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Amtliches Organ für Sfaöf- unS LanöKreis Hanau.
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Nr 188
Montag den 14 August
1899
«mtlichrs Bekanntmachung.
In der Angelegenheit b« treffend Enteignung des von ter Fluchtlinien-Festsktzuvg betroffenen, dem Peter Adolf Schwind 306
in Vilbel gehörigen Grundstücks, Körte D Nr. der Gemarkung Gronau habe ich als Enteignungskommisser einen Veihondlungstermin zur Feststellung ter Entschädigung gemäß § 25 des Enteignungsvis tzeS vom 11. Juni 1874 auf Montag, den 21« d. Bits. nachmittags 4 Uhr an 04 und Stelle onberaumt, zu welchem die BetheNtglen zur Wahrnehmung ihrer Rechte unter der Verwarnung geladen werden, dtß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgesüllt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird. In dem Termin ist jeder an dem zu enteignenden Grundstück Berechtigte befugt zu erscheinen und sein Interesse an dir Feststellung der Entschädigung sowie bezüglich der Auszahlung und Hinterlegurg derselben wahrzunehmen.
Hanau, den 9. August 1899.
Der Kommissar des Königl. Regürungs-Präsidenten
Gras v. Unruh, Regierungs-Assessor.
^andUrei^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Unter dem Rindviehbestand des Gutsbesitzers Kasimir' K a I b h e n n in Bergen ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und demzufolge die Gehösissperre angeordnet worden. Hanau am 14. August 1899.
Der Königliche Landrath.
J. V.: Schneider, Kreissekretär.
KlorHIK^sirs ^artem.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Nachtrags-Statut
für Verwaltung und Verwendung der durch Ablösung an Stelle der der Altstadt Hanau zugestandenen Berechtigungen getretenen Ab lösungs-Kapitalien, sowie der Entschädigung für den Martini-Wein-
Auf Grund des § 15 der Stävteordnunz für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 wird mit Zustiu mung der Stadtverordnetenversammlung folgendes Nachtrags-Statut erlassen:
Die §§ 6, 7 und 8 des Statuts für Verwaltung und Verwendung der durch Ablösung an Stelle der der Altstadt
Havan zugestandenen Berechtigungen getretenen Ablösungs- Kapitalien, sowie der Entschädigung für den Martini-Wein vom 28. Juri 1884 erhalten folgende Fassung:
8 6.
Für die Verwaltung der Fonds überhaupt, sowie zur ! Beschlußfassung über die nach dtm vorhergehenden Paragraphen zu treffenden Verwendungen wird eine Deputation bestellt, bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden, einem Mitgliede des Magistrats, einem Mitgliede der Stadtverord- nctenversammlurg und 4 Bürgern der Altstadt (cfr. § 8). Außerdem werden für die letzteren Mitglieder 2 Stellvertreter gewählt, die im Falle der Verhinderung dieser Mitglieder eintreten.
Die Beschlüsse dieser D-putation über die Verwendung der Renten bedürfen der Zustimmung des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung.
8 7. I
Die Wahl der Mitglieder des Magistrates und ter : Stadtverordnetenversammlung erfolgt für die Dauer ihrer; Wahlperiode als Mitglieder einer dieser Körperschaften, die der übrigen vier Mitglieder der Deputation und der 2 Stellvertreter aber auf sechs Jahre.
Die Wahl dieser vier Mitglieder und der 2 Sülloertreter, die nicht den städtischen Behörden (Magistrat und Stadtverordnetenversammlung) angehören dürfen, erfolgt durch bie ■ Stadtverordnetenversammlung aus der Zahl der zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung stimmberechtigten in ber ■ ‘ Altstadt Hanau wohnenden Personen.
Die Wahl dieser Mitglieder ist von dem Magistrat gemäß § 29 der Städteordnung für die Provinz Hess n Nassau vom 4. August 1897 bekar nt zu machen. Bezüglich des Einspruchs gegen das stattgehabte Wahlverfahren, die Beschlußfassung über die erhobenen Einsprüche und die Klage gegen den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung finden die Vorschriften des § 29 a. a. O. sinngemäße Anwendung.
8 8.
Wenn eines der 4 Mitglieder — § 7 Abs. 2 — im Laufe der Wahlperiode seinen Wolnsitz aus der Altstadt verlegt oder sein Stimmrecht für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung verliert, oder in eine der städtischen Behörden eintritt, so ist alsbald für die Dauer der Wahlperiode dieses Mitgliedes eine Neuwahl nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 vorzunchmen. i
Hanau den 17. August 1898.
i Der Magistrat.
