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25. Juli.

Hanauer Anzeiger

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Wurde: »Die heutige von sämmtlichen Maurern Hanaus be­suchte öffentliche Versammlung protestirt aufs Entschiedenste gegen die Handlungsweise der ^trma Wirth u. Co. gegen­über dem Kollegen Lösch, im Weiteren aber auch gegen das Verhalten sämmtlicher Unternehmer, resp, deren Kommission gegen unsere, an diese Maßregelung gestellte Forderung an die Firma Wirth u. Co., die die heutige Versammlung als den Verhältnissen angepaßt erachtet. Die Versammlung be­schließt derhalb, die Konmisston möge nochmals den Versuch machen, bei der Kommission der Herren Arbeitgeber wegen Beilegung der Streitfrage vorstellig zu werden und nichts un­versucht lasse«, weiteren Streitigkeiten vorzubeugen. Sollte eine diesbezügliche Einigung nicht herbeigeführt werden, so wnd hiermit die Kommission beauftragt, eine weitere Ver­sammlung zu arrangiren, um evtl. weitere Stellung gegen das Verhalten der Unternehmer zu beschließen".

* Viehmarkt. Morgen findet dahter Zucht- und Fett- vieh-Markt statt.

* Wellblechbaracken. Zur Unterbringung der im Herbst d. J. erfolgenden Etatsvir^ärkuvg des hiesigen In­fanterie-Regiments kommen im Hofe des KasernementS Well- bltchbarackeu zur Aufstellung.

* Theater. (Eingesandt.) Ein interessantes Gastspiel auf dramatischem Gebiete haben wir am Mittwoch zu er­warten durch das einmalige Auftreten der Gesellschaft des SommertheaterS in Frankfurt a. M. Rheingauer Hof, im hiesigen »Deutschen Haus", welche uns mit dem sensationellen Zeitgemälde »Kapitän Dreyfus" bekannt machen wird. Die Leistungen der Truppe sollen theilweise ganz vorzüglich sein, namentlich soll die Titelrolle in Herrn Arnfeld vom Stadt­theater in Stettin eine ganz ausgezeichnete Vertretung finden, ebenso der Vertheidiger Demange und Zola in Herrn Dir. Möller. Das Stück hatte in Frankfurt bisher 30 Wieder­holungen und noch immer ist die Zugkraft nicht erschöpft, ein Beweis, daß eS in hohem Maße zu fesseln vermag. Selbstverständlich wird der unglückliche DreysuS als Märty er geschildert, dem endlich trotz allen Machinationen und Intriguen die Rehabilitation winkt. Alle Phasen dieser unseligen Affaire werden uns in wirksamster Weise vorgeführt. Die Fälschung des Bordereau, daS vergebliche Ringen der Vertheidigung vor dem Kriegsgericht, die Martern der Teufclsinfel und endlich das Wiedersehen der beiden Gatten. Das Stück wird auch hier in ungewöhnlichem Maße unser Publikum interesstren.

Für heute. Allgemeine Kraulen - Unterstützungskess- r AbendS SVa Uhr: Generalversammlung im Kaffeulokal, Mühlstraße Nr. 2. — Evang. Männer- und Jünglings verein: Ebenfalls abends S1^ Uhr: Unterhaltung oder Vortrag; Nah- und Flickabeud für Jungfrauen (Evang- Vereinshaus). — Turn- u. Fechtklub: Abends von 8*/» bis 10 Uhr: Fechten. — Abends 9 Uhr: Kath. Kasino »Eintracht" (Vereinslokal: »Goldne Gerste"): Gemüthlicher Abend; — Dramatisch-litterarischer Verein »Melpomene" (im Gasthaus »zur Sonne"): Geselliger Abend; —Erster Hanauer SchwimmAub »Neptun": Vereinsabend im »Schützenhof"; — Zitherverein Hanau: Probe in der Restauration »Alle- mania"; — Athletenklub »Germania"; Abends von 9 bis 10 Uhr: Riegenstemmen; von 10—11 Uhr: Musterriegen- arbeiten (Restauration Wagenbach, Paradeplatz).

