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Nr. 277.

Amtliches Avgsn für Hlaöi^ unö Lanölireis Hsnsu.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage

Montag den 27. November

1899

Amtliches.

^L»nöKvois K«»r«rr.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Der Trichinenbeschauer Heinrich Wilhelm E b e r t in Bischofsheim ist zum Schlachtviehbeschauer für Schweine und zum Stellvertreter in der Schlachtviehbeschau für Rind­vieh, Schafe und Ziegen für den Schaubezirk Bischofsheim auf jederzeitigen Widerruf bestellt und verpflichtet worden.

Hanau den 20. November 1899.

Der Königliche Landrath.

V 10971 v. Schenck.

Die Herren Standesbeamten ersuche ich, die Standes- Negister für das Jahr 1900 durch zuverlässige Boten hier abholen zu lassen.

Hanau den 25. November 1899.

Der Königliche Landrath.

A 4915 v. Schenck.

Dicnstiiachrichten aus dem Steife

Gefunden: 1 neue Plüschdecke, Empfangnahme bei dem Herrn Bürgermeister zu Dörnigheim; 1 kleines rothes Portemonnaie mit einigen Pfennigen, 1 braunes Kinder- rädchen, 1 Blechdose mit 118 Stück verschiedenen Schrauben- und RlUttergewinden, Splinden rc. Am Samstag auf dem Wochenmarkt liegen geblieben ein neues ev. Gesangbuch und 25 Rechnungsformulare.

Verloren: 1 goldene Brosche, mit Steinchen besetzt.

Zugelaufen: 1 junger schw. Hund mit weißen Pfoten, weißem Hals und weißer Schnauze, m. Geschl.

Hanau, am 27. November 1899.

Deutscher Reichstag.

(Sitzung v 0 m 25. November.)

Das Haus ist schwach besetzt. Debattenlos wird zunächst einem Anträge Dr. Lieber (Centr.) zugestimmt betr. Ein­stellung eines gegen den Abg. Heine schwebenden Strafver­fahrens für die Dauer der Session. Sodann wird die B e- rathung der Gewerbenovelle fortgesetzt. Ein An­trag Albrecht (Soz.) auf Einschaltung eines § 114c betrifft das Institut der Zwischenmeister und bezweckt hauptsächlich festzustellen, daß die Heimarbeiter rechtlich in unmittelbarem Arbeitsoerhältniß zum Hauptunternehmer stehen. Die Zwischen- meister sollen nur in ihren eigenen Arbeitsräumen Arbeiter beschäftigen dürfen. Abg. Albrecht (Soz.) befürwortet den IMIIW1111 's IM« 1 - --umuwMwyigmMgMMMMa^^

FvmiMvn.

Die Sonne desEisernen".

Zum 5. Todestage der Gemahlin des Altreichskanzlers,

j- am 27. November 1894.

Von Dr. E. Witte«.

(Nachdruck verboten.)

Ich danke Ihnen, meine Herren, daß Sie ge­kommen sind gerade zum Geburtstag meiner Frau! Gott hat mir ein glückliches Familienleben bescheert, und ich würde nicht ein so hohes Alter erreicht haben ohne meine Frau! Ich bin überzeugt, daß Sie bereitwilligst einstimmen werden in ein Hoch auf meine Frau!"

So sprach derEiserne", umleuchtet von Hunderten von Fackeln patriotischer Hamburger, die gekommen waren, den Geburtstag der Fürstin Johanna zu feiern und ein donnern­des Hoch schallte dem Kanzler entgegen.

Du bist Diejenige, die vor 16 Jahren am heu­tigen Tage Sonnenschein in mein wüstes Jung- gesellenlcben gebracht hat!"

So schrieb der Fürst an seine Gemahlin aus Gastein am 28. Juli 1863, seinem Hochzeitstage.

Sie ahnen nicht, meine Herren, was diese Frau aus mir gemacht hat!"

So versicherte der Kanzler es mehr als einmal seinen Freunden.

