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Amtliches Grggn für Sksök- unS Lanökrois Hsnsu.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, rmt belletristischer Beilage

Rr. 278.

Dienstag den 28. November

1899

Amtliches, ^an^ret# ^anatt.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die Geflügelcholera unter dem Geflügel des Gastwirths Friedrich Bender zu Niederdorfelden ist er­loschen ; die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben worden.

Hanau den 28. November 1899.

Der Königliche Landrath.

V 12207 v. Schenck.

In A l t e n m i t t l a u (Kreis Gelnhausen) und in D i e t e s h e i in (Kreis Offenbach) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

Auf dem R ö m e r h o f bei Frankfurt ist die Schweine­seuche erloschen.

Hanau den 27. November 1899.

Der Königliche Landrath.

V 11995/12095/12149 v. S ch e n ck.

Dicilftsachrichtc« aus dem Kreise

Gefunden: Am 25. b. Mts., abends gegen 9 Uhr, in der Nußallee ein viel gebrauchtes Fahrrad, Modell 93, schrägen, schwarzlackirten Rahmenbau, gelbe Felgen, Dunlop- Pneumatik-Luftreifen und breite vernickelte Lenkstange, ^auf welcher sich die Nr. 21617 befindet und auf der einen Seite ein Griff fehlt. In einem Friseurladen ein Herrenregen­schirm mit Horngriff stehen geblieben.

Hanau, am 28. November 1899.

Deutscher Reichstag.

(Sitzung v o m 27. November.)

Das HauS beschließt zunächst, die in einem Privatklage- verfahren beantragte Genehmigung zur strafrechtlichen Ver­folgung des Abg. B a u d e r t nicht zu ertheilen. Sodann wird die Berathung der Gewerbenovelle fortgesetzt bei § 124 a. Das bestehende Gesetz gestattet beiden Theilen, aus wichtigen Gründen eine sofortige Lösung des ArbeitSverhältnisses, wenn letztere- mindestens auf 4 Wochen oder wenn eine längere als 14tägige Kündigungsfrist vereinbart ist. Die Kom­mission beantragt, diese Bedingung für eine sofortige Lösung aus wichtigen Gründen gänzlich zu streichen. Ein Antrag v. Stumm (Rp.) will diese Bedingung beibehalten wissen. H^Abg. Wassermann (ntl.) erklärt, er werde für heute füx den Antrag v. Stumm stimmen, beabsichtige aber, zur 3. Lesung einen Antrag einzubringen, um die wegen des

Feuilleton.

Der Dichter desMeineidbauer."

Zum 60. Geburtstage Ludwig Anzengruber's, geb. am 29. November 1839.

Von Dr. M. Kast.

(Nachdruck verboten.)

Greift nur hinein ins volle Menschenleben, Und wo ihr's packt, da ist es interessant!

so ruft der Theater-Direktor im Vorspiel zumFaust" dem Dichter zu. Dieser Dichter könnte Anzengruber gewesen sein nach seinen Werken zu schließen, die alle mehr oder weniger ins volle Menschenleben hineingreifen und es stets bei einer andern, aber immer interessanten Seite zu packen wissen. Zwar spricht der Theater-Direktor nur von seinem geschäft­lichen Standpunkte aus und will damit gewiß nicht der ge- sammten Bühnenlitteratur die Bahn gewiesen und aßen Idealen in der dramatischen Kunst und Poesie den Abschied gegeben haben; aber wenn je die Bühne etwas Interessantes als solches dargestellt hat, erwas daS allgemein ergreift und rührt, so ist es ein Griff des Dichters gewesen, den er ins volle Menschenleben gethan hat, entweder wie es sich im Zu­sammenleben der Individuen oder wie es im Mikrokosmos des eigenen Busens sich abspielt. Ob aber dasInteressante" der Dramatik auch stets das Belehrende derselben ist, darüber ließe sich sehr wohlanderer Meinung" sein. Unsere Meinung hier des Weiteren darzuthun und mit Beweisen zu belegen, ist aber nicht der Zweck dieser Zeilen, die viel­mehr dem Andenken eines der größesten dramatischen Genre- und Porträtmalers der Neuzeit gewidmet sein wollen und sollen. . .

