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Nr. 156
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Amtliches Grgsn für Hkaöt- unö Lanökreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Freitag den 7. Juli
Amtliches
Dienfitiaihnchlen aus dem Kreise.
Gesunden: Ein kleiner Hundemaullmb. Eine Trag-
Der Herr Regierungs-Präsident zu Kassel hat die Abhaltung gürte.
des Viehmarktes und die in Verbindung hiermit seitens des, Hanau am 7. Juli 1899.
hiesigen Viehwarktkomitees beabsichtigte Verloosung von Vieh' -^-7--r-—-^-7---.^—^7--------- ----
mA ia«taH4B«ww ™Ä1±: Das Herrenhaus über den Schutz des
nicht zunimmt. Ich mache hierbei auf Nachsolgentes roch Avbeils-BevhaltNisses.
besonders aufmerksam: s
Cämmtl'che Wiederkäuer und Schweine, und zwar so- deutschen Bundesstaaten das Verhalten ihrer Regierungen wohl die mit der Eisenbahn wie auch die unter Benutzung^ zu dem Ges-tz-Entwurf über den Schutz des gewerblichen
Einrückuug». gebühr
für Stadt- und Laich» kreis Hanau 10 ^ bit 4gespaltme Garmond- zeile oder deren gtouai,
Im Reklammthrik die Zeile 20 ^, st, «uSwärtS 30 ^.
1899
| Arbeiter-Zuzug, durch Bsykotts, durch brutale Gewalt und ! durch Geldmittel. Geschieht das im Interesse der Arbeiter- schast? Ich glaube, ganz im Gegentheil. Wenn der Satz richtig ist, daß nur ein gedeihendes Gewerbe auf die Dauer
seine Arbeiter gut bezahlen krnn, so komme ich zu folgender Schlußfolgerung: Nichts ist so gefährlich für daS Bestehen eines GewerkeS wie langanhaltende, umfangreiche Streiks. Daraus ergibt sich, daß nichts mehr geeignet ist, die Arbeiter zu schädigen als die Streiks. Es handilt sich hier nicht Nachdem die Landes-Vertretungen verschiedener kleinen ^ das Wohl der Arbeiter, sondern um daS Wehe der Ar- ^„ ^^ar^i»„ ^a ^ ^""- ^"'-------- bester, das die Sozialdemokratie erstrebt I"
der Landwege auf den Markt gebrachten, dürfen nur durch Arbeits-Verhättnisses ei öltet t haben, hat nunmehr auch die vom hiesigen Oberbürgermeisteramte veröffentlichten Stadt- das preußische Herrenhaus Stellung zu der wichtigen Vor-
eingänge (Kontrolstatiouev) eingebracht werden.
läge genommen. Mit überkältigender Mehrheit sprach es
Nach § 3 der landekpol'zeilichen Anordnung vom 21. 6. seine Befriedigung darüber aus, daß die Staatsregierung im
Gegen diese eindrucke vollen Worte konnten die Aus- sührungerr des Katheder- Sozialisten Professors Schmoller, des einzigen Redners aus dem Herrenhause, der sich als Gegner der Vorlage bekannte, nicht aufkommen. Professor Schm oller meinte, man hätte die Vorlage mit Vorschlägen
1897 ist das Ausbringen von Wiederkäuern und Schweinen Bundesrathe für die Vorlegung des Gesetz-Entwurfs an den
auf den Viehmarkt nur dann gestattet, wenn den markt- Reichstag cir getreten sei, und es gab der Hoffnung Ausdruck, s s»Sen, und es sei der Schein nicht vermieden worden, als polizeilichen Organen eine von der zuständigen Ortsbehörde daß die Staatsregierung auf dem betretenen Wege unbeirrt ob die Regierung die Arbeitgeber besser behandle als die ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, darüber, daß in der s weiter gehen werde. Aus den Verhandlungen stech-n ganz Arbeiter. Die früheren preußischen R-gierungen, vor allem Ursprungsgemcinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und besonders hie Reden der Herren v. Leoetzow, Graf Mirbach die Friedrichs des Großen, hätten mehr für die unteren Klauenseuche — bei Schweinen: weder die Maul, und und Frhr. v. Manteuffel hervor, die üle.aus wirksam den Klassen gesorgt. Unter lebhaftem Beifall erwiderte Freiherr Klauenseuche, noch eine der Schweineieuchen — herrscht, und Kern der Sache treffen. je. Manteuffel: " ' ’ * <
daß die llrspruugsgemkinde in den letzten 4 Wochen nicht zu! D " - ..... L ° ......
