@»e*e*e*t*i Preis:
Jährlich 9 * DEHri. 4 UK 50 4.
Vierteljährlich 2 <* 25 4
Für auswärtige WAmesten mit da» detreffende» Psstallffchkag.
Die einMl« krummer kostet 10 4
Amtliches Argan für StaSt- unS Lanökreis Hanau.
SturLSuag».
gebühr
für Stadt- und La»d- heü Hanau 10 ^ da 4gtspaltenr Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 4
I« Reklamrutheil die Aale 20 ^, für
Auswärts 30 4
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
Rr. 281. Freitag den 1. Dezember
1899
Amtliches.
StttötUvois ^)anau.
Bekanntmachungen des Obelbürgermeisteramtes.
Ordnung,
betr. die Erhebung einer Kunalbetriebsgebühr im Bezirke der Stadt Hanau.
Auf Grund des § 4 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893, der Beschlüsse des Magistrats vom 1899 und der Stadtverordneten-Versammlung 13. Februar
vom 25. Februar 1896 wird für den Bezirk der Stadt Hanau folgende Gebühren-Ordnung erlassen.
§ 1.
Der Anschluß an die städtischen Straßensiele verpflichtet zur Entrichtung einer jährlichen auf Grund einer Veranlagung (Einschätzung) festgesetzten Kanalbetriebsgebühr nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
§ 2.
Gebührenpflichtig sind alle Wohnungen, Schreibstuben, Läden und Geschäftsräume, welche in einem an die städtischen Straßensiele angeschlossenen Gebäude vorhanden sind.
Die Kanalbetriebsgebühr wird nach dem Mieth- bezw. Nutzungswerth des angeschlossenen Grundstücks festgesetzt und beträgt jährlich:
a. für Wohnungen mit einem jährlichen Miethiperth yon mehr als 144 Mark bis einschließlich 360 Mark l°/o des Miethwerthes;
b. für Wohnungen mit einem jährlichen Miethwerth von mehr als 360 Mark Vi*°lo des Miethwerthes;
e. für Schreibstuben, Läden und Geschäftsräume l*/o des jährlichen Miethwerthes;
4 für Wohnungen und Geschäftsräume (einschließlich Schreibstuben und Läden) mit einem jährlichen Miethwerth von über 144 Mark bis einschließlich 360 Mark l°/o, mit einem jährlichen Miethwerth von über 360 Mark iW/o des Miethwerthes.
Die Gebühr wird stets nach oben auf volle 10 Pfennig abgerundet.
Wohnungen, deren jährlicher Miethwerth nicht mehr als 144 Mark beträgt, sind von der Kanalbetriebsgebühr befreit.
§ 4.
Die Kanalbetriebsgebühr ist in vierteljährlichen" Theilbe- trägen im Voraus zu zahlen und zwar auch dann, wenn die Wohnung im Laufe des betreffenden Kalendervierteljahres von dem Zahlungspflichtigen aufgegeben wird.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Kanalbetriebsgebühr liegt dem Inhaber (Eigenthümer, Miether, Nutznießer u. s. w.) der betreffenden gebührenpflichtigen Grundstücke oder Räume ob und tritt mit dem Ablauf des Kalendervierteljahres ein, in welchem das betreffende Grundstück an das Straßensiel angeschlossen ist. Eine Abgangsstellung der Kanalbetriebs- gebühr wegen Leerstehens eines gebührenpflichtigen Grundstückes oder Raumes findet nicht statt.
§ 6.
Die Kanalbetriebsgebühr unterliegt gemäß § 90 des Kommunal-Abgaben-Gesetzes vom 14., Juli 1893 der Beitreibung im Verwaltungs-Zwangsverfahren nach ^Maßgabe der Verordnung vom 7. September 1879 (G.-S. S. 591.).
§ 7.
Gegen die Veranlagung der Kanalbetriebsgebühr ist binnen einer Ausschlußfrist von 4 Wochen*) von Behändigung der Benachrichtigung an die Beschwerde an den Magistrat zulässig. Gegen den Beschluß des Letzteren findet die Klage im Ver- waltungs-Streitverfahren statt.
8 8. .
Die vorstehende Ordnung tritt am 1. April 1899 in Kraft.
Hanau den 31. März 1899.
Der Magistrat.
Wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Kanalbetriebsgebühr genehmigt ist durch Beschluß des Bezirks- Ausschusses vom 6. Mai 1899, B. A. 1746.