Für morgen. Hanauer Schützenverein: Nachmittags von 2 Uhr ab Schießen aus den neuen Schießständen. — Kurort Wilhelmsbad: Nachmittags von 5 Uhr ab: Militär- Konzert.

Bersteigernngs» & Verpachtung^- rc. Kalender für Mittwoch den 26 Juli.

Von vormittags 10 Uhr ab wirren im Gasthaus »zur Karthaune" die zur Kon'ursmasse des Chr. Berger gehörigen Schutzwaaren durch den beeid. Taxator und Auktionator Herru F-'. Kämpfer gegen Baarzshlung versteigert. — Vormittags 10 Uhr w rden in der Pulvwfcbcik bei Hanau zwei aus- rangirte Di-ustpserde meistbietind verkauft.

® OstheiM, 24. Juli. Schon wieder wird uns über eine blutige Schlägerei berichtet, doch sind es diesmal nicht fremde Arbeiter, die die Aufregung hervorriefen, sondern ortsansässige. In der schon etwas vorgerückten Abendstunde des gestrigen Tages saßen die Arbeiter Z. und B. von hier, die bisher gute Freunde waren, in der Sch. Wirthschaft und kamen in Streit, nachdem Z. über das Defektsein der Kleidungsstücke des B. Bemerkungen gemacht hatte. In der Aufregung griff Letztgenannter nach dem Meffer und brächte feinem Freunde eine nicht unbedeutende Verletzung am Hand­gelenk bei, indem die Pulsader und eine Sehne verletzt wurden. Nach Anlegung eines Nothverbandes mußte sogleich der Arzt Dr. Walther von Windecken zur weiteren Unter­suchung und Behandlung der Wunde gerufen werden. Wenn die Streitigkeiten über geringfügige Sachen sortgehm, wird Rufer Ort seinen guten Ruf bald verlieren.

Als die Sache 'einen unangenehmen Aukgang zu nehmen drohte, wollte der mitfahrende Bäckermeister Röser von Burg- jsß vermittelnd eingreifen und bot dem Beamten zwei Cigarren an, wenn er die Sache auf sich beruhen lasse und keine Anzeige erstatte. Acker ist der schweren Beleidigung, Röder wegen Bestechungsve>such arg-Umt. Ersterer erhält 3 Wochen Gefängniß, Letzterer 10 Mk. Geldstrafe.

Jugendlicher Dieb. Q

Der 14jährige „Fabrikarbeiter" Pfinnmüllrr, einer von den jugendlichen Dieben, die in diesem Frühjahr wegen ge­meinsam ausgesührter Diebstähle abgeurtheilt wurden, sitzt wieder einmal aus der Anklagebank, angeklsgt des schweren Diebstahls im wiederholten Rückfall. Eine Gemüsehändlerin in der Nordstraße hatte an einem Samstag im März d. I. eine Sendung Orangen bekomm,n die sie in ihrem Keller ver­schloß. AlS sie am darauffolgenden Dienstag in ihren Kelle c kam, war die das Vorhängeschloß haltende Befestigung abge­schlagen und ein Vorrath von 36 Orangen sowie eine Citrone gestohlen worden. Psanumüller hatte die Orangen mit anderen Jungen verzehrt und sich dabei seines Streiches gerühmt. Er bestreitet heute, den Keller erbrochen zu haben, die drei Orangen, welche er mit den Jungen verzehrt, will er sür Geld, welches er von seiner Mutter erhalten, gekauft haben. Daß er den Keller erbrochen, ist nicht erwiesen, das Gericht nimmt an, daß auch ein Anderer die erste Arbeit gethan und dann Pf. aus dem geöffneten Keller die Orangen, die bei ihm gesehen wurden, geholt haben könne. Er erhält deshalb wegen Uebertretung des § 370 des R.-St.-G.-B. (sog. Mundraub) 4 Wochen Haft.

Auf dem Ziegenkauf.

