MoMEUttA» fte«:
Zichrlich 9 *
KMLHrl. 4^50* vierteljährlich 2 ^ 25
Kk aulroSrtige W»«wattt» mit dem beirrfsmden Postaufschlag.
Die einzeln« stammet kostet 10
Amtliches Organ für HtaSt- unS LanSKrers Hanau.
Einrückung».
gebühr
für Stadt- und Land» freie Hanau 10 ^ die 4gespaltme Garmondzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^,
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für
Auswärts 30 ^.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
Nr. 287.
Freitag den 8. Dezember
1899
Amtliches.
S1c»ötKvois ^anatt.
Bekanutmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Die Plätze für den am Montag den 18.. Dezember beginnenden Weihnachtsmarkt werden am Donnerstag den 14. Dezember b. I., nachmittags 2 Uhr, auf dem Marktplatz verloost. Die näheren Bedingungen werden vorder Verloosung bekannt gegeben.
Hanau den 4. Dezember 1899.
Der Magistrat.
D r. Gebeschus. 18950
Dicllstnachrichlcn aus dem Kreise.
Gefunden: 1 schwarzer Spitzenumhang, 1 Fahrrad Nr. 3121. Von der Post hier abgeliefert 1 Taschenmesser.
Vom Wäsen Meister am 7. d. Mts. eingefangen: 1 weißer Spitz m. Geschl. und 1 weißer Foxterrier mit gelben Abzeichen w. Geschl.
Hanau, am 8. Dezember 1899.
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 7. D e z e m b e r.)
Am Bundesrathstische: Graf Posadowskp. — Zur Berathung steht zunächst der schleunige Antrag K o p s ch (frs. Vp.) betr. die Frage des Erlöschens des Mandats des Abg. Jac obson wegen Eröffnung des Konkurses über dessen Vermögen. — Staatssekretär Gras Posadowskp bemerkt, in der Presse werde behauptet, ein Mitglied des Reichsamts des Innern habe sich dahin ausgesprochen, daß ein Mitglied des Reichstages nicht ohne Weiteres sein Mandat einbüße, auch wenn eine Voraussetzung für die Wählbarkeit desselben in Wegfall gekommen sei. Er, Redner, wisse nicht, welches Mitglied des Reichsamts des Innern sich so ausgesprochen haben solle. Nach Artikel 27 der Verfassung habe allein der Reichstag selbst die Legitimation seiner Mitglieder zu prüfen und darüber zu entscheiden. — Der Antrag K o p s ch geht hierauf an die GeschäftsordnungSkommission. — Debattelos werden der Gesetzentwurf B a s s c r m a n n (ntl.) auf Aufhebung des Verbindungsverbots für Vereine, sowie der Gesetzentwurf v. H e p l und Genossen betr. die Krankenversicherung der Heimarbeiter in 3. Lesung definitiv genehmigt. — Es folgen Petitionen. — Eine Petition von Fuhrwerksbesitzern in Leipzig und Frankfurt a. M. strebt eine Abänderung der Strafbestimmungen gegen fahrlässige Gefährdung von Eisenbahntransporten, insoweit es sich um bloße Straßenbahnen handelt, - an und fordert zweitens Erlaß eines allgemeinen Reichsgesetzes über Anlage und Betrieb von Straßenbahnen. — Die Kommission beantragt, die Petition, insoweit sie unter Umständen leichtere Strafen, als § 316 des Strafgesetzbuches sie ausspricht, für zulässig erklärt wissen will, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu empfehlen, soweit sie dagegen jenes Reichsgesetz wünscht, dem Reichskanzler als Material zu überweisen. — In Verbindung hiermit werden 2 Anträge, Agster und Genossen und B a s s e r m a n n und Genossen, zur Berathung gestellt, welche Beide in Form von Gesetzentwürfen die einschlägige Strafbestimmung in § 316 des Strafgesetzbuches ergänzen will. Der Antrag Wassermann will auch Geldstrafe bis zu 900 Mk. zugelassen wissen, während zur Zeit bei Gefährdung von Eisenbahntransporten nur auf Gefängniß erkannt werden kaun. — Der Antrag Agster will für den Fall mildernder Umstände ebenfalls Geldstrafe bis zu 500 Mk. — Der Antrag Wassermann wird mit großer Mehrheit angenommen und über die Petitionen gemäß dem Anträge der Kommission beschlossen. — Eine Petition von Postagenten um Pensionsberechtigung und Erstattung von Dienstauslagen wird, insoweit die Erstattung von Dienstauslagen erbeten wird, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen, wogegen über den ersteren Punkt Uebergang zur Tagesordnung beschlossen wird. — Eine Reihe von Petitionen um Erhöhung des Zolles auf gesalzene Heringe beantragt die Kommission dem Reichskanzler als Material zu überweisen. —
Antrag des Abg. Hermes (frs. Vp.) wird die Petition für heute von der Tagesordnung abgesetzt. — Eine Reihe weiterer Petitionen wird debattelos gemäß den Vorschlägen der PeNNonskommission erledigt. — Bei einer Petition, betr. Erlaß eines Gesetzes über die privaten Versicherungsunter- nehmungen, wird vom Bundesrathstische aus bemerkt, daß die Verhandlungen über ein solches Gesetz mit den verbündeten
Regierungen noch nicht abgeschlossen seien. — Eine Petition aus Helgoland, betr. die Zulassung der sog. Fremdentrauungen daselbst, wird gemäß dem Anträge der Kommission durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. — Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. Tagesordnung: Erste Lesung des Etats. — Schluß 3’/^ Uhr.