zur Erweiterung des Vereins- und Koalitionsrechts vereinigen
..... —r- -ii-’ ।o. Manteuffel: „Wenn ich mir einmal die Gesetzgebung Der Gesitz-Entwurf zum Schutze des gewerblichen Ar-^er letzten 15 Jahre ansehe, ob sie sich wirklich im wesen--
einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundes- beits-Verhästnisses ist, ehe man seinen Inhalt und seine Be- lichen zu Gunsten der Arbeitgeber gestaltet hat, so glaube ich, rathsinstruktion gehört. k--------- *------- ---------‘ ' ' " '
dtuluug kannte, namentlich in der sozialdemokretischen Presse, ’ kann man das mit gutem Gewissen bestreites, anb wenn cnfä Atuierite cnaefeiudet worden: man verbreitete. er sei I Srtpbridä <Sm6# ha* iott rp iort» — nrüPttprfrPimhGApr
Die Bescheinigungen haben eine fünftägige Gültigkeit, aufs Aeuferste engefeinbet worden; man verbreitete, er fei| foiebtidä der Große noch fetzt regierte — arbeiterfreundlicher den Ausstellungstag eingerechnet. (™ ®..»—----- *■— — ■ " - *
_ _ _ . ein Ausnahme-Gesetz gegen die Arbeiter, er drohe in dra- Könnte er nicht regieren, als die Herrscher aus dem Hohen-
Der Transport von Schweinen vnd Kälbern darf nicht komischer Weise Zuchthausstrafe an und er bezwecke, die Koa- wllernbause in den letzten Jahren und weit über 15 ^abre durch Treiben erfolgen, sondern die Thiere müssen getragen litionsfreiheit zu beschränken, ja zu vernichten. Mit Recht hinaus regiert haben I oder gefahren werden. s wies Herr v. Ltvetzow demgegenüber darauf hin, daß ins ......... ... ________o ......a ______
Schließlich verweise ich roch aus die Polizei-Verordnung dem Cniwurs kein Wort von der Beschrä kong des Ksa- Handelsminister'Bres'eld auf die" kurze^ Eikläru--«, daß die 3. ®t,.»6,r 1896 ^ ' ' gt* ,^ ., I lition^,'.u« fi» *, *r hti^M »<«» ' ä^9T»«? «rf«« j.lbs!.-rsis»dlich f.fi6a(tm
27. #u3uft 18977 bür* L-stenführung über ben^jn^ Streik zu veranstalten, enthaltn sei.^ Es stehe nur^L. Daß die preußische erste Kammer in ihrer weit
An- und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden ‘
Mit Recht hinaus regiert haben!
n ^^ iwi Als Vertreter der StaatSregierung beschränkte sich der
durch Viehhändler.
Hanau den 7. Juli 1899.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
darin, daß n'cht durch moralisch od-r rechtlich verwe-.fl che überwiegenden M hrheit auf dem Standpunkt der Staats- Mittel jemand solle gezwungen werden dürfen, sich an einer regierung steht, wird hoffentlich auf den Reichstag nicht Koalition zu betheiligcn ober an einem Streik theilzunehmen. ohne Wirkung bleiben.
P. 6045
J. V.: Graf Unruh.
cSand^rei^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Herren Orisvorstände zu Fechenheim, ^iffelfta’t, Langenselbold, bft^eim und Wachenbuch-n mache ich aus Anlaß der Abhaltung des Viehmarkies in hiesiger Stadt am 12. d. Mts. besonders auf die Beachtung der landespolizei- lichen Anordnung vom 21. Juni 1897 aufmerksam.