Bode.
Nassau vom 4. August 1897 nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung vom 27. August d. Js.- ab während zweier Wochen zur Einsicht offen gelegen hat und Einwendungen nicht erhoben sind.
Hanau den 13. September 1898.
Der Magistrat.
(L. S.) Bode.
Vorstehendes Nachtrags st akut wird auf Grund des § 13 der Städteordnurg für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 mit der Meßgabe bestätigt, daß der letzte Satz des § 7 des NachtragsstatutS folgende Raffung erhält:
Ueber die Gültigkeit der Wahlen beschließt der Bezirks- ausschnß (§ 65 Abs. 4 leg. cit.).
Cassel den 20. April 1899.
B. A. 3942 Der Bezirksausschuß zu Caffel.
(L. 8.) Trott zu Solz. 12445
Tarif
für die bei den Messen hierselbst zur Erhebung kommenden Standgelder.
1. Für Verkaufsbuden und offene Stände (ohne Unterschied) pro qm und Tag . . . .0,20 M.
2. Für Waaren, die bei geringem Werth einen großen Platz einnehmen (irdenes Geschirr und dergl.) pro qm und Tag . . . . 0,10 „
2 heile eines qm unter Va werden außer Ansatz gelassen, Theile über Va werden für voll gerechnet.
Außer dem Meßstandgeld kommt das tarifmäßige Nacht- wachgeld zur Erhebung.
Hanau den 14. Juni 1899.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus.
Es wird hierdurch bescheinigt, daß vorstehendes Statut gemäß § 13 der Stä^teordnuna für b*e Provinz Hessen-
Vorstehender Tarif wird hierdurch auf Grund des § 1 des Gesetzes betreffend die Erhebung von Marktstandsgeld vom 26. April 1872 und des § 130 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 genehmigt.
Cassel den 1. August 1899.
(L. 8.)
Namens des Bezirksausschusses. Der Vorsitzende.
A B 2936 I. V.: Se r l o. 12497
Dimstmchnchtcil aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Visitenkartenmusterbuch. Ein Gebund Schlüssel (3 St ck); Empiananabme bei Schneider Groppe
FerrMets«.
Zur Geschichte der Maiukur.
Von C. Ziegler. (Nachdruck verboten.)
Wie unsern Lesern bekannt ist, führt die Frankfurt zunächst gelegene Station der früheren Hessischen L-dwigs- bahn den schönen Namen Mainkur, der schon vielen Reisenden d e vergebliche Frage nach dem Grunde dieser Benennung nahe gelegt oder geradezu falsche Vorstellungen in ihnen wach gerufen hat. Mainkar, das klingt stark nach einem Kurort, namentlich, wenn man erfährt, daß das Frankfurter Hospital zum heiligen Geist dort eine R cou- volescenten-Anstalt besitzt, hat aber, um es gleich beraus- zusagen, mit unserm hochdeutschen Worte „Kur" nicht das Mindeste zu schaffen, sondern ist nichts anderes als die dialektische Bezeichnung für Mainkurve. Der Main beschreibt eben an dieser Stelle einen Bogen, er macht, wie die Landleute noch heute überall bei uns sich ausdrücken, eine Kur; daher die Lagenbezeichnung Mainkur.
Die Verkehrsverhältnisse der alten Zeit lassen es wohl begreiflich erscheinen, daß hier an dem Verkehrswege zw schen Frarkfurt und Hanau, auf dem schon seit 1574 eine Posi- verbindung geherrscht zu haben scheint, der aber erst 1770 als Straße ausgebaut wurde, in der Mitte zwischen Frankfurt und Dörntzheim, schon frühe ein Gasthaus eröffnet wurde. Ja den Pfarrakten wird es stetS des „neue Wirthshaus" genannt, erst vom Jahre 1790 an führt es die Bezeichnung „an der Mainknr". Von der kanonischen Rentkammer in Bergen wurde von 1786 an von der Wirthschaft eine vierteljährige Abgabe von 12V2 Gulden erhoben, die 1798 auf 20 Gulden erhöht wurde. Mit dem 8. Juli 1813 schließen die Quittungen.
bti. Dre öftere Po oerbmouna, die Erbauung der Offen' bacher Schiffbrücke und der Offinbach-Vilbeler-Straße im Jahre 1819, bte FabraeleaenÄen mit dem Hanauer unb dem Aschaffenkuraer Markischiff, die Veranstaltung von besondern Festlichkeiien veiantoßten einen regen Zuspruch von Hanauer, Offwbacher urb Frankfurter Bürgern, so daß an Hauptverkesrstagen 24 Kellnerinnen beschäftigt waren. Eins der schön en F-ste war das Rosenfest im Juni; an einem solchen wurden beispielsweise einmal allein für Wein und Selterswasser 1800 Gulden eingenommen.
