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Nr. 98

Donnerstag den 27, April

1899.

Amtliches.

.^taöWreis ^anau»

DaS Ausschreiben vom heutigen Tage, betr. den geisteS- krankm Schuhmacher Emil Jung, hat seine Erledigung ge­funden.

Hanau am 26. April 1899.

Königliche Polizeidirektion.

J. B.: B e ck e r, Regierungsasstssor.

^taöt&rei^ ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Am Freitag den 28. April d. Js., nachmittags von 5 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gelverbegerichts statt, in welcher Partheien etwaige Streb tigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen könnm.

Hanau den 26. April 1899.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

Dr. Gebefchus. 6649

Dicnstnlllhrichtcn aus dem Kreise.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit 2 Mk. Inhalt, 1 grauer Rock, 1 Ledertasche in der Post liegen geblieben, 1 Legitimationskarte von der Hanauer Ortskrankentasse für Christian Jung, 1 Brieftasche mit einer Photographie und verschiedenen Papieren.

Zugelaufen: 1 junger wtißer Foxterrier mit schwarzem Kopf, m. Geschl., I weißer Foxterrier mit schwarzen Flecken, w. Geschl., 1 weißer Foxterrier mit schwarzem Kopf, w. Geschl.

Hanau am 27. April 1899.

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 26. April.)

Anträge betreffend Arbeiterversicherungen. Am Bundesrathstische Niemand. Präsident Graf Balle- strem eröffnet die Sitzung um 1.20 Uhr. Aus der Tagesordnung fleht die erste Berathung des Antrags Lieber-Hitze betreffend die Errichtung von Arbeits­kammern in Verbindung mit dem Anträge P a ch n i ck e betreffend die Errichtung eines Reichsarbeitsamts. Der Antrag Lieber wünscht baldigste Vorlegung eines Ge­setzentwurfs zwecks Errichtung von ArbeitSkammern, um den Arbeitern den freien und friedliche« Ausdruck ihrer Wünsche zu ermöglichen und den Staatsbehörden Gelegenheit zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu unter­richten und mit Letzteren Fühlung zu unterhalten, konform dem Erlaffe vom 4. Februar 18.90. Ein hierzu vorliegen­der Zusatzantrag des Abg. 8. Heyl zu Herrnsheim will die Bestimmungen der Gewerbegerichte aus die Fabrikbetriebe an- wenden. Diese zu schaffenden Abtheilungen der Gewerbe- gerichte sollen Unterflützungskassen für Arbeite- errichten, Gutachten und Jahresberichte erstatten und für die Arbeiter- wohnungrn sorgen. Für diese Abtheilungen soll ein gesetzlich gesicherter Verhau llungszwang eingeführt werden. Ein Zusatzantrag Rösicke verlangt, den Berufs vereinen die Rechtsfähigkeit zu verleihen unv ihnen zu gestatten, die Be­strebungen zwecks Verbesserung der Lage der Arbeiter auch auf Ve> änderungen der Gesetzgebung zu richten und miteinan­der in Verbindung zu treten. Ein Antrag Pachnicke will die Errichtung eines ReichsarbeitSamts, welchem die Untersuchung und Feststellung der Arbeiterverhältnisse im Reiche unter Hinzuziehung von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer obliegt. Abz. Hitze (Centr.) begründet den Antrag Lieber. Dec vorgeschlagene Weg zur Erfüllung eines Theiles der kaiserlichen Botschaft vom 4. Februar 1890 schließe sich an die vorhandenen Organisationen der anderen Berufsklassen an. Die Landwirthschafts- und Handwerker- kammern hätten sich bewährt. Seine Partei sei überzeugt, daß im letzten Grunde die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer solidarisch seien. Die Industrie könne nur er­blühen bei einer gesunden, starken und selbstbewußten Arbeiter­schaft. Allerdings gebe es auch Gegensätze und gerade zur Wahrung der Sonderinteressen der Arbeiter seien die Arbeits­kammern nöthig. Die Arbeiter wollen die Vertretung ihrer Juttreffen nicht mehr den Arbeitgebern überlassen, sondern dieselben selbst vertreten. Die Sozialdemokratie bemächtigte sich der Arbetter und erweckte in ihnen den Wahn, als ob sie dre Interessen der Arbeiter verträte. Mit dieser That- sache muffe man rechnen. Der Arbeiter muffe lernen, daß der Arbeitgeber nicht sein natürlicher Gegner sei. Je mehr