Politische und unpolitische Nachrichten.
Depeschen-Bureau Herold.
Berlin, 7. Dezbr. Die Wahlprüfungs-Kommission des Reichstages hat die Wahl der Abgeordneten Möller-Duisburg (natl.) und Ernst (freist Ver.) für gültig erklärt.
Berlin, 7. Dezbr. Heute früh von 9 Uhr ab hörte der Kaiser Vorträge des Kriegsministers von Goßler und^des Generals von Hahnke. Nachher nahm der Kaiser die persönliche Meldung des von seinem Kommando in Rom ab- berufenen und wieder in den unmittelbaren Dienst übernommenen Flügeladjutanten Oberst-Leutnant von Jacoby entgegen. Später trat der Kaiser die Reise nach Bückeburg an.
Bückeburg, 7. Dezbr. Der kaiserliche Sonderzug ist auf dem hiesigen Bahnhöfe Nachmittags 6 Uhr eingetroffen. Zum Empfange des Kaisers waren der Fürst, Prinz Adolf, Erbprinz Adolf und der Prinz Moritz von Schaumburg- Lippe erschienen. Bald nach der Ankunft fuhr der Kaiser in Begleitung der Fürsten unter herzlicher Begrüßung seitens der Bevölkerung zum Schlosse, wo ein Galadiner stattfand, an welchem außer den Fürstlichkeiten das Gefolge und die Spitzen der Behörden theilnahmen. Im Laufe des Nachmittags ist auch der kommandirende General des VII. Armeekorps, v. Mikusch-Buchberg, hier eingetroffen.
Detmold, 7. Dezbr. Im Lippe'schen Landtage wurde gestern die Besprechung über den Vertrag betreffend die Berlebecker Quellen, welche der Grafregent der Stadt Detmold für Anlage einer Wasserleitung geschenkt hat, ohne vorher die Genehmigung des Landtages eingeholt zu haben, zu Ende geführt. Mit 15 gegen 5 Stimmen wurde ein Antrag angenommen, wonach in dieser Angelegenheit die Entscheidung des Bundcsraths angerufen werden soll, nachdem zwischen Staatsregierung und Landtag ein Verfassungsstreit ausgebrochen ist.
Aus Stadt- und Landkreis Hanau. Nachdruck unserer Lokalartikel nur mit Quellenangabe .Hau Anz " gestattet.
Oeffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Dezember.
Anwesend die Herren: F. Canthal, Vorsteher; Bailly, Bier, Brüning, Füll, Fritz, Dr. Heraeus, Hock, Hoffmann, Jost jun., Jung, Kehl jun., Koch, Körner, König, Küstner, Lucht, Ott, Rodde, Roth, Schroeter, Seitz, Steinheuer, Spatz, Schwabe, Treusch, Voltz, Weber unb Wörner. — Vom Magistrat: Oberbürgermeister Dr. Gebeschus, Erster Beigeordneter Bode, Stadtrath Sanitätsrath Dr. Eisenach.
Bericht über die Verwaltung und den Staub der Gemeindeangelegenheiten.
Nach Eröffnung der Sitzung ergreift der Erste Beigeordnete, Herr G. B 0 d e das Wort, Folgendes ausführend :
Meine Herren!
Nach § 66 der Städte-Ordnung hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten vor Berathung des städtischen Haushaltsplanes einen Bericht zu erstatten.
Ich werde mir erlauben, Ihnen über die finanziellen Ergebnisse des abgelaufenen Jahres 1898 zu berichten.
Aus dem uns vorliegenden Auszuge aus dem Verwaltungsbericht der Stadtkämmerei ersehen wir, daß das Or- dinarium mit einem Ueberschuß von 70 472 Mark abgeschlossen hat.
Die beim Ordinarium erzielten Ueberschüsse finden Verwendung zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben, wie sie im Laufe des Etatsjahres so häufig unerwartet an die Ver- waltung herantreten, soweit sie nicht aus Anleihen bestritten werden dürfen.
Es ist damit die Möglichkeit gegeben, größere unvorhergesehene Bedürfnisse ohne vermehrte Steuerbelastung leichter zu decken.