Zeitweise war Petermann, den das Vertrauen seiner Mitbürger 1842 als Abgeordneten des kurhessischen Lmd- tages für den Bezirk Hanau berief, der Mittelpunkt einer durch schön eistige und miff nsch rstlich: Interesses belebten ©efiK'djist; darum verkehrten dort auch verschiedene Herren vom Frankfurter Bundestai mit ihren Familien. Als in der Nacht des 20. November 1847 die Leiche des verstorbenen Kurfürsten Wilhelms II. von Frankfuit aus über die Maintur nach Hanau übersü^rt wurde, war das Hotel sehr feierlich bel-rchtrt. Dem am 29. Juni 1848 zum deutschen Reichsverweser erwählten Erzherzog Johann von Oesi erreich wurde am 11. Juli auf seinem Zuge nach Frankfurt vor der Mainkur eine glänzende O atiou bereitet. Leider sind die Fremdenregister und nachzelasseuen Papiere aus jener Zeit nicht mehr vorhanden, sonst würde sich wohl noch manches denkwürdige Blatt zur Geschichte der Mainkur finden.
Im Jahre 1868 verkauften PetermannS Erben das Besitzthum für 85000 Gulden an das Heiliggeist-Hospital in Frankfurt, welches die Oekonomiegebäude verpachtete und die Gasthofsräume in eine Erholungsstätte für Pfleglinge des Hospitals umwandelte. Bis zur 25 jährigen Jubelfeier am 2. Juni 1894 fanden in der Anstalt 5482 Pfleglinge Aufnahme, die bei 109876 Verpflegn«gStagen 25439V, Pfund
Kurz vor der Wende des Iah Hunoerls ging 0 9 neue Wirthshaus an den Frankfurter Bürger Johann Philipp Petri über, der zugleich einen schwunghaften Handel mit Floßholz betrieb. Er erweiterte sein Lesitzthun, so daß sowohl eine Einfahrt von der Hanauer als auch eine Thorfahrt von der Fech nheimer Seite her den Verkehr der Frachffuhrwerke sehr erleichterte. Der seitherige Besitzer Johann Michael Schmidt, der aus dem Brllhofe bei Jngelfiu en stammte, au seinem Metzgerhandwerke keinen Gefallen gefunden hatte und zur See gegangen war, wo er es bis zum Kapitän gebracht hatte, richtete dann in einem weiter nach Dörnigheim zu an dem Walddistrikt „Hutzel" stehenden Hause eine zweite Wirthschaft ein, die heutige „alte Mainkur", die in den Pfarrakten bis 1813 als „Mainanker" und von da au als „Mainkur" bezeichnet wird. Infolge des humorvollen, derben und doch gutmütigen Wesens ihres Besitzers, der in hellgrüner Uniform mit vergoldeten Knöpfen uns oldborde erschien, erlangte diese Wirthschaft bald einen besondern Ruf.
Während der Retirade der Franzosen im Jahre 1813 hatte die Mainkur viel zu leiden. N poleon selbst kam am 31. Oktober dort durch. Schmidt war bereits gestorben; seine Wittwe ließ einen Sessel hinauStrazen und brächte dem Kaiser eine Erfrischung, wobei sie ihn unter Kniefall an- fiehte, dem Plündern der Truppen Halt zu gebieten. Er erwiderte, daß diese zu aufgeregt und nicht mehr zu bändigen seien. Nach ihrem Abzüge sah man nur leere Räume, in denen das Grauen wohnte, während an dir Straße und im Hofe zerfetzte Leichen, marode Soldaten und Pferde lagen.
Schmidr's Sohn übernahm dann die Petri'fche Maiukur wieder, von ihm ging sie 1826 an Justinian Petermann über. Dieser umgab sie mit einem schönen Garten und wandelte die Liegeuschrst innerhalb einiger Jahre so um, daß sie zu den schönsten der ganzen Gegend gehörte. Seltsamerweise legte ihr Petermann den Namen „Hotel de Maiukur"'