die Bildung von vier Depa: .entser- satzkommissionen und deren Geschäftsbereich im Bezirke des 11. Armeekorps, und

b) die Entscheidungen auf die Gesuche um Bewilligung des Berechtigungsscheins zum einjährig freiwilligen Dienst an die zu Cassel und Wiesbaden zusammentretenden Departementsprüfungskommissionen.

2) Bekanntmachung vom 19. Februar 1867, das Reglement über die Anlegung und Führung der Stammrollen betreffend.

3) Bekanntmachung vom 23. Februar 1867, die Anordnung einer anderweiten Wahl eines Ab­geordneten für den Reichstag des Norddeutschen Bundes im zweiten Kurhessischen Wahlbezirk betreffend.

Die Nummer 11 desselben Blattes enthält: Allerhöchste Ordre vom 16. Februar 1867, die obere Leitung des Bergwesens betreffend.

Ernennungen und Beförderungen.

Die erledigte zweite Pfarrerstelle zu Bockenheim ist dem außerordentlichen Pfarrer und Lehrer an der Realschule zu Hanau, Karl Lorenz, übertragen worden.

Die erledigte Pfarrei Schrecksbach, in der Klaffe Neukirchen, ist dem Pfarrer Heinrich Friedrich C ö« st e r zu Mengsberg,

die erledigte Pfarrei Weimar, in der Klasse Ahna, dem Pfarrer Georg Christoph Wachsmuth zu Remsfeld,

die erledigte Pfarrei Möllenbeck und die damit ver­bundene zweite Pfarrstelle an der reformirten Ge­meinde zu Rinteln dem Rektor in Apelern, außer­ordentlichen Pfarrer Johann Martin Friedrich R a tz, übertragen worden.

Der Kreissekretar Wilhelm K o ch zu Frankenberg ist in geicher Eichenschaft zur Polizeidirektion in Marburg versetzt worden.

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Militaria. -

2. Die unterm 22. Januar d. J. diesseits erlas­se >.e Bekanntmachung, betreffend die sofortige Ab- it erring der noch in den Händen der beurlaubten, fr >' hessischen Soldaten befindlichen Seitenge- w?, wird dahin ergänzt, daß auch sämmtliche übrigenGroßmoutirungS-nnd AuSrnstungS- ftücte, welche die bezeichneten Mannschaften noch in ihrem Besitz haben, beiBermeidung ernster Strafe, schleunigst an den Bezirksfeldwebel ihres Kreises abzugeben sind.

Die Bürgermeistereien wollen für die pünktliche Befolgung auch dieses Befehls Sorge tragen.

Fulda am 12. Februar 1867.

Königliches Bczirkökommando deS 2. Landwehr­bataillons (Fulda).

Freiherr von der Horst, Major und Bezirkskommandeur.