Hanau am 7. Juli 1898.
Der Königliche Landrath.
I. V.: Graf Unruh.
fenitteUtt.
Norwegisches Frauenleben.
Bon Klaus Hennings.
(Nachdruck verboten.)
Der Umstand, daß die Reisen des Kaisers alljährlich »unsere Aufmerksamkeit erneut auf Norwegens Land und Volk lenken, hat die günstige Folge gehabt, daß man in der jüngsten Zeit bei uns ein wesentlich klareres und tieferes , Verständniß für die norwegischen Verhältnisse gewonnen hat. K Zuerst überwogen zwar noch die schiefen und flüchtigen Be- richte jener Drei-Wochen-Reisenden, die, weil sie in einem 7 Hotel einen rothhaartgen ÄtHner antrafen, alle Bewohner des ^ Landes als Rothköpfe schilderten; aber allmählich hat das doch einmal erweckte Interesse auch zu richtigerer Kenntniß geführt. H Nur hinsichtlich des Fraueulebens, das man ja nach der An- i sicht der hervorragendsten Ethnologen und Philosophen hier wie überall als den eigentlichen Werthmesser der Volkskultur ansehen kann, bestehen bei uns noch recht irrige Vorstellungen. Darin sind allerdings nicht am wenigsten die norwegischen Dichter schuld, deren allgemein bekannte Frauengestalten man als getreue Abbilder der norme giften Frau ansehen ju dürfen meinte. So erblickte man in jeder Norwegerin eine Nora oder Svava, und damit that man ihr zugleich zu viel und zu wenig Ehre, j denfallS aber Unrecht an. Etwas Typisches steckt ja wohl in der Mehrzahl der Frauengestalten Ibsens und Björnssns, aber als Typen schlechtweg muß man sie durchaus nicht betrachten.
WaS dem ausländischen Beobachter wohl sogleich ins Auge fällt, ist das hohe Ansehen, daS die Frau in Norwegen genießt. Der altgermanische Respekt vor dem Weibe scheint hier fortzuleben. Die Stimme der Frau wird in allen Au-
Die berechtigten Handlungen zur Herbeiführung einer Ar- beiter-Koalition bleiben in der That straffrei. Unter Strafe gestellt wird nur brutale Gewalt, Bedrohung, Verruf und Ehrverletzung, und diese Strafen treffen gleichmäßig den
Arbeitnehmer wie den Arbeitgeber. Es handelt sich also
ohne Wi>. kung bleiben.
Preußischer Landtag
Herrenhaus.
(Sitzung vom 6. Juli.)
Das Haus ging über die Petition der Kreisausschußmit- ■ glieder von Mehlssck um den Bau einer Eisenbahn Metzlsack- HeilSberg zur Tagesordnung über und überwies die Petition der Handelskammer in BromberZ um den Bau einer Eisen- wendigk-it auseinanderzusetzen, die Arbeiter gegen den Miß-bahn Posen-Wongrowitz-Exin-Bromberg der Regierung als brauch des KoalitionsrechtS zu schützen: „Die Gezialdemo- Material. — Auf eine Anfrage Hütten erklärt der Rc- kratie — so etwa sagte er — ruft die Streiks ins Leben, gierurgsoertreter, er sei nicht in der Lage mitzutheilen, wann sie organisirt sie, sie unsers üfet sie durch Fernhaltung von die Seknndärbabnvorlage dem Landtag zugehe. — Das Haus
nicht um ein AuSrahme-Gisktz, wie das Sozialisten-Gesitz, sondern um ein Gesetz gegen den Mißbrauch des Koalitionsrechts.
