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Hanauer Anzeiger
7. Oktober
alle Personen bei diesseitiger Kasse anzumelden sind, welcho in einem Gewerbe- oder Handelsbetrieb gegen Gehalt, Lohn oder Naturalbezüge thätig sind, und daß auch Dienstmädchen anmeldepflichtig werden, sobald sie geschäftliche Verwendung finden.
lieber Nichtanmeldepflichtige und sog. berechtigte (freiwillige) Mitzlieder gibt das Statut weitere Auskunft.
Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß die Unter- lassuM einer Anmeldung strafbar ist und daß säumige Arbeitgeber außer der zu erwartenden Strafe auch sämmtliche Aufwendungen zu ersetzen haben, die der Kasse etwa bei nicht, rechtzeitiger Meldung erwachsen (§ 50 des Krankenver- sich.-Gesetzes).
Hanau, 20. April 1899.
Der Borstand der hanauer Ortskranken-Kasie.
Müller,
Vorsitzender. 6377
DienstnaLriLten aus öcm Kreise Verloren: 1 wasserdichtes Wagentuch.
Hanau am 7. Oktober 1899.
pünktlich eingefunden. Leutnant von Gersdorff theilt schriftlich mit, daß er in Allenstein krank liege und nicht erscheinen könne. Im Uebrigen könne er über Herrn von Kayser nur das beste Zeugniß fällen. Das Gericht beschließt die kommissarische Vernehmung des Zeugen, welcher ein Vertheidiger sowie ein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnen wollen. Der Präsident theilt alsdann mit, daß der Klubdiener Anton aus Frankfurt a. M. eingetroffen ist und ihm angezeigt habe, daß er absolut nichts auszusagen habe. Rechtsanwalt Dr. Sello will auf das Zeugniß verzichten. Der Oberstaatsanwalt möchte wissen, weshalb der Zeuge hierher zitirt ist. Die Vertheidiger bitten, die Verhandlung morgen auszusetzen, damit sie Zeit zur Sichtung des umfangreichen Materials hätten, um das Beweisthema diesem Zeugen benennen zu können. Nach kilrzer Berathung beschließt das Gericht, morgen nicht zu verhandeln. Graf Königsmarck und Hauptmann v. Unger stellen Einiges in ihrer gestrigen Aussage richtig. Landrath von Wackerbarth stellt dem Angeklagten von Kayser ein sehr günstiges Leumundszeugniß aus, desgleichen Geh. Regierungs- rach a. D. Pfeiffer und Regierungsrath von Wuthner. Zeuge Föltzer, Chefredakteur des Sporn, bekundet, daß er mit dem Bruder des Angeklagten von Kayser bekannt sei. Herr von Manteuffel hat dem Zeugen bei einem Rennen gesagt, er möge die Herren des Klubs warnen, da in demselben unlautere Elemente verkehrten. Zeuge hat einigen Offizieren diese Warnung übermittelt. Der nächste Zeuge ist der Herausgeber des Kleinen Journals, Dr. Leipziger, welcher bekundet, daß Herr von Kayser für das Kleine Journal Artikel aus der Gesellschaft geschrieben habe. Nach dem Erscheinen der Artikel im Berliner Tageblatt seien von Kayser und von Kröcher zu ihm gekommen und hätten ihn gebeten, einen Gegen- artikel zu veröffentlichen. Der Artikel sei am 20. September erschienen. Am 22. September erhielt der Zeuge einen Brief von Herrn von Manteuffel, in welchem dieser dem Zeugen mittheilt, daß gegen Dr. Kornblum keine Ermittelung schwebe. Er überließ es dem Takt des Zeugen, die Richtigstellung zu bringen. Dr. Kornblum sei ein hochangesehener Gentlemann und es wäre ein Akt der Gerechtigkeit, die angegriffene Ehre desselben wieder herzustellen. Zeuge Manteuffel erklärt, es habe allerdings gegen Dr. Kornblum ein Ermittelungs-Ver- fahren geschwebt wegen gewerbsmäßigen Glücksspieles. Er, Zeuge, habe aber ein Interesse daran, daß keine Meldung von dem Ermittelungsverfahren in die Oeffentlichkeit drang. In erregten Worten weist