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Für auswärtiges Momenten mit denr betreffende» Psstaufschlag.

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Amtliches Organ für SisSt- unö Lanökreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 101

Montag den 1. Mai

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 32

EinrücknngS- gebühr

für Stadt- und Land­kreis Hanau 10 ^ die 4gespaltene Garmond­zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^.

Im Reklamemheil die Zeile 20 ^, für Auswärts 30 ^.

1899.

j Der Magistrat hat der Aufsichtsbehörde eine Abschrift des tommtne Nachricht wird einmüthige Befriedigung und Freude ! Feststellungs- und Entlastungsbeschlusses vorzulegen. . im ganzen Deutschen Reiche hervorrufen und ich danke Ew.

Feststellungs- mrd Entlastungsbeschlusses vorzulegen.

Amtliches ^anö&reto ^anatu Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In Groß Steinheim Kreis Offen bach ist die Maul- und Klauenferche ausgebrochen und Getöstsperre angeordret worden.

Hanau am 28. April 1899.

Hanau den 8. März 1899.

Der Magistrat. Dr. Gebeschus.

Es wird hierdurch bescheinigt, daß vorstehendes Statut gemäß § 13 der Städte-Orduung für die Provinz Hessen- Nassau Dom 4. August 1897 nach vorhergegangener öffent­licher Bekanntmachung, vom 7. Januar 1899 ab während

Exzellenz auf das Herzlichste. Möge das neue Kabel unsere beiden großen Nationen .noch enger verbinden anb Frieden, Wohlfahrt und Wohlwollen unter ihren Angehörigen fördern helfen. Wilhelm I. R." Hierauf ist von dem Präsidenten Mac Kinley folgendes Antworttelegramm ein gegangen;Sr. k. und k. Majestät Wilhelm IL, Potsdam, Schloß! Ich habe mit Vergnügen Ew. Majestät Telegramm über die Ver- binduag beider Länder durch ein direktes Kabel erhalten. Es

zwei Wochen zur Einsicht offen gelegen hat und Einwendungen gereichte mir zur aufrichtigen Befriedigung, der Landung

V. 4209

Der Königliche Landrath, v S ch e n ck.

nicht erhoben sind.

Hanau den 8. März 1899.

^taöt&rew ^anau. Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Statut

betreffend die Fristen für die Lcgnng nnd Feststellung der städtischen Jahresrechnungen.

Auf Grund des § 80 der Städte-Ordnung für die Pro­vinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 wird hierdurch für den Stadtbezirk Hanau Folgendes angeordnet:

(L. 8.)

Der Magistrat. Dr. Gebeschus.

dieses neuen Kabels an den Küsten der Vereinigten Staaten meine Zustimmung zu ertheilen. Um so mehr, als ich darin eine Gelegenheit erblicke, die hohe Aufgabe des internationalen Telegraphenverkeers zu fördern, indem dadurch räumlich ge-

------- trennte Nationen enger verbunden und ihre Angehörigen in

Vorstehendes Statut wird hierdurch auf Grund der §§ innigere Beziehungen gebracht werden im Interesse wechsel- 13 und 80 der Städteordnung für die Provinz Hessen- festigen Vortheils und freundschaftlichen Wohlwollens. Daß

. Nassau vom 4. August 1897 bestätigt. Cassel den 28. März 1899.

(L. 8.)

Namens des Bezirks-Ausschusses. Der Vorsitzende.

J. V.: Moelle.

das neue Kabel sich als weiteres Band zwischen beiden Ländern bewähren möge, ist mein heißer Wunsch und meine

Hoffnung.

Wilhelm Mac Kinlly."

Auszeichnung.

Dem Generalposimeister, wie der

Nach dem Kassenabschluß für den Monat März, als letzten Monat im Rechnungsjahre, sind die Kassenbücher noch bis zum 31. Mai des neuen Rechnungsjahres offen zu halten i und in denselben die bis dahin vorkommenden, noch auf das .abaLÜtuseue. Rechnungsjahr bezüglichen Einnahmen.und Aus-1 gaben zur Verrechnung zu bringen.

8 2.

Nach dem Abschlüsse am 31. Mai jeden Jahres dürfen Einnahmen und Ausgaben für das abgelaufene Rechnungs­jahr in den Büchern desselben nicht mehr gebucht, sondern müssen vorkommendenfalls mit besonderer Genehmigung des Magistrats nnd der Stadtverordneten auf das neue Rech­nungsjahr übernommen werden.

Wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 27. April 1899.

Der Magistrat.

Bode.

6910

Kaiser in seinem Telegramm an den Präsidenten Mac Kinley Herrn v. Podbielski titulirt, ist für den erfolgreichen Abschluß mit den Vereinigten Staaten über das Landungsrecht an der amerikanischen Küste für das künftige deutsch-amerikanische Kab/l der Kronenorden 1. Klasse verliehen worden.