Hanau den 25. November 1899.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 18700
*) nicht 2 Wochen, wie er in der Bekanntmachung in Nr. 12/ dieses Blattes heißt.
Handelskammer zu Hanau. |
Die seit dem Jahre 1880 erschienenen Patentschriften über die von dem Kaiserlichen Patentamte zu Berlin in den sämmtlichen 89 Patentklassen ertheilten Patente können in dem Sekretariate ver Handelskammer (Stadtschloß hierselbst) an Werktagen von 9^ —129» Uhr vormittags und von 3—5 Uhr nachmittags von Jedermann unentgeltlich eingesehen werden.
Um auswärts wohnenden Interessenten Gelegenheit zu geben, sich über ertheilte Patente zu unterrichten, gibt das Sekretariat einzelne Nummern der Patentschriften aqf kürzere Zeit auch leihweise ab.
Hangu dep 1. Dezember 1899.
Die Handelskammer.
Canthal.
8920 Der Sekretär: Steller.
ZteiiiiHiWißM aus am Kreise
Gefunden: 1 Taschenuhr (Nickel), 1 halbseidener Damenregenschirm im Laden bei Metzger Bott, Vorstadt 16, stehen geblieben.
Verloren: 1 braune Frauenjache, gegen Belohnung abzugeben.
Vom Wasenmeister am 3Q. d. Mts. eingefangen: 1 weißgelbe Dogge und 1 gelber Bastard mit gestutzten Ohren und Ruthe, beide m. Geschl. und 1 schwarzer, halbgroßer Hund mit gelben Abzeichen, w. Geschl.
Hanau den 1. Dezember 1899.
Chambersain über das Verhältniß Englands zu Deutschland.
London, 30. November. In seiner gestern in Leicester gehaltenen Rede sagte Chamberlain noch Folgendes; England habe Schwierigkeiten mit Deutschland gehabt, jedoch habe England mit Deutschland gemeinsame Interessen. Die Verständigung zwischen der germanischen und angelsächsischen Rasse erhalte mehr den Weltfrieden als die Armeen. England sei eine Zeit lang daran gewöhnt gewesen, daß die Schmähungen der auswärtigen Presse es soweit trieben, daß fast selbst nicht die geheiligte Person der Königin geschont wurde. Die durch die Angriffe auf die Herrscherin hervorgerufene natürliche Entrüstung würde ernste Folgen haben, wenn Englands Nachbarn sich nicht mäßigten. (Diese Drohung richtet sich hauptsächlich gegen Frankreich.) Man habe Anlaß, sich zu beglückwünschen, daß die schlimmsten Ausschreitungen nicht in der deulschen Presse erschienen seien. Die neue Trippelallianz zwischen der germanischen Rasse und zwei großen Zweigen der Angelsachsen stelle einen mächtigen Einfluß auf die Zukunft der Welt dar. Er habe das Wort Allianz gebraucht, es verschlage aber wenig, ob es eine auf Papier niedergelegte Allianz oder ein Einverständniß sei, das im Geiste der Staatsmänner der betreffenden Länder vorhanden wäre. Der Einfluß jener, mit denen England auf gut freundschaftlichem Fuße zu stehen wünsche, sei günstig an- zuseh en und würde ein ungeheurer Vortheil für beide Rationen und auch ein Vortheil für andere Nationen sein.
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 30. November.)
Das Haus setzt die zweite Berathung der Abänderung der G e- w erh eordnung fort bei Artikel 8, Paragraph 139e und ee.
In der Kommissionsfassung besagt Paragraph 139e, daß auf Antrag von mindestens 3/s der Betheiligten die Verkaufsstellen der einzelnen Geschäftszweige einer Gemeinde während bestimmter Stunden um die Mitte des Tages oder zwischen 8 bis 6 Uhr geschlossen sein müssen Absatz 2 will, daß aus Antrag von 7* der Betheiligten die höhere Verwaltungsbehörde zu einer Aeußerung über den Ladenschluß auffordern muß. Während des Ladenschlusses einer Branche ist der Verkauf und das Feilbieten der betreffenden Waaren verboten. Ein Amrag Rösicke will im letzten Absatz sagen, daß der Verkauf solcher Waaren in anderen Verkaufsstellen verboten ist. — Ein Antrag Salisch will im ersten Absatz sägen: Für bestimmte Zeiträume oder für das ganze Jahr. — Ein Antrag Blell will den initielften Absatz streichen. — Ein Antrag S ku m m will die Worte „um die Mitte des Tages" streichen.
