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Wochenblatt
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Hâau^ Donnerstag den 28. Februar 1867.
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Die Nr. 8 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:
1) Allerhöchste Kabinetsordre vom 24. Januar 1867, betreffend die Führung des speciellen Nachweises der wissenschaftlichen Bildung Behufs Zulassung zum einjährigen freiwilligen Mili- tairdienst Seitens der jungen Leute aus den neuerworbenen Landestheilen.
2) Allerhöchste Verordnung vom 24. Januar 1867, betreffend die Aufhebung der im Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen bestehenden Beschränkungen des Handels mit Feldfrüchten rc.
3) Allerhöchster Erlaß vom 8. Februar 1867, betreffend die Anstellung von Provinzialsteuerdirek- , toren in Hannover und in Cassel.
4) Ciuberusungspatent für den Reichstag des Norddeutschen Bundes.
Die Nummer 9 desselben Blattes enthält:
Bekanntmachung vom 16, Februar 1867, die Errichtung einer Bankkommaudite in Altona betreffend.
Vrneu ;ru • -gen und Beförderungen.
Der Privatdocent Dr. Karl Iusti ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Marburg ernannt worden.
Der Bergamtsassessor Karl Heinrich Wilhelm' S p rin g zu Obernkirchen ist zum Berginspektor bei dem dortigen Gesammtbergamte ernannt worden.
Der Archivar Horn in der Kanzlei des vormaligen Kurfürstlichen Ministeriums des Äèußern ist auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden.
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Militaria.
L Das Infanterieregiment Nr. 83 bringt nochmals 'zur Kenntniß sämmtlicher LandrarhsämtH und Ortsbehörden, daß noch nicht alle ehemals hessischen Waffen und Bekleidungsstücke von Reservemannschaften wieder abgeliefert sind.
Die Königlichen Landrathsam- ter und Ortsbehörden werden hiermit nochmals ersucht, die Abgabe der genannten Sachen Seitens der Reservemannschaften herbeiführen und alle diejenigen, die dem Befehl nicht nachgekommen sind, zur Bestrafung namhaft machen zu wollen.
Das Kommando des Infanterieregiments Nr. 83.
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