auf die physiologische Seite beschränken, für Ernährung u. s. w. sollten Staatsorgane sorgen. Das Centrum dagegen wolle die elterliche Autorität stärken. Im weiteren Verlaufe der Debatte bemerkt Abg. Bebel (Soz.), sein Buch über die Frau sei seine persönliche private Ansicht. (Abg. Hitze ruft:Das ist ein Trost!" Heiterkeit.) Es folgen dann noch weitere Auseinandersetzungen über die Ehe und die Stellung der Sozialdemokraten dazu zwischen den Abgg. Frhr. v. Stumm (Rp.), Heyl vonHerrns- h e i m (ntl.), Graf O r i o l a (ntl.) und Bebel (Soz.) worauf der Kommissionsbeschluß über die Lohnbücher für Minderjährige mit einem Amendemenl v. Stumm angenommen wird. Nach deck bestehenden § 134 b muß die Fabrik- Arbeitsordnung Bestimmungen enthalten über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung. Die Kommission bean­tragt den Zusatz, daß die Lohnzahlung nicht am Samstag oder Sonntag stattfinden darf, daß aber Ausnahmen von der unteren Verwaltungsbehörde zugelassen werden können. Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) beantragt, den Samstag zu streichen, ferner die Befugniß der unteren Verwaltungs­behörde, die sich somit nur noch auf den Sonntag erstrecken würde, zu streichen. Abg. Bebel (Soz.) beantragt, die von der Kommission nur für Fabriken verlangte Bestimmung für sämmtliche Gewerbebetriebe vorzuschreiben durch eine ent­sprechende Bestimmung im § 115. Staatssekretär Graf Posadowsky erkennt die gute Absicht, den Arbeitern die möglichst beste Verwendung ihres Lohnes zu sichern, in dem Anträge Bebel an. Allein, wer die Verhältnisse in den Jn- dustriebezirken kenne, werde zugeben, daß mit solchen gesetz­lichen -Bestimmungen nicht viel erreicht werde. Besser werde es sein, an die Jndustrieverbände, Handelskammern u. s. w. das Ersuchen zu richten, dieser Frage mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden. Er empfehle den Antrag v. Stumm. Nach weiterer kurzer Debatte werden die Kommissionsbeschlüsse un­verändert angenommen, die beiden Anträge werden abgAehnt. Morgen 1 Uhr: Fortsetzung der Berathung. Schluß 6 Uhr.

Tagesschau.

Die sozialdemokratischen Anträge.

Einen sehr vernünftigen Beschluß hat die nationalliberale Fraktion des Reichstags gefaßt, nämlich den, die demonstra­tiven Anträge der Sozialdemokraten zu § 152 und § 153 der Gewerbeordnung a limine abzulehnen. Wenn je, so ist hier der Satz: Principiis obsta, am Platze, denn die in Rede stehenden sozialdemokratischen Anträge enthalten Be­stimmungen, von denen einige geradezu darauf berechnet zu | sein scheinen, einmal zu sehen, wie viel die Sozialdemokratie

Sein Vater versuchte sich auch dramatisch, doch starb er im 34. Lebensjahre schon, gerade als das Glück und die Muse ihm zu lächeln anfingen, im Jahre 1844, und ließ den fünf­jährigen Sohn Ludwig seiner Mutter zurück, mit welcher dieser bis an ihr Lebensende zusammenlebte. Die gute Frau starb 1875, viel zu früh für ihren Liebling, der ihren Ver­lust nie verschmerzen konnte.

Nur mit lückenhafter Volks- und Unterrealschulbildung, aber mit großem Talente begabt, trat Anzengruber im Alter von 14 Jahren zu einem Buchhändler in die Lehre, erwies sich aber" gerade so wie Pegasus im Ochsenjoche, zu diesem, wie überhaupt zu jedem Geschäfte, selbst wenn es sein eigenes gewesen wäre, völlig untauglich. _ Dieser Mangel an kauf­männischem Geist sollte sich für seine ganze schriftstellerische Laufbahn fühlbar erweisen und ihm verdankt der Dichter auch, daß er nie auf einen grünen Zweig kam und trotz immenser Bühnenerfolge in verhältnismäßig sehr dürftigen Verhältnissen gestorben ist. Mit 19 Jahren betrat Anzengruber bie Bühne als Schauspieler und machte als solcher das ganze Elend der Wandertruppen durch. Von Wiener Neustadt kam er nach Steiermark, nach Ungarn, Croatien bis in den Banat und erwies sich überall als höchst mittelmäßiger Histrione, der mehr ausgepfiffen als beklatscht wurde und dessen Gage natürlich seinen Leistungen entsprach. In die Jahre 1860 1867

fallen die ersten dramatischen Versuche des jungen Schauspielers, die natürlich alle ein jämmerliche« Fiasko machten, so daß er Wien ebenso arm, wenn nicht ärmer, wiedersah, als er es verlassen hatte. Nur höchst kümmerlich ernährte er sich von dem Hungerlohn litterarischer Handwerkerarbeit und nahm, um nicht zu verschmachten und zu Tode zu darben, im Jahre 1869 schon eine armselig besoldete Schreiberstelle bei der Wiener Polizeidirektion an. Hier ging es ihm nun, wie es seiner­zeit August Bürger ackch ging: er konnte wie dieser in ge­wissem Sinne von sich sagen:

Verhältnisses zum B. G.-B. bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Württ. Minist.-Direktor v. Schicker be­merkt, daß die Bestimmungen der Gewerbeordnung giltig bleiben, soweit nicht das B. G.-B. sie ausdrücklich aufgehoben habe. Das Reichsjustizamt werde übrigens eine entsprechende Erläuterung in der Ausführungsverordnung veranlassen, so- daß der vom Abg. Bassermann angekündigte Antrag über- flüssig sei. Der Antrag von Stumm wird hierauf ange­nommen. Als § 133 a hat die Kommission bezüglich der Kündigungsfristen für Werkmeister, Betriebsbeamte, Techniker Gleichstellung mit den Handlungsgehilfen beschlossen: die Frist muß für beide Theile gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat betragen. Das Haus beschließt gemäß dem Kommissionsbeschlusse. Zum § 134 beantragt die Kommission einen neuen Absatz 3 : Einführung von Lohn­büchern für minderjährige Arbeiter in Fabriken. Abg. v. Stumm (Rp.) bittet um Ablehnung dieses Antrages. Abg. Pachnicke (frs. Vp.) hält von der Einführung der Lohnbücher überhaupt nichts. Aus dem ewigen Hingeben und Zurücknehmen der Bücher entstünden auch für den Arbeitgeber Belästigungen, welche den Nutzen dieser Bücher weit über­wiegen würden. Abg. Bebel (Soz.) spricht sich ebenfalls geben den Kommissionsbeschluß aus. Abg. Heyl v. Herrnsheim (ntl.) erklärt, die große Mehrzahl seiner Freunde würde demKommissionsbeschlussezustimmen. Die elterliche Kontrolle des Lohnes der Minderjährigen sei durchaus wünschens- werth. Herr Bebel wolle nur nicht, daß die Eltern wissen, wie die Söhne ihre Groschen an sozialdemokratische Vereine hergeben. Abg. Bebel (Soz.) erwidert hierauf, Herr v. Hehl scheine nicht zu wissen, daß Minderjährige gar nicht poli­tischen Vereinen angehören dürfen. Seine Freunde wollten diese Bestimmung nur deshalb nicht, weil sie nur chicanös wirken würde. Abg. Heyl v. Herrnsheim (ntl.) erwidert dem Vorredner, dieser und seine Freunde wollten die Autorität der Eltern ebenso abschaffen, wie die der Ehe. (Unruhe links). Nachdem Abg. Möller (ntl.) dem Kommissionsbeschlusse zugestimmt, hält Abg. Bebel (Doz.) den Gegnern vor, die jugendlichen Arbeiter vergeudeten doch schlimmstenfalls ihr selbst verdientes Geld im Gegensatz zu der. Jugend der Unternehmerwelt, welche inharmloser" Gesell­schaft das Geld der Väter verbringe. Die Angriffe des Abg. von Heyl ließen nur die Tiefe der Gesinnung desselben er­kennen. (Präsident von F r e g e erklärt diesen Ausdruck für unzulässig). Von der Abschaffung der Ehe spreche kein sozial­demokratischer Schriftsteller. Abg. Hitze (Ctr.) entgegnet dem Abg. Bcbel, sei es denn nicht wahr, daß die Ehe für die Sozialdemokraten nichts weiter sei, als ein Vertrag, allerdings ohne Minimalfrist? (Heiterkeit) den jeder Theil jederzeit lösen könne ? Und die Mutterschaft wollten sie nur |

Wir stehen nicht an, Anzengruber diesen Titel zu ver­leihen, denn nur Wenige außer ihm verdienen ihn, und fast Keinem ist er mit so großem Fug und Recht zu verleihen, wie ihm. Wir lassen uns nicht dadurch zu diesem Urtheil verführen, daß ihm einmal der Schillerpreis und einmal der Grillparzerpreis zuerkannt worden ist, das sind leere Neben- auszeichnungen, die einem Dichter die Unsterblichkeit weder zu nehmen, noch zu geben im Stande sind. Anzengruber war vor- und nachher derselbe Anzengruber. Er hat nicht ge­arbeitet in der Aussicht auf solche Auszeichnung und auch nicht auf Grund derselben. Was allein uns zu der hohen Meinung von ihm geführt und uns die Kühnheit gegeben hat, ihn einen der^ größesten Genre- und Porträtmaler der modernen Bühne zu nennen, ist seine wahrhaft überwältigende Meisterschaft in der Seelenmalerei überhaupt und der der Volks­schichten im Besonderen. Anzengruber darf den Ruhm voll und ganz beanspruchen, das Volksstück aus dem Kasperletheater-Zustande der Leser verzeihe den herben Ausdruck herausgearbeitet, herausgerettet und als eben­bürtiges Erzeugniß den besseren und besten dramatischen Er­zeugnissen anderer Gattung an die Seite gerückt zu haben, ohne doch dabei auf die Leidenschaften und Geschmäcker der Gallerie jene an so vielen modernen sog. Volksstücken wahr­haft Ekel erregende tendenziöse Rücksicht zu nehmen und doch auch wieder das Volksstück so zu veridealisiren, daß dasselbe zu einem ,nihil album1 verhunzt und verzerrt wird. Aus diesen gewiß stichhaltigen Gründen nennen wir Anzengruber einen der größten Genre- und Porträtmaler der modernen Bühnenlitteratur und begreifen, warum die Wiener den Dichter desMeineidbauer" mit so großem Stolz den ihrigen nennen.

Ein echtes Wiener Kind war Ludwig Anzengruber. Er wurde am 29. November 1839 in Wien geboren und ist auch am 10. November 1889 in seiner Vaterstadt gestorben.