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MounementS» Preis:

Jährlich 9 M. Halbjahrl. 4 ^ 50 ^. Vierteljährlich

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Für auswärtige Ubonnentm mit dem betreffenben Postaufschlag.

Die einzelne Nummer kostet 10

Einrückungs- gebühr

für Stadt- und Land­kreis Hanau 10 ^ die 4gefpaltene Garmond­zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Jj.

Jm Reklamentheil die Zeile 20 ^, für

Auswärts 30 ^.

Amtliches Organ für Hiaöt- unS Lanökreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 178 Mittwoch den 2. August 1899

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Amtlich««.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Das Thüringische Ulanen Regiment Nr. 6 wird am 4. und 5. August er. Gefechtsschießen mit scharfen Patronen auf dem großen Exerzierplatz Schußrichtung von der Friedberger Bahn nach der Nordostecke des Exerzierplatzes (Brücke über den Fallbach) abhalten.

Das Schießen wird am 4. August um 1 Uhr, am 5. August um 12 Uhr mittags beendet sein.

Das Gelände zwischen der Chaussee HanauLangen- diebach (diese selbst ausgeschlossen), dem Reußerhof und dem Kinzigheimerhof wird durch Sicherheitsposten abgesperrt und darf während des Schießens nicht betreten werden.

Den Weisungen der Sicherhcitsposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Herren Ortsvorstände wollen dies unter dem beson­deren Hinweis darauf, daß aus Gründen der Sicherheit das Zuschauen verboten ist, sofort veröffentlichen lassen.

Hanau am 1. August 1899. M. 2998

Königliche Polizeidirektion.

J. V.: Graf Unruh, Regierungs-Affeffor.

^anö^rsi^ ^anaxu

Bekauntruachungeu des Königlichen Landrathsamtes.

5 Zwecks Anfertigung einer vom Herrn Vorsitzenden der Berufuniskommission in Cassel angeordneten Nachweisung von Kapitalbesitzern im Kreise bedarf ich der Gemeindesteuer­listen für 1899.

Die Herren Bürgermeister veranlasse ich, mir dieselben alsbald einzurerchen.

Sollte in der betr. Gemeinde ein Verzeichniß über die Echuldverhältniffe der einzelnen Steuerpflichtigen geführt werden, so ersuche ich um dessen Beifügung.

Hanau am 31. Juli 1899. J. St. 3040

Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungskommission für den Landkreis Hanau.

J. V.: Graf Unruh, Regierungs-Assessor.

^taM&r^w ^anau. BeksmltKachurrgeN des Oberbürgermeisteramtes.

Der Hebetermin für Steuern und Schulgeld pro Juli September 1899 läuft mit dem 15. August er, ab und Wird darauf aufmerkfam gemacht, daß unmittel-

FEiRstsm.

Künstliche Träume.

Von Dr. med R. Höveln.

(Nachdruck verboten.)

Wir tnoberren, nüchternen Menschen stehen den Träumen skptischer grgenö^er als das Mittelalter und das Alterthum. Wir betrachte» das Leuten der T äume als eine belanglose Spielerei, während es im Alterthum eine s östliche Kunst war. Die morerne W ssenschaft sagt:Das Träumen geschieht zwar nnwilliürl ch, doch arbeitet das Gehirn genau nach denselben Gesitz n wie im Wochen. Das Traumen ist ein Mittelding Zwilchen Wachen und Schlafen. Der höchste Grad deS Träumers ist daS Nachtwandeln. Die Veranlessungen zum Träumen sind seist starke Eindrücke, die wir im Laufe des Tages gehabt haben. Sodann aber wirken auch starke @;n= drücke auf das vegetative N rvensystem mit, wie buspiels- weise zu starkes bsf-n und Trinken.

DaS find im Großen und Ganzen die Erklärungen der Nenzttt über das Träumen. Dennoch haben sich in neuester Zeit manche Forscher über die Dauer und die ErstflehungS- ursachen der Träume die Köpfe zerbrechen. Von einigt n Forschern ist rs sogar versucht worden, Träuve künstlich zu erzeugen, um auf diese Weise lie Entstehung und Dauer der Träume zu ergründen. Das Verfahren bestand darin, daß der Experimentireude einer geeigneten Person, einer Art vrn Medium, in der Nacht irgend einen Reiz befrachte, auf Gehör, Geruch, Geschmack oder Gefühl. Der Schlafende wußte nicht vorher, in welchr Weise sein Schlaszustand beein­flußt werten würde. Zuerst wurde der Schlafende nach meh­reren Minuten, dann nach einer und schließlich nach einer halben Minute geweckt, um sofort zu berichten, ob und was

bar danach mit Mahnung und Zwangs­vollstreckung begonnen werden muß.