Die drei Schäfer von Rasdorf kamen eines Sonntags im Dezember v. Js. zu dem Wagner Klotzbach in Rasdorf und erstanden eine Ziege, wozu nach beendigtem Handel der sog. „Weinkauf" (eine Sitte aus srüheren Jahrhunderten) getrunken wurde. Der »Weinkauf" bestand in einem Quarr tum Branntwein, das zur Bekräftigung des Handels ge­trunken wurde. Die Stimmung der Betheiligten wurde immer animirter und der Schäfer Götz schlug schließlich vor, man solle die Ziege doch mal in die Stube bringen, er wolle sie auch sehen. Dagegen legte die Hausfrau natürlich ihr Veto ein, weil ihre Stube kein Ziegenstall sei. Götz bestand aber auf seinem Verlangen, das immer dringender wurde und er versuchte das Töchterchen der Leute zu bewegen, den vierfüßigen Stallbewohner in die Stube zu bringen. Als auch daS Kind dieses für unschicklich hielt, wurde Götz drohend; das Kind Besam dadurch schließlich Krämpfe und die darüber aufgebrachte Mutter verbot Götz daS Haus. Dem Ehemann sowie auch den beiden andern Schäfern war die Geschichte unangenehm und sie suchten vermittelnd einzu- greifen, bis denn schließlich auch durch den Weggang der drei Schäfer die Geschichte ihr Ende erreichte. Götz, der wegen Gewaltthätigkeiten schon mehrfach bestraft ist, wurde vom Schöffengericht zu Hünfeld wegen Hausfriedensbruch zu 3 Wochen Gefängniß verurtheilt. Auf die hiergegen einge­legte Berufung spricht die Strafkammer den Angeklagten frei, weil bei der Anwesenheit des Mannes die Frau nicht be­rechtigt gewesen sei, den Friedensstörer hinauszuweisen, sondern dieses von dem Mann hätte geschehen müssen.

Ein verhäugnißvoller Brief.

Der Krämer Johannes Möller von Wallroth und der Landwirth Leipold, ebendaher, waren ehemals treue Freunde, bis ein zwischen ihnen stattgifundener Häusertausch, bei welchem M. seinen Freund gehörig über den Löffel barbirt haben soll, das früher so innige Verhältniß für immer zer­trümmerte. Und nun bewacht einer des arbeten Thun mit Argusaugen und wer sich etwa in einer Anwandlung mensch­licher Schwäche auch nur das Geringste zu Schulden kommen läßt, der wird zur Anz ige gebracht, damit er in Strafe kommt und dieses erbauliche Verhältniß hat schon böse Früchte gezeitigt. Möller sitzt schon lange Zeit hinter Schloß und Riegel, denn er hat seinem ehemaligen Freunde eine Anzahl Obftbäumchen umgehackt, wofür er mit 7 Monaten Ge­fängniß bestraft wurde. In der Zeit, in welcher er die Obstbäume umhieb, hat er auch herausgefunden, daß sein ehemaliger Freund in früherer Zeit verschiedentlich Lang­fingerei betrieben hat und richtete deshalb eine Anzeige an den Gendarmen, der die Geschichte untersuchte und an die Kgl. Staatsanwaltschaft meldete. Von dieser wurde aber das eingeleitete Strafverfahren bald wieder eingestellt, denn der Diebstahl war gar nicht zu beweisen und wenn er be­gangen, auch schon verjährt. Nun lief mit Bezug auf diesen letzteren Vorfall im November v. I. bei der hiesigen Staats­anwaltschaft ein anonymes Schreiben ein, in welchem be­hauptet wurde, die Sache mit dem Diebstahl habe doch ihre Richtigkeit, sie sei aber von dem Gendarmen nicht richtig untersucht worden, denn bei dem L. da sei allemal die »Schmiererei". Diesen beleidigenden Brief geschrieben zu haben, war früher der Möller angeklagt, behauptete aber, hiervon nichts zu wissen. Von dem Angeklagten früher an- gefertigte Schreiben thaten bar, daß derselbe in dieser Be­ziehung gerade kein Künstler ist und daß er sich zu dieser Arbeit öfters der hierin etwas geschickteren Hand feiner Frau bedient hat, was den vernommenen Sachverständigen nach eingehender Untersuchung der Handschriften der Frau und derjenigen deS betreffenden Brieses zu der Ueberzeugung führte, daß der Brief nicht von Möller, wohl aber von dessen Frau geschrieben war. Möller wurde also sreige- sprochen und heute ist seine Frau der Thäterschaft ange­klagt. Sie Befreitet ebenfalls, von dem Briese etwas zu wissen, wird aber angesichls der bestimmten Behauptung des Sachverständigen und der Thatsache, daß der Brief ein Datum trägt, an welchem Möller gar nicht zu Hause war,

Aus dem Gerichtssaal.

