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Erstes Blatt.

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Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.

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für Sladl- und Land­kreis Hanau 10 ^ die ^gespaltene Garmond­zeile oder deren Raum, für Auswärrs 15 ^.

Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für Auswärls 30 ^.

Amtliches Grgnn für HtaS!» und Landkreis Bunan.

10 ^.

Erscheint täglich mit Aufnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristiscler Beilage

Nr. 235.

Samstag den 7. Oktober

1899

Amtliches.

StaötKvsis ^artau.

Das Infanterie-Regiment Nr. 166 wird am 10., 12., 14., 16., 18. und 20. Oktober er. auf dem großen Exerzier­platz, Schußrichtung Eisenbahn-UebergangFallbachbrücke, Schießen mit scharfen Patronen abhalten.

Das Schießen wird an diesen Tagen um 10 Uhr vor­mittags beginnen und um 51a Uhr nachmittags be­endet sein.

Das Gelände ArbeitshäuserScheibenwacheChaussee HanauLangendiebachReußerhofEisenbahn in der Höhe des Kinzigheimerhofes unter besonderer Absperrung des Fuß­weges ReußerhofHanau und des Waldweges Reußerhof nach der Chaussee HanauRoßdorf, wird durch Sicherheits­posten abgesperrt und darf während des Schießens nicht be­treten werden.

Den Weisungen der Sicherhcitsposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Herren Ortsvorstände wollen dies unter dem beson­deren Hinweis darauf, daß aus Gründen der Sicherheit das Zuschauen verboten ist, sofort veröffentlichen lassen.

Hanau den 7. Oktober 1899.

Königliche Polizei-Direktion.

v. Schenck.

^anö&rets* ^banau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Mit den Vorarbeiten zur Einkommensteuer-Veranlagung für das Steuerjahr 1900 ist alsbald zu beginnen.

Auf Grund des Artikels 36 der Ausführungs-Anweisung zum Einkommensteuergesetz vom 5. August 1891 hat die Königliche Regierung die zur namentlichen Feststellung der Steuerpflichtigen erforderliche

Aufnahme des Personenstandes für die Einkommensteuer-Veranlagung auch in diesem Jahre auf

Dienstag den 31. Oktober angeordnet.

Die Aufnahme ist thunlichst an diesem Tage auszuführen; nur den größeren Gemeinden ist es gestattet, sie, wenn sie nicht an einem Tage zu Ende geführt werden kann, an den nächstfolgenden Werktagen ununterbrochen fortzusetzen und in möglichst kurzer Frist zum Abschlüsse zu bringen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher veranlasse ich daher, die Personenstands-Ausnahme auf Grund der vor­jährigen bei der Gegenwart erhaltenen Personenverzeichnisse,

der An- und Abmeldungen, Ab- und Zugangslisten vor- zunehmen.

Bei der Aufnahme muß mit Genauigkeit verfahren wer­den. Namentlich ist zu beachten, daß nur solche Personen einer Familie zugezählt werden, welche einerseits als Familien­glieder (Kinder, Pflegekinder oder sonstige den Haushalt theilende Verwandte) anzusehen sind nnd die andererseits nicht nach Maßgabe des Artikels 6 der Anweisung ein selbstständiges Einkommen haben, durch welches sie wirth- schaftlich vom Haushaltungsvorstande unabhängig sind. Per­sonen, bei welchen die letztere Voraussetzung zutrifft, sind daher stets besonders auszuführen, ohne Rücksicht darauf, ob sie volljährig sind und ob sie im Hause des Familien- Hauptes wohnen und beköstigt werden oder nicht.

Die Spalten 411a des Verzeichnisses müssen sorg­fältig ausgefüllt werden; vor Ausfüllung der Spalte 9 ist insbesondere in jedem einzelnen Falle genau zu prüfen, ob den Censiten nicht ein Einkommen von mehr als 900 Mark beizumessen ist (vergl. meine Verfügung vom 5. Oktober 1898, J. St. 2415). Der Abzug für Kinder unter 14 Jahren darf bei Prüfung dieser Frage nicht in Betracht ge­zogen, werden. In das Personenverzeichniß sind unter der in Artikel 37 I Nr. 3 der cit. Anweisung angegebenen Vor­aussetzung auch Insassen von Armenhäusern und ähnlichen öffentlichen Anstalten ohne namentliche Angabe summarisch aufzunehmen. Zum Personenver­zeichniß ist das mit der Gemeindesteuerliste vereinigte For­mular zu verwenden.