Herrlicher ist wohl kaum je eine Frau von ihrem Gatten öffentlich beglaubigt worden, als es die Fürstin wurde von ihrem dankbaren Gemahl und wenn eine Ehe ein Himmel auf Erden war, so war es die Ehe desEisernen" mit seinerSonne", und da wir diesem glücklichen Familienleben

Antrag, besonders unter Hinweis auf die Zustände in der Confektionsindustrie. Wenn man gestern die sozialdemokra­tischen Anträge zum Schutze der Heimarbeiter abgelehnt habe, so hätten die Gegner damit nur gezeigt, daß es ihnen mit diesem Schutze nicht ernst sei. (Präs. Graf Ballestrem rügt die letzte Aeußerung als gegen die Ordnung des Hauses verstoßend.) Redner kritisirt dann noch sehr abfällig die Pe­titionen von Confektionären, die entweder von weißen oder von schwarzen Juden herrührten. (Heiterkeit). Staats­sekretär Graf Posadowsky stellt aus dem Bericht der arbeitsstatistischen Reichskommission fest, daß dieselbe das Jn- stuut der Zwischenmeister keineswegs als ein Unglück ange­sehen und durchaus widerrathen habe, etwa nur noch Untcr- nehmerwerkstätten zuzulassen unter Ausschluß von Zwischen- meister-Werkstätten. Das zeige, wie vorsichtig man an diese Frage herantreten müsse. Abg. Heyl von Herrnsheim (nl.) führt aus, der Antrag würde keineswegs alle Mißstände in der Hausindustrie beseitigen, dazu gehe er nicht weit ge­nug. Abg. R e i ß h a u s (Soz.) empfiehlt den Antrag. Abg. Jacobskoetter (Kons.) betont, daß die Hausindustrie doch auch ihr Gutes habe und lehnt Namens seiner Freunde den Antrag ab. Abg. Stadthagen (Soz.) meint, der Antrag seiner Partei beseitige gar nicht die Hausindustrie, er wäre vielmehr ganz unnöthig, wenn - es keine Hausindustrie mit ihren Mängeln gebe. Abg. Hitze (Centr.) schenkt den Zwischenmeistern mehr Vertrauen als den Faktoreien der Groß- confektionäre. Die Zwischenmeister seien meistens ruhige Leute, die auch die Arbeiter ganz gut behandeln. An der Debatte betheiligen sich noch Reißhaus (Soz.), Jacobskoetter (Kons.), Molkenbuhr (Soz.), ferner Ministerial-Direktor von W 0 e d k e, der einen Vorwurf des Vorredners zurück- weist, bay die von dem Staatssekretär angezogene Stelle in dem Bericht der Reichskommission die Meinung dieser Kom­mission über die Zwischenmeister doch nicht ganz richtig wiedergegeben habe. Der Antrag Albrecht wird sodann ab­gelehnt. Dafür stimmen nur die Sozialdemokraten. § 137a ermächtigt den Bundesrath, für bestimmte Gewerbe die Mit- gabe von Arbeit ins Haus an Fabrikarbeiterinnen oder ju­gendliche Fabrikarbeiter ganz zu verbieten, bezw. zu be­schränken. Ein Antrag F i s ch b e ck will diesen Paragraphen streichen. Ein Antrag Albrecht dagegen will dieses Ver­bot bezw. die Beschränkung obligatorisch machen. Die be­treffenden Arbeiter-Kategorien sollen also in Fabrik- und Hausarbeit zusammen keinesfalls länger' beschäftigt werden dürfen, als für sie die gesetzlich zulässige Fabrikarbeitszeit be­trägt. Abg. F i s ch b e ck (Fr. Vp.) erklärt, die betreffenden Arbeiter wünschten eine solche Arbeitsbeschränkung selbst nicht, außerdem aber sei dieselbe gar nicht durchführbar und nicht zu kontrolliren. Staatssekretär Graf Posadowsky gibt

Bismarcks mit die Größe unseres gemeinsamen deutschen Vaterlandes zu danken haben, so folgen wir dem heiligen Gesetze der Pietät und Gegenliebe, wenn wir heute in patrio­tischer Trauer des Todes derjenigen gedenken, die der Sonnen­schein gewesen ist im Leben unseres theuren unvergeßlichen Alten aus dem Sachsenwalde.

