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Mitglieds des engeren Ausschusses der Interessenten der Civil-Wittwen- und Waisenanstalt für die Hof- und Eivildiener der acht Rangklassen in Gemäßheit des §. 26 der Statuten vom 20. November 1823 gewählt worden ist, geht in kurzer Zeit zu Ende.
Die Herren Interessenten der genannten Anstalt werden. deshalb aufgefordert, einen hier wohnenden Theilhaber derselben zum Mitgliede jenes Ausschusses zu wählen und die Wahlzettel binnen vier Wochen an den Sekretär der Anstalt, Ober- medizinalsekretar Sch w a r z e n b e r g, einzusenden. ' Diejenigen Interessenten, Welche keine Stimmen abgeben, werden als der Mehrheit beitretend angesehen.
Cassel am 10. Januar 1867.
Königliche Direktion
der Civil-Wittwen- und Waisenanstalt.
Schröder. Arnold. Klingender.
' vt. Schwarzenberg.
3. Es besitzt der bisher nicht zu ermittelnde Inhaber der Landeskreditkassenobligation Serie Da- â 5073 vom 7. April 1854, über 50 Thlr., die Zinsabschnitte B? HH 5073 vom 1. März 1867 bis dahin 1879 nebst Talon ohne Berechtigung. Die Landeskreditkasse ist angewiesen, diese Zins- koupons demnächst nicht auszuzahlen. —
Indem das Publikum hiervon in Kenntniß gesetzt wird, werden die beiden Obligationen
Serie 6? M.M7-3 und
Serie D? Jo 5073 hiermit gekündigt.
Cassel am 10. Januar 1867.
Königliche Direktion der Landeskreditkasse.
Wangemann. vt. Gau.
4. Nach erfolgtem Ableben des Physikus zu Neukirchen werden geeignete Competenten aufgefordert, um das dadurch erledigte Phhsikat, unter Nachweisung ihrer Qualifikation dazu, binnen drei Wochen bei der unterfertigten Stelle sich zu bewerben.
Marburg am 18. Januar 1867.
Königliche Regierung.
W egn er.
vt. Kehr, k. A.
5. Mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Staats- anwaltsvertreWs (öffentlichen Anklägeks) bei Königlichem Landgericht zu Orb ist der Obergerichtsreferendar O s i u s von Hanau beauftragt worden.
Cassel am 22. Januar 1867.
Der Generalstaatsprokurator Schüler.
vt. Gunkel.
6. Durch Beschluß der Königlichen Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 17.
d. M. Nr. 627 ist das unterm 27. Juli 1853 z. Nr. 7913 P. d. J. erlassene Verbot des zu Wiesbaden erscheinenden „deutschkatholischen Sonn- tagsblatts" Zurückgezogen worden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Hanau am 25. Januar 1867.
Königliche Regierung.
Schenk zu Schweinsberg.
vt. v. Witzleben, k. A.
Besondere Bekanittmachungen
' der Verwaltungs- und Futattzbehörden.
1. - Die
MißWWKmckem dahier, welche sowohl hinsichtlich des Preises als der schnellen Bedienung allen billigen Anforderungen genügen kann, empfiehlt sich im Sin fertigen ganzer Werke und Broschüren, als auch'in allen im GeschästÄLben Vor- kommenden Arbeiten, als: Rechnungen Preis- Courant", Frachtbriefe, Etiguette, Deklarationen, re., sowie int Unfertigen aller bei den Behörden vorkommenden Drucksachen. Schriftproben zur Auswahl sowie Muster liegen jederzeit zur Ansicht bereit.
2. Bekanntmachung.
Der im ehemaligen Kurhesfischen' 3. Infanterieregiment gediente Musketier Iohannes Kreß'aus Kreffenbach, welcher sich heimlich aus seinem bisherigen Aufenthaltsorte entfernt hat und nach Amerika ausgewandert sein soll, wird hierdurch aufgefordert, sich binnen spätestens 14 Tagen bei dem unterzeichneten Landwehrbataillonskommando zu stellen, widrigenfalls gegen denselben das Desertionsverfahren eingeleitet werden wird.
Die. Bürgermeistereien haben nach dem vorstehend genannten rc. Kreß zu vigtliren, denselben im Betretungsfall zu arretiren und mittelst sicherer Eskorte dem diesseitigen Bataillonskommando zu- zuführen.
Fulda am 9. Januar 1867.
Königliches Bezirkskommando des 2. Landwehrbataillons (Fulda).
F r ciherr von der Hor st.
3. Polizei dirs zu Hanau. Gesuche um Aufnahme von Zöglingen in das vereinigte evangeliche Waisenhaus dahier müssen spätestens bis zum Schluffe des Monats Februar d. I. bei der unterzeichneten Behörde angebracht werden, was mit dem Bemerken veröffentlicht wird, daß nur Kinder evangelischen Bekenntnisses, welche