Erstes Blatt.
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Die ei«zü«e Rammet kostet
Nr. 145
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Amtliches Organ für $faöf- unö Lanökreis Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Samstag den 24. Juni
Hierz« Rom. Fürst Herbert Bismarck hat in der letzten Reichs-
itagssitzung vor der glücklichen Politik des Hecrn v. Büow I eine ri terliche Verbeugung gemccht und geäußert, daß sein ra»»m«Eift3resa^t&Vftii«^^ großer Vater, der die Ka'.olinen im Hinblick auf die Mö,-
l chteit einer kriegerischen V.rwicklnng für eine „Lumperei"
Amtliches.
e^anöRret^ ^anau
erklärte, sie gewiß nicht für zu lumpig gehalten haben würde, um sie anzukaufen. Wie recht er nft dieser Auffassung hat,
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes, l hrt das folgende kleine Exempel: Ein einziges Panzerschiff Der kommissarische Bürgermeister der Gemeinde Bischofs- „Brandenburg"-Klasse kostet l71/« ^idianen ’Kart, also
•- ~ - -— - ~- - . etwa ebensoviel wie bte Karolinen-, Marionen- und Palaos-
heim Zimmermeistrr Peter Heck III. ist zum Bürgermeister
dieser Gemeinde bestätigt worden. Hanau am 21. Juni 1899.
A. 2935
Der Königliche Landrath, v. Schenck.
Gefunden: Ein schwarz und weiß gewürfelter Damen- gürtel m t Schloß.
Verloren: Eine Pendel von einer Uhr. Ein langes schwarzes Damenportemonnaie mit ca. 13 M. Eine Granal- broche. Eine große Wagendecke auf dem Wege von Mittelbuchen über Wilhelmsbad nach Döruigheim, aus beiden Seiten den Namen W. Thylmann, Kilianstädten.
Hanau am 24. Juni 1899.
Lagssscha«.
Herr v. Bülow in den Grafenstand erhoben!
Der Kaisxc hat den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Staatsminister v. Bülow, in den ©rasen starb erhoben. Diese Auszeichnung ist als wohlverdiente Anerkennung der beiden erfolgreichen diplomatischen Feldzüge anzasthen, durch die Herr v. Bülow im Verlaufe seiner noch nicht zweijährigen Wirksamkeit als Staatssekretär die unblutige E - Werbung Kiautschous und der Ueberreste des spanischen Kolonialreiches in Ostasien ermöglicht hat. Vielleicht darf diese StondeSerhöhung auch dchm gedeutet werden, daß Herr von Bülow im Dienste des Reiches roch nicht die letzte Stoffel seiner Laufbahn erstiegen hat, laß er noch zu Höherem ausersehen ist. Bernhard Heinrich v. Bülow wurde als Sohn des späteren Staatssekretärs Bernhard v. Bülow am 3. Mai 1849 zu Klein-Flottbeck in Holstein geboren, stadirte 1867—70 in Lousanne, Leipzig und Berlin Rechts- und Staatswissenschaften und nahm am deutsch-französischen Kriege theil. In das Auswärtige Amt trat er im Jahre 1874 ein. Als der Berliner Kongreß tagte, war er dem Sekretariat desselben beigegeben. Die letzte Stellung, die er vor seiner Uebernahme des Ressorts deS Auswärtigen an Stelle des Herrn v. Marschall bekleidete, war tie eines Botschafters in
Juseln uns zusammen zu stehen komm n. Hätten wir in einem Kriege mit Spanien, der damals bloß auSschlußlich d.-n Karolinen gegolten hätte, ein gioßcs Schiff und bru vielleicht noch ein p'ac Hundert wackerer deutscher Seeleute verloren, so wären die ä mlichen Koralleninseln damit sicher viel zu theuer bezahlt gewesen, selbst wenn Spanien nachträglich die Kriegskosten hätte ersetzen müssen. Ueberdics tätet« wir uns die unversöhnlich; Feindschaft des ehrliebeuden Pyrenäenvolkes zugezogen, während wir heute die besten Beziehungen mit Spanien uct-rhalten.
