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Amtliches Organ für $faöf- unö Lanökreis Hauau.
Erscheint täglich mit Auänahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Ar. 108
Dienstag den 9. Mai
1899.
Preußischer Landtag Abgeordnetenhaus.
(Sitzung vom 8. Mai.)
Am Ministertische Thielen, Bosse, von Miguel und Kommissionen. Die Staatsverträge zwischen Preußen, Bremerr, Braunschweig und Lippe, betr. die Kanalisirung der Weser von Hameln bis Bremen stehen zur ersten Lesung. Die Vorlage geht ohne Debatte an die Kanalkommission. Es folgt die 2. Lesung des Volksschullehrer-Relikten-Gesetzes. — Abg. Knörcke (sreis. Volksp.) schildert die Bedenken der Vorlage. Mit Recht habe man von dem Staate bei der jetzigen günstigen Finanzlage ein größeres Entgegenkommen erwartet. Es werde Sache der Regierung sein, eine bestimmte Erklärung über die Kommisstönsbeschlüffe abzugeben, damit das Haus seine Stellung danach einrichten könne. Ohne weitere Debatte werden die §8 1 und 2 genehmigt. § 3 bestimmt die Höhe des Wittwengeldes, das 40% des Ruhegehaltes des Lehrers beträgt, welches demselben zusteht, wenn er am Todestage in den Ruhestand getreten wäre, die Grenzen des Wittwengehaltes sind von 216 bis 2000 Mk. festgesetzt. Ein freikonservativer Antrag will die Wittwen- Pensionen von 250 bis 740 Mk., in Stufen von 70 Mk. je nach dem Dienstalter des Lehrers festsitzen. — Abg. Dr. Stockmann (fit.) befürwortet den Antrag seiner Fraktion. Den Wunsch nach einem Zustandekommen der Vorlage theilen auch sehe politischen Freunde. — Abg. Hackenberg (nl.) bekämpft den Antrag. — Abg. Stockmann beantragt, seinen Antrag mit der Vorlage an die Kommission zurück- zuverweisin. — Abg. Dt. Sattler (natl.) widerspricht diesem Anträge solar ge, als die Regierung ihre Stellung dem Anträge gegenüber nicht klargelegt. — Abg. Frhr. v. Ze blitz (frk.) zieht einstweilen den Antrag auf Zurückweisung an die Kommission zurück. — Abg. Dr. v. Heydebrand (kovs.) bekämpft den Antrag Stockmann materiell, ebenso Kultusminister Bosse, der nach den eingehenden Erörterungen in der Kommission eine nochmalige Kommissionsberathung für überflüssig hält. — Abg. Dr. Dittti ch (Centr.) bekämpft den Antrag Stockmann, desgleichen die Abgg. Ernst (sreis. Volksp.) und K o p s ch (frei). Volks.), während Abg. Frhr. v. Ze dlitz (freit.) denselben empfiehlt. — Abg. Dr. Stockmann bestreitet, daß sein Antrag lehrerfeindlich sei; derselbe sichre das Zustandekommen der jetzt gefährdeten Borlage. — Auch Abg. Geisler (Centr.) bittet, den Antrag Stockmann anzunehmen, um die Voilage zu retten. Der Antrag Stockmavn wird nunmehr gegen die Stimmen der Freikonservativen und einiger Centrumsmitglieder abgelehnt und § 3 unverändert angenommen. Die §§ 4 bis 13 werden debattelos genehmigt. § 14 der Regierungsvorlage setzte den StaatSbeitrag für jede Wittwe auf 240 Mark, für jede Halbwaise auf 48 Mark und für jede Vollwaise auf 80 Mark fest; die Stadtkreise sollen jedoch von dieser Staatsunterstützung ausgeschlossen sein. Die Kommission hat beschlossen, den Staatsbeitrag allgemein auf % der erforderlichen Aufwendungen, auch für die Städte festzusitzen. — Kultusminister Dr. Bosse