Die Bescheinigung auf dem Titelblatte des Personenver- zeichnisses bezw. Gemeindesteuerliste ist auf den 31. Ok­tober auszustellen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher veranlasse ich, die zur Vcranlagitng erforderlichen Formulare (Personen­verzeichniß mit Gemeindestcuerliste, Staatssteuerliste und -Rolle), welche auf Kosten der Gemeinden rc. diesseits be­schafft worden sind, alsbald hier abholen zu lassen.

Hanau den 4. Oktober 1899.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.

J. St. 3437 v. Schen ck, Königlicher Landrath.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises erinnere ich hiermit an die Erledigung meiner Verfügung vom 18. September 1897 V. 9340, betreffend die am 15. d. Mts. fällige Einsendung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen.

Die auf dem Titelblatt des Verzeichnisses befindlichen Erläuterungen" und die in der abschriftlich mitgetheilten

Regierungs-Verfügung vom 6. September 1897 gegebenen Richt-Vorschriften sind genau zu beachten.

Hanau am 3. Oktober 1899.

Der Königliche Landrath.

V. 10111 v. Schenck.

^taöt&rete ^ana^t.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

- Am Montag den 9. -Oktober er., nachmittags von 5 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rath­hauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbe- gerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau den 7. Oktober 1899.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

Dr. Bulle. 15735

Gewerbl. Fortbildungsschule.

Das Wintersemester beginnt am

Montag den 9. Oktober, vormittags 8 Uhr.

Hanau den 7. Oktober 1899. 15745

Hch. Heckeroth, Direktor.

Bekanntmachung.

Da der Schlußbestimmung des § 10 unseres Kassen- statuts, betr.

Die Anmeldung von Lohn-Veränderungen, nicht von allen Arbeitgebern die nöthige Beachtung geschenkt wird und es sich sehr häufig erst nach Krankmeldung eines Mitgliedes herausstellt, daß dasselbe in eine höhere Klasse ge­hört, als für welche es seither Beiträge gezahlt hat, richten wir hiermit an alle Arbeitgeber das dringende Ersuchen, die vorgeschriebenen Lohn-Veränderungs- Zettel

für die Folge umsomehr rechtzeitig einzureichen, als im Unter­lassungsfall und nach erfolgter Feststellung nicht nur die fehlenden Beiträge, sondern auch die etwaigen Mehrbeträge an Krankengeldern von dem Arbeitgeber zu ersetzen sind. Eine öftere Prüfung, ob sich die Mitglieder in der ihrem Lohn entsprechenden Klasse befinden, ist daher unerläßlich. Lohn-Veränderungszettel sind auf der Kasse zu haben.

Gleichzeitig wird wiederholt darauf hingewiesen, daß nach dem Kranken-Vers.-Gesetz und diesseitigem Statut

Feuilleton

Aus Kunst und Leben.

Stadttheater in Hanan. Die Aufführung der Mannstädt'schen GesangsposseDer Walzerkönig" mit der Musik von Steffens machte gestern den Schluß der ersten Theaterwoche, auf deren künstlerische Ausbeute wir eventuell noch einmal zurückkommen werden. Die früher üblichen drei sogenannten Probevorstellungen sind, weil ja doch zwecklos, in Wegfall gekommen, denn deren Ergebniß vermag auf das Abonnement keinen Einfluß mehr auszuüben. Ueber die Dar­stellung der Posse kann nur Gutes gesagt werden, es wurde unter der Regie des Herrn Gehrmann so flott und lebendig gespielt, daß man glücklich über die oft unglaublichen Wortwitze, Kalauer und sonstigen Albernheiten hinweggetäuscht wurde. Diese Art von Stücken gleicht eines dem andern, ihr lustiger Erfolg beruht zum größten Theil auf den eingefügten Couplets. Wechseln dann mit den burlesken Szenen noch solche ab, in denen weichgestimmte Seelen Thränen der Rührung vergießen können, so ist der Erfolg ein sicherer. Ein großer Antheil an der komischen Wirkung des Abends kann auch Herrn Gehrmann als Darsteller des Amandus Höppner zugesprochen werden. Sein ursprünglicher Humor und sein wirksamer Coupletvortrag riefen mitunter stürmische Heiterkeit hervor. Das Hauptinteresse konzentrirte sich auf unsere neue Soubrette Frl. Schumann, welche die Damen- schneiderin Pauline Pünktlich darstellte. Wir lernten in der Dame eine recht routinirte Darstellerin kennen, die dem Humor ihrer Partie alle Rechnung trug und auch in den weichen gefühlvollen Momenten den rechten Ausdruck fand; auch in

