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30 Nlivember

Hunau-'r Anzeiqvr

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sich zu vergegenwärtigen, daß die Parteien sich mit wirklicher Einmüthigkeit zusammenschließen, wenn Interessen des Reiches bedroht seien. Es sei jetzt nicht die Zeit, fuhr Balfour fort, die Zukunft vorherzusagen oder Maßnahmen zu erörtern, die zur erfolgreichen Beendigung des Krieges nöthig sein können. Niemals aber werden wir wieder zulassen, so schloß Balfour seine Ausführungen, daß ein in unserer Mitte von uns selbst geschaffenes Gemeinwesen erwachse, das in der Lage ist, die von uns zugestandenen Freiheiten dazu zu verwenden, um sein Land in ein Lager von Waffen zu verwandeln, die gegen uns gebraucht werden sollen. Ich weiß nicht, wie lange dieser Streit andauern mag. Wenn die Zeit kommt, um zu entscheiden, welche Politik der Sieger verfolgen soll, so hoffe ich, daß wir die Großmuth nicht vergessen werden, die uns als Eroberer (conquerors) ansteht, uns aber auf der anderen Seite erinnern werden, daß sich die Zwischenfälle der letzten paar Monate nicht wiederholen dürfen. Balfour schloßmit Lobeserhebungen für die in den Kolonien kämpfenden Soldaten und der Erwartung auf den nicht fernen Frieden, der die dauernde Ruhigmachung aller feindlichen Elemente in Süd­afrika zur Folge haben möchte.

* *

London, 30. Novbr. Chamberlain hielt gestern in Leicester eine Rede über den Ausgang des südafrikanischen Krieges, die besonders an die Chauvinisten gerichtet zu sein schien, da sie mit den lauen Erklärungen der übrigen Wi- nister im Gegensatz steht. Die Rede wird heute von sämmt­lichen Blättern lebhaft konimentirt.Daily Mail" ist der Ansicht, daß die Erklärungen Chamberlains bedeutend be­friedigender gewesen sei, als die vorgestrigen Aeußerungen Balfours. Das Blatt drückt seine Verwunderung aus, daß die Annexion der beiden südafrikanischen Republiken nicht von. Anfang an als Grundlage der Kriegspolitik hingestellt wor­den sei.

London, 30. Novbr. Die Meldungen über die Schlacht zwischen den Buren und den englischen Truppen unter Lord Methuen werden mit großer Vorsicht ausgenommen. Alan bemerkt, daß die Buren, obgleich die Engländer einen vollständigen Sieg davongetragen haben, doch noch Zeit ge­nug hatten, ihre schwere Artillerie in Sicherheit zu bringen. Das Kriegsamt gibt übrigens keine weiteren Einzelheiten über das Gefecht bekannt. Dasselbe scheint nichts anderes gewesen zu sein, als ein Zurückdrängen der Buren aus ihrer Stellung. Die Buren zogen sich wahrscheinlich nur zu­rück, um sich mit den Truppen des Generals Cronje zu ver­einigen.

London, 30. Novbr. Ein Telegramm aus Kapstadt meldet: General Buller sendet eine aus Pretoria erhaltene Reutermeldung, wonach die Engländer verschiedene kleine Aus­fälle aus Kimberley gemacht hätten. Es kam zu verschiedenen Zusammenstößen mit kleinen Buren-Detachements, welche zurückgeschlagen wurden. Die Engländer wollen versuchen, sich auf der Ostseite mit den Truppen des Generals Methuen zu vereinigen.

London, 30. Novbr. Im Gefecht bei Belmont fielen auf Seiten der Engländer 269 Mann, und zwar todt 46, verwundet 223 und vermißt 2. Die Garde litt am schwersten mit 35 Todten, 172 Verwundeten und 2 Vermißten. Auch die Verluste bei Willow-Grange sind größer als ursprünglich an- genommen wurde. Sie betragen 75 Mann. Davon sind 63 verwundet, 7 gefangen und einer vermißt. Die in Paris veröffentlichte, von der Agentur Laffan aus dem Haag mitgetheilte Depesche, daß Ladysmith gefallen sei, wird vom Kriegsamt entschieden dementirt. Es liege nicht der leiseste Grund zu dieser Nachricht vor.