Verfügung des Landwirthschaftsminifters.
Anläßlich eines Spezialfallks führt der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten in einer Verfügung aus, daß er nichts dagegen zu erinnern finde, wenn eine Hagelverstcherungsges-llschaft auf Gegenseitigkeit denjenigen ihrer Mitglieder, welche es wünschen, eine Rückversicherung gegen die Nachschußzahlung in der Weise verschafft, daß sie für Rechnung der betr ffmdm Mitglieder ein Abkommen mit einer soliden Rückversicherungsgesellschaft trifft und die an
EinrückungS- gebühr
für Sladt- und Landkreis Hanau 10 ^ He ^gespaltene Garmondzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^.
Im Reklamentheil die Zeile 20 fit
KuSroärtS 30 ^.
1899.
der Prospekte, Antragsformulare u. s. w. die auS Obigem sich ergebende Rechtslage nicht verdunkelt und richt die Vor- stellunger weckt werden, als sei das rückversicherte Mitglied b;r Gesellschaft gegenüber von der Nachschußpflicht rechtlich befreit. Der Ausdruck „Versicherung gegen feste Prämien" für das in Rede stehende Verstcherungsoerhältniß ist daher zu vermeiden.
Das Dekret betr. die politischen Maßnahmen in Italien.
Rom, 23. Juni. Das heute erlassene königliche Dekret über die politischen Maßnahmen bestimmt Folgendes: Nach Artikel 1 kann die Polizei aus Gründen der öffentlichen Ordnung öffentliche Zusammenrottungen und Versammlungen verbieten. Zuwiderhandelnde werden nach Artikel 434 des Strafgesetzbuches bestraft. Artikel 2 untersagt bei einer Strafe bis zu einem Monat Haft oder Geldstrafe bis zu 300 Lire das öffentliche Tragen oder AuSstellen von aufrührischen Zeichen, Standarten oder Emblemen. Artikel 3 setzt fest, daß der Minister des Innern außer verbrecherischen Vereinigungen auch solche auflösen kann, die bezwecken, auf dem Wege der T:at die sozialen Einrichtungen oder die StaatS- verfassung umzustürzen. Dea aufgelösten Vereinen steht die Berufung an den Staatsrath zu. Wenn die aufgelösten Vereine sich auf's Neue konstituiren, werden die Förderer der Bewegung und die Vorstände mit Hast bis zu drei Monaten oder Geldstrafen bis zu 1000 Lire bestraft. Artikel 4 besagt: Wenn sich drei oder mehr Beamte, Agenten und Ar-
beiter bei den Eisenbahnen, der Post- und Telegraphenver- waltung, bei den Anstalten zur öffentlichkn Beleuchtung mit- die letztere zu zahlenden Rückoerstcherungsprämien in der s tels GaS oder Elektrizität zum Ausstande verabreden, werden
Form eines festen Zuschlages zu den Vorprämien gleichzeitig * sie mit Haft bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu mit diesen von den Mitgliedern eirzieht. Der für diese 1000 Lire bestraft. Die Fö derer der Bewegung end die Mitglieder in gleicher Höhe wie für alle übrigen auszu- Führer werben mit Haft bis zu sechs Monaten und Geldstrafe schreibende Nachschuß wird alsdann von der Rückoerstcherungs- bis 3000 Lire bestraft. Artikel 7 bis 9 beziehen sich auf gesellschaft übernommen. Die Nachschußpflicht der rückoer-sdie Preffe und bestimmen, daß alle straft chtlichkn Be- sicherten Mitglieder gegenüber der Gesellschaft bleibt hierbei] s immungen betr. die Uebertretungen des Paßgesetzes und