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Nr. 269.

Donnerstan dw 16. Novembcr

1899

Amtliche Benage' Nr. 73

Amtliches. fandstreie ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In Bie ber (Kreis Offenbach) ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

Hanau den 15. November 1899.

Der Königliche Landrath.

V 11742 v. Schenck.

Slerölk^eis ^miaxt.

BekarmtmachungeA des Oberbürgermeisteranttes.

Am Freitag den 17. November er., nachmittags von 41 * Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Ncustädter Rath­hauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des GeWerbe- gerichtS statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau den 16. Novembex 1899.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

Dr. Bulle. 18008

riMnarmiarten aus oem Artist

Gefunden: 1 Kriegsdenkmünze vom Jahre 1870/71,

1 Herrenregenschirm.

Zu gelaufen: 1 weißer Spitz m. Geschl:

Hanau, am 16. November 1899.

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 15. November.)

Das Haus begann die 2. Lesung des Gescheittwurfs betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen im Postivesen. Berichterstatter ist anstatt des verreisten Abg. Paasche Abg. Dr. Hasse. Zu dem Artikel 1 (Briefporto und Zeitungsgebühr) bemerkt Abg. M a r c o u r (Zentr.), die Entwickelung des Zeitungswesens habe durch die Gründung billiger Blätter sich so gestaltet, daß ein Mißverhättniß zwischen den Einnahmen und den Leistungen der Postverwaltung entstanden ist, das auf die Dauer unerträglich sei. Die kleine und die mittlere Paneipresje »erde durch den Preisdruck der Annoncenblätter schwer geschädigt. Die Kommission sei schließlich beinahe einstimmig auf den Boden der Re­gierungsvorlage getreten unter Ermäßigung der Sätze, dennoch halte er es im Sinne eines allseitigen Ausgleichs für nöthig, einen Vermittlungs- antrag zu stellen/ den seine ganze Fraktion unterstütze. Der Antrag geht dahin, 2 Pfg. für jeden Monat Bezugszeit (Kommissionsamrag 3 Pfg.), ferner für jedes wöchentliche Erscheinen 12 Pfg. der ersten Zone, 18 Pfg. der zweiten Zone, ebenso für jedes Kilogramm Iahresgewicht 8 Pfg. der ersten und 12 Pfg. der zweiten Zone festzusetzen. Sraats-

Fvmilvion.

Moderne Explosivstoffe.

Eiich Kapitel aus der Kriegstechnik der Gegenwart. Von Franz von Hannweiler.

(Nachdruck verboten.)

Wie in allen modernen Kriegen, so spielen auch im Transvaal-Kriege die Explosivstoffe eine Rolle, die den Kämpfen in unserer Zeit eine ganz besondere Physiognomie gibt. Von Sprengungen von Brücken, Panzerzügen rc. wurde wiederholt berichtet, und über die Verbindung des (von uns noch zu besprechenden) Lyddit's ist eine heftige Erör­terung ausgebrochen. Ein Explosivstoff, der praktisch und darauf kommt es doch allein an brauchbar sein soll, muß, nach allgemeiner Ansicht, folgende vier Eigenschaften haben: er muß handlich sein, d. h. der Explosivstoff muß im Ver- Hältniß zu seiner Masse eine möglichst große Kraftäußerung entwickeln. Ferner wird von ihm Unempfindlichkeit verlangt, der Explosivstoff muß völlig gefahrlos gehandhabt und transportirt werben können. Zum Dritten ist die Sta­bilität wichtig, b. h. der Stoff darf sich während des Transports und des Lagerns weder physikalisch noch chemisch ändern. Und endlich handelt es sich um die ballistische Leistung, indem der Explosivstoff dem Geschoß eine hohe Anfangsgeschwindigkeit bei möglichst geringem Gasdruck er­theilen muß.