erklärt die Be- schlüffe der Kommission für die Regierung unannehmbar. Es sei bri diesen Beschlüssen unvermeidlich, daß Städte, die der Unterstützung nicht bedürfen, solche erhalten und andrerseits Gemeinden, die einer höheren Unterstützung bedürftig sind, solche nicht empfangen. Darum sei es bester, zu einem Quotensystem zurückzukehren, das wenigstens einige Gewähr für einen billigen Ausgleich bietet. — Inzwischen ist ein Antrag v. Bülow-Bostsee (freit.) eingegangen: Die Regierungsvorlage mit der Maßgabe wiederherzustellen, daß der Staatszuschuß für Wittwen auf 480 M., für Halbwaisen auf 96 M. und für Vollwaisen auf 160 M. festgesetzt wird. — Adg. Dr. v. Heydebrand (kovs.) steht mit seinen Freunden dem Anträge sehr sympathisch gegenüber. Leider sei daS Vertrauen zur Regierung bei der Ausführung des Gesetzes geschwunden durch die Art, wie das Lehrerbesoldungg- gesetz ausgeführt werde. — Minister o. Miguel bezeichnet das Prinzip der Quotistrung als verfassungswidrig. Nach der Verfassung sei die Gemeinde der Träger der Schule. DaS höre aber auf, wenn ein fester Theil der Schullasten äuf den Staät übergeht. Einen mäßigen Mehrbetrag in den Unterstützungssätzen werde die Regierung allenfalls bewilligen, um das Gesetz nicht scheitern zu lassen. Man könne ja abwarten, ob sich künftig weitere Modifikationen als nöthig erweisen. Es sei verfassungswidrig und unzulässig, die Ausgaben, welche den Gemeinden obliege», auf den Staat abzu- rvälzen. — Abg. H ackenberg (natl.) bestreitet, daß gegen die Kommissionsbeschlüste Versaffungsbidenken vorliegen. Eine Grenze nach der Höhe des bewilligten Betrages laste sich
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: 1 weißer Glacehandschuh (linker).
Verloren: Am 6. d. Mls. 1 schwarzer Rock mit schwarzem Futter.
Zugelaufen: 1 weißer Bernhardinerhuud mit gelben Flecken m. Geschl., 1 junger weißer Pinscher mit gelben Abzeichen m. Geschl.
Entlaufen: 1 junger weißer Foxterrier mit schwarzem Kopf m. Geschl.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarzer Pinscher, m. Geschl., 1 schwarzer Spitz, w. Geschl., 1 Foxterrier mit gelben Abzeichen, m. Geschl.
Hanau am 9. Mai 1899.
Reichstags-Angelegenheiten.
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Aus dem Geßtzentwurf wegen Verwendung von Mitteln deS Reichs-Jnvalidensouds wird Folgendts mit- gethrilt:
Noch den geltenden Bestimmungen in den §§ 41 ff. und 94 ff. des MilitörgesktzeS rom 27. Juni 1871 erhallen an jährlichen Beihülfen:
I. Die Hinterbliebenen der im Kriege gebliebenen oder infolge Kliegrbeschätigung verstorbenen Angehörigen der Ober- klasfen, und zwar die Wittwen der Generale 1500 Mark, die Wittwen der Stabsoffiziere 1200 Mark, die Wittwen der übrigen Offiziere 900 Mark, jedes Kind eines Offiziers bis zum vollendeten 17. Lebensjahre 150 Mark, Doppelwaisen 225 Mark.
II. Die Hinterbliebenen der unter gleichen Umständen verstorbenen Angehörigen der Unterklassen, und zwar die Wittwen der Feldwebel 324 Mark, die Wntwen der Unter- »jfiziere 252 Mark, die Wittwen der Gemeinen 180 Mark, jedes Kind eines Angehörigen der Unterklassen bis zum vollendeten 15. Lebensjahre 126 Mark, Doppelwaisen 180 Mark.
