Einrück«»gs- gebühr
für Stadt- und Landkreis Hanau 10 ^ Me 4gespaltene Garmondzelle oder deren Raum, für Auswärts 15 ^
Im Reklamentheil die Zeile 20 4 für
Auswärts 30 ^.
Die einzeln« fbwtmer kostet
Amtliches Organ für Stsöl- unö LanSKreis Hanau.
19 *
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 225.
Dienstag den 26. September
1899
«mttiche« ^artödreis ^<tnau.
Belavntmachuvgen des Königlichen Landrathsamtes.
In Kahl (Kreis Alzerau) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Hanau am 25. September 1899.
Der Königliche Landrath.
V. 9708 v. Schenck.
Dicnstnachriihten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine blaue Schürze, braun und weiß gestreift. Ein Militärpaß für den Füsilier Andreas Jffland.
Zugelaufen: Ein junger weißer Foxterrier mit schwarzem Kops und zwei schwarzen Flecken aus dem Rücken, w. Geschl.
Hanau am 26. September 1899.
Tagesschau.
Das Urtheil im Belgrader Prozeß
ist gestern früh gefällt worden; eS lautet, wie nicht anders zu erwarten war, gegen den geständigen Haupt Angeklagten Knezevic auf Todesstrafe. Außerdem aber werden eine Anzahl der Mitschuld Bezichtigter, gegen die ein bündiger Beweis nach den Sker die Verhandlungen veröffevtlich.en Berichten nicht erbracht zu sein jcheivt, zu schweren Kerkerstrafen vervriheilt. Das Gelammiunheil lastet: Der Attentäter Knezevic wurde zum Tode verurtheilt, der Erzpriester Gyuric, Milinkov c, Alaventic, Gjubic, Zsivkooic, Gnorka Novalovic, Advokat Paviceoic und Redakteur Protic zu 20jährigem schweren Kerker in schweren Ketten, und zwar als Mitschuldige, welche wußten, daß an Hochvirrath gearbeitet wurde, aber es der Behörde nicht anzeigten. Die Angeklagte« Pasics, Frau Al geline, Jovanovics, Miloradov cS, Stefarovics, Todorovics, Jovan und Milena Stefsnovics und RejkovicS wurden zu fünsjährigem Gefängniß, Tausanovics wegen Majestätsbe- leidigung zu neunjährigem Gesängniß verurtheiit. Freige- sprochen wurden Akastavojevics, Pantelics, Hauptman« JovenovicS, Professor EtojkovicS, Marinkov.cs und Cavics. Nach der Publikation rief Zsirkovics: »Es lebe König Alexander, doch Gott schütze ihn vor solchen Freunden!" wobei er mit ler Hand aus die Richter deutete. Die Hiurich- tuvg Knezivic erfolgte nachmttlagS 4 Uhr. Der König begnadigte PasicS, welcher telegraphisch seinen Dank cuSdrückte.
ArrS Stadt u«d LaudkreiS Ha«SA. Nachdruck unserer Lokalarttkei nur mit QueLeuangabe »Hau. Kus/ gestattet
* Beförderung. Ncch der »National-Ztg." soll der jetzige Rigierunpiprastdent ter hohenzollern'schrn Lande, v.^Oertzen, bekanntlich früher Landrath deS Kreises Hanau, zum Direktor im Ministerium des Innern bestimmt sein. Der jetzige Direktor deS Ministeriums deS Juveiv, Dr. v. Bitter, soll daS Posener Oberprösidium erhalten.
