Stete:
Jährlich 9 *. M»Mrl. 4 ^4 50 4.
Vierteljährlich 2 «* 25 ^
Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postauffchlaz.
Die einzelne stummer kostet 10 ^.
EinrückuugS» gebühr
fÄt Stadt- und Landkreis Hanau 10 ^ die 4g«spaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für
Auswärts 30 ^.
Amtllchss Organ für Sfaöf- un5 LanKKreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, nut belletristischer Beilage
Nr. 263.
Donnerstag den 9. November
1899
Amtliches.
^anö&rci^ ^anau.
Bekavnlmachvugen des Königlichen LandrathskMes.
Ausschreiven.
Der am 18. Oktober 1858 zu Bruchköbel geborene Weißbinder Heinrich Horst hat sich am 25. v. Mts. von Bruch köbel entfernt, ohne bis jetzt dahin zurückgekehrt zu sein. p. Horst ist von untersetzter Gestalt und war bei seinem Weggange mit bräunlichem Sackrock, ebensolcher Weste und grauer Hose bekleidet. Als Kopfbedeckung trug er eine Mütze. Besondere Kennzeichen: Gespaltene Oberlippe, die das Sprechen erschwert.
Um Anstellung von Recherchen, Anhalten im Betretungs- salle und Nachricht hierher wird ersucht.
Hanau den 7. November 1899.
V 11438 Königliches Landrath samt.
Die Ehefrau des verstorbenen Dienstmannes B l a s i u s Ruppel hier hat um Rückgabe der von ihrem Manne hinterlegten Kaution gebeten.
Interessenten werden aufgefordert, etwaige Ansprüche binnen 14 Tagen im Polizeisekretariate — Zimmer 12 des Kgl. Landrathsamts — anzumelden, widrigenfalls die Kaution zur Auszahlung gelangt.
Hanau den 6. November 1899.
Der Königliche Landrath.
P 10403 v. Schenck.
In dem Gehöft des Landwirths Heinrich Erdt in Hüttenge s äß ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Ueber das Gehöft wurde die Sperre verhängt.
Hanau, am 9. November 1899., Der Königliche Landrath.
V 11557 v. Schenck.
In Röhrig und Lichenroth (Kreis Gelnhausen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Hanau den 8. November 1899.
Der Königliche Landrath.
V II 367/509 v. Schenck.
Nachdem sich die Maul- und Klauenseuche in Eichen weiter verbreitet hat, wird für diesen Ort die OrtS- und Ge- markungssperre angeordnet.
Das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch das Sperrgebiet ist verboten und die Ausführung von Thieren dieser Arten nur auf Grund eines Zeugnisses eines approbirten Thierarztes und nur zum Zwecke sofortiger Ab- schlachtung nach eingeholter polizeilicher Erlaubniß gestattet.
Die Herren Ortsvorstände wollen Vorstehendes ortsüblich bekannt machen.
Hanau, am 9. November 1899.
Der Königliche Landrath.
V 11556 v. Schenck.
4>taötUrcw ^anau.
Bekalmtmachungell des ObeibürgermeisteraWtes. Bekanntmachung,
Zur Aufstellung eines Planes über die zulässige Bebauung des Ueberschwemmnngsgebietes der Kinzig in hiesiger Stadtgemarkung sind technische Vorarbeiten, Vermessungen pp. alsbald erforderlich.
Die Besitzer oder Pächter von solchen Grundstücken, die in genanntem Gebiet liegen, werden gebeten, den städtischen Beamten zur Vornahme der Vermessungsarbeiten das Betreten der Grundstücke zu gestatten.
Hanau den 4. November 1899.
Der Magistrat.
I) r. G e b e s ch u s. 1 f£24
Ticiistnachiichtcn aus Dem Kreise
Gefunden: 1 Fahrrad nebst braunem Filzhut, „ 1 braune lederne Pferdedecke, 1 Gebund Schlüssel, 4 Stück an einem Ring.
Verloren: 1 braunes gestocktes Knabenrädchen, 1 wasserdichte Pferdedecke mit dem Namen Seitz, 1 grüneS Portemonnaie mit ea. 80 Pfg.
Pom Wascnmeister am 8. d. Mts. eingefangen: 1 rother Rattenpinscher m. Geschl.
Hanau, am 9. November 1899.
Die Lösung der Samoa-Frage.
Das Auswärtige Amt gibt bekannt, daß England auf edes Anrecht an den Samoa-Jnseln verzichtet hat. Deutsch- and erhält die beiden Hauptinseln Upolu und Savai, Amerika die Insel Tutuila und ihre Nebeninseln.