Mit zwingender Logik wußte Graf Mirbach die Noth-
, gelegenheiten, öffentlichen wie privaten, angehört, ihre Mitwirkung erbeten; ja man darf fast sagen, daß in Norwegen kaum etwas Wichtiges geschieht, ohne daß die Frauen in dieser oder jener Weise, mittelbar oder unmittelbar, daran Theil nehmen. Für dies Ansehen der Frauenwelt ist es bezeichnend, daß bereits bei der erstmaligen B rathung eines Vorschlages auf Einführung des Frauenstimmrechts im Jahre 1890 im Storthing nicht wenig r als 44 Mitglieder (gegen 70) für diesen Antrag eintraten, und daß bei dem 80. Geburtstage der Vorkämpferin der norwegischen Frauenbewegung, Camilla Collett, die Studenten in Christiania aus freiem Antriebe ihr einen Fackelzug darzubringen beschlossen. Diese Stellung der Frau in Norwegen macht eS erst verständlich, daß Björnson in dem Drama „Leonarda" die Heldin als die Vertriterin des Seelenadels, der Geistesfreiheit und der Reife den Irrenden und Suchenden gegen überstellen, und daß Ibsen in seinem b-kannten Stücke „Konsul Bervick" die Frauen geradezu als die „Stützen der Gesellschaft" bezeichnen kann.
Der praktische Ausdruck dieses Ansehens der norwegischen Frau ist ihre Freiheit. Diese Freiheit ist aber nicht sowohl eine politische, als eine gesellschaftliche. Die engen Grenzen, in die Erziehung und Sitte das deutsche Mädchen bannen, Ecttnt sie nicht. Die jungen Leute machen dort oft ohne weitere Begleitung Parthien und Spaziergänge; in Christiania besuchen die Studenten und Studentinnen einander ganz ungenirt auf ihren „Buden", und der Reisende kann leicht ein paar muntere junge Damen selbst in den abgelegensten und einsamsten Gegtnden des Landes, sogar im Hochgebirge allein auf der Wanderung treffen, ohne daß er irgend welche Furcht oder Befangenheit an ihnen wahrnimmt. Sie machen eben ihre Sommerreise, wie die Männer auch, aber sie rüsten sich dann auch entsprechend und zweckmäßig dafür aus. Der praktische, einfache, fußfreie Rock,
den die Norwegerinnen bei ihren Gebirgstoure» benutzen, würde wenigsterrs vor einigen Jahren noch im Harze oder in Thüringen bedenkliches Kopfschütteln und Gespött hervor- gerufen haben. Auch ihre Studienreisen ins Ausland, in daS Babel an der Spree z. B., tritt die junge Norwegerin in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle durchaus „undehütit" an.
Der hauptsächliche Gebrauch aber, den die Norwegerinnen von ihrer Freiheit machen, ist der, daß sie sich die Freiheit zu arbeiten sichern. Die norwegische Frau darf mit Recht eine arbcileude Frau genannt werden. Der Typus, der in einem durch die Lektüre von Romanen, durch Handarbeiten und gesellschaftliche Vergnügungen ausgefüllrcn Müßiggänge dahindämmernden Dame fehlt in Norwegen. Hier haben sich die Frauen einen Beruf nach bem anderen erobert und sind darin die GesähUinnen des Mannes geworden. In vielen von den kleinen gesellschaftlichen Kreisen, in die daS Volk infolge der mächtigen Ausdehnung des Landes zerfällt, findet man die Frauen als Führerinnen des Fortschritts; sie belehren, gründen Schulen, errichten gemeinnützige Anstalten, bilden anerkannte Mittelpunkte deS ganzen geistigen und sozialen L bens. Selbst die Töchter wohlhabender, ja reicher und hoch angesehener Familien sind im Comptoire, als Lehrerinnen, Telephsuistinnen u. s. w. thätig, weniger am deS Erwerbes, als um deS Bewußtseins willen, nützlich zu wirken und die Möglichkeit des Lebensunterhaltes sich selbst und nicht allein ererbtem Vermögen zu verdanken. Die Folge ist jedenfalls ein thätiges nnd durch seine Thätigkeit selbstbewußtes und sicheres Frauengeschlecht, daS wirkliche LebeuSerfahrung sammelt, einen weiteren Blick erwirbt und von einem wachsenden BildungSdrangr erfüllt ist. Die höheren Mädchenschulen, die in den letzten Jahrzehnten sehr entwickelt worden sind, werden eifrig besucht, die Zahl der Studentinnen mehrt sich, und auch abgesehen von ihnen