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Amtliche Deilage

zürn

Hanauer Anzeiger Nr. 258

70

Freitag den 3. November

1899

Anthony Pollok - Gedächtniß - Preis für die beste

Errichtung zur Rettung von Menschenleben bei S e e u n f ä l l e n.

Die Erben des bei dem Untergänge des Dampfers Bour ^ne am 4. Juli 1898 verunglückten Herrn Anthony Poilok aus Washington D. C., haben beschlossen, zu seinem Gedächtniß einen Preis zu stiften, welcher die Bezeichnung (Anthony ?oUolc-Gedächtniß-Preis" führen soll.

Der Preis besteht in einer Schenkung von 100000 ranes, welche dem Erfinder der besten Vorrichtung zu kttung von Menschenleben bei Seeunfällen zugesprochen werden oll. Zur Bewerbung um den Preis ist I e d e r m a n n zu- elassen. Die gedachte Summe ist gegenwärtig bei der American security and Trust Company zu Wa^hin-ton, D. C., interlegt, deren Zuverlässigkeit außer Frage steht und wird it den erfolgreichen Bewerber ausgezahlt werden, nachdem ie Entscheidung von einer zu dem Zwecke ernannten Jury ifädt und dem Staatssekretär der Vereinigten Staaten durch M General-Kommissar der Vereinigten Staaten für die Welt- lisstellung von 1900 förmlich mitgetheilt sein wird.

Der seitens der Regierung der Vereinigten Staaten er- ahlte Preisrichter ist Leutnant William 8 Sims von der otte der Vereinigten Staaten, Marine AttachS bei der

Mikanischen Botschaft zu Paris.

Bei der Fällung der Entscheidung wird sich die Jury von lgenden Gesichtspunkten leiten lassen:

1. Es kann der ganze Betrag des Preises einer einzelnen otfon zuerkannt werden, wenn deren Erfindung hinreichenden aktischen Werth und genügende Bedeutung hat, um die aus- etzte Belohnung zu rechtfertigen.

2. Sollten mehrere Personen Erfindungen von gleichem crthe vorgelegt haben, so kann die Jury, falls sie es für ht und billig erachtet, jeder dieser Personen einen Theil des eises zuerkknnen.

3. Sollte keine der vorgelegten Erfindungen derartigen erth besitzen, daß sie des Preises würdig ist, so kann die ry jede und alle verwerfen, aber gleichzeitig soll sie er- chtigt sein, die konkurrirenden Erfinder durch solche Beträge entschädigen, wie dies für rathsam erachtet wird.

Die wesentlichen Einzelheiten bezüglich dieser Preisbewerbung b zwischen dein General-Kommissar der Vereinigten Staaten die Weltausstellung zu Paris 1900 Herrn Ferdinand Pt-ck und dem französischen General-Kommissar der Welt- fitellung von 1900 ^erm Alfred Ricard vereinbart warben. Die Instruktionen für die Preisbewerber werden von der ry mit der Sanktion und Genehmigung der Behörden der nzösischen Ausstellung rechtzeitig ausgegeben und auf An- >cn mitgetheilt werden. Zuschriften sind an die Mitglieder Jury zu Paris oder an Mr. Charles, T Bell, Prrsi- it of the American Security and Trust Company, 140"> G Street, Washington, District of Columbia, r. St. A. zu richten.

zu

P

Stadt- unb Landkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Nachdem in letzter Zeit sowohl in dem Stadtkreise als in dem Landkreise Hanau wiederholt Fälle von Unterleibstyphus vorgekommen sind, wird die Polizei - Verordnung vom

30.

Juli 1895, Amtsblatt S. 168, welche bestimmt, daß ein jeder Fall von Unterleibstyphus von dem behandelnden Arzt binnen 12 Stunden, unter Angabe des Tages der Erkrankung, des Vor- und Familien-Namens des Er­krankten, sowie seines Alters, seiner Be­schäftigung und seiner Wohnung der Orts­polizei-Behörde schriftlich angezeigt werden muß,

hiermit in Erinnerung gebracht.

Dabei mache ich darauf aufmerksam, daß nach den für den Stadt- und Landkreis Hanau bestehenden gesetzlichen Be­stimmungen die Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten in folgender Weise geordnet ist: Es haben anzuzeigen:

I. An die Ortspolizeibehörde bei Vermeidung einer Strafe von 3 bis 30 Mark, im Unvermögensfalle von entsprechender Haft:

1) Die Haushaltuugsvorftände:

Cholera, Pocken, Aussatz (Lepra) und Pest.

2) Die Haus- und Gaftwirthe:

Aussatz (Lepra) und Pest.

3) Die Geistlichen und Lehrer:

Aussatz (Lepra).

4) Jede mit der Behandlung und Pflege des Kranken beschäftigte Person: Pest.

5) Aerzte:

Cholera, Pocken, Flecktyphus, Milzbrand, Wuthkrank­heit und Trichinose (P.-V. vom 30. 11. 1877, Amtsblatt S. 374.),

Diphteritis (P.-V. vom 29. 1. 1895, Amtsblatt S. 23, Unterleibstyphus (P.-V. vom 30. 7. 1895, Amts­blatt S. 168,

epidemische Genickstarre (P.-V. vom 12. 5. 1896, Amtsblatt S. 128),

Aussatz (Lepra) und jeden des Aussatzes verdächtigen Krankheitsfall (P.-V. vom 9. 2. 1897, Amts­blatt S. 65),

Pest, jeden Erkankungs- und jeden Todesfall, sowie jeden der Pest verdächtigen Krankheitsfall (P.-V. vom 28. 9. 1899, Amtsblatt S. 284) und zwar bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 Mark, oder entsprechender Haft.

IT. An den zuständigen Kreisphysikus bei Geldstrafe bis 30 Mark, oder entsprechender Haft:

1) Die Aerzte und Hebammen einen jeden Fall von Kind- bettsieber, sowie einen jeden des Kindbettfiebers ver­dächtigen Krankheitsfall.

Hanau den 25. Oktober 1899.

Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.

9825

v. Schenck.