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b) einen alten Cassinetrock im Werthe von 20 Sgr., dem Christian Limburg aus Völkershausen gehörig;

c) einen grauen alten Cassinetrock im Werthe von 20 Sgr., dem Jakob Gebhard auS Heiligenstein gehörig,

in komplottmäßiger Bereinigung mit Valentin Pforr in der Weise entwendet zu haben, daß er den Pforr hob und dieser durch ein 5 Fuß vom Boden befindliches Loch einstieg;

2) zur oder um dieselbe Zeit ein dem Maurer Sebastian Bachmann gehöriges Beil rm Werthe von 20 Sgr., gestohlen zu haben, als Angeklagter zur mündlichen Verhandlung l. Sache aus den 8. März k. I., Vormittags r Uhr, in das Sitzungszimmer des hiesigen Ober­gerichts mit dem Bedeuten vorgeladen, daß nach §. 223 des Strafprozeßgesetzes vom 28. Oktober 1863 im Falle seines Ausbleibens die oben er­wähnten Handlungen für bewiesen erklärt werden und die darnach verwirkte Strafe gegen ihn er­kannt werden wird.

Demselben dient zugleich zur Nachricht, daß ihm als Vertreter der Obergerichtsanwalt Vietor dahier bestellt ist, welcher jedoch nach Vorschrift des obigen §., 223 nur über Wahrung der for­mellen Erfordernisse des Verfahrens unv über die Anwendung des Strafgesetzes gehört werden kann.

Fulda am 11. Dezember 1866.

Der Vorstand des Königlichen Obergerichts, Kriminalsenat.

Jäger.

3. Wind ecken. Wegen einer gegen den Kauf­mann Karl Spielmann in Windecken ausge­klagten Forderung ist der Zwangsverkaus des dem­selben zugehörigen, in der Windecker Gemarkung belegenen Grundstücks:

Pmb. 357 1 V. lh Rth. Baumstück, auf dem Mühlberg, neben Johann Peter Menger und Michael Spielmann, stößt auf den Weg,

erkannt und zu dessen Vollziehung erster Berkaufs- Urmin auf

den 13. Februar k. I., eventuell zweiter und dritter auf den 13. März und d c n 10. April k. I., jedesmal

Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle bestimmt.

Zugleich werden Alle, welchen Pfandrechte an dem gcnanuwn Stück zustehen, ausgefordert, solche, bet Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, im ge­nanuten ersten Termine dahier anzumelden und zu begründen.

Windecken am 15. Dezember 1866.

Königliches Justizamt.

Schwarzenberg.

4. Ost heim. Wegen einer gegen Andreas Brust in Ostheiin ausgeklagten Forderung soll das demselben zugehörige ideelle Sechstheil an uachgenannten, in der Ostheimer Gemarkung be­legenen Grundstücken, als:

Früheres Windecker Präsenz-Psasfen-Erblehngut, bestehend aus:

Pmb. V. R.

Aecker im Felde gegen Roßdof:

372 12| im Stadtergruud;

530 1 34 über dem Rommelsberg;

671 1 am Butterstädterweg;

603 1 20 zieht übern Butterstädterweg;

750 1 10 am großen Acker, im Pfasfenboden;

750 30 am großen Acker, im Pfasfenboden; Aecker im Feld nach dem Altenhaagk:

41 1 E auf dem Steiubügel;

164 1 vor dem Altenhaagk;

218 1 2| im i Munzert;

263 1 20* im Rombelsboden;

263 1 20 im Rombelsboden;

297 2 bj vor denn kleiner Halter;

297 1 5 daselbst.

Acker im Felde nach dem Kalkofen' 290 1 19sz im Rebling;

48 2 8 am Heldeuberger Weg;

48 1 10 am Heldenberger Weg;

292 1 21 £ im Rebling.

Wiese:

395 9s auf der Butterstadt.

K r a u t g a r t e n:

429 5 im Raineud, zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Steigerungstermin aus

den 6. F e b r u a r, eventuell zweiter und dritter auf den 6. März und

3. April k. I., jedesmal

Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle bestimmt.

Alle, welchen Pfandrechte an genannten Immo­bilien zustehen, haben solche im erstgenannten Termine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nack­theils, dahier anzumelden und zu begründen.

Windecken am 12. Dezember 1866.

Königliches Justizamt.

L> ch w a r z e u b e r g.

vt. Kahler.'

5. Meerholz. Erkenntniß

Wider die Militairpflichtigen:

1) Georg Franz Karl^Heinrich B i e h^, Lau­renz Sohn, aus Horbach; 2) Friedrich Schil­ling, Peters Sohn, von Somborn.

Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungsbehörde zu Gelnhausen, wonach oben­genannte bei der Rekrutirung im Jahre 1866 in dem Aushebungstermine ungehorsam zurückgebliebene