der Bescheinigung der Richtigkeit zu versehen und unterschriftlich von den Mitgliedern vollzogen, in doppelter Ausfertigung mit den Voremschätzungsarbeiten einzusenden.
Die Einsendung des gesammten Materials erwarte ich alsbald nach Beendigung des Geschäfts, spätestens zum 16. Dezember d. I.; eine Fristverlängerung findet unter keinen Umständen statt.
Hanau den 20. November 1899.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission
J.-St. 4023 für den Landkreis Hanau.
I. V.: G r a f v. U n r u h, Regierungs-Asseffor.
Bekämpfung der Blutlaus.
Da die Vertilgung der für unsere Aepselbäume so gefährlichen Blutlaus sich am leichtesten und wirksamsten im Spätherbst und Winter durchführen läßt, wird jetzt schon zu einem allgemeinen Feldzug gegen den Schädling und zur gründlichen Vertilgung ausgefordert.
An den Aepfelbäumen richtet die Blutlaus dadurch großen Schaden an, daß sie an den jüngeren Zweigen und Wund- rändcrn mit ihrem Säugrüssel die junge Rinde durchsticht und aus dem Splint den Saft aussaugt. Hierdurch entsteht nach diesen Stellen ein vermehrter Saftzudrang, in Folge dessen sich Zellwucherungen unter der Rinde bilden, die schließlich bersten und grind- und krebsartige Geschwüre erzeugen, welche den zugeführten Nahrungssaft absorbiren und nach und nach das Absterben der Zweige und schließlich der ganzen Bäume herbeiführen, wenn nicht rechtzeitig gegen die Läuse der Vertilgungskrieg geführt wird. Auch am Wurzelhals und an den flachgehenden Wurzelu in der Erde kommen sie vor und gehen im Winter selbst tiefer hinab, um während strenger Kälte Schutz zu suchen.
Die Vertreibung der Blutlaus ist nicht leicht zu bewerkstelligen, sondern erfordert die größte Achtsamkeit und Energie, da die Insekten, wenn auch deren nur wenige zurückbleiben, durch ihre starke und rasche Vermehrung bald wieder viele neue Verbreitungsheerden erzeugen. Das einmalige Anwenden von Zerstörungsmitteln ist deshalb selten von Erfolg, da die kleinen Läuse zum Theil in den Blattwinkeln verborgen sitzen oder unter Rindenritzen und halbverdeckten Wundstellen, wo sie oft dem Auge entgehen, oder wo mit den anzuwenden- den Mitteln nicht gut beizukommen ist. Es sind daher die von den Blutläusen befallenen Bäume wiederholt in Zwischen- räumen von 14 Tagen bis 3 Wochen nachzusehen und, sowie sich später einzelne neue Kolonien zeigen, diese sogleich wieder zu zerstören und mit den geeigneten Mitteln zu behandeln. Wenn auf diese Weise in kurzen Zwischenräumen wiederholt die Bäume sorgfältig nachgesehen und gereinigt werden, dann wird es in den meisten Fällen möglich sein, dieselben von ihren Plagegeistern vollständig zu befreien.
Es müssen sämmtliche Wundstellcn an den Bäumen, auf denen im Laufe deS Jahres die Blutlaus gesessen hat (man erkennt solche an dem weißlichen Ueberzuge) mit einer der nachfolgend beschriebenen Lösungen gründlich ausgebürstet werden. Auch räume man die Erde von den Stämmen etwas weg, um Blutlauskolonien, welche sich etwa unter der Oberfläche des Bodens befinden sollten, erreichen zu können. Wer recht sorgsam verfahren will, bürste die ganze Rinde der Stämme und Zweige ab.
Da bei einem solchen Verfahren ziemlich große Mengen Flüssigkeit gebraucht werden, so werden hier nur die billigen Blutlausmittel in Vorschlag gebracht.