Diese Beihülfen können, namentlich sofern sie die einzige Versorgung der Bezugsberechtigten bilden, wie die Begründung ausführt, nicht mehr als ausreichend angesehen werden. Gleichwohl widerräth sich laut Begründung ihre allgemeine Erhöhung. Es ist daher nur die Gewährung von Zuschüssen zu den gesetzlichen Bezügen im Falle und für die Dauer des Bedürfnisses ins Auge gefaßt. Daneben haben sich noch andere Bedürfnisse in immer steigendem Umfange geltend gemacht. Es ist in Aussicht genommen, auch für die 1899 auf 14,000 anzunehmende Zahl der bisher nicht bedachten Anwärter 1,680,000 Mark bereitzustellen. Die Mittel zu den Ausgabezwecken werden wegen ihres ursächlichen Zusammenhanges mit dem Kriege aus dem ReichS-Jnvalidenfonds zu entnehmen sein. Dies ist aber nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die im Art. 1 des Gesetzes vom 22. Mai 1895 vorgesetzere Beschränkung, wonach Mittel des Reichs-Jnvaliden- fonds zu Pensionszuschüssen, Unterstützungen für nicht anerkannte Kriegsinvatiden und Beihülfen für bedürftige Kriege- theilnehmer nur in den Grenzen der Zinsen des für die Eicherstellung seiner gesetzlichen Verwendungszwecke entbehrlichen Akiivbestandes zur Verfügung gestellt werden, in Wegfall kommt. Die letzte nach dem Stande am 30. Juni 1897 ausgenommene Bilanz weist einen reinen entbehrlichen Aktivbestand des Reichs-JnvalidenfondS von 69,203,764 Mark auf. Der Zinsertrag hiervon belauft sich auf 2,420,000 Mark. Nach dem Etat für 1899 sind jedoch für die im Gesetz vom 22. Mai 1895 vorgesehenen Zwecke 3,200,000 Mark ausgebracht, sodaß die Zinsen des von Verbindlichkeiten freien Akiivbestandes schon gegenwärtig nicht ausreichen. Wird die erwähnte Beschränkung aufgehoben und vom reinen Aktivbestände der reine Kapitalwerty der auf dem Gesetze vom 22. Mai 1895 beruhenden Ausgaben mit 52,944,000 Mark abgezogen, so verbleibt ein durch Verbindlichkeiten nicht in Anspruch genommener Ueberschuß von 16,259,758 Mark, der für anderweite Zwecke verwendbar wird und jährliche Auswendungen von etwa einer Million gestattet, sofern der Fonds bis zum Abgänge des letzten Bezugsberechtigten unter allen Umständen die Mittel bieten soll. Es empfiehlt nach der Begründung indessen, auch den Mehrbetrag von 1,680,000 Mark aus den Mitteln deS Reichs-Jnvalidenfonds zu decken. Auf die Inanspruchnahme der bereiten Kittel gegenwärtig zu verzichten, erscheint, wie die Begründung meint, auch deshalb bedenklich, weil mit der Bilanzirung deS Etats für 1899 die erforderliche Deckung durch Anleihen beschafft werden müßte.
nicht festsetzen. Wegen der einen Million jährlich sollte ein so wichtiges Gesetz von der Regierung nicht gefährdet oder verzögert werden. Seine Partei »erde, wenn die Kommrs- stonSvorlage nicht angenommen wird, für den Antrag von Bülow Stimmen, hoffe aber, daß dann die Regierung keine Schwierigkeiten machen wird. — Regierungskommiffar Geh. Finanzrath Germar legt dar, daß das Quotensystem mit der Verfassung nicht vereinbar sei. — Von dem Abg. Ehl ers (sreis. Ver.) ist der Antrag eivqebracht, die Sätze der Regierungsvorlage (240, 48 und 80) zu erhöhen auf 360, 72 und 120 Mark. — Abg. Dr. Dittrich (kentr.) meint, durch die Reliktenlast erwachse den Staat kein Recht, sich in das Wesen der Volksschule einzumischen. — Minister von Miquel ist über diese Ansicht sehr verwundert; früher sei man anderer Meinung gewesen. Bei einer so schematischen Behandlung der Unterstützung könne man nicht sagen, daß ein Nothstand berücksichtigt worden ist, der bei einzelnen Gemeinden oblag. Gehe daS so weiter, so würde man