Dr. Leipziger vom Standpunkte der presse aus es als ungeheuerlich zurück, daß der Kriminalkommissär von Manteuffel aus Dank für erwiesene Gefälligkeiten eine ganz falsche Meldung in die Presse lanzire. Rechtsanwalt Dr. Schachtel fragt, wie es möglich sei, daß die Verhaftung des Herrn von Kayser stattgefunden und die Untersuchungshaft 8 Monate dauern konnte. Denn Herr von Manteuffel sei der Einzige, der gegen Herrn von Kayser Ermittelungen angestellt habe und auf dessen Ermittelungen beruhe die ganze Anklage. Herr von Manteuffel habe aber hier unter seinem Eide erklärt, daß gegeu von Kayser von keiner anderen Seite Verdächtigungen erhoben worden seien. Zeuge von Manteuffel sagt aus, daß er für die Verhaftung nicht die verantwortliche Stelle sei. Ueber die Frage, ob und wer verantwortlich für die Verhaftung sei, entspinnt sich eine sehr lebhafte Erörterung zwischen dem Oberstaatsanwalt, der Vertheidigung und Herrn v. Manteuffel. Die Vernehmung des Zeugen Dr. Leipziger wird alsdann beendet. Derselbe schildert ebenso wie gestern Graf Königsmark das Zustandekommen des Artikels im Kleinen Journal, der von den fehlenden Zeugen handelt. Zeuge von Werner war zwei oder drei Mal bei den Harmlosen. Die Herren von Kayser und von Kröcher hätten gewonnen und auch verloren. Auffälliges sei beim Spiel nicht passirt. Zeuge Vize-Konsul a. D. Mons hat nur vor der Eröffnung des Klubs bei den ^armlosen ge- spielt. Die Angeklagten kennt er aus der letzten Zeit. An den Angeklagten von Kayser hat er verloren und schuldet ihm noch jetzt 1060 Mk. Zeuge habe einmal bei Hecht den Wolff ; die Bank halten sehen. Wolff habe stark gewonnen, aber sonst habe er nichts auffallendes gemerkt. Der Geleimte sei an diesem Abend Kornblum gewesen. Der Wagemuth Korn- blums sei ihm aufgefallen. An jenem Abend seien aber die
i drei Angeklagten nicht zugegen gewesen. Es tritt nun die Mittagspause ein.
Berlin, 6. Oktbr. In der Nachmittagssitzung des. Sp i el evp r o z es s es wurde das Protokoll der ersten ge- ; richtlichen Vernehmung des Grafen Königsmark verlesen, um die Abweisungen der Aussagen dieses Zeugen festzustellen.
; Der Präsident fragt nach der Verlesung den Zeugen Grafen 1 Königsmark, ob diese beeidete Aussage richtig sei. Der Zeuge : antwortet: das Thatsächliche halte ich auftecht. Zeuge General-
Major von Kröcher hält es für unmöglich, daß er gesagt habe, ! rein Sohn sei ein gewerbsmäßiger Glücksspieler. Wetter er- i klärt er, es könne ja möglich sein, daß Herr von Manteuffel ; seine Aeußerungen mißverstanden habe. Zeuge Landgerichtsrath Herr erklärt, daß er die Aussage des Grafen Königsmark mit der größten Sorgfalt zu Protokoll genommen habe. Dieselbe sei der Hauptgrund gewesen, die Verfügung bett, die
i Verhaftung der drei Angeklagten zu erlassen. Zeuge Freiherr ! von Schröder bekundet über sein Zusammentreffen mit dem । Angeklagten von Kröcher und Wolfs auf der Promenade in ! Wiesbaden und macht Aussagen über das Spiel, das in | Wiesbaden zwischen ihm, seinem Vetter, Herrn von Kröcher, | von Schachtmeier und Wolff gemacht wurde. Auffälliges habe er dabei nicht bemerkt. Die Zeugin, Schauspielerin Kussinger, welche drei Wochen ein Verhältniß mit dem Angeklagten von Kröcher hatte, erklärt, dieser habe mit ihr nicht viel ausgegeben. Nach weiteren unwesentlichen Vernehmungen wird die Verhandlung auf Montag vertagt.
Budapest, 6. Oktbr. Einer Blättermeldung zufolge suspendirte der Kultusminister den Gerichts-Professor Otto
Tagesschau.
Portugals Haltung.