Wir lassen nunmehr den sicherlich nach vielen Schwierigkeiten zu Stande gekommenen
Vertrag mit England in der Form, wie er offiziell bekannt gegeben wird, folgen:
Zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien ist, unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, ein Abkommen getroffen worden, wonach, unter Aufhebung der Samoa-Akte, die beiden Samoainseln Upolu und Savai sowie die anliegenden kleinen Inseln als freies Eigenthum an Deutschland, die Insel Tutuila und ihre Nebeninseln an Amerika fallen. England verzichtet auf jedes Anrecht auf die Samoa-Jnseln. Deutschland verzichtet auf alle- Ansprüche an die Tonga-Inseln und Savage-Jsland zu Gunsten Englands und tritt die beiden östlichen Salomon-Jnseln Choiseul und Jsabel nebst ihrer insularen Umgebung an England ab. Die beiderseitigen consularischen Vertretungen auf den Samoa- und Tonga- Inseln kommen bis auf Weiteres in Fortfall. Deutschland hat ferner dieselbe Berechtigung wie die englischen Unterthanen zur freien und unbehinderten Anwerbung eingeborener Arbeiterin der gestimmten im englischen Besitz befindlichen Salomon- Gruppe einschließlich Choiseul und Jsabel. Gleichzeitig ist eine Vereinbarung zwischen den beiden genannten Mächten getroffen worden, wonach die sogenannte neutrale Zone im Hinterland? von Deutsch-Togo und der englischen Goldküsten- Kolonie in der Weise getheilt wird, daß die Grenze zwischen dem deutschen und englischen Gebiet durch den Dakafluß bis zu dessen Schnittpunkte mit bem 9. Breitengrade und von da durch eine von einer gemischten Commission noch festzustellende Linie nach Norden gebildet wird. Es besteht dabei der Vorbehalt, daß die Länder Mamprusi und Gambaca an England, die Länder Jendi und Chakosi an Deutschland fallen. Endlich ist ein Verzicht auf die bis zum Ablauf unseres Handelsvertrages im Jahre 1902 währenden Exterritorialitäts-Rechte in Sansibar Seitens Deutschlands gemäß einem Kolonialraths-Beschluß mit der Maßgabe zugesagt worden, daß dieser Verzicht erst mit dem Zeitpunkte in Kraft tritt, wenn auch die übrigen Nationen zu Gunsten Englands ihre exterritorialen Rechte in Sansibar aufgegeben haben.
Zu dem Abkommen wird bemerkt, daß die Zustimmung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu demselben als gesichert erscheinen darf.
Zugleich ist zwischen Deutschland, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika eine weitere Vereinbarung dahin getroffen worden, daß die Frage der Entschädigungsansprüche für alle in Samoa gelegentlich der letzten Wirren erlittenen Kriegsschäden einem unparteiischen. Schiedsgericht unterbreitet werden soll. Dasselbe wird darüber zu entscheiden haben, welche Entschädigungsansprüche als gerech fertigt anzuerkennen und von wem dieselben zu bezahlen sind.
Berlin, 8. Novbr. Zu dem deutsch-englischen Samoa- Vertrage berichtet noch das „Berliner Tageblatt", daß das Hauptresultat des Vertrages der sei, daß die beiden Haupt- Jnseln Samoas, Upolu und Savgi an Deutschland zu freiem Eigenthum übergehen, also Kolonie und nicht blos Schutzgebiet werden. Aus dem Verbleiben Amerikas auf Tutuila erwachsen keine wirthschaftlichen Schwierigkeiten für Deutschland.
*
Das zwischen Deutschland und England getroffene Abkommen betreffend S a m o a wird von den meisten Abendblättern günstig ausgenommen. Die „Post" begrüßt es mit freudiger Genugthuung, daß unserer schwierigen Position in der Südsee Samoa bem deutschen Reiche erhalten worden ist. Der „Reichsbote" hätte gewünscht, daß die Erinnerung an den Sansibarvertrag Deutschland erspart geblieben wäre. Es sei bitter, daß dasselbe ganz in englischen Besitz übergeht. Die „Berliner Neuesten Nachrichten" haben den Eindruck, daß die von Deutschland gemachten Konzessionen an England nicht zu groß sind. Für Deutschland käme in Betracht, daß die unhaltbare „Drei-Wirthschaft" beseitigt werde. Die politische Bedeutung des Abkommens sei auch darin zu suchen, daß gewisse Fragen, die das gute Einvernehmen Deutschlands mit England und Amerika bedrohten, ihre Erledigung gefunden haben. Die „Deutsche Tageszeitung" ist insofern mit dem Vertrage zufrieden, daß nunmehr Ruhe auf Sainoa
einkehren wird. Ziehe man aber den Preis in Betracht, so werde man gerade nicht behaupten können, daß wir ein großes Geschäft. gemacht haben. Die „Nationalzeitung" schreibt, das Ergebniß gereiche dem diplomatischen Geschick des Staatssekretärs Grafen von Bülow zur Ehre, der stets daran fest- gehalten habe, daß Samoa deutsch werden müsse. Es werde in Deutschland nur eine Stimme darüber herrschen, daß die Leistung einer Entschädigung an England deutscherseits bei Weitem vorzuziehen war, der Abtretung der Samoa-Jnseln an England gegen irgend eine Entschädigung, welche wir nach Lageder Dinge hätten erhalten können. Die „Germania" führt aus, im Allgemeinen werde man Befriedigung darüber empfinden, daß die Angelegenheit eine friedliche und hoffentlich endgültige Lösung gefunden hat. Der „Börsen-Courier" sagt, es sei die Würdigung des Erfolges vor Allem in Anschlag zu bringen, der rein in freundschaftlicher Verhandlung gewonnen worden ist. Das „Berliner Tageblatt" schreibt, man könne wohl mit gutem Gewissen erklären, daß der Vertrag für Deutschland ein durchaus vortheilhafter sei und Samoa nicht zu theuer erkauft ist.