Sitzung der Ferienstrafkammer vom 24. Juli.

Unerlaubte Ausspielung.

Die an sich ganz löbliche Absicht, ihre WeihnachtSfestlich rett etwas animirter zu gestalten, hat 9 Vereinsmitglieder in »Berber selben mit dem § 286 des R.-St.-G.-B. in Konflikt denn die zu der hierzu veranstalteten Verloosung hergestellten Loose wurden auch an Nichtmitglieder verausgabt. 2 ^Ä?" erhalten wegen unerlaubter Ausspielung je

a Geldstrafe.

Beleidi gung.

. Zwischen Station Offenbach und Klein-Steinheim gerieth der Fabrikarbeiter Acker von Orb mit dem dienstthuenden Clscnbahnschaffner in Wortwechsel, in dessen Verlaus Acker dem Veamten derart ausgesuchte Grobheiten an den Kopf warf, daß zur Feststellung seines Namens geschritten wurde.

der Bcief aber seinem Inhalt und der Form nach von Möllers geschrieben war, für überführt erachtet. Sie erhält 14 Tage Gefängniß.

D i e b st a h l.

Der oom September 1898 bis zum Februar d. I. bei einer hiesigen Firma als Monteur beschäftigte Mechaniker Ltrobel von Mainz war bsschuidigt, wlire. d dieser Zeit der Firma einen Eleklrisitälszäh<er im Werth von 28 Mk. und eine Anzahl gestattete Scheiben gestohlen zu haben. Der An­geklagte bestritt den Diebstahl des Elektrizitätszählers, die Scheiben habe er während der Z it, in welcher nichts zu thun war, aas dem Kehricht uns aus dem Werkzeug heraus­gelesen, jedoch nicht, um sie zu entwenden, sondern aus bloßem Zeitvertreib, dieselben besäßen auch keinerlei Werth. Der Zeuge D. behauptete, während früher in dem Geschäft nie etwas gefehlt, seien gerade in der Zeit, während welcher der Augekeagtr bei ihm beschäftigt gewesen, eine große An­zahl Werkzeuge von beträchtlichem Werth abhanden gekommen. Der Elektrizitätszähler wurde in einzelne Theile zerlegt in einem Versteck im Keller aufgefunden. Von D. wurde weiter behauptet, dieses Instrument wäre so sachgemäß auseinander- gelegt gewesen, daß nur ein Fachmann diese Arbeit habe vollbringen sonnen und dieses könne wiederum nur der An­geklagte gewesen sein, da er die ElektrizitätSmontage unter sich gehabt und die einzige Persönlichkit gewesen sei, die damit umzugehen verstanden hätte. Der Angeklagte wurde vom Schöffengericht zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt, hat aber Bernfung eingelegt und betheuert wie früher seine Un­schuld. Der Angeklagte wird von der Strafkammer auch freigesprochen, da der Diebstahl des Elektrizitätszählers als nicht bewiesen erachtet wird, bezüglich der Scheiben eine rechtswidrige Aneignungsabsicht auch nicht für erwiesen gilt, da er jedenfalls der Meinung war, dieselben seien ohne Werth.

Barometerstand

mittags 12 Uhr am 24/7.

25./7.

Sehr trocken Beständig

Schön Veränderlich

Regen (Wind)

Viel Regen

Sturm

Mainwafserwärme gestern Abend 21 Grad.

Marktberichte.