die Ge- meindelasten immer weiter auf den Staat abwälzen. — Abg. v. Bülow-Bossee (freit.) empfiehlt seinen Antrag. — Abg. Frhr. v. Jazdzewski (Pole) erklärt sich für den Antrag der Kommission, eventuell aber für den Antrag der Freikonservativen. — Abg. Ehlers (freif. Ber.) hat Bedenken dagegen, daß der Staat in einem so hohen Maße die Unterstützungspflicht der Gemeinden übernehme. Redner bittet, seinen Antrag anzunehmen, da dieser auch das Zustandekommen der Vorlage sichere. — Abg. Rei chardt (natl.) schließt sich den Ausführungen Hackenbergs an zu Gunsten deS Kommissionsvorschlages, bei dessen Ablehnung seine Freunde für den Antrag Bülow stimmen werden. — Damit schließt die Debatte. Der § 14 wird unverändert nach den Beschlüssen der Kommission angenommen gegen die (stimmen der Freikonservativen und sämmtlichen Liberalen. Damit sind die vorliegenden Anträge erledigt» Zu 8 15 liegt ein Antrag v. Zedlitz vor, einen Passus einzufügen, wonach der Stadtkreis Berlin an die Bezirks-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungsbezirks Potsdam angeschloffen wird. Der Antrag wird abgelehnt. § 15 bleibt unverändert, ebenso der Rest des Gesetzes. — Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Volksschullehrer-Reliktengesch in 3. Lesung, Berliner Vororts-Polizei und Gesetz betr. die Flußregulirung im Quellgebiet der Oder.
Tagesschau.
v. Miquel über die Handwerkerfrage.
Eine bedeutsame Aeußerung bcs Finanzministers von Miquel mit Bezug auf die Handwerkerfrage ist soeben erfolgt. Der Minister, welcher von seiner früheren Thätigkeit her Beziehungen zu Osnabrück hat, schrieb, wie mitgetheilt wird, an den Vorsitzenden des dortigen Jnnungs- ausschusses unter dem 6. Mai d. J.: „Ich habe zu meiner Freude gesehen, daß der Osnabrücker Handwerkerstand, dessen Organisation in Innungen wir vor langen Jahren durchgeführt haben, den Muth noch nicht verloren hat, sondern an- fängt, entschlossen gegen die Ungunst der Zeit mit eigener Kraft anzukämpfen. Es gilt heute für den Handwerkerstand wie für die' Bauern, durch festen Zusammenschluß diejenigen Vortheile, soweit möglich, sich anzueigven, welche das Großkapital und der Großbetrieb vor ihm voraus haben. Tüchtige Vorbildung, gute Buchführung, energisches Mitarbeiten deS Meisters in der Werkstatt, billiger Kredtt durch Kreditgenossenschaften, unter Anlehnung an die preußische Central- genoffenschaftskasse, genossenschaftlicher Einkauf von Rohmaterialien, wo es möglich ist, genossenschaftlicher Verkauf, ja, soweit die Verhältnisse es gestatten, Bildung gemeinsamer Werkstätten unter Benutzung von Dampfmaschinen und anderen Motoren, jedenfalls Verwendung in der eigenen Werk- fiatt, — diese und ähnliche Mittel, welche die moderne Entwickelung barbietet, werden den Mittelstand auch heute noch erhalten und stärken, wie dies die ländlichen Genossenschaften täglich zeigen. Die Zeit der Privilegien und Monopole ist vorbei! Die durch die Gesetzgebung gegebenen ^Drganisations- rahmen haben nur Werth, wenn sie durch Selbsthülfe und wirthschaftliche EAergie ausgeMt werden. Vorwärts, nicht rückwärts, muß der Handwerker blickm, dann wird fein Ringen auch mehr Verständniß finden, sein Werth für die heutige Gesellschaft wird besser erkannt und sein Streben mehr als bisher auch von den übrigen Klassen der Bevölkerung unterstützt werden......v. Mip u el."
Protestkundgebunge« der Dentsch.Amerifchner.
AuS Newyork wirb berichtet: Aus allen größeren Orten, wo eine zahlreiche deutsche Kolonie sich befindet, laufen fortwährend Nachrichten über veranstaltete deutsch-amerikanische