Zwecks schnellerer Abfertigung der Einzahler wird ersucht, das Geld abgezählt zur Kaste zu bringen.

Etwaige Fristgesuche können nur berück­sichtigt werden, wenn sie bis zum Fällig­keitstage der Steuern rc eingegangen sind, und wird auf die diesbezüglichen Bestim­mungen auf Seite 4 der Steuerzettel auf merkfam aemackit.

Die städtische Steuerkaffe befindet fich Markt Nr. 16, Zimmer 6 und 7 zu ebener Erde.

Hanau den 1. August 1899.

^taötäafle. 11830

Handelskammer zuHanau.

Die seit dem Jahre 1880 erschienenen Patentschriften über die von dem Kaiserlichen Patentamts zu Berlin in den sämmtlichen 89 Patentklaffen ertheilten Pater te können in dem Sekretariate der Handelskammer (Stadtschloß hierselbst) an Werktagen von OVa12^2 Uhr vormittags und von 35 Uhr nachmittags von Jedermann unentgeltlich eingesehen werden.

Um auswärts wohnenden Jntereffenten Ge­legenheit zu geben, sich über ertheilte Patente zu unterrichten, gibt daS Sekretariat einzelne Nummern der Patentschriften auf kürzere Zeit auch leihweise ab.

Hanau den 1. Juli 1899.

Die Handelskammer.

Canthal.

8920 Der Sekretär: Steller.

Dienstnachrichtcn aus dem Kreise.

Gesnnden; Eine Schießmedaille mit dem Bildniß Kaiser Wilhelms und dem Nam n Gefreiter Ruth 1898, II. Preis, I B. F. R. 80. Am 1. d. Mts. am Wochen- markt stehen geblieben ein grauer gestreifter Damensonnen- schirm.

Vom Wasenmeister am 1. d. Mts. eingefangen: Ein weißer Spitz, ein w ißer Foxterrier mit schwarzen Ab­zeichen, ein rother Pinscher, sämmtlich m. Geschl.

Hanau am 2. AuguN 1899.

er geträumt habe. Derartige ^xperemeut- haben ruf Brrun- lafiung des amerikanischen Psychologen, des Profesjo s Dr. Hiram Stanley, mehrere seiner ©tut erden mit einander ge macht und ihrem Professor dann däs giwonreue Material überliefert, welches in kurzer Zeit ein so reichhaltiges wurde, daß vor einigen Wochen ein Buch über diese Versuche erschei­nen konnte.

Da die Wirkung von Geruchseu pfir düngen auf dir Ge JMtusg von Träumen noch am wenigsten bekrönt war, so wurde diese bei den Versuchen am meisten lerückstchtigt. Jm Großen und Ganzen wirkte der Reiz auf den GcruLssinn nicht anders wie jeder andere R-iz. Nur in v-runzelten Fällen träumte her Schlüfinde von Bluwer sträußen, Meisters von Veilchen, an denen er zu riechen glaubte. Stark s Parfüm, wie Heliotrop, wirkte beinahe wie Chloroform uns Lpium. Manche Träumer glaukten durch den siark-n Bmmengeruch erstickt zu werden, He meisten aber hatten wilde, wüste Träume. Sie machten in kurzer Zeit, innerhalb ein t Minute, weite See- und Luftreifen. Stein stufte man Gehör und Gefühl der Schlafenden, dann waren die Träume ange­nehmer und zusammenhängender. Es ist eine längst besonnte Thatsache, daß gerade Gelör und Gefühl im Schlafe roch fähig find, stärkere Eindrücke zu empfangen und darauf zu reagiren. Ein geringer Druck auf unseren Körper während Mg Schlafes, eine unb qmmr Lage kann Vorstellungen im Traume hervorrufen, die unS durch Bilder äußerster Gefahr beängstigen. Wird das Gehör irritirt, das Nerve» leben des Zwergs,llis gereizt, so schafft daS Traumleben sehr leicht und läntC das Gefühl deS Fliegers, Schw-keus oder Herab stürzeus. Wie mancher Träumende glaubte nicht schon vom Sopha oder aus dem Bette zu fallen? Auch eine sehr häufige Traumerscheinung ist die beängstigende Unfähigkeit, beab sichtigst Bewegungen nicht auisühren zu können. Die Phantasie sieht die Gefahr, aber der'per kann ihr nicht

Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen wird nach Anhörung des Gemeinde­vorstandes nachstehende Polizeiverordnung erlassen. M- ^ " ä ^ *' § 1.