Das russische Kaiserpaar in Potsdam.
Wildpark, 8. Novbr. Das russische Kaiserpaar traf, wie bereits kurz gemeldet, vormittags um 11 Uhr mittelst Sonderzuges hier ein. Auf dem festlich geschmückten Bahnhof waren zum Empfange erschienen: Das deutsche Kaiserpaar, der deutsche Botschafter in Petersburg, Fürst Radolin, der russische Botschafter in Berlin, Graf Osten-Lacken mit Gemahlin, sowie das Boischaftspersonal. Am Bahnhof war eine Kompagnie des Alexanderregiments mit Musik und Fahne aufgestellt. Sobald der Zug hielt, begab sich das deutsche Kaiserpaar an den Salonwagen, dem zuerst die russische Kaiserin, dann der Kaiser entstieg. Die Begrüßung war äußerst herzlich. Die beiden Kaiser und die^ beiden Kaiserinnen umarmten und küßten sich wiederholt. Lodann begrüßte Kaiser Wilhelm die russische Kaiserin mit einem Handkuß, ebenso Kaiser Nikolaus die deutsche Kaiserin. Hierauf begrüßte Kaiser Wilhelm den Minister Murawjew herzlich und unterhielt sich einige Zeit mit ihm, ebenso auch die Kaiserin. Inzwischen unterhielt sich Kaiser Nikolaus mit dem Fürsten Radolin. Nach gegenseitiger Vorstellung der Gefolge schritten die beiden Kaiser die Front der Ehren- kompagnie ab, während die Musik die russische Nationalhymne spielte? Nach dem Vorbeimarsch der Ehrenkompagnie fuhren die Kaiserpaare nach dem neuen Palais, auf dem ganzen Wege von einer zahlreichen Menge enthusiastisch begrüßt. — Die drei Töchter des Zarenpaares, welche zunächst in dem Hofzuge verblieben waren, fuhren nachmittags 2 Uhr in Hof- equipagen nach dem neuen Palais.
Teilte Mittag fand im neuen Palais eine familiäre Frühstückstafel für das anwesende russische Kaiserpaar sowie Marschallstafel statt. Abends ist im Neuen Palais Diner, woran theilnehmen das Kaiserpaar mit Umgebungen, das dienstthuende Hauptquartier, die anwesenden Obersten und Oberhofchargen, die Kabinetschefs, das russische Kaiserpaar mit Gefolge, die Mitglieder der russischen Botschaft in Berlin die in Berlin und Potsdam anwesenden Fürstlichkeiten, der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, Siaatsminister v. Miquel, Graf Bülow, Kriegsminister v. Goßler und ^"^Berttn, 9. Novbr. Nach dem Frühstück machten gestern Morgen die beiden Kaiserpaare eine Spazierfahrt durch den Park von Sansouci und begaben sich kurz nach 4 Uhr nach dem Mausoleum, woselbst der Zar am Sarkophage Kaiser Friedrichs einen kostbaren Kranz niederlegte. Im Mausoleum verweilten die beiden Kaiserpaare ungefähr 10 Minuten in tiefer Andacht. Die beiden Kaiser fuhren darauf in einem Dogcart, den Kaiser Wilhelm lenkte, nach dem Neuen Palais, wohin die Kaiserinnen in einem offenen Zweispänner folgten. Die Abfahrt beS russischen Kaiserpaares war auf gestern Abend 9 Uhr anberaumt. Nach der Rückkehr von der zweistündigen Spazierfahrt nahmen die beiden Kaiserpaare im Neuen Palais gemeinsam den Thee ein. Von 5‘ $ bis 6 Uhr erledigte der Kaiser Regierungs-Angelegenheiten und em- psing um 6 Uhr den russischen Minister des Auswärtigen Grafen Murawiew in halbstündiger Audienz in Gegenwart des Staatssekretärs Grafen von Bülow. Zu Ehren des Jarenpaares fand um 7 Uhr abends ein Diner statt. Um 9 Uhr 10 Min. reiste das Zarenpaar von hier wieder ab. Der Kaiser gab ihm das Geleit bis zum Bahnhof Charlotten- burg, wo das Kaiser Alexander-Garde-Grenadier-Regiment und das 2. Garde-Dragoner-Regiment Aufstellung genommen hatten. Das Offizier-Korps der beiden Regimenter überreichte der Zarin Blumen.