Es sind dies: 1. gewöhnliche Lauge, wie sie durch Ueber- gießen von Holzasche mit Wasser gewonnen wird; 2. Gaswasser, ein Nebenprodukt der Gasbereitung, ist um das
Doppelte mit Wasser zu verdünnen; 3. Kalkmilch, eine Mischung von Soda und Alaun (2 kg Soda und 1 kg Alaun werden in 50 Liter Wasser aufgelöst); 5. Tabakslauge, welche im vorigen Jahre in einer Gemeinde des hiesigen Kreises allgemein angewandt worden ist und sich gut bewährt haben soll.
Es sei ausdrücklich bemerkt, daß es viel weniger auf das Mittel ankommt, als auf die Gründlichkeit, mit welcher daS Ausbürsten vorgenommen wird. Es muß dabei auch die kleinste Verwundung der Rinde berührt werden, sodaß daS Insekt in allen seinen Schlupfwinkeln getroffen wird. Bereits stärker verlauste Bäume bürste man mit doppelter Sorgfalt ab.
Bei befallenen älteren hochstämmigen Aepfelbäumen mit schon ausgedehnten Kronen, bei welchen eine gründliche Reinigung der einzelnen Zweige nicht gut möglich ist, muß im Frühjahr die Krone stark zurückgeschnitten werden, damit nur eine geringe Anzahl Haupttriebäste zurückbleibt, deren Zweige dann leichter gereinigt werden können; zugleich ist die alte abgestorbene Rinde an den stehen bleibenden Aesten und am Stamm mit dem Rindenkratzer abzukratzen, grindige und wunde Stellen sind sorgfältig auszuschneiden und dann Stamm und Aeste mit Kalkmilch rc. zu bestreichen. Ueber- Haupt ist es rathsam, sämmtliche Bäume vor Winter mit Kalk bezw. Kalkmilch zu bestreichen.
Die abgeschnittenen Aeste und Zweige, die abgekratzten Rinden- theile und ausgeschnittenen Theile sind natürlich sorgfältig wegzuschaffen und zu verbrennen. Sind die stark befallenen Bäume zum Verjüngen schon zu alt, so tritt die Nothwendigkeit ein, dieselben umzuhauen und nur zu verbrennen, da sie doch nicht mehr zu retten sind und zur weiteren Verbreitung der Blutlaus beitragen würden. Ferner wird bei Hochstämmen als ein sehr wirksames Mittel gegen die Blutlaus das Kalken der Wurzeln empfohlen. Im Spätherbst oder Winter, wenn die Erde nicht gefroren ist, nimmt man etwa 1,25—1,50 m im Durchmesser um den Stamm herum die Erde bis auf die Wurzeln hinweg und gießt je nach der Größe des Baumes 1 bis 2 Gießkannen voll Kalkwasser aus die Wurzeln (auch Holzaschenlauge soll gut sein), schüttet dann eine etwa 3 cm hohe Schicht gebrannten, zerfallenen Kalks darauf und bedeckt diesen mit der ausgeworfenen Erde.
Die Blutläuse sollen hierauf sicher verschwinden und ist dieses Mittel zugleich für das Wachsthum und Gedeihen der Bäume sehr förderlich.
Die Herren Ortsvorstände wollen die Ortseingesessenen zur Vertilgung der Blutlaus nach der oben angegebenen Weise ortsüblich auffordern und die Ausführung der Anordnungen überwachen.
Hanau den 18. November 1899.
Der Königliche Landrath.
V 11631 v. Schenck.
Peter Ludwig Gräf von Großkrotzenburg ist zum Ortspolizeidiener der Gemeinde Großkrotzenburg bestellt und verpflichtet worden.
Hanau den 13. November 1899.
Der Königliche Landrath.
V 11725 v. Schenck.
Der Herr Regierungs'Präsident zu Cassel hat auf Grund deS § 103 h der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 53 des Statuts für die Handwerkskammer zu Cassel den Königlichen Regierungs-Asseffor von Görschen in Cassel zu seinem Kommissar bei der Handwerkskammer bestellt.
Hanau den 18. November 1899.
Der Königliche Landrath.
V 11598 v. Schenck.
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