* Verein zur Förderung des lateinlofen höheren Schulwesens. Am 7. und 8. Oktober d Js. findet zu Marburg a. d. Lahn die sechste Hauptversammlung vorgenannte« VeretuS statt. Tagesordnung: Freitag den 6. Oktober von 8 Uhr abends ab: zwanglose Vereinigung im Restaurant Seebode. Samstag den 7. Oktober, vormittags 81/» Uhr: Besichtigung deS Universitäts- und des neuen Ober- realschulgebäudes. Vormittags von 10 Uhr ab: Erste öffentliche Versammlung im Festsaale der Oberrealschule. 1. Vor- trag deS Herrn ProfefforS Dr. Victor von der Universität Marburg: Ueber den Bildnngswerth der neueren Sprachen. 2. Bortrag deS Herrn OberrealschuldirektoiS Dr. Schmidt aus Hau au: Ueber Schulreform. 3. Vor trag des Herrn Prof. Dahn von der Oberrealschule zu Biaunschwrig: Des herrschende Schulsystem und die nationale Schulreform. Nachmittags von 3 Uhr ab: Besichtigung des botanischen GartenS, deS physiologischen Institut?, deS mathematisch-physikalischen Instituts, der Elisadtthkuche, deS LchlosscS und dcS Stadt- parkS. Abends von 7 Uhr ab: »bgeordneten-Veriammlung (nur für Mitglieder) im S^rle des RestemantS Leterer (Bärtsch). 1. Bericht des Vorstandes über die beiden letzten VereinSjahre. (Referent Holzmüller.) 2. Regelung des Beitritts des Vereins Sächsischer Realschulmänner. 3. Sotzungs- auderungen. 4. Neuwahl für d e satzungsgemäß auSscheiden- den Vorstandsmitglieder (zweiter Vorsitzender und erster Schriftführer). 5. Wahl des Ortes für die nächste Hauptversammlung. 6. Gegenwärtiger Stand des Berichtswesens
und die Promotionkordnungen. (Referent Hintzuar«) 7. Der zweite Nachtrag zum Nsrmaletat. (Referent Presler). 8. Verschiedenes (etwaige Amräge und Wünsch« aus dem Kreise der Thetlnehmer). Sonntag den 8. Oktober, vormittags 8 Ver Uhr: Besteigung von SpiegelZlast und Kaiser-WilhelmS-Thurm. Vormittags 11V* Uhr: Zwite öffentliche Hauptversammlung im Festsaale der Oberrealtchule. 1. Eröffnung und BegrüßMg.
2. Mittheilung der Beschlüsse der Abgeortnetesversamml««g. (Jans n). 3. Vertrag des Herrn ProfefforS Böhmel von der Oberrealschule zu Marburg: Das BildungSziel des latei«- losen höheren Schulwesens, vom Standpunkte der theoretischen Pädagogik aus beleuchtet. 4. Vortrag des Herr» Real- gymnasialdirektorS Dr. Ziehen von der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M.: Die lateinloie höhere Schule und der Frankfurter Lehrplan. 5. Bericht des Herrn OberrealschuldiriktorS Dr. Knabe aus Marburg über die Aufgaben und Ziele der Gesellschaft für deutsche Erziehung?- und Schulgeschichte. Nach- mittars 3Vx Uhr: Fenmahl im Saale deS Museums. Gedeck 2,50 Mk. Darauf zwangloses Zusammensein in den Räume« der Museumszesellschaft. (Anmeldungen zum Festessen werden möglichst bis zum 1. Oktober an Herrn Oberlehrer Pohl, Marburg a. d. Lahn, erbeten.) Montag den 9. Oktober, bei genügender Betheiligung: Ausflug nach Bieden- lopf. Abfahrt 9 Uhr 27 Minuten.