unberührt, was insbesondere für den Fall Bedeutung hat, durch die Preffe begangenen Verbrechen auf die verantwort- daß die Rückoerstcherungsgesellschaft aus irgend welchen, lichen Leiter des Blattes und auf die Versass r und Mit- Gründen der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen sollte. ] arbeitet der als strafbar bezeichneten Veröffentlichungen An- Da femer die Hageloersicherungsgesellschaft jene Rück- Wendung zu finden haben. Wenn der Verfasser oder Mit- versicherung nur vermittele, nicht selbst übernehmen dar», so arbeitet von solchen Veröffentlichungen verurtheilt wird, bleibt dürfen Versicherungen auf dieser Grundlage nicht für einen der Leiter des Blattes straffrei. Die Eigenthümer des längeren Zeitraum abgeschlossen werden, als für die Dauer »Blattes und Druckes soll » stets für die Veröffentlichungen deS des Abkommens mit der Rückversicherungsgesellschaft, in Blattes in civilrechtlichcr Beziehung solidarisch haftbar sein, welchem sich diese zur Gewährung der Rückversicherung ver- Der zusammen mit dem Dekret über die politischen Maß- pflichtet. Falls eine Gefilsichaft in dieser Weise die Der- nahmen veröffentlichte Bericht des Ministeriums an den König «itteluug der Rückversicherung übernehmen will, empfiehl es besagt; Die Kammer genehmigte am 4. März 1899 mit sich, dies im Statut ersichtlich zu machen. Jedenfalls darf großer Mehrheit die grundlegenden Ideen des Gesetzentwurfs im Geschäftsverkehr mit den Versicherten und bei der Raffung betr. die politischen Maßnahmen. Nunmehr hat sich ei- e
FerrMetsn.
Die schönste Frau Rußlands.
Petersburg, 20. Juni.
Ein langer glänzender Zug bewegte sich dieser Tage nach dem Al.xander Newsky Kloster, wo die sterbliche Hülle der Herzogin von Leuchtenberg geb. Skobelew beigesetzt wurde. Die Familiengruft hatte für die schönste Frau Rußlands keinen Platz.
Als kaum 19jährigeS Mädchen war sie an den russischen Hof gl kommen, die schöne Siraide Skobelew, um sofort aller Augm cuf ihre wunderbare Schönheit zu lecken. Männer und Frauen lagen in ihrem Banne; freilich hatte sie unter den letzter, n mehr Feindinnen a's Freundinnen. Mit ihrem Bruder, dem b. kannten „weißen General" besaß sie viel Familienähnlichkeit, besonders die großen, trauen, von langen Wimpern beschatteten Augen. Das herrliche Ebenmaß der Glieder, b e große majestätische Figur, des reiche aschblonde Haar, sicherten ihr den vornehmsten Platz unter den schönsten Frau n Rußlands. Kein Wunder, daß die Hofkavaliere sich um sie schaarten, Gedichte und Blumen ihr in Menge zugesandt wurden. Doch die schöne Sivalde begünstigte Niemand, jedem wurde dasselbe liebreizende Lächeln zu Theil, aber alle wurden sie in gebührender Entfernung gehalten. Ihr Plan stand kereitS fest, sie wollte eine Rolle spielen, wollte glänzen, und dazu bedurfle sie eineS großen Namens, einer hervorragenden Stelluug. Als Enkelin des einfachen Bauern Skobelew hatte sie noch nicht genügend festen Fuß gefaßt, um sich in unmittelbarer Nähe der kaiserlichen Familie zwanglos zu bewegen und ihre Schönheit, deren sie sich wohl bewußt war, sollte ihr diesen Platz ver-
schaffen.
