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Amtliches Organ für Staöt- unö Lanökreis Hanau.

Erscheint täglich mit AvsKahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Rr. 62

Dienstag den 14. März

1899

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 19.

Amtliches. ^anOftret^ ^artait.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In Neuenschmidten, Kreis Gelnhausen, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und die Sperre aufgehoben worden.

Hanau am 12. März 1899.

Der Königliche Landrath.

V. 2504 v. Schenck.

In Langendickach ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen; die s. Zt. getroffenen Sperrmaßregeln sind aufge- hoben worden.

Stadt- und Landkreis Hanau sind jetzt frei von Maul- und Klauenseuche.

Hanau am 14. März 1899.

Der Königliche Landrath.

V. 2540 v. Schenck.

Dicnsivachrichtcn aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Spozierstock von Rohr. Eine Zehn- Pfennigmarke und 10 Pf. in Baar, in der Post liegen ge­blieben. Ein Cigarrenetuis mit Monogramm, auf dem Wege von GroßauheimHanau. Eine schwarze Schürze. Ein schwarzer Damenregenschirm, in einem Laden stehen geblieben. Ein schwarzer steifer Filzhur. Ein Einlagebuch der Sportasse im katholischen Kasino für Frau Schaffrath.

Verloren: Drei Tischtücher. Ein neuer gelber Kinder­schuh.

Zugelaufen: Ein weißer Wachtelhund mit braunen Flecken, m. Geschl.; Empfangnahme bei Philipp Schales in Mittelbuchen.

Hanau am 14. März 1899.

Samoa.

Nach den nunmehr vorliegenden Berichten des deutschen Konsuls in Apia und des Kommandanten von S. M. S. gälte* kann kein Zweifel mehr darüber bestehen, daß die Haupiursache der Wirren auf Samoa in dem willkürlichen Schiedsspruch des Oberrichters Chambers zu suchen ist. Der Schiedsspruch zu Gunsten der KönigS-Kandidatur des jungen Tanu war juristisch unhaltbar, da er die den Samoanern garantirte sreie Königswahl einseitig beschränkte und sich wider den Majornats-Kanditaten Mataafa auf ein Argument stützte, durch das sich der Oberrichter in Widerspruch mit sich selber setzte. Mataafa sollte nämlich des­halb nicht wählbar sein, weil 1889 bei dem Abschluß der Samoa-Akte von dem deutschen Staatssekretär Grasen Herbert Bismarck erklärt worden wär, daß Mataafa, der früher die Westen gegen ein teutsches Landungskorps erhoben hatte, nicht zum König erwählt werden dürfe. Aber dazwischen ist Mataafa mit Zustimmung aller drei Möchte aus der Ver- bannurg zurückgeholt und von den drei Konsuln nicht nur, sondern euch von dem Oberrichter selbst für wählbar erklärt worden. Damit mußte das Zurückgreifen auf die Situation von 1889 rechtlich aus geschlossen sein und nur als ein Ver­wand erscheinen.

Der Schiedsspruch war aber auch politisch in hohem Grate unklug, da Mataafa die erdrückende Mehrheit der Samoaner hinter sich hatte und vorauszusehen war, daß diese sich nicht gutwillig fügen werde. Ohne daS Vorgehen des Herrn Chambers hätte sich die Königswahl ruhiger als je vollzogen und wäre es schwerlich zu den Streitigkeiten unter den Vertretern der Mächte gekommen. Der Oberrichter hat sich außerdem eine grobe Rechtsverletzung zu Schulden kommen lessen, indem er einen streffälligen deutschen Unterthan der zuständigen Gerichtsbarkeit des beugen Konsuls zu entziehen suchte.

In den aufregenden Tagen des Kampfes um Apia sind nun auch von andern Seiten Irrthümer und Fehler begangen worden. Der englische Konsul und der Kommandant des englischen Schiffes Porpoise haben eine Verletzung der eng­lischen Flagge darin sehen wollen, daß der Präsident des Municipalraths, Dr. Raffel, das Obergericht besetzt hatte, weil auf der Privatwohnung des Oberrichters die britische Flagge geweht habe. Allein die Flagge war schon vor der Besetzung wieder niedergeholt worden.

Das von dem teutschen Konsul gebilligte Vorgehen Dr. Rastels, der dir Stelle deS Oberrichters für erledigt erklärte,

weil die provisorische Regierung gegen die Entscheidung des Herrn Chambers zustande gekommen sei, läßt sich nicht recht­fertigen. Denn der Oberrichter ist von den drei Vertrags­mächten eingesetzt, ein Wechsel in der Stelle kann also auch nicht von der provisorischen Regierung Samoas verfügt werden. Die Schließung des Obergerichts war trotz der Eigenmächtigkeiten des Herrn Chambers ein Fehler, den die deutsche Regierung nicht wird gutheißen können. Anderer­seits hat sich Dr. Rüffel durch sein persönliches Auftreten ^während der Kämpfe um Apia und namentlich dadurch vrr- dient gemacht, daß er die siegreichen Mataafa-Leute bewog, von der Plünderung in dem englischen Misstonshause abzu- stehen. Das scheint auch dankbar von englischer Seite cner= konnt worden zu sein, wo nicht ganz glückliche Maßregeln zum Schutze des Missionshauses getroffen waren.