Paragraph 139ee ordnet den obligatorischen Ladenschluß von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens an und setzt einige Ausnahmen fest. — Ein Antrag Stumm will den Paragraphen streichen. — Ein Antrag Albrecht will bestimmen, daß der Ladenschluß von 8 bis 5 Uhr obligatorisch ist und an den Tagen vor den Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
Abg, Tiedemann (Rpt.) meint, die Bestimmungen über den Ladenschluß gehören nicht zur Arbeitsschutzgesetzgebung uud bilden eine ganz unzeitgemäße Bevormundung. Redner bittet, den Antrag Blell an- zunehmen und Paragraph 139ae ganz zu streichen. — Abg. Münch- F e r b e r (nat.-lib.) steht aus dem entgegengesetzten Standpunkte. Die Bewegung über die Verhältnisse der Angestellten in offenen Geschäften sei
so groß geworden, daß die Regierungen sich dem nicht entziehen konnten und Erhebungen anstellten. Ein großer Prozentsatz, besonders die Lehrlinge, habe 15= bis 16stündige Arbeitszeit. Die Ursache liege nur in der Konkurrenz, nicht in der Nothwendigkeit, dem Publikum Gelegenheit zum Kaufen zu geben. — Abg. Cahensly (Ztr.) ist für den Antrag Stumm. Viele Leute seien gezwungen, in der Mittagszeit einzukaufen, viele Geschäftsleute in der Nähe von Kasernen hätten um diese Zeit ihre Haupteinnahmen. Ein obligatorischer Ladenschluß sei wünschenswerth, aber noch verfrüht. — Abg. Bebel (Soz.) vertheidigt die sozialdemo- kratischen Anträge. — Abg. v. Stumm (Rpt.) begründet seinen Antrag. Die Handelsfreiheit der kleinen Gewerbetreibenden dürfte nicht beschränkt werden. Selbst die Sozialdemokraten haben in ihren Antrag mit Recht dir Mittagspause nicht ausgenommen, denn der Ladenschluß während des Mittags treibe die Konsumenten in daS Wirthshaus und schädige die kleinen Gewerbetreibenden. — Abg. Blell (fr. Bpt.): Die einheitliche Regelung des Ladenschlusses im ganzen Reiche sei undurchführbar und würde zu schweren Mißständen sühren. Nachdem der Reichstag die Mindestruhc festgesetzt hat, könne man den Ladenschluß den Geschäftsinhabern überlassen. Man solle es bei der Regierungsvorlage bewenden lassen, da die schwierige Frage noch nicht spruchreif sei. — Abg. Hitze (Ctr.) bittet, den Antrag Rösicke anzunehmen. Nach den heutigen Verhandlungen sei Redner nicht abgeneigt, dem Antrag Stumm betreffend Streichung der Mittagspause zuzustimmen, er bitte aber, den zweiten Satz entgegen dem Antrag Blell bcizubehalten. — Abg. Pachnicke (fr. Vgg.) meint, man müsse die Gesetzgebung einigermaßen im Einklang mit dem Rechtsbewußtsein erhalten und langsam, vorsichtig und schonend vorgehen. Einheitliche Bestimmungen könnten nur für einheitliche Verhältnisse geschaffen werden. Redner empfiehlt den Antrag Blell. — Abg. S t ö ck e r (christlich-sozial) will trotz der unleugbaren praktischen Schwierigkeiten für die Kommission-beschlüsse stimmen. Der Feierabend habe die gleiche ethische Bedeutung wie der Feiertag. Bei den wachsenden Anforderungen an die Arbeitskräfte seien auch größere Ruhepausen nöthig. Schon häuften sich die schlimmsten Nervenkrankheiten in schlimmster Weise. Der Ladenschluß um 9 Uhr sei das Nothwendigste. — Abg. Rösicke- Dessau begründet seinen Antrag als eine nothwendige Ergänzung zu der Kommissionsfassung. Die svzialdcmo- kratischen Anträge gingen zu weis, dagegen könne er nicht finden, daß die Nachtheile des MittagSschlusses so groß seien. — Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt, er habe bereits klargestellt, daß es verständiger wäre, wenn die Handeltreibenden sich freiwillig entschlössen, durch eine Vereinbarung den 8 Uhr-Ladenschluß herbeizuführen. Es ist ein etwas philiströser Standpunkt unserer Detailverkäufer, daß sie die Läden möglichst