Unter den zahlreichen Verehrern und Bewerbern befand sich auch der junge Herzog Eugen von Leochtenberg, ein Ei k l Kaiser Nikolaus' I. Mademoiselle Skobelew besann sich nicht lange und reichte ihn ihre Hand. In Anbetracht der Mesalliance nahm man von einer prunkvollen Hochzeitsfeier Aistond und vollzog die Ceremonie im engsten Familienkreise aus einer reizenden Villa in der Nähe von PeterSburg, wo das junge Paar auch seinen Honigmonat verlebte. Kaiser N cxander II., als eifriger Bewunderer der schönen Hofdame, verlieh ihr alS Gattin seines Ntff n den Titel „Gräfia Beauharnais", den sie nicht nur in Rußland, sondern auch im Auslande populär machte. Der Name „Beauharnais" schwebte bald auf den Lipp.'N aller Damen von Welt und jener, die ihr so gern angehören möchten. Ihre märchenhaften Toiletten, ihre Art, sich zu frisiren, kurz ihr Chic wurde bald tonangebend, dazu entwick lte sich ihre Schönheit immer mehr. Ja, die Gräfin Beauharnais war die schönste Frau Rußlands, ein Vorzug, den ihr lange Niemand firtiiig machen körnte.
Sobald sie nur den Salon betrat, schweiften alle Blicke bewundernd zu ihr hinüber. Ihre Konversotou hatte etwas Bestrickendes, ihr Blick war falcinirend. Dabei verstand sie eS, wie selten eine, geistreich zu plaudern und stets allgemein interesstrende Gesprächsstoffe anzu^chlagen. Gleich ihrer Schwester, der Fürstin BjelcsselSki-Bjelosserski, besaß sie die seltene Gabe deS Gesanges. Mit ihrer reizenden Stimme und ihrem talentvollen Vortrag brächte sie stets eine zündende Wirkung hervor. Genau so berabt war sie auch für die Komödie, kurz, ein Wesen, daS viel eher zur Künstlerin, frei und ungebunden, zwanglos und heiter zu leben bestimmt war, alS zur Herzogin.
Indeß, waS man anfangs an ihr bewunderte, was man interessant und originell fand, wurde bald ihr Verhängniß und ihr zum Vorwurf gemacht. Schönheit ist in den Augen
bet anderen Frauen nicht immer ein Vorzug, der bleibende Sympathie oder gar Freundschaft erzeugt. Man begann bald ihre Extravaganzen zu bekritteln, ihre Kostüme zu unzenirt, ihren Ton, zu konversiren, zu frei zu finden — kurz der verhätschelten, anfangs angestaunten und bewunderten schönen Beauharnais war eine Legion von Feindinnen erstanden. Doch das focht sie alles nicht an. Mit Vorliebe besuchte sie ab und zu außersiädtischc Vergnügungslokale in Begleitung ihres Gatten und dessen Freundes, des Großfürsten AlexiS. Vor 12 Iahen war das in Hofkreisen etwas Unverzeihliches, heute wundert sich niemand, die Großfürsten Wladimir im „Aquarium" zu sehen. Der Zwang, die Klatschereien und hauptsächlich die neidischen, wenig schönen Hofdamen (so äußerte sie selbst) verleideten ihr allmählich den Aufenthalt in PeterSburg. Sie zog eS vor, monatelang in PariS zu verbringen, besonders während der „Saison"; denn sie hatte die Hoflaft über und besuchte in den letzten Jahren überhaupt keine Hoffeste mehr.
Ein ernstes Leiden ließ sie oft Linderung in französischen und deutschen Bädern suchen. Besonders liebte sie Kreuznach, das sie alljährlich besuchte. Aber selbst die Krankheit hatte ihrer glänzenden Schönheit wenig anzuhaben vermocht, obgleich die böse W^lt behauptet, ihr alljährlicher Pariser Aufenthalt diene lediglich dazu, sich „emailliren" zu lassen. Die wunderbar tiefen Augen blickten immer noch träumerisch und räthselhaft, ihre elegante Taille hatte nichts von ihrer Jugendlichkeit eingebüßt, und ihr Lächeln bezaul'erte roch heute Alt und Jung. Jetzt ruht sie aus von ihrem viel bewegten Leben unter weißen Tulpen, Ro^en und Flieder, ihren Lieblingen, von denen in besonders reichem Maße die Zarin-Mutter, die der Verstorbenen außerordentlich zugethan war, als letzten Gruß ge. sandt hatte.
Die heutige Stummer umfaßt außer dem Uuterhattuugsblatt 14 Seite«.