Welches sind nun, fragen wir, die heut zu Tage praktisch brauchbaren und angewendeten Explosivstoffe? Es sind, auf ihre Urbestandtheile zurückgeführt, nur die Folgenden: das Nitroglycerin und die Schießbaumwolle. Das Schwarzpulver kpielt keine wichtige Rolle mehr und fällt daher aus unserer Betrachtung ganz fort.

fetretär Podbielski erklärt, nach der eben ausgestellten, oberflächlichen j Berechnung reichen die Sätze des Antrags Marcour nicht aus. Die Postverwaltung reizt freilich dazu an, ihre Ueoerjchüjse zu beschneiden, aber im allgemeinen Interesse brauche die Postverwaltung die Einnahmen, um vorwärts zu kommen. Der Zonentarif wäre ein Rückschritt. Das Mindeste, womit man auskommen könne, sei der Ansatz der Kommission. Abg. H orn-Goslar (nat.-lib.) befürwortet einen Antrag, wonach die Zeitungsgebühr 12*/* Prozent vom Abonnementspreise, 12 Pfg. jährlich für das wöchentlich einmalige Erscheinen und 5 Pfg. jährlich für das Kilogramm des Jahresgewichts betragen soll. Der Direktor im Reichspostamt, Krätkc, erklärt, die Postverwaltung könne sich nicht aus Prozente einlassen. Diese Sätze seien eben nicht kontrolirbar. Die Papierinvustrie werde durch den neuen Tarif nicht geschädigt. Abg. Di etz (Soz.) meint, der in der Kommission gefundene Weg scheine der einzig gangbare zu sein. Die Klagen der Zeitungsverleger hätten ihren wahren Werth in der Ueberproduktion. Abg. Derlei (kons.) erklärt, die koniervative Partei stelle sich im Allgemeinen auf den Boden der Kommission, die nach Möglichkeit die Interessen der kleinen Presse be­rücksichtigte. Die übrigen Anträge dürfte seine Partei ablehnen. (Unter den Abgeordneten erregt lebhaftes Interesse eine von Hand zu Hand gehende, von Staatssekretär v. Podbielski milgebrachte Kollektion neuer Briefmarken.) Abg. Dasbach (Ztr.) tritt für den Antrag Marcour ein. Der Zonentarif sei allein im Stande, eine gerechte Bertheilung der Lasten herbeizuführen. Der Kommisjions- antrag belaste die kleinen Zeitungen zu sehr. Die Presse sei für die Post eine so starke indirekte Einnahmequelle, daß es ungerechtfertigt sei, gerade beim Zeitungswesen eine Plusmacherei eintreten zu lassen. Redner befürwortet den Antrag, den Satz zu streichen, wonach der Bruch­theil eines Kilogramms voll gerechnet wird. Die Räckverweifung an die Kommission dürfte sich empfehlen. Staatssekretär v. Podbielski hält eine zweite, theurere Zone für einen Schlag ins Wasser; ebenso sei es unmöglich, einen Unterschied zwischen politischen und unpolitischen Zeitungen zu machen. In einem so großen Beirieb könne man nicht Herumschnüjseln, ob in der oder' jener Zeitung Politik getrieben werde. Der Antrag Dasbach erscheine undurchführbar. Redner ist zu der Ueber­zeugung gelangt, daß sich die Borschläge der Regierung aus einem gang­baren Weg bewegt haben, und bittet, den reiflich erwogenen Beschlüssen der Kommission beizmreten. Abg. Ezarlinski (Pole) ist für Rück- verweijnng an die Kommission. Staatssekretär v. Podbiels ki weist darauf hin, daß die Berechnungen dadurch ein falsches Bild geben, daß zumeist die ganze Auflage veranschlagt werde, während doch nur ein kleiner Theil durch die Post befördert wird. Abg. Müller-Sagan hält eine Rückverweisung für zwecklos, die Kommifsion habe sehr gründ­lich verfahren. Den Zonentarif hatte seine Partei für einen Rückschritt. Dem Grundgedanken der Kommissionsfassung stehe seine Partei fym- pattsch gegenüber. Graf B ernstorff bittet um unveränderte An­nahme der Kvnimissionsfassung. Abg. Dasbach erklärt, gegen den Zonentarif sei kein stichhaltiger Grund vorgebracht worden, derselbe werde den Postbetrieb nicht wesentlich erschweren. Staatssekretär v.Pod b iel ski führt aus, der Zo-eutarif sei nicht undurchführbar, aber die Durch­führung sei sehr tostjpnlig; je komplizirter, desto mehr Beamte. Ueber der Postverwaltung stehe die Oberrechnnngskammer, der Man genau Rechenschaft geben müsse. Er bitte, die Vorlage nicht an die Kommission jurütfjiivmveuen, sondern möglichst bald im Plenum zu erledigen. A.'g. Eickhoff (freist) begründet seinen Antrag, den Verlegern für die Setbstverpackung 10 Pfg. für 100 Nummern zu gewähren. Abg. Pachn icke (frech) beantragt, die Bestimmung der Regierungsvorlage, daß den Verlegern für die Selbstverpackung 5 Pfg. für 100 Nummern zu gewähren sind, wieder Herznstellen. Seine' Partei werde für die Rück- verweisnng stimmen. (Die Staatssekretäre v. Bülow und Thielmann betreten den Saal.) Staatssekretär v. Podbi el 8ki bemerkt, die Re­gierungsvorlage habe allerdings 5 Pfa. für U 0 Nummern bei Selbst-

