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Erscheint täglich mit Avsnshme der Sonn- und Feiertage, mit beSetristischer Beilage.
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für Stadt- und fou* kreis Hanau 10 ^ W ^gespaltene Garde«ck° zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^.
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für
Auswärts 30 ^.
Rl. 57
Mittwoch den 8. März
1899
Amtliches.
Dienstnachlichten aus dem Greife.
Gefunden: Ein Kontobuch für Frau Kramig. Eine schwarze Ledertasche mit verschiedenem Eßgeschirr. Ein brauner gefütterter Lederhandschuh (linker), in einem Laden liegen geblieben. Ein Messer.
Verloren: Ein kleines blaues Portemonnaie mit einigen Pfennigen und einer Schirmmarke Nr. 80 von Heinzinger. Ein Pfandschein Nr. 2440. Eine dunkelblaue Rockbahn.
Zugelaufen: Ein schwarzer Hühnerhund m. Geschl. Ein grauer Wolfshund m. Geschl. Ein kleiner schwarzer Jagdhund mit gelten Abzeichen, m. Geschl.
Vom Wasenmeister am 4. d. Mts. eingefangen: Ein schwarzer Spitzhund m. Geschl.
Hanau am 8. März 1899.
§taöfBret0 ^anait.
BelanntVachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
T Die Nichtbefolgung der Verpflichtung der Gewerbeunternehmer, ihren Arbeitern unter 18 Jahren, die eine von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungsschule an- erkannte Unter richtsanstalt besuchen, hierzu die erforderlichenfalls von der zuständigen Behörde festzusetzende Zeit zu gewähren (§ 120 Abs. 1 der Gewerbe-Ordnung), sonnte vor Erlaß der Gewerbeordnungs-Novelle vom 18. Juni 1891 nach § 147 Ziffer 4 a. a. O. nur bestraft werden, wenn der Gewerbeunternehmer zuvor von der Behörde avsgefordert worden war, dieser Verpflichtung nachzukommen und der Nachweis, daß dies geschehen sei, zu den Akten gebracht worden war. Nach Erlaß der Novelle vom 1. Juni 1891 (§ 150 Ziffer 2 a. a. O.) ist dies nicht mehr die Voraussetzung für die Bestrafung der Gewerbeunternehmer, die den von ihnen beschäftigten gewerblichen Arbeitern die zum Besuche einer obligatorischen oder freiwilligen Fortbildungsschule erforderliche freie Zeit nicht gewähren.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. V.:
gez. Lohm ann.
Wird hierdurch zur Nachricht m d Nachachtung zur öffentlichen Kenntniß g< bracht.
Hanau den 3. März 1899.
Der Magistrat.
B o de. 3758
Bekanntmachung.
Der von unS genehmigte Entwurf zum Haushaltsplan der Stadti arptkasse,^ Abtheilung „Außerordentlich" für das Rechnungsjahr J899 liegt gemäß § 76 her Siädteordnuug vom 4. August 1897 vom 9. März d. J. an 8 Tage lang während der Diensrstm den im Etodtsekrelariat, Rathhaus Zimmer Nr. 21, zur Einsicht der Gemeindeangehörigen offen.
Hanau den 7. März 1899.
Der Magistrat.
Dr. Gebef chus. 3757
Bekanntmachung.
Die Herstellung von ca. 845 m Backstein fiel, «lasse I 60 X 110, und ca. 585 m Steingutrotzr fiel verschiebetree Dimensionen in den Straßen: Mühlttorw-g, Sandeldcmw, M aui leer alle e, Rhonftraxe, Gartenstraße und Grüner Weg hierseibst soll auf dem Wege des öffentlichen Ausschreibens vergeben werden.
Die Pläne und Bedingungen liegen auf bem, unterzeichneten Amte — Largstrafe Nr. 41 — in den Dienststunden zur Einsicht rffen, woselbst auch die zugehörigen Aneibietnngs- sormulare gegen Zahlung von 2,00 Mk. erhältlich sind.
Die Anerbieten sind vollständig ausgefertigt, versiegelt, fronkirt und mit der Aufschrist: „Anerbieten für die Herstellung von Bcckstcin- und Steingutrohrfielen in den Elrafen Mühlthmweg 2c. — Grüner Weg" spätestens bis
Montag den 13. März 1899, vormittags 11 Uhr, dem unterzeichneten Amte abzuliefern.
Die eingcganginen Angebote werden in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter eröffnet.
Der Magistrat behält sich vor, weder zur Annahme deS niedrigsten noch irgend eines der einlausenden Anerbieten verpflichtet zu sein.
Hanau den 6. März 1899.
Städtisches Sielbauamt.
Tharann. 3654 Städtische Oberrealschule.
Anmeldungen für das Schutjahr 1899/1900, wobei Gebutts und Impfschein vorzulegen sind, nimmt der Unter- zeichn-te von Montag den 13. bis Samstag den 18. März, täglich von 10—12 Uhr, im Oberrealschulgebäude entgegen. Hanau, 6. März 1899.