Einst hieß er dertolle Bismarck" und als solcher wohnte er im Sommer des Jahres 1846 der Hochzeit Moritz von Blankenburgs, eines seiner Jugendfreunde bei. Johanna von Puttkamer, eine der Brautführerinnen, die einzige Tochter des Gutsbesitzers Heinrich von Puttkamer auf Viartlum und seiner Frau Luitgarde geb. v. Glasenapp auf Steinfeld, hatte seine Aufmerksamkeit gefesselt. Nicht lange daraus begleitete die 22jährige Jungfrau das Blankenburgsche Ehepaar auf einer Reise nach dem Harz. Der junge Otto von Bismarck, der kurz zuvor das väterliche Stammgut Schönhausen über­nommen hatte, machte die Reise mit und auf der roman­tischen Höhe des Harzes fanden sich die beiden Herzen zum heiligen Bunde fürs Leben.

Sie war nicht gerade schön zu nennen, wenn man allein auf ihre äußere Erscheinung sah; doch sie war schlank, hatte helle, friste Augen und war eine einfache, liebliche Jung­frau, die nicht ahnte, daß sie berufen sein werde, den ersten höchsten Ehrenplatz unter den Damen bei Königshofes einzu- nehmen. Sie gehörte zu jenen tüchtigen, kerngesunden, rüstig schaffenden und aufrichtigen Landedelfrauen, denen der preußische Adel einen großen Theil seiner besten Tugenden und Erfolge verdankt. Sie hatte aber eine innere Schönheit, die der beste Theil an ihr war und Wunder muß es uns nehmen, daß derTolle" einen solchen Scharfblick, eine solche Berechnung besaß. Sie hatte eine gediegene Bildung, eine edle Bescheidenheit, eine wahre, aufrichtige von jeder bigotten Frömmelei freie Frömmigkeit, einen wirthschaftlichen Sinn, eine unermüdliche Regsamkeit.

bereitwillig zu, daß eine Kontrolle hier nicht möglich ist. Aber besser, wie nichts thun, sei doch nach Ansicht des Bundesraths eine solche moralische Norm, von der man hoffen dürfe, daß sich alle anständigen^ Arbeitgeber nach ihr richten werden. Abg. Hoch (Soz.) tritt dafür ein, die Bestimmung obligatorisch zu machen und nicht erst dem Bundesrath an- heimzugeben. Abg. v. Stumm (Rp.) erklärt, seine Freunde würden geschlossen für die Streichung dieses Para­graphen stimmen. Abg. Hitze (Centr.) bekämpft die schablonenartige Arbeit der Sozialdemokraten, die ja die ganze Fabrikgesetzgebung scbematisch auf die Hausindustrie über­tragen wollten. Das gehe keinesfalls, auch bei diesem Para­graphen nicht. Abg. Rösicke-Dessau (wildliberal) ist in diesem Falle ausnahmsweise mit Herrn von Stumm einver­standen. Der Paragraph sei undurchführbar, gebe lediglich Anreiz zu Denunziationen und schaffe ein Heer von Chikanen. Abg. Heyl v. Herrnsheim (natl.) wehrt gleich dem Abgeordneten Hitze die sozialdemokratischen Vorwürfe, speziell diejenigen Hochs gegen die bürgerlichen Parteien ab. Was vorliegenden Paragraphen anlangt, so habe er das Vertrauen zu den Arbeitgebern, daß ein solcher Versuch sich lohnen werde. Er werde mit großer Genugthuung für diesen Para­graphen stimmen. Staatssekretär Graf Posadow sky betont noch, die Kontrolle werde eben von den Arbeitern selbst geübt werden müssen, dieselben hätten sich gegen Miß­brauch ihrer Arbeitskraft zu wehren. Abg. Hoch (Soz.) wehrt den Vorwurf der Schablone von seiner Partei ab. Daß die Kontrolle Schwierigkeiten mache, gebe er zu. An der Debatte beseitigen sich noch v. Stumm (Rp.), Hitze (Centr,), wonach nach Ablehnung des sozialdemokratischen An­trages der Paragraph auch in der Fassung der Kommission abgelehnt wird, da nun auch die Sozialdemokraten gegen den Paragraph stimmen. Auch der Paragraph der Regierungs­vorlage wird abgelehnt, so daß der ganze Paragraph gefallen ist. Von dem Abg. Rösicke (wildliberal) ist ein An­trag gestellt, im Paragraph 122, welcher die Kündigung zwischen Arbeitgeber und Gesellen regelt, eine Aenderung dahin eintreten zu lassen, daß anstatt der jetzigen Bestimmung, wonach eine andere als vierzehntägige Kündigungsfrist für beide Theile gleich fein soll, gesagt werden soll: die Kündi­gungsfrist dürfe für Gesellen und Gehülfen nicht länger sein, als für Arbeitgeber. Hiermit verbunden wird die Debatte über Paragraph 133aa, welche die Kündigungsfrist für Werk­meister betrifft. Nach längerer Debatte, worin der Antrag Rösicke vom Regierungskommissar als überflüssig bezeichnet wurde, zieht der Antragsteller denselben zurück.

Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. Tagesordnung: Fort­setzung der Berathung.

Ueberall war sie am Platze, sei es auf dem stillen Gute der F,eimath als einfache Gutsbesitzerin, sei es in den glän­zenden Sälen der diplomatischen Welt des Auslandes, sei es auf dem glatten Parkett der fürstlichen Höfe, sei es als freundliche Gastgeberin am eignen Herde; überall war ste den ihr obliegenden Pflichten gewachsen. Aber wie hoch sie auch durch die Thaten und Erfolge ihres Gatten emporgehoben wurde in Rang und in äußerlicher Würde: im Innern ist sie sich stets gleich geblieben. Ihr Eins und Alles war nur ihr Gatte. Ihm zu dienen, ihn zu stützen,, zu erheitern, zu erfreuen, war ihr ganzes Lebensziel, dem ihr stilles Dasein zustrebte. Sie war die Freundin seiner Freunde, die Feindin seiner Feinde. Mit unermüdlicher Sorgfalt wachte sie über ihn; in guten und bösen £ eigen stand sie ihm zur Seite. Sie glättete die Falten seiner Stirn, wenn der politische Kampf ihn erregte und ihn titanengleich auf- bransen ließ. Sie sorgte für Zerstreuung unb Unterhaltung nach den Sorgen des Tages. Sie war unermüdlich um ihn bemüht mit ungezählten kleinen Aufmerksamkeiten und Be­weisen der zärtlichsten Liebe. Oft vermochte ein zärtlicher Blick von ihr den Ausbruch eines Wetters zu verhindern, den fremde Bosheit oder ein Mißvcrständniß heraufzube- schwören drohte. , , r

An ihrem Tische haben zahlreiche Männer Gelegenheit ge­habt, das Walten dieser deutschen Hausfrau kennen zu lernen. Groß und Gering hat ihre Liebenswürdigkeit bewundern dürfen.

Während * der ganzen Minister- und Reichskanzlerzeit ihres Gatten war sie nur überaus selten von ihm getrennt. In der letzten Zeit hielt sie sich höchsten» einige Wochen allein (n dem von ih? so geliebten Bade Homburg vor der Höhe auf, während der Fürst meist diese Zeit der Trennung im Bade Kissingen, wo ihn ja auch die Kugel des Attentäters streifte, zu verbringen pflegte. Sonst waren Gemahlin und