Einen guten Eindruck machte es schließlich, daß die beiden Kapitäne, ter deutsche und der englische, trotz sachlicher Meinungs-Verschiedenheiten in korrektem Einvernehmen mit einander blieben und daß sich die kaltblütige Ruhe des deut­schen Kapitäns Schönfelder aufs beste bewährte.

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 13. März.)

T. O.: Fortsetzung der Berathung des Etats des Aus­wärtigen Amts beim Abschnitt: Allgemeine Fonds. Abg. Münch-Ferber (ratl.) wünscht eine bessere Ausbildung der Beiu'skonsuln inrolkswirthschaftlicherHinsicht. Unter- s stoatsfikretär v. Rich thofen erwidert, der Vorredner unter- ! schätze den Werth der von den Berusskonsuln erstatteten wnthschaftlichen Berichte. Dieselben hätten auch im Auslande außerordentliches Lob gefunden. Zweifellos sei die Thätig­keit der Konsuln zum größten Theil eine juristische und da­rauf sei bet der Auswahl der Konsuln Rücksicht zu nehmen. Beim Titel 300,000 Mk. zur "Unterstützung deutscher Schulen im Auslande hat die Kommission beantragt, Hinzuzufügea unb Bibliotheken". Der Titel wird in dieser Form ge­nehmigt. Der Rest des Etats wird ohne Debatte erledigt. Zur Debatte stehen noch zwei Resolutionen: 1. möglichst ausführliche Bekanntgabe der Berichte der land- und sorst- wirthschaftlichen Sachverständigen im Auslande; 2. betr. Errichtung einer tropenhyzienischen Anstalt. Die Annahme dieser Resolutionen erfolgt fast einstimmig. Es beginnt nunmehr die 3. Lesung des Rickert'schen Gesetzentwurfes betr. Sicherung des Wahlgeheimnisses (surch Abgabe der Stimm­zettel in Couverls, durch Jsolirräome). Abg. Pachnicke (frs. Vg.) wünscht endliche Annahme des Gesetzentwurfs auch seitens der verbündeten Regierungen. Abg. Hrrzfeld (Soz.) verweist namentlich auf die mecklenburgischen Verhältnisse, wo ' es an dem unbedingten Correlat des allgemeinen gleiten Wahlrechts, dem Vereins- und Versammlungsrecht gänzlich fehle. Es habe sich das auch wieder bei den letzten Wahlen gezeigt, wo bei der Wahlbewegung den sczialdemokrati'chen Wahl vereinen ebenso wie den Bildungsvereinen die größten Hindernisse in den Weg gelegt worden seien. Abg. Bachem (Centr.) erklärt, seine Fremde würden geschloffen für den Antrag eintreten. Abg. Rettich (konf.) bemerkt, daß seine Fraktion bei der ablehnenden Haltung zu dem Antrag ver­harre. Abg. Hausmann (srdd. Vp.) behauptet, daß eire ganze Unsumme sozialen Mißbehagens schwinden würde, wenn man in der Ausübung des Wahlrechts endlich Abänderung s schaffe. Abg. v. Maltz ahn (kons.) erklärt als Mecklen- iburger, er sehe an dem Sountagsgesetz vom Februar dieses JahreS nur einen Fehler, rämlich den, daß in dem Gesetz nicht ganz offen ausgesprochen sei, daß es sich gegen die So­zialt emokratie richte. Die Gereraldebatte wird ^geschloffen. In der Spezialberathung werden die einzelnen Paragraphen des Antrages und in der Gesammtabstimmung der ganze Antrag angenommen.

Es folgt die Berathung des Antrages des Frhrn. H e y l zu Herrnsheim:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, auf Grund des Art. 4, Ziffer 9 der Reichsverfassung eine Reichskommission einzusetzen, die den Zustand der mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und zwar mit Rücksicht auf die gesundheitlichen Verhältnisse der angrenzenden Städte und Orte und der Schiffer, sowie mit Rücksicht auf die Fisch­zucht zu beaufsichtigen hättet Abg. Frhr. v. H e yJ als Antragsteller führt aus: Wenn das Rheinthal als die Wiege der deutschen Kultur und der deutschen Poesie anzuseben ist, so ist es auch leider der Schauplatz der ärgsten Kleinstaaterei und Zerrissenheit Deutschlands gewesen. Die Städte Mann­heim und Mainz sind darüber beunruhigt, daß die ober­rheinischen Städte und die Städte deS Main- und Neckarge- biets darangchen, ihr Sielwaffer, namentlich aber auch die Fäkalien in den Rhein zu leiten. Es beschweren sich aber