Frankfurt a. M., 24. Juli. Amtliche Notirung der Vieh- markt-Preise. Zum Verkauf standen: 469 Ochsen, 32 Bullen, 717 Kühe und Färsen, (Stiere und Rinder), 216 Kälber, 141 Schafe und Hämmel und 1154 Schweine. Bezahlt wurde für 100 Pfd. Schlacht­gewicht : Ochsen: a. vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlacht­werths bis zu 6 Jahren Mk. 63—65, b junge fleischige, nicht aus­gemästete und ältere ausgemästete Mk. 59-61, c. mäßig genährte junge, gut genährte ältere Mk. 53—57, d. gering genährte jeden Alters Mk. 00—00. Bullen: a. vollfleischige höchsten Schlachtwerthes Mk. 54—56, b. mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere Mk. 49—52, c. gering genährte Mk. —.—. Kühe und Färsen: (Stiere uud Rinder): a. vollfleischige, ausgemästete Färsen (Stiere und Rin­der) höchsten Schlachtwerthes Mk. 61—62, b. vollfleischige, ausge­mästete Kühe höchsten Schlachtwerthes bis zu 7 Jahren Mk. 56 bis 58, c. ältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Mhe und Färsen (Stiere und Rinder) Mk. 41—45, d. mäßig ge­nährte Witze und Färsen (Stiere und Rinder) Mk. 35—37, e. gering genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) Mk. 31—34. Be­zahlt wurde für 1 Pfund Schlachtgewicht: Kälber: a. feinste Mast- (Vollm. Mast) und beste Saugkälber 72-77 Pf., b. mittlere Mast­rind gute Saugkälber 64—68 Pf., c. geringe Saugkälber 50 bis 55 Pf., d. ältere gering genährte Kälber (Fresser) —.— Pf. Schafe: a. Mastlämmer und jüngere Masthämmel 61—63 Pf-, b. altere Masthämmel 54—57 Pf., c. mäßig genährte Hämmel und schafe (Merzschafe) 00—00 Pf. Schweine: a. vollfleischige der ferneren Rassen und deren Kreuzungen im Alter bis zu l1/« wahren Pf., b. fleischige 53-54 Pf., c. gering entwickelte, sonne Sauen und Eber 00-00 Pf., d. ausländische Schweine (unter Angabe der Herkunft) —.- Pf. Bezahlt wurde für 1 Pfund Lebendgewicht: Kälber a. 43-45 Pfg., b. 38-41 Pfg., Schweine a. 42-43 Psg. - Aus Oesterreich standen 162 Ochsen, 4 Bullen und 3 Kühe zum Verkauf. Geschäft gedrückt, Ueberstand ziemlich.

Frankfurt a. M., 24. Juli. Es notiren je nach Qualstät. Weizen, hiesiger und Wetterauer Mk. 16.2a—1640, kurhemicher Mk 16.25-16.40, La Plata Mk. 16.50-17.75^msiischer Mk. 17 bis 18.—, RedwiNter Mk. 17.50-17.80, Kansas Mk. 17.50-17.75, Roggen, hiesiger, Mk. 15.00—15.40, Pfalzer Mk. , , rufst* scherMk. 15.40-15.75. Hafer, hiesiger Mk. ^o-Tö, bayerischer Mk. 15.25-75, russischer Mk. 15-15.75, Amerikaner Mk. 1^60 bis 14.90, Mais mixed Mk. 10.60-10.75, Laplata Mk. 10.60-80. Alles per 100 Kilo netto effektiv loco hier. - Mehl etwas nachgchend. Es notirt nach Qualität: Weizenmehl hlesiges Nr. 0 Mk. 25 bis 25.50, feinere Marken Mk. 28-28.50, Nr. 1 Mk. 24-24.o0, feinere Marken Mk. 25-25.50, Nr. 2 Mk. 23—23.50, feinere Marken Mk. 24—24.50, Nr. 3 Mk. 21—21.50, feinere Marken Mk. 22—22.50, Nr. 4 Mk. 18.50—19, feinere Marken Mk. 19.50—20, Roggenmehl, hiesiges Nr. 0 Mk. 24—24.75, Nr. 1 Mk. 21.50-22.25, Nr. 2 Mk. 15.25—15.75. Alles per 100 Kilo inkl. Sack loco hier. — Futterartikel etwas lebhafter. Es notiren: Weizen­schalen Mk. 4.35—4.50, Weizeukleie Mk. 4.35—4.50, Roggenkleis Mk. 5.35—5.50, Futtermehl Mk. 6—7, Diertreber, getrocknet Mk. 5 je nach Qualität. Messer 50 Kilo netto effektiv loco hier.

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