verpaefung vorgesehen, in der Kommission seien aber die Gebühren er­mäßigt and demgemäß die Entschädigung gestrichen. Der jetzige Tarif sei unhaltbar und zeitigte nur Schmarotzerpflanzen, daher bitte er um An­nahme der Kommissionsanträge. Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Dasbach und einem Schlußwort des Referenten werden die Ziffern 1 und 2 (Briefporto und Nachbarortsverkehr) ohne Debatte angenommen. Der Antrag Dasbach auf Rückverweisung an die Kommision wird abgelehnt, die Amräge Horn und Marcour werden auch abgelehnt. Der Antrag Dietz, die Grundgebühr von 3 auf 2 Pfg. Herabzusctzen, wird angenommen, ebenso der Antrag Dasbach, die Bruchlheiie eines Kilo­gramms nicht zu berechnen. Die Anträge Eickhoff, Müller und Pachnicke werden abgelehnt und Artikel 1 in der Kommissionsfassung mit den An­trägen Dietz und Dasbach angenommen.

Morgen 1 Uhr Forttetzung. Schluß 5'/« Uhr.

T^gesscha«. Unfall-Fürsorge für Gefangene.

Dem Bundesrath liegt z. Z. ein Gesetz-Entwurf vor, der die Unfall-Fürsorge auch auf Gefangene ausdehnen will. Die verbündeten Regierungen scheinen in dem Entwurf einer An- re ung des Reichstags gefolgt zu sein, der im Jahre 1897 diese Ausdehnung der Unfall-Fürsorge aus dem Gesichtspunkt befürwortete, daß es einmal unberechtigt hart erscheine, wenn Gefangene, die während ihrer Haft ganz ober theilweise er­werbsunfähig wurden, auch nach verbüßter Strafe ungünstiger dastehen, als wenn sie der Unfall als freie Arbeiter betroffen hätte; auch schien es unbillig, daß Unternehmer, welche die i billige Gefangenen-Arbeitskraft ausnutzen, von den Unfall- ! kosten befreit sein sollen, die ihre mit freien Arbeitern ar­beitende Konkurrenz zu tragen hat. Man wird in der An­nahme nicht fehlgehen, daß der Entwurf auf Abstellung dieser Mißstände Bedacht nimmt; doch dürfte an eine einfache An- gliederung der Gefangenen-Unfallfürsorge an die bestehende Organisation nicht zu denken sein; vielmehr wird es wohl in der Absicht der verbündeten Regierungen liegen, die betreffen­den Bundesstaaten zu Trägern der Unfall-Fürsorge für Ge­fangene zu machen, während es der Landes-Gesetzgebung über­lassen bleiben müßte, für Kommunal-Anstalten die geeigneten Kommunal- oder andern Verbände heranzuziehen. Sofern die Beschäftigung der Gefangenen durch Unternehmer geschieht, werden diese thunlichst heranzuziehen sein. Natürlich würden nur diejenigen Beschäftigungen von Gefangenen unter das Gesetz fallen, die auch bei freiem Arbeiten zu einer eventuellen Unfall-Versicherungspflicht führen. Abweichend von der Un­fall-Versicherung freier Arbeiter würde die Gefangenen Für­sorge nur nach sonstigen erworbenen Unterstützungs-Ansprüchen, aber vor der Armenpflege eintreten. Ein Aufschub des Renten- bezuges bis zur Entlassung des Gefangenen wäre, als in der Natur der Sache liegend, wohl als selbstverständlich voraus- zusetzen. Jedenfalls bedeutet der dem Reichstag^demnächst vorzulegende Gesetz-Entwurf einen bedeutsamen Schritt zur Vervollständigung der staatlichen Arbeiter-Fürsorge.

und erhielt den sogen.Dynamit", eine graubraune, geruch­lose, fettige, teigartige Masse, welche völlig gefahrlos zu trans- portiren war und nur auf eine ganz bestimmte Weise zum Explodiren gebracht werden konnte, wobei sie acht Mal mehr Gewalt als Schießpulver entwickelte. Man verpackte den Stoff in geleimte Papierpatronen und entzündet ihn mittels einer Zündschnur und eines auf deren einem Ende aufge­streiften und festgckniffenen, großen Knallzündhütchens, welches man etwa 3 ein tief in die Masst versenkt. Dann hatte man nur nöthig, die Patrone mit Sand oder Wasser zu um- schütten, oder auf den zu zerschmetternden Gegenstand herauf- zulegen und die Explosion geschehen zu lassen, die an Gewalt Alles bisher Dagewesene übertraf.