! ' Verwaltung der technischen Artillerie Jnsti, tute. Es liegt in der Absicht, die Verwaltung der tech- Nischen Artillerie-Institute vollständig militärisch zu gehalten. t ( 3 Bei Auflö ung der Handwerkerkompagnien im Jahre 1864

. .^^®tfV .^ ^^ ^^i^' m>^ 71^ ^^Ä^^^ i wurde die B-setzung der Rendanten-, Materialien- und Fabri-

tuch Monogramm j. M, 2 /* ... r. chmarz eldenes katenverwalter-, Sekretär- und Materialschreiberstellen durch «^ 1 Qmtm°,s m,e Nr. 2 f^KW°r,a M--st» -us ^^^be-ml- b-jchl°ff!° und 1869 mit her Umzcsl-ttmg «oe) lli-m'e beut ( ^"' "' ^'° ^ --' ^"' '-----^^-.! gegangen. Diese Maßnahme führte zu erschlichen Unzulräg- Verloren: 1 wasserdichte Pferdedecke.

Dieustnachrichtcn aus dem Kreise

Sekretär- und Materialschreiberstellen durch

Zugelaufen:

Hanau am 1. Mai 1899

i lichketten. Sie gaben Veranlassung, 1872 den Ersatz der Beamtenstellen-Jnhaber durch Zeugpersonal nach dem Um-

1 junger selber Dachshund m. Geschl. ^ge des A^angs allmMich zu wirken Der letzte Civil

beamte ist 1898 durch Penstouirung ausgeschiesen, sein-

Sämmtliche Jahresrechnungen der städtischen Verwaltung sind von den Rechnungsstellen bis spätestens Ende Oktober jeden Jahres aufzustellen und dem Magistrat einzureichen, welcher sie zu prüfen und mit seinen Erinnerungen den Stadtverordneten zur Feststellung und Entlastung vorzu­legen hat.

Tagesschau.

Stelle durch einen Zeugsergeanten

besetzt. Die Verwaltune

- der technischen Institute ist damit bis aus die Hilfsschreibe: ?

Telegrammausiarrsch zwischen dem Kaiser und schon rein militärisch geworden.

Nun wird im Interesse

dem Präsidenten Mae Kinley. Drr Kaiser hat an einer einheitlichen Gestaltung des gesammten Verwaltungs- der Vereinigten Staaten folgendes Tele- organs auch daraufhingewirkt, die Hilfsschreiber im Umfange gramm gerichtet:An den Präsidenten der Vereinigten des ständigen Bedarfs gleichfalls durch Zeugfeldwedel, bezw. Staaten in Washington! Der kaiserliche Generalposimeister Zeugselswebelanwärter zu ersetzen. In dieser Richtung soll hat mir soeben gemeldet, daß Eure Exzellenz freundlichst Ihre jedoch, um Härten zu vermeiden, erst allmählich je nach dem

den Präsidenten

Die Feststellung der Rechuuugen muß bis zum 31. März Zustimmung zur Landung des deutschen Kabels an den Ausscheiden der langjährig beschäftigten Hilfsarbeiter vorge- des auf den Abschluß folgenden Jahres bewirkt sein. Küsten der Vereinigten Staaten ertheilt hat. Diete will- gangen werden.

KEtRstSN.

Der Monat der Liebe.

Der Mai ist der Monat der Liebe. In dieser Eigen­schaft wird er von allen teutschen Lyrikern mit Aufwand ihrer ganzen Begeisterung in sämmtlichen Versmaßen gefeiert und von den Musikern verherrlicht Weniger bekannt dürfte es sein, daß der Mai nach Ansicht unserer Vorfahren, die ihn als Liebesmonat immerhin hochschätzten, als Ehemonat außer­ordentlich verrufen war.Im Mai soll man nicht heirathen", sagten sie, ein Vormtheil, das heute noch in vielen Gegenden besteht, wo Eheschließungen im Wonnemonat verpönt sind. Ein Gedenkoers darüber lautet:

Es ist noch Wittwen, noch Jungfern gut zu freien, Im Malen; denn es pflegt sie bald zu gereuen;' und als Grund für diese Regel gcbm sie an:

»Sie leben selten lang'; auch ist das Sprichwort wahr;

Was in dem Maien freit, ist nicht der besten Haar (Art).

Dieser merkwürdige Aberglaube war schon zu unserer Ur­väter Zellen nicht mehr neu. Die Römer kannten ihn bereits, und dir Dichter Oviv sagt vom Mai fast wörtlich dasselbe. Er begründet den Aasspruch damit, daß im Mai die bösen Nachtgeister umherschwärmen. Heutzutage besteht dieser Aber­glaube im Allgemeinen nicht mehr, nur in einzelnen katholischen Gegenden hat er sich noch erhalten.