Der von der Haltestelle Rumpenheim, Bischofsheim «ach der Frankfurterstraße führende Weg darf nur mit lediglich zu landwirthschastlichrn Zweck-u dienenden Fuhrwerken be­fahren werden.

8 2.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu neun Mark oder 3 Tage Hast bestraft.

§ 3.

Diese Polizeiverordnung tritt sofort in Kraft.

Dörnigheim den 1. August 1899.

Die Oitspolizeibehörde.

Läpp. 11828

Polizeiverordnung.

Auf Grund des § 5 der Verordnung über die Polizeiver- waltung in den neu erworbenen Landes heilen vom 20. September 1867 und der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird für den Gemeindebezirk H o ch st a d t folgende Verord­nung erlassen.

§ 1.

Alle Straßen, Straßentheile und Plätze im Gemeinde- bezirk H o ch st a d t, welche dem öffentlichen Verkehr und dem Anbau dienen sollen, müssen so hergestellt werden, daß sie den nachfolgenden Vorschriften ertsprechen.

8 2.

Fahrbshn. Die Fahrbahn, welche in der Regel eine Breite von zwei Dritihesten der Straßeubreite haben muß, soll ein SängergefäHe nicht über 1:20 haben. Dir Wölbung von der Mitte nach der Gosse soll bei gepflasterten Straßen 1; 50, bei chaussirten Straßen 1:25 nicht überschreiten.

8 3.

Bütgersteige. Das Gefalle der Bürgersteige soll im Querprofit im Moximum 1:35 sein.

Die Breite des Bürgerste'gs ist in der Regel ein Sechs­theil der ganzen Straßenbreite, soll aber nicht unter 1,5 m betragen.

Die Befestigung der Bürgersteige soll an der Gosse mit Basaltsteinen erfolgen, sie kann aber auch mit Kiesbettung geickehen.

m fliesen. Man glaubt sich von etne.it gnnoe angegriffen und sann sich «icht vertheidigen. Muskelbew gunz ist eben im Traum eine Seltenheit. Unter den wenigen M«Skel- beweEUNgc« ist das laute Sprechen im Schlafe die här fizste. Merkwürdigerweise aber weiß wen sich dessen, was man ge­redet hat, nach dem Erwachen nicht mehr zu erinnern, selbst wenn man des ganzen Traum wie ererzählen kann.

Das Reden im Schlafe ist kein Zeichen einer Krank­heit, wie viele Personen glauben. Es ist eine natürliche Erscheinung bei Kindern und lebhaften erwachsenen Personen.

Professor Staulip theilt die künstlichen T'äume in drei Klassen. Da gibt es erstens den einfachen Traum. DaS ist derjenige, wo der Reiz auf das geringste Zeichen der Wirkung eingestellt wird, und wo der daraus folgende Traum unbestimmt, verworren und rasch verfänglich ist.

Genügen schon bei normal gesunden Personen geringe Eindrücke, Träume zu verursachen, so so ist dieses bei Medien noch viel intensiver der Fall, und man darf den Mittheilungen des amerikanischen Psychologen Vrrtrauen schenken. Die zweite Klasse der künstlichen Träume bildet der verstärkte Traum, wo der Reiz bis zur höchsten Erregung fortges.tzt und verstärkt wurde, und wo der Traum eine wachsende Leb­haftigkeit annahm und bis zum Erwachen andauerte. Den dritten, schwierigsten Grad bildet der künstlich zusammengesetzte Traum, wo mehrere Art n von Reizen nacheinander in An­wendung kommen. Natürlich wirkten nicht alle Reize und l icht alle in gleichem Maße. Doch kam drr größte Theil der Reize zur Wstkang.

Stanley bezeichnet nech eigenen Träumen als die wesent­liche Eigenschaft derselben den Umstand, daß die Personen und Landschaften, welche er im Traum sah, zwar von ge­wöhnlichem, täglichen Aussehen, aber für ihn stets unbe­kannt waren. Er träumte oft, daß er sich in einer großen Menschenmenge befand und dort Gesichter studirte, die er nie