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Wochenblatt

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Hâau^ Donnerstag den 28. Februar 1867.

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Die Nr. 8 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:

1) Allerhöchste Kabinetsordre vom 24. Januar 1867, betreffend die Führung des speciellen Nach­weises der wissenschaftlichen Bildung Behufs Zulassung zum einjährigen freiwilligen Mili- tairdienst Seitens der jungen Leute aus den neu­erworbenen Landestheilen.

2) Allerhöchste Verordnung vom 24. Januar 1867, betreffend die Aufhebung der im Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen bestehenden Beschränkungen des Handels mit Feldfrüchten rc.

3) Allerhöchster Erlaß vom 8. Februar 1867, be­treffend die Anstellung von Provinzialsteuerdirek- , toren in Hannover und in Cassel.

4) Ciuberusungspatent für den Reichstag des Nord­deutschen Bundes.

Die Nummer 9 desselben Blattes enthält:

Bekanntmachung vom 16, Februar 1867, die Errichtung einer Bankkommaudite in Altona be­treffend.

Vrneu ;ru -gen und Beförderungen.

Der Privatdocent Dr. Karl Iusti ist zum außer­ordentlichen Professor in der philosophischen Fakul­tät der Universität Marburg ernannt worden.

Der Bergamtsassessor Karl Heinrich Wilhelm' S p rin g zu Obernkirchen ist zum Berginspektor bei dem dortigen Gesammtbergamte ernannt worden.

Der Archivar Horn in der Kanzlei des vorma­ligen Kurfürstlichen Ministeriums des Äèußern ist auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden.

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Militaria.

L Das Infanterieregiment Nr. 83 bringt nochmals 'zur Kenntniß sämmtlicher LandrarhsämtH und Ortsbehörden, daß noch nicht alle ehemals hessischen Waffen und Be­kleidungsstücke von Reservemann­schaften wieder abgeliefert sind.

Die Königlichen Landrathsam- ter und Ortsbehörden werden hier­mit nochmals ersucht, die Abga­be der genannten Sachen Seitens der Reservemannschaften herbei­führen und alle diejenigen, die dem Befehl nicht nachgekommen sind, zur Bestrafung namhaft ma­chen zu wollen.

Das Kommando des Infanterie­regiments Nr. 83.

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