London, 30. Novbr. DieTimes" besprechen in ihren: heutigen Leitartikel die Folgen der letzten Gefechte bei Modder River. Das Blatt ist der Ansicht, daß nunmehr die Be- freiung Kimberleys nur noch eine Frage weniger Stunden sei. Die englische Hilfsarmee befinde sich nur in einer Ent­fernung von 32 km von Kimberley. Der Ausfall der Gar­nison von Kimberley vom letzten Sonntag läßt darauf schließen, daß die Besatzung von der bevorstehenden Ankunft der Hilfsarmee benachrichtigt war.

London, 30. Novbr. DerTimes"-Korrespondent telegraphirt seinem Blatte aus Ladysmith unterm 21. No­vember, daß die Beschießung von Ladysmith von Seiten der Buren Tag und Nacht andauere. Die Buren scheinen nichts anderes zu bezwecken, als die englische Garnison durch un­aufhörliche Angriffe zu schwächen und sie in ihre Gewalt zu bringen. Die verwundeten und kranken Engländer sind nach Colenso gebracht worden. Die Buren setzten sich am Tugela- Flusse fest und errichteten dort Verschanzungen. In Ladysmith sind reichlich Lebensmittel vorhanden.

Haag, 30. Novbr. In hiesigen politischen und Regierungskreisen ist man sehr mißgestimmt über die An­maßungen Englands, welches sich für berechtigt halte, die Küste von Mozambique in den Belagerungszustand zu versetzen.

Aus Stadt- und Landkreis Hanau. Nachdruck unserer Lokalartikel nur mit Ouelltnangade .Han Anz " gestattet.

* Vortrag im Ev. Vereinshause. Mit großem Interesse folgte gestern Abend eine zahlreiche Zuhörerschaft den interessanten Ausführungen des Herrn Professor Israel, der den zweiten der Abonnementsvorträge zu übernehmen die Güte hatte. Nachdem derselbe auf die hohe Wichtigkeit der Predigt des alttestamentlichen Gesetzes zur Vorbereitung für die Gnadenbotschaft des neuen Testaments hingewiesen und in einigen Beispielen die Vorbildlichkeit der Geschichten des alten Testaments für die Geschichte aller Zeiten dargethan hatte, schilderte er in plastischer Klarheit die Geschichte des Usurpators Abimelcch als das Urbild jeder Revolutions-

gcschichte. Die Art und Weise, wie sich derselbe der Herr­schaft bemächtigt, wie er in blutigen Kämpfen zuerst die Gegen­revolution unter demMaulhelden" Gaal erstickt, zuletzt aber von seinen eigenen Genossen verlassen wird und ein schmäh­liches Ende durch den Steinwurf eines Weibes findet das alles zeigt die alte Wahrheit, daß die Revolution die eigenen Kinder verschlingt und das Döse durch das Böse ge­straft wird. Drastische Beispiele aus der französischen Revolution dienten dazu, die Gültigkeit dieser Erfahrungen für alle Zeiten zu bestätigen und uns die ernste Mahnung zuzurufen, daß wir noch immer denselben lebendigen und heiligen Gott zu fürchten haben, der sich in alter und neuer Zeit genugsam kundgcthan hat.

* Handwerkskammer. Auf Grund der §§ 4 und 17 der Wahlordnung für die Handwerskammer und ihren Gesellenausschuß vom 17. August d. J. hat der Herr Regie­rungspräsident zum Zweck der Wahl den Bezirk der Kammer in folgende Wahlbezirke eingetheilt:

Zahl der zu wählenden

I. Wahlbezirke für d i e Innungen. Vertreter.

1) Fürstenthum Waldeck, 1

2) Stadt- und Landkreis Caffel, welcher in fol- 5 gende 5 Wahlabtheilungen zerfällt, von denen jede ein Mitglied und einen Ersatzmann zu wählen hat:

a. für das Bauhandwerk, umfassend die Zwangs­innungen der Maurer und Steinhauer, der Dach­decker, der Zimmerer und der Maler und Weißbinder,

b. für die Metall- rc. Arbeiter, umfassend die Innungen der Schlosser, der Gold- und Silberarbeiter, der Klempner, der Schmiede und der Schornstein­feger,

c. für das Bekleidungsgewerbe, umfassend die Innungen der Schneider, der Schuhmacher, der Perrückenmacher und Friseure, sowie der Friseure, Barbiere und Perrückenmacher,

d. für das Ernährungsgewerbe, umfassend die Innungen der Bäcker und der Fleischer,

e. für die Holz- rc. Arbeiter, umfassend die Innungen der Wagner, der Schreiner unb der Buch­binder,