In Portugal macht sich eine starke Strömung gegen England bemerkbar, die in diesem Augenblick besondere Beachtung verdient, da die portugiesischen Häfen in Südafrika, speziell Lourenzo Marques, als Landungsplatz für Truppen und Munition von wesentlicher Bedeutung sind. Die republikanische Partei in Portugal steht England durchweg schroff gegenüber und symparhisir: offenkundig mit den Buren. Die Monarchisten haben ebenfalls wenig freundliche Gefühle für England, vermeiden es aber, zu der Transvaalfrage öffentlich Stellung zu nehmen. Die Regierung hat sich zwar noch nicht geäußert, es ist aber Grund vorhanden, anzunehmen, daß Portugal im Kriegsfall sich für neutral erklären wird. Sehr wahrscheinlich wird die portugiesische Regierung britischen Truppen den Durchzug über Lourenzo Marques nicht gestatten, und es ist ganz ausgeschlossen, daß Portugal jetzt schon die Delagoa-Bai an England abtreten oder englische Besatzung in Lourenzo Marques dulden wird. Andererseits hat die portugiesische Regierung stillschweigend zugelassen, daß zahlreiche Waffen- und Munitionssendungen, die für Transvaal bestimmt waren, über Lourenzo Marques gingen; und es kann keinen Zweifel darüber geben, daß der größere Theil der in Südafrika ansässigen Portugiesen nichts weniger als englandfreundlich ist und besonders in der Transvaal- Frage mehr oder minder offen mit den Buren sympathisirt.
> » - Ueber die ZukunftZ Chinas äußert sich ein englisches Fachblatt, des „Engineering Magazine" wie folgt: „Wenn wir erwägen, daß die Kulturverhältnisse dieses Reiches durchweg heute noch dieselben sind wie vor tausend Jahren, dann erkennt man erst, was alles gethan werden muß, um China auf die Höhe moderner Entwickelung, zu heben. Obgleich China bereits eine Geschichte und eine Zivilisation besaß, als Europa noch tief in der Barbarei steckte, ist jenes Reich auf seiner damaligen Entwickelungsstufe stehen geblieben, ohne einen einzigen Fortschritt zu machen. Wäre es sprungweise vorwärts maschirt, wie Europa und Amerika, so würde es heute die Führung der Welt ausüben. Jetzt kann China in die Bahnen des Fortschrittes einlenken, wird aber nie ein Element der Gefahr werden, wenn die Weltmächte dort dasjenige Maß von Einfluß üben, was ihren Kräften und ihren Pflichten entsprich:".
Politische und unpolitische Nachrichten.
SBerlin, 6. Oktbr. Heute Vormittag 11 Uhr hat das Kaiserpaar Kabinen verlassen und sich über Elbing nach Marienburg begeben, wo die Ankunft um 12 V* Uhr erfolgte. Das Kaiserpaar begab sich alsbald nach den Lauben, wo im Juni der große Brand statffand und von dort nach dem Schloß. Um 2 Uhr erfolgte die Weiterreise nach Potsdam.
Berlin, 6. Oklbr. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" widmet der morgen mit ihrer Mutter in Potsdam eintreffenden Königin Wilhelmine von Holland an der Spitze ihrer heutigen Nummer herzliche Begrüßungsworte und hofft, daß der Besuch der Königin dazu beitragen werde, die guten nachbarlichen Beziehungen zu dem klugen stammverwandten Volke der Holländer zu stärken, denen Geschicke die Deutschen stets mit aufrichtiger Theilnahme verfolgt haben.
Berlin, 6. Oktbr. In einem Artikel zur inneren Lage erklärt heute auch die „Post", daß nach ihren Jnfor- mananen ein Gegensatz zwischen dem Reichskanzler Fürsten Hohenlohe und dem Finanzminister von Miquel nicht vorhanden sei und daß alle Bemühungen, einen solchen herbei- zuführen, erfolglos bleiben würden. Was die Kanal-Vorlage betreffe, so scheine es, als ob die Regierung beabsichtige, durch Lösung der dringlichsten Aufgaben, welche im Osten in Bezug auf landwirthschafttiche Fragen bestehen, den bisherigen Kanalgegnern die Vorlage annehmbarer zu machen. Hierbei kamen in Bettacht: Anlegung resp. Verbesserung der Waffer- sttaßm, Hochwasserschutz und Melioration gewisser Landes- theile, namentlich des Oderbruches. Was von diesem Pro
gramm schon in der nächsten Landtags-Session durchgeführt werden könne, sei noch unbestimmt.
Berlin, 6. Oktbr. (Prozeß gegen den Klub d c r H a r m l o s e n, 5. Tag.) Die drei Angeklagten, welche sich seit gestern auf freiem Fuße befinden, haben sich heute
Warga von seinem Amte, weil derselbe bei den Vortrügen Bemerkungen über einige Regenten und über den Ausgleich eingeflochten hatte, welche sich als Majestätsbcleidigungen qualifizirten.
Wien, 6. Oktbr. Staatssekretär Graf von Bülow hatte heute Nachmittag eine dreiviertelstündige Konferenz mit dem Grafen Goluchowsky.