Der Di ek?or der Oberrealschule.
Dr. Schmidt. 3695
Ein Telegramm des Kaisers.
Kaiser Wilhelm hat an die Gattin des erkrankten ameri- kauischen Schriftstellers Rudyard Kipling nach stehendes Telegramm gerichtet: „Als begeisterter Verehrer der unvergleichlichen Werke Ihres Gemahls erwarte ich mit Sp-nonung Nachricht über sein Befinden. Gott gebe, daß er Ihnen und allen erhalten bleibe, die ihm für die Herzer- Hedeude Art dankvar sind, in der er die Thaten unsers gemeinsamen Stammes besungen hat. Wilhelm I. R* Frau Kipling tat durch Vermittlung des deutschen Botschafters in Washington dem deutschen Kaiser ihren tiefgefühlten Dank aussprechen und gierchzeitia melven lassen, daß sich ihr Gemahl auf dem Wege der Besserung befinde.
Kipling ist in Indien in Bombay geboten, er ist 33 Jahre alt. In Indien hat er seine Jugend verbracht, ist dann längere Zeit in Süd-Afrika gewesen und lebt augenblicklich in Nord-Amerika. Kipling kann als poetischer Vei- treter der kolonialpolitischen Ideen gelten, die von Sir Charles Dilke zuerst Ilar gestillt wur en und jetzt unter dem Namen Imperialismus die Beziehungen des englischen Mutterlandes zu seinen Kolonien beherrschen. Es ist die Weltpolitik, welche das Kolonialreich möglichst auszubreiten sucht. Der Grundgedanke ist der, daß das Mutterland der Kolonie vor allem militärischen Schutz nach außen hin gewährt und dafür die Vortheile der Handelsbeziehungen zu den Kolonien hat. Die Formel lautet etwa: „Das Mutterland hat das höchste Interesse an der Einfuhr aus den Kolonien, erst das zweite an b.r Ausfuhr seiner Industrie und Erzeugnisse."
Kipling hat nun in feinen Novellen und Erzählungen die ideale Seite dieses Gedankens hervorgehoven, indem er mit außer ordentlicher poetischer Kraft, in großer Anschaulichkeit der Schiloerung und scharfumrissener plastischer Darstellung der Charaktere das Leben in den Kolonien und die treibenden intellektuellen und psychischen Kräfte schildert, die hinter diesem großen kolonialen Leben stehen. Seine bekannteste Arbeit dürfte das Dschungeln-Buch sein, ein Fabelbuch für Groß und K ein voll edler Gedanken und packender Wahrheit für alle Zrileu. Indessen gibt es zahllose andere Werke von ihm, die in dem großen Heer der englischen und amerikanischen Zeitungen und Zeitschriften verstreut sind.
In jüngster Zeit tat Kipling vor allem durch zwei Gedichte den jubelnden Beifall der Amerikaner errungen. Das erstere erschien beim AuSbruch des spauisch-amerikanischen Krieges. Es war in gewaltiger Sprache e wa auf den Ton gestimmt, den die Marschlieder der Cromwellschen Jronsire (Eisenseitin, d. i. Eiseureiter) inne hielten, eine Mischung von Psalmo^ie und Schlachtgesang, wie sie glücklicher nicht gedockt werden kann. Der wiederkehrende Reim „Lest we sorget, lest we sorget* (damit wir nicht vergessen) enthielt in kürzesten Ausdrücken in jedem Refrain eine ernste Mahnung an die Pflichten, die das amerikanische Volk mit seinem neuen Vorstoß in der WGpolitik gegen die ganze Welt übernahm.
Stärker ncch wir'te Kiplings neueste Dichtung „The white man’s hurden“. (Die Last des weißen Mannes.) Die Lost des weißen Mannes ist sein entwickeltes Gewissen und seine durch das christliche Bekenntniß „gedrungene" Nächstenliebe, die ihn zwirgt, Hiror szr gehen, um seine Kultur allen Völkern der Erde zu bringen. Man kor n wohl sagen, daß das Ge» ssen stets als springender Pvikt Kiplings Gebar kenwelt beherrscht, und deshalb ist er als Prlitiker der energische Gegner big nechlkssigen politischen Systems, welches die Kolcniol Wirthschaft der Engländer beherrscht hat, so lauge sie mit Adam Smith glaubten, die Natur eller Kolonien sei die, vom Mutterlande afyn fallen, und man müsse teehalb auch Kolonial-Politik nach dem berüchtigten „Laissez taire“ (gehenlaffer) betreiben. —
Durch sein theilnahmsvolsis Telegramm tat der Kaiser einen neuen Beweis geliefert, mit welchem lebhaften Interesse er dem Schaffen aller bedeutenden Geister folgt, gleichviel welcher Nation sie ang hören, und ein wie tiefes Verständniß bei ihm alles Edle Und Gute findet; er hat damit ebenso sehr einen umfassenden Geist wie eine wahrhaft internationale Bildung offenbart.