der Arbeiter die Interessen seines Berufes erkenne, desto mehr werde er aus dem Proletariat heransgehoben. Die Arbeitskammern würden das Mißttauen der Arbeiter be sritigen und die Macht der Sozialdemokratie aus ihren Angeln heben. Dir lokalen Arbeite kümmern würden sich mit den kommunalen Angelegenheiten, der Wohnungsnachfrage, dem Arbeitsnachweis, der Unterstützung von Arbeitslosen, der örtlichen Polizeiverordnung, der Sonntagsruhe, den Lohnver- Hältnissen und der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter befassen. Abg. Pachnicke (fr. Vgg.) begründet seinen Antrag. Der Gedanke der Arbettskammern scheine viele Freunde im Hause zu haben, wie aus den Reden der Abgg. Bebel und Bassermann hervorgebe. Auch Staatssekretär Graf Posa- dowSky dürfe wohl als ein Freund der Idee bezeichnet wer­den. Von der Kommission für Arbeiterstattstik unterscheide sich das geplante Reichsarbeitsamt durch seine Stäadigkeit und durch den erweiterten Wirkungskreis. Es solle als ein Reichsamt behandelt werden, etwa wie das Reichsgesundheits- amt. Dagegen solle es nicht unter das Statistische Amt ge­stellt werden. In England habe sich eine entsprechende Ein­richtung gut bewährt. Schon auf der Arbeiterschutzkonferenz und auf dem Züricher Kongreß wurden Arbeitsschutzämter ge­fordert. Redner schlägt vor die Anträge im Plenum zu er­ledigen mit Ausnahme des Antrags Heyl, welcher der Ge- welbegerichtskommission zu überwei'en sei. Abg. Freiherr v. Stumm (Rpt.) führt aus: Die Verhandlung über die vorliegenden Anträge bedeute einen größeren Triumph der Sozialdemokratie als 2 Millionen Stimmen, denn große Parteien des Hauses haben sich erheblich den Forderungen der Sozialdemokratin genähert. Dir Anträge Widerstreiten dem Knappschaftsprinzip, durch welches allein die Beziehungen zwischen Arveitern und Arbeitgebern gebessert werden könne. Wenn man an Stelle des sozialpolitischen Experiments die Einführung einer Wittwen- und Waisenversicherung setze, käme man einen großen Schritt in der Sozialgesetzgebung vor­wärts. An die Stelle der Selbstverwaltung wollen die An­träge die Bureaukratie setzen. Die Vertreter der Arbeiter, welche so hohen Anforderungen entspreche», wie der Abg. Hitze wünscht, seien keine Arbeiter mehr. Die Arbeiterkammer-Jdee errege nur da Interesse, wo sozialistische und anarchistische Elemente vorherrschen. Arbeiter, die ihre Arbeiten in den Vordergrund stellen, brauchen solche Institutionen nicht, solche aber, die die Theorie in den Vordergrund stellen, seien meist sozialistische Agitatoren, welche auch diese Institution ins sozialistische Fahrwasser leiten würden. Die Anträge des Abg. Heyl nähern sich noch mehr der sozialdemokratischen An­schauung. Die Gewerbegerichte sollen in Arbeiterfragen materiell Stellung nehmen und dann in denselben Fragen urtheilen. Die Beisitzer der Arbeitskammern werden lediglich Delegirte der sozialistischen Gewerkschaftsvereine sein. Der Arbeitgeber würde gezwungen werden, auf alle sozialistischen Utopien Rede und Antwort zu stehen. Halte man sich fern von solchen sozialistischen Abwegen und bleibe mit der Re­gierung auf dem gesunden, sozialpolitischen Boden. (Zuruf des Abg. v. Kardorff: Sehr wahr.) Abg. Freiherr v. Heyl zu Herrnsheim befürwortet feine Anträge; es fei unwahr, daß dieselben geeignet seien, einen Riß in die sozialen Anschauungen der staatserhaltenden Parteien zu tragen; sie enthielten im Gegentheil ein konservatives Element. Das be­stehende Prinzip sei bereits durchlöchert, indem die Berg­arbeiter den Gewerbegerichten zum Theil unterworfen seien. Der Antrag richte sich gegen die sozialdemokratischen Herr- schaftsgelüste. Warum solle man nicht die Meinung der Ar­beiter hören in Rechtsfragen, die fie nahe angingev, und warum solle der Arbeitgeber fürchten, den sozialistischen Ar­beitern in der Kammer Rede zu stehen ? Es wäre beschämend, wenn die deutschen Arbeitgeber hierzu zu feige wären. (Bei­fall bei den Nationalliberalen.) Abg. Rösicke (nat.-lib.) empfiehlt seinen Antrag. Die gestellten Anträge beziehen sich mit Recht auf die Kaiserlichen Erlasse. Es bleibe Pflicht der Regierung, für die Ausführung der Erlaffe zu sorgen, insbesondere bezüglich der Vertretung der Arbeiter. Der An­trag Hitze und die dazu gehörigen Unteranträge identifiziren sich in keiner Weise mit den sozialistischen Anschauungen. Die Forderung einer direkten Aibeitervertretnng sei selbstverständ­lich, daß es wunderbar sei, warum sie nicht längst gestellt worden sei. Bei den gemeinsamen Verhandlungen der Ar­beitgeber und Arbeiter lernen beide Parteien immer mehr einander zu verstehen und zu achten. Die Besitzenden dünken sich immer noch mehr als die Arbeiter. So entsteht bei diesm ein feindseliges Gefühl, aber schon vor langer Zeit sagte der Kaiser, es käme vor Allem darauf an, die Arbeiter davon zu überzeugen, daß fie ein gleichberechtigter Stand seien und als solcher anerkannt würden. Die Anträge Heyl