3) die Kreise Hosgeismar, Wolfhagen und Franken- berg, 3

4) die Kreise Witzenhausen und Eschwege, 2

5) die Kreise Weisungen, Homberg und Fritzlar, 2

6) die Kreise Marburg, Kirchhain und Ziegen- Hain, 2

7) die Kreise Rotenburg, Hersfeld und Hünfeld, 1

8) die Kreise Fulda, Gersfeld und Schlüchtern, 1

9) die Kreise Gelnhausen, Hanau Stadt und Land, 1

11. Wahlbezirke für d i e Gewerbe- rc. Vereine.

1) Nördlicher Wahlbezirk, umfassend das Fürsten­thum Waldeck, den Stadt- und Landkreis Caffel, die Kreise Wolfhagen und Hosgeismar, 1

2) Westlicher Wahlbezirk, umfassend die Kreise Homberg, Fritzlar, Frankenberg, Marburg, Kirchhain und Ziegenhain, 1

3) Oestlicher Wahlbezirk, umfassend die Kreise Eschwege, Witzenhausen, Rotenburg, Hersfeld und Melsungen, 1

4) Südlicher Wahlbezirk, umfassend die Kreise Hanau Stadt und Land, Gelnhausen, Schlüchtern, Fulda, Gersseld und Hünfeld, 1

Bemerkung: Da in dem östlichen Wahlbezirke zur Zeit Gewerbe- vereine nicht bestehen, ist der Vertreier desselben für dieses Mal in dem nördlichen Wahlbezirk, welcher die meisten Gewerbevereine zählt, zu wählen.

111. Wahlbezirke für die Gesellen­aus s ch ü s s e.

1) den Stadt- und Landkreis Caffel, 1

2) die Kreise Hosgeismar, Wolfhagen, Franken­berg, sowie das Fürstenthum Waldeck, 1

3) die Kreise Eschwege und Witzenhausen, 1

4) die Kreise Weisungen, Fritzlar und Homberg, 1 5) die Kreise Marburg, Kirchhain und Ziegen­hain, ' 1

6) die Kreise Rotenburg, Hersfeld, Hünfeld, Fulda und Gersfeld, 1

7) die Kreise Gelnhausen, Schlüchtern und Hanau Stadt und Land, 1

Für die nächste Wahlperiode behält sich der Herr Regie­rungspräsident nach Anhörung der Handwerkskammern eine anderweite Eintheilung der Wahlbezirke vor.

* Der Sprechverkehr mit Hachenburg (Wester- wald) ist eröffnet worden. Die Gebühr beträgt 1 Mk.

* Stadttheater. Die Aufführung des Lustspiels Donna Diana" von Moreto mit Dir. Ja ritz als Perin wurde allgemein als die abgerundetste Vorstellung der laufenden Spielzeit erachtet unb wird morgen zum letzten Male wiederholt. Die Proben für Hauptmann's Schau- spielFuhrmann Henschel", das namentlich auch be­züglich des Dialekts besondere Anforderungen an die Dar­steller stellt, sind bereits seit mehreren Tagen im Gange.

* Jrnmobilienverkehr. Das Grundstück Kanalplatz Nr. 7 erwarb Herr Dr. mtd. Kittsteiner zum Preise von 24 000 Mk.

* Konzert der Jnfanteriekapelle. Das heute Abend im Deutschen Haus stattfindende 2. Abonnements­konzert der Jnfanteriekapelle weist wiederum ein vorzüglich zusammengestelltes Programm auf. Wir heben aus demselben folgende Nummern hervor:Erste Lustspiel-Einleitung" von Hausmann, Walzer:La Keine du bal" von Charles d'Albert, Ouvertüre:Fra Diavolo" von Auber,Plapper­

mäulchen" von Eilenberg,Reminiscenses n usikales* von I. Gungl, Potpourri:Paragraph 11* von Schreiner u. a. m.