Paris, 6. Oktbr. Wenn der heutige Tag an der Grenze Transvaals ruhig verläuft, so gilt eine Vermeidung der Feindseligkeiten noch nicht für ausgeschlossen. In den letzten 24 Stunden soll ein bedeutender Vermittelungsvor- schlag gemacht worden sein.
London, 6. Oktbr. Campbell Bannermann führte in seiner heutigen Rede in Maidstone aus, auf keiner von beiden Seiten sei die Thür für weitere Verhandlungen verschlossen. Großbritannien stellte seine Forderungen nicht als souveräne Macht, sondern auf Grund des Völkerrechts und seiner Verantwortlichkeit für das Wohlergehen Südafrikas. Wenn die Burenregierung wegen der argwöhnischen Befürchtung, die Unabhängigkeit Transvaal's würde angetastet, die am 8. Sept. ausgesprochenen billigen Wünsche ablehnte, so sei zu betonen, daß die Reden des Staatssekretärs Ridley und des Herzogs von Devonshire Versicherungen enthalten, die jeden Argwohn bannen müßten. Diese Reden seien genau so autoritativ wie die amtlichen Depeschen. Die Ehre der Regierung und des Landes sei dadurch engagirt, diese müßten den Weg für die weiteren Verhandlungen bahnen.
London, 6. Oktbr. Heute wurden in Southampton weitere nach Südafrika bestimmte Truppenabtheilungen an Bord des „Braemer Castle" eingeschifft. Unter den Offizieren befindet sich Major Prinz Christian Viktor von Schleswig- Holstein, der bis zur Bahnstation von seinen Eltern begleitet wurde.
Formen im bürperlichen Gesetzbuchs
Von Rechtsanwalt Leroi-Hanau a. M.
I.
Erster Akt.
Am Telephon klingelt es.
„Hier Schulze! Wer dort?"
„Hier Müller ! Wollen Sie mein Haus für 50 000 Mk. kaufen?"
„Ich wüßte nicht, was mir angenehmer wäre."
„Das Haus ist hypothekenfrei, Sie müssen also die ganzen 50000 Mk. baar zahlen."
„Ich habe das Geld schon liegen. Wann wollen Sie es mir auflassen?"
„Heute ist Montag; der nächste Geschäftstag für Hanau am Grundbuchamt ist Mittwoch; sagen wir also: übermorgen den 10. Januar 10 Uhr."
„Abgemacht! Ich werde pünktlich da sein. Schluß!"
Zweiter Akt.
Es klingelt wieder.
„Hier Schulze! Wer dort?"
Hier Müller! Ich habe mir die Sache anders überlegt, ich will mein Haus doch lieber behalten."
„Oho, Sie können doch nicht so ohne Weiteres —" Schluß!"
D r i t t e r A k t.
(Schulze ist wuthentbrannt zu seinem Rechtsanwalt geeilt und trägt ihm vor, was wir schon wissen.)j
„Einen so schnöden Wortbruch kann man sich doch nicht gefallen lassen, und wenn ich das Haus auch nicht so nöthig für mein Geschäft brauchte, ich würde chn doch verklagen."
„Mein lieber Herr Schulze! So gern ich Prozesse führe, diesmal muß ich Ihnen doch entschieden abrachen. Ein Hauskauf ohne Mitwirkung des Gerichts oder eines Notars ist nicht verbindlich."
„Ja aber ich habe doch neulich erst in der Zeitung ge- ! lesen. —"
„Was sie in der Zeitung gelesen haben, darauf kommt es nicht an; hier haben Sie das bürgerliche Gesetzbuch, § 873."
Und Schulze lieft:
„Zur Uebertragung des Eigenthums an einem Grundst ück e, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Rechte sowie zur Uebertragung oder Belastung eines solchen Rechtes ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Theils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.
Vor der Eintragung sind die Betheiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärungen gerichtlich oder notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamte abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Berechttgte dem anderen Theil eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Eintrags bewilligung ausgehändigt hat."
Aus Stadt- und Landkreis Hanau. Nachdruck unserer Lokalartzkel nur mit Quellenangabe .Han Anj." gestattet.
* Wohlthätigkeitsfest. Nachdem wir gestern der Generalprobe für das heutige Wohlthätigkeitsfest in Wilhelmsbad beigewohnt haben, fühlen wir uns veranlaßt, nicht nur im Interesse des guten Zweckes, sondern auch des gebotenen Genusses wegen unsere Mitbürger zur Betheiligung aufzu- forbern. Ganz besonders machen wir auf den anmuthig und reizend ausgeführten Blumenreigen, auf die ganz erstaunlichen Leistungen des Kunst-Radfahrens und der vortrefflichen Ge- sangsvorträge aufmerksam.