seien vielleicht unpraktisch, aber fie sollen wohl nur ein Prinzip feststellen. Hoffentlich geht die Regierung nun nach neun Jahren in der Sache vor. Sehr erfreulich sei es, daß die Nationalliberalen so energisch sich der Materie annehmen. Die Vertreter des Arbeiter-Absolutismus, die das sogenannte patriarchalische Prinzip vertreten, bersten natürlich vor Aerger. Das heute bekundete Wohlwollen des Abg. v. Stumm für das Knappschaftsprinzip entspringe wohl der Erwartung, daß dasselbe doch nicht zur Geltung komme. Mit der Frage der Rechtsfähigkeit der Berufsvereine und der Koalitionsfreiheit werden wir unS bei der Berathung des Gesetzes zum Schutze der Arbeitswilligen beschäftigen, das Abg. v. Stumm ange- kündizt hat. Die Anstchten der Regierung in dieser Materie kennt Abg. o. Stumm besser als sie selbst. So lange sich die Arbeiterberufsvereine nur mit Vergnügungen und Btl- bungSbeftrebnngen befassen, läßt man ihnen Koalitionsfreiheit, wenn sie aber eine Verbesserung ihrer Lage erstreben, suchen die konservitiven Arbeitgeber das Koalitionsrecht zu beschrän­ken. Die Behörden find wiederholt den Rufen gefolgt, wenn auch vielleicht ohne Absicht, eine Partei zu begünstigen. Als Abgeordneter sprach Minister v. Miquel aus, die Berufs­vereine der Arbeiter und ihre Koalttionsbestrebungen seien durch dieselben Bedürfnisse hervorgerufen, wie die Zünfte im Mittelalter. Abg. Wassermann (nat.lib.) erinnert daran, daß die Nationalliberalen stets aus dem Standpunkte gestanden haben, den der Antrag Heyl zum Ausdruck bringt. DieKreuzzeitung" theilte im vergangenen Jahre mit, daß die Konservativen der Errichtung von Arbeitekrmmern zu­stimmen werden. Redner wendet sich sodann gegen die An­griffe deS Abg. v. Stumm. Er »erweist auf die Aufnahme, welche die Anträge außerhalb deS Hauses gefunden haben. Die Frage der Rechtsfähigkett habe für die Berufsvereine keine große Bedeutung.