* Das bürgerliche Gesetzbuch und die Miether. In der Rubrik »Aus Stadt- und Landkreis Hanau" brachten wir am 14. d. MtS. einige Bemerkunge« über: »Das bürgerliche Gesetzbuch und die Miether." Herr Rechtson- walt Leroi schreibt uns hierzu: »Der Satz, daß mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes alle Vertragsbestimmungen erlöschen sollen, welche ten Vorschriften des neuen Gesetzes widersprechen, wäre nicht vereinbar mit dem vcn allen modernen Gesetzgebunzen hochgehaltenen Grundsätze, bei ihrer Einführung schon bestehende, auf Gruud des bishertZc« Rkchles erwochstue Verhältuisse tbunlichst zu schonen. Er würde auch leicht zu Konsiquenzen führen, die dem Rtchtsgefühle befremdlich sein müßten. Nehmen wir an, m eiuem schon heute längst bestehenden oder auch für den ersten Oktober abgeschloffenen — und « daS nächste Jahr oder weiter lauftnden — Mietsverträge hätte der Miether alle Rtparoturen während der Micthzeit und die Neu- H er richt» ng der ganzen Wohnurg bei seinem der einstigen Auszuge übernommen — Verpflichtungen, die, nebenbei gesagt, bisher auch nicht nach Gewohnheitsrecht in Stadt- und Landkreis Hanau dem Miether in diesem Umfange von selbst obzelegen haben würden. — Eine solche Vertragsklausel würde sür den Miether bei einer längeren Dauer des Miethsverhällnisses eine Ausgabe von mehreren hundert Mark bedeuten könum; dagegen würde ihm der Hausherr wahrscheinlich eine billigere Miethe bewill gt haben. Die Miethe könnte dann der Haushcrr nachträglich nicht erhöhen, er müßte aber auS seiner Tasche die Kosten sür die Ne«- Herrichtuvg tragen! Das kann nicht wohl die Absicht deS Gesetzgebers gewesen sein. Das Gegentheil ist auch deutlich im Ein führ»n gSgesetz e gestgt. Hier ist der vorerwähnte Grundsatz bezüglich der Schuldveihältuisse im Allgemeinen, also auch der Wohnungsmiethe, in Artikel 170 ausgesprochen. Eine Ausnahme bestimmt der folgende Artikel für die am 1. Januar 1900 bestehenden Mieth- — auch Pacht- und Dienst- — Verhältnisse insofern, elS diese sich — nicht etwavon dem genannten Tage ab, sonder« von d-m Tage ab, für den die erste Kündigung nach demselben geschehen könnte — nach den Vorschriften deS bürgerlichen GesetzkuchS richten. Die leitende Vorschrift des bürgerliche« Gesetzbuchs, wie auch unseres bisherige« R^chtS ist, wenn arch iu kemim Para- grsphen des Ersteren allgemein ausgesprochen, — alSso selbstverständlich gilt sie! — daß i n V e r t r a g S ve rh äl t- nissen in erster Liste der übereisstimmende Wille der Parteien maßgebend ist, urd daß das Gesetz nur soweit eingreist, als dieser Wille, d. h. der Vertrag, Lückm hat, oder als die zwingerde Natur der einzelne« Gesetzesbestimmung ausdrücklich erklärt ist oder nach ihrem Inhalte selbstoerständlich ist. Ei« Beispiel dieser Art bietet der Paragraph 544 des Gesetzbuchs, wonach der Miether eine in erheblichem Maße gesusdheitkgefährliche Wohnung selbst dann o-nr Einhaltung einer Kündigungisrist aufgebe» kann, wenn er im Vertrage auf dieses Recht verzichtet hat. Dieser Paragraph wird viso auch gegenüber älteren Verträgen ongerufen werden können. Im Nebligen aber gilt für alte wie für neue Berti äge als Regel, daß ihre Abmachungen den Bestimmungen deS GesetzeS Vorgehen.
* Blitzschlag. Bet dem Gewitter in der Mittagsstunde deS vorr.tst,igtn Solnta^S schlug der Blitz in den Feuermelder an der Wilhelmsbrücke.
* Dom Manöver. Das Nlavenregiweut kehrte heute Vormittag aus dem Manöver hierher zurück.
* Gaslichtstärte. Gaslichtstärke in der Zeit vom 1. bis 15. September 1899!
Deutsche VereinSkerze Hefner Licht
1.
Septbr. Abends
i 710
Uhr =
20,7
24,84
2.
6
w —
21,o
25,so
4.
* »
630
M —
20,5
24,60
5.
W *
7 so
V —
20,9
25,68
6.
M *
8
w —
21,o
25,30
7.
w *
7 30
» —
20,8
24,96
8.
W tf
6"
w --
20,5
24,60
9.
v *
6
* —
20,7
24,84
11.
V H
7
» —
21,o
25,30
12.
» »
7 30
w —
21i
25,44
13.
v »
ß40
tf —
21,o
25,so
14.
* *
J 50
W —
21,3
25,44
15.
* V
6
* =
20 9
25,08
Mithin durchschnittlich
20,9 '
25,05
* Krankenkasse. Der Allgemeine« Kranken- Unter- stötzuugskaffe zu Hanau (K. H.) ist die Bescheiuiguug ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe deS Kranken- geld-s, den Anforderungen deS § 75 deß KrankeuveisicherungS- gesetzes qenürt.