auch die Anbewohner der Elster ?c. darüber, daß von Leipzig aus die Abwässer das Flußwaffer verunreinigen. Hier müßte die Reichskompetenz erngreifen. Der R?einlauf zwischen Mainz und Bingen ist eigentlich ein großes Seebecken, in dem das Gefälle des Rheines fast ganz aufhört. Durch die Herstellung eines einheitlichen Hochfluthprosiles sind die bisher vorhandenen Mißstände fast gänzlich beseitigt worden. Der Rhein wird durch die Abwässer der Farbenfabriken und durch die Rackefekler scheu Petroleumdampfer verunreinigt, sodaß man nicht einmal ein erfrischendes Bad in dem Rheine nehmen kann. Die Abwässer bringen gesundheitsgefährliche Keime in den Rhein und gefährden die Gesundheit der Sch ffer und der am Mittel- und Unterrhein liegenden Städte. Redner hofft, daß sein Antrag wohlwollende Ausnahme finden wird. Adg. Dreesbach (Soz.) spricht nur im Nomen seiner Person als Vertreter des 11. badischen Wahlkreises. Er be- streitet, daß Mannheim bei seinen Anlagen unvorsichtig vor­gegangen sei; die berühmtesten Sachverständigen haben die Kanalanlagen Mannheims als durchaus befriedigend und die Einleitung der Akwässer in den Rhein, die seit 1891 statt- findet, als gefahrlos bezeichnet. Das haben auch die Wormser Gutachten noch 1896 anerkannt. Der Rhein wird durch die Fabr kwäffer mehr verunreinigt, als durch die Fäkalien. Ganz rein von den letzteren kann man den Rhein nicht halten, weil die Schiffer immer ihre^ Fäkalien und alles Schmutzwaffer in den Rhein gelangen lassen werden. Wenn die Stadt Worms sich über Mannheim beschwert, so liegt darin etwas Heuchelei, denn Worms hat seinen Widerspruch gegen Mannheim zu­rückziehen wollen, wenn die Ableitung der Fäkalien Mann­heims erst unterhalb Worms in den Rhein erfolgen wird. Gegen den Antrag an sich, habe er, Redner nichts einzuwen- den. Abg. Graf Bernstorff -Uelzen (Weife) hält den Antrag für richtig und annehmbar; bisher habe das Reich von seiner Kompetenz lediglich bezüglich des Rheins Gebrauch gemacht, trotzdem andere, mehreren Staaten gemeinsame Flüffe auch die Aufmerksamkeit des Reiches vertragen könnten. In seinem Schlußwort als Antragsteller erklärt Abg. von H e y l, basier nicht im Namen der Stadt Worms gesprochen habe, sondern im Namen aller rheinischen Städte Hessens, die sich über das Vorgehen aller oberrheinischen Städte beschwert gefühlt hätten. Der Antrag wird darauf mit großer Mehr­heit angenommen. Es folgen noch Petitionen. Nächste Sitzung Morgen 1 Uhr. Tag es-Ordnung: 2. Lesung der Militärvorlage.

Schluß 53/i Uhr.

Preußischer Landtag Abgeordnetenhaus.

(Sitzung vom 13. März.)

Das Haus fitzt die Berathung des Kultusetats bei den Ausgaben für höhere Lehranstalten fort. Abg. Knapp (vat.-lib.) verlangt für die Realabiturienten die Berechtigung zum medizinischen Studium. Ministerialdirektor Althoff entgegnet, bei der bevorstehenden Neuregelung der medizinischen Prüfungen werde die Frage erwogen werden. Die Entschei­dung liege jedoch beim gesammten Staatsminffterium. Abg. Pleos (Ctr.) fragt an, wie es mit der Einführung der Stenographie in den Schulen steht vnd tritt für das System Gabelsberger ein. Der Regierungskom­missar entgegnet, daß angesichts der Zersplitterung der Systeme die obligatorische Einführung unmöglich sei. Gegen Gabelsberger verharre die Regierung in ablehnender Haltung. Abg. Virchow (freis. Vpt.) beklagt das Herabgehen der allgemeinen Bildung. Der Kultusminister erwidert, die Verwaltung sei bestrebt, dieselbe zu heben. Redner weist Virchows Klagen über die mangelhafte theoretische Ausbildung beispielsweise in der Logik zurück. Abg. Nadbyl (Ctr.) tritt für die fakultative Einführung der Stenographie au den Gymnasien ein und empfiehlt die Nationalstenographie Ku- nowski. Abg. Wetekamp (fr. Vgg.) wendet sich gegen die GabelSberger Stenographie, die nicht mit der Zeit fort­geschritten sei, empfiehlt Einrichtung von Versuchstlaffen für die verschiedenen Systeme, regt an, den Schluß des Schul­jahres vor die großen Ferien zu legen und befürwortet die Zulaffung von Realabiturienten zum medizinischen Studium und der Oberrcalschüler zur Offizierslaufbahn. Redner be­klagt schließlich die Ueberbürdung der Lehrer und beruft sich hierfür auf die Broschüre des Schulamtskandidaten Schröder.

Der RcgierungSkommiffar und der Kultusminister bezeich­nen dieselbe als imkompetent und unrichtig. Die Feststellung sei im Gange, ob die Klagen berechtigt seien, wenn thatsäch­lich eine Ueberbüidung erwiesen werde, werde vnverweilt Ab- Hülfe geschaffen werden. Daß die Regierung bestrebt sei, eine