* Vereinsuachrichten. Der deutsche Gruben- und Hüttenbeamten-Verband, der seinen Sitz in Bochum hat, über ganz Deutschland verbreitet ist und durch Fürsorge für seine Mitglieder segensreich wirkt, hat in Frankfurt a. M. einen Zweigverein gegründet. Der Verband besteht seit dem Jahre 1890 und zählt zur Zeit ca. 6000 Mitglieder in 105 Zweig­vereinen. Die Wohlfahrtseinrichtungen des Verbandes be­stehen in: a) Sterbekasse für Mitglieder u. deren Frauen, b) Wittwen- und Waisenunterstützung, c) Unterstützung der Mitglieder in außerordentlichen Fällen, als bei Stellenlosig- keit, Badekuren rc. rc., d) Stellenvermittelung. Mitglied des Verbandes kann jeder Bureau- und Betriebsbeamte einer Fabrik jeder Branche werden und machen wir auf das Inserat in der heutigen Nummer dieses Blattes aufmerksam.

§ Kaufmännische Lehrkurse. Die von Herrn Handelslehrer G. Ramb ertheilten kaufmännischen Lehrkurse sind so besetzt, daß derselbe weitere Tages-Kurse einrichten mußte, Anmeldungen hierfür werden angenommen. Herr Ramb wird auch den Schreibmaschinen-Unterricht seinem Lehr- plan einfügen.

* Falb's Prophezeiungen werden heute bald mit demselben Humor hingenommen wie die bekannte Bauernregel: Wenn die Hühner kratzen auf dem Mist dann wird's Wetter anders, oder es bleibt wie's ist." Gleichwohl sei auch für den Dezember wieder auf Falb's kritische Tage aufmerksam gemacht. Ein solcher 2. Ordnung soll der 3., ein kritischer Tag 3. Ordnung der 17. Dezbr. sein.

Aus dem Gciichissaal.

Sitzung des Schöffengerichts vom 29. Novbr.

Der Kanalarbeiter H. gerieth in einer Wirthschaft vor bet Kinzig- brüde mit einem Schreinergesellen in Streit. Beim Verlassen der Wirth­schaft warf der Kanalarbeiter den Schreiner zu Boden und bearbeitete ihn mit seinem Stock, sodaß Verletzungen entstanden. H. erhält drei Wochen Gefängniß. Der Zimmergeselle W. von Großauheim ist des Vergehens gegen § 240 des R.-Sl.-G.B. bezw. $ 153 der G.-O. an­geklagt. Er soll an einer Baustelle arbeitende Bauarbeiter durch Drohungen zur Niederlegung der Arbeit zu bestimmen versucht haben. Es sind wohl Aeußerungen von dem Angeklagten gegen die Arbeiter in dem Sinne gefallen, daß dieselben aufhören sollen, jedoch ist eine Drohung nicht ausgesprochen worden, weshalb das Gericht auf Frei­sprechung erkennt Das Dienstmädchen N. soll sich durch eigenmächtiges Verlassen des Dienstes gegen die Gesinde-Ordnung vergangen haben, wird jedoch sreigesprochen. Die Ehefrau D. von Hochstadt wird von der Anklage der Uebertretung des Feld- und Forstpolizeigesetzes freigesprochen. Sie hatte unter dem Apfelbaum eines Landwirths Aepfel aufgelesen, war jedoch von dem Besitzer dazu ermächtigt worden. Der Oekonom St. hier erhielt ein Strafmandat von 6 Mk. wegen. Verübung großen Skandals in seiner Wohnung, so daß ein Auflauf entstand. Sein Ein­spruch ist ohne Erfolg. Der Mehl- und Brodhändler R. erhielt ein Strafmandat von 2 Mk., weil er mit seinem unbeleuchteten Fuhrwerk nächtlicherweile durch die Schäferstraße gefahren ist. Der Einspruch hier­gegen wird verworfen. Zwei hier beschäftigte Steindrucker, G. und W., sind durch polizeiliches Strafmandat mit Geldstrafen bestraft, weil sie am Sonntag den 24. September am Hellen Tage gegenüber dem Theater in der Bangertstraße in schamverletzender Weise urinirt haben sollen. Die Bestraften haben Einspruch erhoben und stellen die That ganz entschieden in Abrede, ebenso ihre Begleiter; die beiden Schutzleute, die die Angeklagten auf frischer That ergriffen, bleiben be­stimmt dabei, daß die Angeklagten die That begangen hätten. Der Termin wird vertagt und sollen noch weitereZcugen vernommen werden. Der Student Z. unternahm eines Abends eine kleine Schellenparade, d. h. er unterzog sämmtliche Klingelzüge in der Neuen Anlage einer Revision, für die Anwohner kein besonvers angenehmes Beginnen. Die Polizei bedachte den Bruder Studio mit einem Strasbefehl von 20 Mk., gegen das er Einspruch erhob wegen der Höhe der Strafe. Das Gericht setzt dieselbe auf 15 Mk. herab. Der Kaufmann L. ist mit zwei Strafbefehlen von je 2 Mk. bestraft, 1. weil sein Fox-terrier zur Nacht­zeit ausgesperrt war und zum Zeitvertreib während seiner Obdachlosigkeit in der Vorstadt laut bellend auf der Straße herumlungerte, zum Aerger der in ihrem Schlaf gestörten Nachbarn, 2., weil in feiner Wohnung morgens die Betten heraushingen. Die Strafe wegen des Heraushängens der Betten wird auf 1 Mk. ermäßigt, weil das Dienstmädchen in Um kenntniß der Polizeiverordnung gehandelt hatte, der Einspruch gegen das Strafmandat wegen des Fox-terriers wird verworfen. Der Schuh­machermeister Pf. war wegen Verübung groben Unfugs polizeilicherjeits mit einem Strafmandat bedacht worden. Der Schuhmachermeister war mit einer Frau M. wegen ihrer Kinder in Wortwechsel gerathen, wobei die Frau in so energischer Weise und mit solch beredter Zunge ihre Ver­theidigung übernahm, daß der Spektakel weithin vernehmbar war und von einer alsbald angesammelten schaulustigen Jugend durch vergnügte Bravo's und Händeklatschen beifällig begrüßt wurde. Der Schuhmacher­meister hatte aber, als er der außerordenlich beredten Vertreterin des schönen Geschlechts ruhig seine Meinnng gesagt, sein Fenster geschlossen, war also bei der Vorstellung nicht der Skandal machende Theil, sondern die Frau, ^nfolgebeffeit wird der Schuhmachermeister nach Aufklärung des Sachverholks von der Beschuldigung des groben Unfugs freigesprochen.