In den Landgemeinden der mittleren Rheingegenden, in Hessen, der Rheinprovinz und Westfalen bestand in frühern Jahrhunderten die Sitte, daß die männliche Jugend am Abend des ersten Mai, oder auch schon am Vorabend, unter der Dörflinde oder an einem anderen geeigneten Platz sich ver­einigte, um die heirathssähigen oder heirathSlustigen Mädchen ihres Dorfes für das nächstfolgende Jahr unter sich zu ver- thetlen, das heißt zu verloosen, oder nach Befinden auch auf

das Mcittgebot zu versteigern. Das Mädchen nun, welches bei solcher Gelegenheit einen jungen Burschen durch das Loos oder Meistgebot zustel, bezeichnete man als seinMailehen", weil ihm eben dieses anmmhige Geschenk im Wonnemonat Mai auf ein Jahr zu Lehen gegeben wurde. An dieser Verloosung oder Versteigerung beteiligten sich aber etwa nicht nur die Söhne und Töchter der Grundstücksbesitzer, sondern auch die Dienstboten beiderlei Geschlechts.

Freilich die Standesunterschiede wurden deshalb nicht aufgehoben; denn kein Stallfräulein, und wenn es noch so schön gewesen wäre, wurde dem Sohn eines Begüterten zu gesprochen, und keine Bauerntochter, selbst wenn sie häßlich wie die Nacht war, durfte dasMailehen" eines Knechts werden. Die Zustimmung war gegenseitig, denn wenn die Mädchen gegen diese Sitte ernsten Einspruch erhoben hätten, würden sie nicht Jahrhunderte lang bestanden haben und schließlich nicht so schwer auszurotten gewesen sein. Die Ent­scheidung fiel auch in Wirklichkeit nicht so schroff aus, wie es für den ersten Augenblick den Anschein hat.

Bei der Vertheilung vonMailehen" wurde nämlich anf Neigung, welche bereits bestand, in der Regel mit einem ge­wissen Zartgefühl Rücksicht genommen; überdies hatte aber auch jedes Mädchen das Recht, den jungen Burschen, welcher durch das Loos oder Meistgebot ihr zugefallen war, ihren Bei­fall aber nicht fand, abzulehnen. Dies geschah dadurch, daß sie ihm beim nächsten Vergnügen den ersten Tanz, auf welchen er zunächst Anrecht hatte, verweigerte. Wurde jedoch der Bursche in Gnaden alsMailehen" angenommen, was sein Mädchen dadurch zu erkennen gab, daß eS bei der nächsten Dorffestlichkeit seinen Hut mit einem Blumenstrauß schmückte und den ersten Tanz mit ihm tanzte, dann war er auch ver­pflichtet, ein ganz Jahr lang seinemMailehen" gemisst , Ritterdienste zu leisten, zum Beispiel, sie bei Spazier gängen zu begleiten, bei Festlichkeiten nur mit ihr zu Tallzen, über­

haupt ihr alle dee kleinen Aufmerksamkeiten zu erweisen, welche ein Mädchen von seinem Verehrer erwartet. Die erste Hul­digung jedoch, Die er brächte, bestand darin, daß er vor ihrem Haufe eine Maie pflanzte, deren Pflege er sich angelegen sein lassen mußte.

Erkaltet wirklich die Sinne?

Ein Interview des Direktors der Berliner Sternwarte. Bon Kurt von Walfeld.

(Rachdru». «erboten).

Viele Zeitungen brachten vor wenigen Wochen die Nach­richt vom nahen Weltuntergang, hervorgerufen durch die plötzliche Erkaltung unserer Sonne. Die betreffende Notiz lautete wörtlich: Die Sonne erkaltet. Daß die Sonne erkaltet, ist schon häufig wiederholt worden; jetzt hat aber der norwegische Professor Birkedal in Christians einen Vor- trag gehalten- in welchem er nachwies, daß die Sonne nicht nur immer mebr Wärme verliert, sondern sie sogar mit be­unruhigender Raschheit verliert, sodaß sie in etwa hundert Jahren kein Licht mehr spenden wird, wenn sie nicht bis dahin durch irgend ein unvorhergesehenes Ereigniß neue Wärme erhält. Ein anderer norwegischer Gelehrter, Prof. Mohn, erklärt, daß Prof. Birkedahl Recht hat, und daß man die einzige Erklärung für gewiffe meteorologische Erscheinungen in der raschen Erkaltung der Sonne suchen muß.

Ich hätte aus diese Notiz keinen Werth gelegt, wenn mir nicht von verschiedenen Seiten geschrieben worden wäre, in dieser Beziehung den Direktor der Berliner Sternwarte, den Herrn Geheimen Regierungsrath Prof. Dr Wilh. Förster, zu befragen.

Bloß dieser Frage wegen hätte ich es doch aber niemals gewogt; den berühmten und vielbeschäftigten Astronomen zu