Parlamentarisches.
Der Reichstag überwies gestern das Hypothekenbankgesetz und das Gesetz über die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen an eine Kommission. Der Staatssekretär des Reichrjastiz- amts Dr. Nieberding führte beide Gesetzentwürfe mn der Darlegung der Nothwendigkeit ein, mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch diese Materien zu regeln. Je länger man damit warte, um so größer werde die Schwierigkeit und die wirthschaftliche Gefahr. Im Haufe wurden die Vorlagen im Allgemeinen willkommen geheißen und trotz mannigfaltiger Meinungsverschiedenheiten in den Einzelheiten prinzipiell gebilligt. Das gegen das zweite Gesetz von den Abgg. v. Strombeck und Leuzmann erhobene Bedenken, daß es darin an dem erforderlichen Schutze der Minorität fehle, wurde von anderen Rednern, auch ihrer eigenen Parteien, nicht getheilt. Im Vordergründe der Debatte über das Hypsthekenbankgesetz staub die Frage der Aufsicht. Namentlich die Abgg. Büsing und Gamp hielten es für nothwendig, die Aufsicht im Bundesrathe zu centralisiren, wogegen der Abg. Sp ahn die Staatsaufsicht für ausreichend erklärte. Auf der Tagksoldnung der nächsten, am Donnerstag statl- fiudenden Sitzung stehen die Vorlage und die Anträge zur Abänderung des Strafgesetzbuchs.
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In der gestern fortgesetzten Behandlung des Abgeordnetenhauses über den Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe kam bei Berathuug des Titels „Unlerstaats- fekretär" Abg. Dr. Arendt auf die Diskontpolitik der Reichsbank zurück, worauf ihn der Minister für Handel und Gewerbe daran erinnerte, daß die Sache Angelegenheit des Reiches sei, d ß dieses bereits eine Enquete über die Währung veravstaltetet habe, daß es aber zweifethast sei, ob daffelbe gerietet sein werde, eine so uferlose Enquete, wie die über die UrsachkN der Höhe des Diskontsatzes und der Abhilfemittel zu veranlaffen. Die Aufrechterhaltung der Privatbank in Frankfurt a. M. entspreche dringenden Wünschen der bärtigen Handelskammer, wenigstens so lange die süddeutsches Zettelbanken bestehen, von denen andernfalls eine bedenkliche Konkurrenz für das Frankfurter Geldgeschäft drohe. Bei dem Kapitel „Praktisches Unterrichtswesen" erklärte sodann der Minister auf Anregung der Abgeordneten Kra- Winkel und F e l i s ch , daß die Regierung auf Grund einer Kabinetso' dre von 1834 berechtigt sei, die Errichtung von gewerblichen und anderen Schulen an die staatliche Genehmigung zu knüpf! n unb nicht geeignete Schulen zu beseitigen. Eine spezialistrte gesetzliche Regelung sei allerdings erwünscht; die Voraussetzung einer solchen bilde aber eine ausreichende Entwickelung der staatlichen Baugewerbeschu'en. Dies Ziel sei noch nicht erreicht. Die Einsührung des Befähiguugsnach- weisis für das Baugewerbe halte er gruudsätzlich für richtig, aber nicht für absolut dringlich. Seiner Zutage entsprechend, habe er neue Ermittelungen über das Bedürfniß verarlaßt und sich mit der Reichsregierung in Verbindung gesetzt, welche aber zunächst die Gutachten der zu errichtenden Handwerker kämmen abwarten wolle. Ueber die bessere Ein- richtung der Baugewerlschulen haben Konferenzen aller Di- ' rtktoren derartiger Schulen stattgefunden, aus welchen ein vollständig« s Refoimprogramm erwachsen ist. Bei dem Titel ^ortbiidungSschulen" entspann sich eine überaus lange Debatte über die Fortbildungsschulen im Allgemeinen und deren Förderung durch den Staat, wobei vielfach auf die 11897 zu dem Anträge von Schenkcndmff gefaßte Resolutton zmückgegr'ffen wurde. In der Debatte, an der pch die Ab- geortmten Ernst Gamp, v. Tiedemann, Glatt- gelter, Kopsch u. a. betheilitzten, erklärte der Minister, deß die Regierung jene Resolution, soweit sie nicht Bedenken dagegen erhoben, als Richtschnur für Art und Maß staatlicher Förderung der Fcrtbiltungsschulcn ansehe. Die Förderung der HauShaltungrschulen sei nicht Sache des Ministers für Handel und Gewerbe, er fördere die Sache aber durch Errichtung von Haushaltungsschulen bei den gewerblichen Mädchenschulen. Fortsetzung der Verhandlung abends halb 8Uhr.