Hierauf vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Tagesordnung: Zweite Lesung deS Bankgesetzes. Schluß 6 Uhr.

Preußischer Landtag.

Abgeordnetenhaus.

(Sitzung vom 26. April.)

Am Ministertische: ^r. v. M i q u e l, S ch ö u st e d t, L e h n e r t und Kommissare. Präsident v. K r ö ch e r er­öffnet die Sitzung mit geschäftlichen Mittheilungen. Die seinerzeit wegen Fehlens eines Regierungskommissars abge­brochene dritte Beratyung des Gesetzentwurfes, betr. die Auf­hebung einiger, in den Bezirken der Oberlandesgerichte zu Köln, Hamm und Frankfurt a. M. beuchenden jagdpolizei- lichen Strafbestimmungen über das Mitführen unangeöundener Hunde auf fremdem Jigigebiet wird fortges-tzt. Auf eine Anfrage des Abg. Kirsch (Ctr.) erklärt Jastizminister Schön stedt: Der Gesetzentwurf will nicht das Verbot des Umherlaufenlassens von Hunden auf fremdem Jagdgebiet avf- heben, son ern nur die Strafbestimmungen dafür. Dadurch soll Raum für den Erlaß von polizeilichen Strafbestimmungen geschaffen werden, die der heutigen Auffassung mehr ent­sprechen. Wir nehmen an, daß es möglich sein wird, bis zum 1. Oktober d. J. zu solchen Provinzial- und Bezirks- oerocdnungen zu kommen. Der Entwurf wird angenommen, desgleichen ohne Erörterung in dritter Berathung nach den Beschlüssen zweiter Lesung der Gesetzentwurf über die Ver­legung der preußisch österreichischen Grenze längs des Przemse- Flusses. Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Verpflichtung der Gemeinden in der Provinz Sachsen, zur Bulleuhaltung. Abg. v. M en d e l - St e i n f e ls (kons.): Die heutigen Gemeinden haben den Gedanken der wirthschaftlichen Gemeinschaft mehr und mehr aufgegeben zu Gunsten der politischen Gemeinschaften. Gesetze, wie das vorliegende, tragen dazu bei, die Gemeinden an ihre wirth­schaftlichen Pfl-chten zu erinnern. Gute Zuchtstiere zu halten, ist für die ländlichen Gemeinden dringend nothwendig. Sie müßen gezwungen werden, schlechte abgekörte Bullen durch andere zu ersetzen. Deshalb hat sich die Landwirthschafts­kammer der Provinz Sachsen einstimmig für ein solches Gesetz ausgesprochen. Wir bitten dem Gesetz zuznftimmeu. Abg. v. D i p p e (natl.) empfiehlt auS den gleichen Erwägungen die Annahme des Gesetzes. Der Entwurf wird ohne weitere Erörterung in erster und auch in zweiter Berathung ange­nommen. Der Bericht der Staatsschuldenkommission über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Rechnungs­jahre vom 1. April 1897/98 wird durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt. Es folgt die Berathung des Nachweises über die Verwendung der durch die Gesetze vom 3. Juni 1896 uno vom 4. Juni 1897 für die Errichtung landwirth-