Der Taglöhner K. zog per Besen und gqtduhrenb und schimpfend durch die Dechaueigasse, Rappengasse und RoiensNaße, zum großen Ver­gnügen einer folgenden, darüber höchlich ergötzten Schuljugend. Er ist wegen Verübung groben Unfugs mit einem Strafmandat von 1b Mk. bedacht, hat aber Einspruch erhoben und hält nicht sich für strafbar, sondern die Schuljugend. Das Gericht ist anderer Meinung und läßt es bei der festgesetzten Strafe. - Der Metzgerbursche T. ist durch Straf­mandat mit 20 Mk. bestraft, weil er in nicht gcwerbsüblichcr Weise im Schlachthause eine Kuh schlachtete und diese dadurch in ärgernißerregender Weise quälte. Der Angeklagte schlachtete die Kuh allein, .und traf sie beim Betäuben so schlecht, daß er mehrmals schlagen inußte, bis das Thier fiel. Nach der Schlachthosordnung müssen hierbei zwei Personen thätig sein. Der Angeklagte behauptet, in Unkenntniß der Schlachthof- ordnung gehandelt zu haben. Das Gericht setzt die Strafe wegen fahr­lässiger Uebertretung der bett. Ordnung auf 3 Alk. fest.

Pektins« achrichlr«

für Donnerstag den 30. November.

Kunstverein- In der Aula der Sönigl Akademie- Gemälde-Aus­stellung m .

3m Saale des Skadtscblosse?: 7"Ubr: Vortrag des Herrn Pfarrer Weffel überßkblmqbbilber m ter Goethe's Frauengestallen*.

Sirchencdor der Johauniekirche: Probe im Ucdungssälche» der Jo- hanniskucke.

Kirchenckor der Marierkircke Probe.

Evang Männer- und Jünglingsverein: Bibelstunde (Evang. VereinS- Haus). ....

Saalbauzum deutschen Haus" - Zweites Abonnementskonzert der Jnfanteriekapelle

Kaufmännischer Verein Hanau: Abends 84 Uhr: 2. Vortragsabend in der , Centrolhalle .