* Revolverheld. In einer Wirthschaft vor der Kinzig- brücke spielte sich gebetn Abend eine aufregende Szene ab. Der Fabrikarbeiter Vour he iu kam mit einem Gärtner aus Kiffelstadt in Wortwechsel, zog kurz-rhaud eiuen mit fünf scharfe« Patronen geladeue» sechSlärfizeu Revolver heraus uns fitzte diesen seirem Gegner avf die Brust, dißckte angeblich auch ab, jedoch versagte die Weffe. Der Revoloerheld, der schon am Sonntag Abend in belebter Straße nach Leuten geschoffe« hatte, wurde dann von einem Schutzmann in Haft gekommen. Zu seiner Tasche trug er noch mehrere scharfe Patronen sowie auch eine« Schlagring.
* Stadttheater. Wie die Direktion gestern bereits durch Juserat «ittheilte, sind roch einige Rückplätzr deS 1. Ranges sowie Parterre-Lagerplätze im Abonnement zu vergeben. Näheres im Lh-atcrbvreo«. — Von der zweite« Abonnements-Serie ab werden — um der großen Nachfrage nach ersten Plätze» grrügen zu sönnen — hinter dem Orchester zwei Reihe« Parynet-Plätze (bcqueme Klappsitze mit Polsterlehnen) eingestellt, die im Abonnement und TageSverkauf mit den Vorderplätzen des 1. Ranges im Preise gleich sind. Vormelkougev vo« Abonnements hierauf werden schriftlich an das Theaterbureau erbeten. — Die Proben sür die ersten Borstellungeu sind bereits in vollem Gange. Von den bisher üblich gewesenen Außer - AkoonemevtS-Vor- fiellungen zu Beginn der Spielzeit wird Abstand genommen.
* F«tzballsport. Unter dem Namen Hanauer Fuß- ball »Citck.t Klub" tat sich taxier ein neuer Fußballklub ge- glündet. Es ist dies ein Zeichen, daß der schöne Fußballsport immer tiefere Wurzeln in hiesiger Stadt faßt. Die Vebungsspiele werden in nächster Zeit beginnen. Anmeldu»gen nimmt entgegen Herr Carl Bölkert, Neue Anlage 14.
* sTF-Vvtschnationale HandlimgFgthülfe«- Verband hielt gestern Abend im kleinen Saale der Central- Halle eine öffentliche Versammlung ab. Dieselbe war zahlreich besucht und wurde vom Vorsitzenden der Ortsgruppe Frankfurt a. M. mit einigen begrüßenden Worten eröffnet. Nach einem mit voller Begeisterung auf genommenen Hoch auf Se. Majestät nahm H^rr Richard von P ei« auS Hamburg das Wort, schilderte einleitend die Lage deS Handlungs- xehülfevstandeS, wie trotz aller Wohlfahrtseinrichtungen ver« schiedener große« kaufmännischen Vereine die Lage der Hand- luugSgehülsen von Jahr zu Jahr schlechter werde und ihr Ansehen und Etandesbewoßisein zu schwinden drohe. Er erkannte an, daß die Hilfik-ff-n dieser Vereine in einzelnen Fälle« segensreich gewirkt haben, im Allgemein-n aber nicht vermochten, die soziale Lage deS GehilfeustandeS zu bessern und ging dann auf die Bestrebungen deS deutschnationale« Handlvrigsgehülfin-VerbandeS über. Redner ging von der Botschaft Kaiser Wilhelws 1. vom 17. November 1881 aus, in welcher soziale Reformen angekündigt wurden. Diese sozialen Reformen, die auch Kaiser Wilhelm II. fortgesetzt, feien auch für den HandlungSgehülfen von Bedeutung. Der s. Zt. durch die kaiserliche Botschost angekündigte und kürzlich eingebrachte Gesetze-twurf, betr. die ArbeitSverkürzung der Angestellten im HandelSgewerbe, sei schon ein guter Schritt vorwärts in der sozialen Reform. Doch dieS Gesetz fei unvollkommen und erweise nicht viel. Da habe denn der deutschnationale Haudlungsgehülfen-Verbaud eine Petition mit 47 000 Unterschriften für einen einheitlich:» Ladenschluß