So sind im Laufe dieses Rechnungsjahres nach Seite 12 des Druckheftes allein 39 542 Mark nachträglich aus den vorhandenen Ueberschüssen bewilligt worden und zwar:
3948 Mk. für Herstellung des oberen Rathhaussaales. 5500 „ „ Uferbefestigung des Hochwasserdammes. 5000 „ „ Herstellung des Festsaales im Stadtschloß. 2200 „ „ Errichtung eines Geländers am Stadtgraben. 20000 „ „ Beschaffung von Pflastermaterial. 2500 „ „ Gitter um das Grimmdenkmal.
Diese Ausgaben hätten selbstverständlich nicht gemacht werden können, wenn nicht aus den Ueberschüssen der Vorjahre Gelder vorhanden gewesen wären.
Im Haushaltungsplan für 1899 sind ferner zur Verwendung aus den Ueberschüssen früherer Rechnungsjahre 115 000 Mark (darunter für Pflaster 70 000 Mk., Schulhaus- baustock 30 000 Mark) vorgesehen und es würden laut Berechnung auf Seite 17 des Berichts hiernach noch 40900 Mark verbleiben, welche im Rechnungsjahre 1900 Verwendung finden werden.
Würden wir keine Ueberschüsse haben und würde der Etat in allen seinen Positionen so straff gespannt sein, daßmennens- werthe Schwankungen nahezu ausgeschlossen wären, so würden wir bei jeder unerwarteten Ausgabe, welche sich nicht, oder nur unter Schädigung der ganzen Verwaltung auf das nächste Jahr verschieben lassen könnte, entweder vor der Frage stehen, die Steuer-Zuschläge zu erhöhen, oder mit Ueberzahlung in das neue Rechnungsjahr einzutreten. Ein solcher Zustand würde aber auf das Finanzwesen, ja auf die ganze Gemeindeverwaltung recht störend einwirken, der Verwaltung würden dadurch vollständig die Hände gebunden. Ein solches Verfahren würde aber auch als nicht ökonomisch zu verwerfen sein, Und dann müssen wir ferner hierbei in Berücksichtigung ziehen, daß mit voller Inbetriebsetzung des Elektrizitätswerks die Ueberschüsse des Gaswerks nicht mehr ganz in der seitherigen Höhe den Haushaltungsplan zieren werden, daß also die Ueberschüsse des Ordinariums im Laufe der Zeit von selbst kleiner werden und will ich nur hoffen und glaube mit Ihnen darin einig 311 gehen, daß sie nicht gar zu klein werden oder einmal ganz aufhören.
Ueberschüsse im Ordinarium können wir aber auch sehr gut gebrauchen, um etwaige Ausfälle eines Rechnungsjahres mit ihnen zu decken. Sie bilden gewissermaßen einen Reservefonds. —
Ich gehe nun über zu dem eigentlichen Bericht der stabt* kümmeret und will zunächst das im Ordinarium erzielte Plus von 70472 Mark näher erläutern.
An dem günstigen Ergebnisse des 1898er Verwaltungsjahres ist nach Seite 8 des Druckberichtes das Gaswerk mit 30280 Mk. 96 Pfg., die direkten und indirekten Steuern mit 31180 Mark betheiligt.
Nach dem Haushaltsplan sollten folgende Titel Ueberschüsse liefern:
Titel III Grundeigenthum . . 19 683 Mark „ V Gemeindeanstalten . . 142 522 „
„ XI Steuerverwaltung . 583 070 „
Summa 745 275 Mark
Aus diesen Ueberschüssen sollten gedeckt werden die Be
dürfnisse der Etatstitel
II Allgemeine Verwaltung
IV Schuldenverwaltung .
VI Bauverwaltung .
VIII Reichs-Staats- rc. Angelegenheiten, Polizeiverwaltung
IX Bildungsanstalten
137165 Mark
167 057
81 868
*
X
Armenverwaltung
11 347
301 730
44 950
1158
V
ff
XII Insgemein _______________ „
Ergibt in Summa wie oben 745 275 Mark Nach der Rechnung überstieg der Ueberschuß die Etats
summe
bei Titel III Grundeigenthum um . 2 070 Mark „ „ V Gemeindeanstalten „ . 39 213 „
„ „ XI Steuerverwaltung „ . 31 IgO „
„ „ I Aus Vorjahren „ . 28 042 „
Die letztere Summe kann außer Betracht bleiben, da sie für die Auskünfte der laufenden Verwaltung ohne Bedeutung ist und gewissermaßen nur einen durchlaufenden Posten dar- stellt, der zur Bestreitung vorhandener Ausgabereste Ver
wendung findet.
Die Ueberschüsse bei Titel III (Grundeigenthum) rühren theilweise von Mehreinnahmen aus Miethen her, die durch Hinzutritt des im Laufe des Rechnungsjahres in das Eigenthum der Stadt übergegangenen Hauses Marktstraße 15 und durch Vermiethung der Plakattafeln entstanden sind, theils von unvorhergesehenen Einnahmen aus den der Stadt gehörigen Waldparzellen am sogenannten Schindanger, theils durch Er- sparniß an den Ausgaben (die Grund- und Gebäudesteuer erforderte 850 Mark weniger als veranschlagt).