gesanglicher Hinsicht genügte die Dame den Anforderungen, die wir zu stellen berechtigt sind. Die jugendliche komische Gesangsrolle lag in den Händen des Herrn Schwarz und

wurde von diesem ganz famos wiedergegeben; neben seinen sonstigen guten Eigenschaften als Darsteller zeigte er sich in der gesattglichen Ausführung der Titelrolle auch als mit recht hübschen Stimmitteln begabt. Unser neuer jugendlicher Komiker Herr Ambro g io wirkte in der Darstellung des Schellenberg recht drastisch und auch die übrigen weniger hervortretenden Rollen fanden gute Wiedergabe, so war Frl. Wolfs eine recht liebliche Wally, wenn auch bei ihrer erst kurzen Bühnen­laufbahn noch etwas sehr schüchtern; ein kecker recht niedlicher Groom Frl. M u ck, eine recht resolute Wirthschafterin Frau R i e g e r, und in ihrer Komik etwas derb wirkende Spree- wälderin Frau Hantke.

Aftlavit et dissipati sunt.

Es war einmal ein Reich, so stark und groß,

So übermächtig und so grenzenlos, Daß in den Ländern, die es all umfickg, Die liebe Sonne niemals unterging.

Kein Volk auf Erden, das ihm widerstand:

Denn seinen Heeren diente Mord und Brand,

Und Schiffe schickt' es in die fernste Ferne Zahllos wie unterm Himmelszelt die Sterne.

Und wie die Menschen so sich ihm ergaben,

Wollt' es die Herrschaft über Alle haben,

Und wie es Umschau hielt: sieh' da! da faud Ein kleines Volk sich, das ihm widerstand.

Ein Volk von tiefer Einsamkeit umflossen,

Ganz auf sich selbst gestellt und abgeschlossen,

Dem Fremden gegenüber kühl und scheu,

Dem Freunde aber in den Tod getreu.

Da fiel's dem Herrn des großen Reiches ein, Auch dies Land müss' ihm unterthänig sein, '

Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 16 Seiten

Und seine Heere rief er da zusammen

Und tausend Schiffe, die zum Angriff schwammen.

Er sah sie auszieh'n, seine Seele prahlte

Ob all' der Söldner, die sein Gold bezahlte, Die weißen, braunen, gelben und die Mohren Doch Heer und Flotte gingen ihm verloren!

8 Und jene wen'gen, die er zwingen wollte, Die fühlten, wie sie Heldenblut durchrollte, Die standen da mit ihren eig'nen Leibern Als Schützwehr vor den Kindern und den Weibern.

Sie standen an dem Ufer fest und stumm,

Da tönt es in der Ferne Dum-Dum-Dum, Und nah und näheF unter'm dunklen Lauf Der Wolken tauchen weiße Segel auf.

In Denen aber, die die Schiffe brachten,

Wie Mord- und Raubgelüste da erwachten l Wie ihre Fäuste sich zum Angriff ballten, Und beutegierig sich die Finger krallten!

Was ging das Recht des tapfern Volks sie an? Was hat es Böses ihnen angethan?

Sie fochten Keiner für das eig'ne Haus!

Sie zogen als geworb'ne Sölder aus!

Doch über den Gewöllen sieht ein Blick

In Ewigkeit voraus und auch zurück:

Ein Hauch nur aus des ew'gen Vaters Mund: Aftlavit Deus, dissipati sunt!

Geh' betteln, armes Märchen, durch das Land; Und bietet hilfreich dar sich keine Hand, So hebe zu den Sternen deine Hände, Daß Gott noch einmal Schimpf und Schaden wende!

Hermann Grimm.