lange ossenhalten, um noch ein kleines Geschäft zu machen. In England sei in einer Reihe von Städten durch freiwillige Vereinbarung die Einrichtung eingeführr, daß an einem ganzen Nachmittag der Woche die Läden geschlossen bleiben. Das englische Publikum sei daran gewöhnt. Die Einnahmen der Geschäfte seien keineswegs zurückgegangen. Wenn wir uns nicht zu dem 8 Uhr-Ladenschluß entschlossen haben, so ist die Erbitterung maßgebend, welche sich in weiten Kreisen der Betheiligten gezeigt hat. Ich habe vorgestern den Eindruck bekommen, daß man jetzt nicht mehr eine ^offnungifreubigfeit hat, daß man im Gegentheil ein gewisses Mißtrauen gegen die Initiative der Betheiligten hegt. Die Frage ist so schwierig und für die Regierungen so wichtig, daß ich heute nicht in der Lage bin, die Auffassung der Regierungen über die Beschlüsse der Kommission festzulegen. Ich muß mir daS für den Zeitraum zwischen der zweiten und dritten Lesung vorbehalten, aber bei der Sachlage bin ich schon heute der Ansicht, daß wir taktischer handeln, wenn wir die Regierungsvorlage annehmen. Einem späteren Vorgehen kann dann Manches überlassen bleiben. Den Ladenschluß um Mittag bitte ich abzulehnen, dagegen bitte ich, den Antrag Rösicke anzunehmen. Darüber, wie weit der Kreis der Betheiligten geht, wird der Bundesrath zu eutscheiden haben. — Abg. v. Sa lisch (kons.) empfiehlt seinen Antrag aus formellen Gründen. — Abg. Raab (Ant.) tritt für die Kom- missionsbelchlüsse ein. — Abg. Pauli (Rpt.) hält die Regierungsvorlage für ausreichend. — Abg. Rösicke erklärt, fein Antrag beabsichtige mcht, dem Schankwirth den Verkauf von Cigarren zu verbieten. Dies sei schon dadurch ausgeschlossen, daß die Vorschriften über die Schankwirthlchasten in einem ganz anderen Abschnitte der Gewerbeordnung stehen. — Graf Posadowsky: Die Aeußerung deS Vorredners wird von großer Wichtigkeit für die Interpretation des Gesetzes sein. Nach seiner Meinung würde ein Händler, der z. B. auch Butter und Käse verkauft, nicht verpflichtet seich sein ganzes Geschäft zu der für Butterhandlungeu angesetzten Stunde zu schließen, sondern nur den Verkauf von Butter und Käse zur betreffenden Stunde einzustellen. Wenn das die Meinung des Antragstellers sei, so erscheint allerdings der Antrag Rösicke unannehmbar. — Abg. B e ck h - Koburg (fr. Bpt.) hält auch den Antrag Rösicke für undurchführbar. — Abg. Raab (Ant.) geht in der weiteren Debatte auf allgemeine Themen ein. — Präsident Graf Ballestrem bittet ihn, zur Sache zu sprechen. — Abg. Rosenau (S03.) wirft Raab vor, er renommire, welchen Ausdruck Graf Bellegrem für unzulässsg bezeichnet. — Es sprechen ferner die Abgg. Hitze, Rösicke. Staatssekretär Graf Posadowsky, welcher warnt, die Auswüchse des Zunftzwanges zu verlangen, sowie Pfannkuch, Raab, Frhr. v. Stumm und Hille. Hierauf werden die Anträge Albrecht und Blell abgelehnt, die Anträge Stumm, Salisch und Rösike angenommen.
Sodann werden die Paraphen 139e und 139ee in der nunmehrigen Fassung, ferner debattclos die Paragraphen bis Schluß des Artikels 8 angenommen.
Morgen 1 Uhr Fortsetzung und Münzgesetz. Schluß 67« Uhr.
politische und unpolitische Nachrichten.
Berlin, 30. Novbr. In der 14. Kommission des Reichstages wurde heute die Berathung des Telegraphen- Wege-Gesetzes fortgesetzt. Die gestern gewählte Sub-Kom- mission hat für den entscheidenden 8 6 eine andere Fassung beschlossen, welche angenommen wurde, nachdem Staatssekretär Podbielskj erklärt hatte, er werde die Vorschläge der Kommission den verbündeten Regierungen zur Annahme empfehlen. Der Rest der Vorlage wurde mit unwesentlichen Aenderungen erledigt. Am Freitag soll der Entwurf in zweiter Lesung berathen werden.