Trotzdem aber nun Dynamit sehr handlich, sehr unem­pfindlich und sehr stabil war, fehlte ihm doch die prak­tische Brauchbarkeit als Geschoßtreibmittel insofern, als seine balli stische Leistung darin bestand, daß es das Geschoß im Rohre stecken ließ und das Rohr beim Schuß in Stücke zerriß, weil es eben zu schnell eyplobirte, sodaß das Geschoß nicht Zeit hatte, nachzugeben. So blieb Nitro­glycerin Jahre lang als Dynansit nur für Sprengzwecke im Gebrauch.

Da hatte nun im Jahre 1845 ein Chemiker Schönberg einen neuen Explosivstoff entdeckt, welchen er Schießbaum­wolle nannte, und als man mit dem Nitroglycerin nicht weiterkam, warf sich die Forschung auf diese Entdeckung. Im Jähre 1882 begannen die ersten erfolgreichen Versuche, aus Schießbaumwolle brauchbares Pulver herzustellen. Die Dar-^ stellung der Schießbaumwolle im Großen geschieht heut zu;^ Tage solgeudermaßen:

Durch Sodalauge gereinigte Baumwolle wird ausgelesen,,^ sortirt und auf sogen. Reißwölfen zerfasert. Dann wird, sie bei 100 0 scharf getrocknet und in Mengen von 28 .M^ in fest verschließbare Blechbüchsen gefüllt. Zum Nitriren ge-^

Zur Darstellung des Nitroglycerins, welches 1847 von Sobrero entdeckt und 1862 von Alfred Nobel in die Praxis cingeführt-wurdesi mischt man zuerst 30 Theile Salpetersäure und 60 Theile Schwefelsäure und läßt diese Säuremischung erkalten. Dann läßt man langsam zehn Theile reines Gly­cerin zufließen, wobei durch ein Gebläse fortwährend Luft durch die Mischung geblasen wird, um eine möglichst innige Vermengung zu erzielen und gleichzeitig die steigende Tempe­ratur der Flüssigkeit immer auf 30° Grad zu erhalten. Ist alles Glycerin eingeflossen und die Masse abgekühlt, so wird langsam destillirtes kaltes Wasser zugegeben, bis das gebil­dete Nitroglycerin sich als Helles, gelbes Oel ausge­schieden hat. Dieses Oel wird nun mit einer Sodalösung ausgewaschen und dadurch entsäuert, worauf es durch Filz siltrirt wird.

Das so hergestellte Nitroglycerin hat sonderbare Eigen- schaften. Es ist äußerst schwer entzündlich, ist erst bei 100 flüchtig und siedet bei 185° wie Wasser ganz ohne Gefahr. Darüber hinaus aber ist ihm nicht zu trauen und bei 250° explodirt es mit furchtbarer Gewalt; nichtsdestoweniger aber verbrennt ein Tropfen davon auf einer rothglühenden Platte ohne Geräusch, wie anderes Oel. Bei der Explosion ent­wickelt 1 Kilg. Nitroglycerin ungefähr 715 Liter Gase (Schießpulver nur 205 f). Man kann eine Flasche mit dem Sprengöl getrost an einem Stein zerschellen, die Flasche zer­bricht und das Oel spritzt harmlos umher; ist dasselbe aber gefroren, so explodirt es mit zerstörender Kraft. Daraus er­sieht man, daß das Nitroglycerin manche von den oben an­geführten Anforderungen erfüllt, nur nicht alle; und ihm diese Eigenschaften zu geben, das blieb dem Studium der Kriegstechnik im Bunde mit der chemischen Forschung vorbe­halten. 1864 entdeckte Nobel, daß das Sprengöl, mit po­rösen Körpern gemischt, zunächst viel handlicher werde. Er mengte Kieselguhr mit dem Oel im Verhältniß wie 1 zu 3