28. Februar.
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deutsch emdtrchen Politiker und politisirenven Damen sein würde. Nun hat der junge Kaiser gezeigt, daß man ein treuer Sohn und doch ein selbstständiger Mann sein kann. Darüber ist man empört. Und ganz besonders nimmt man es dem Kaiser übel, daß er die liebe dänische Eitelkeit verletzt. Hatte Kaiser Alexander III. auch nicht die dänischen Rachegelüste befriedigt, so hatte er doch alljährlich monatelang in Kopenhagen beziehungsweise Fredms- borz restdirt und die ganze Welt hatte nach dem kleinen dänischen Staate Hingrblickt. Kaiser Nikolaus aber liebt es, russische Politik in Rißland zu machen. Und da man nun sieht, daß die dänischen Intriganten, denen es ja früher ehv mal (1887) beinahe geglückt wäre, einen Konflikt zwischen Rußland und Deutschland herbeizuführen, »uix mehr to feggen* haben, so dreht man den Spieß um und behauptet, Kaiser Nikolaus habe „nix mehr to seggev.*
Die Fäden dieser Intrigue ziehen sich aber, wie nicht anders zu erwarten, auch nach Frankreich hinüber. Ganz ähnlich wie jetzt der „Politiken" den russischen Kaiser »entmündigt*, hat vor wenigen Wochen das offiziöse französische Re- gierungSorgan, der „TempS", in zwei kurz aufeinanderfolgen' den Artikeln der russischen Kaiserin zu verstehen gegeben, daß nicht sie, sondern nur die Kaiserin-Mutter etwas zu sagen habe, und den Kaiser geflissentlich gelobt, daß er ein »sehr gehorsamer Sohn* sei, also mit anderen Worten ihm gesagt, daß er hübsch zu thun habe, waS seine Mutter gebiete.
Der Zweck dieser kecken Jatrigue« ist klar. Man stützt sich auf die Thatsache, daß das, was man ein Dutzendmal immer mit der gleichen Unverfrorenheit sagt, dadurch gewissermaßen zur Wahrheit wird. Man möchte also den russischen Kaiser, der schon wegen seiner Friedensliebe Intriguen abhold ist, lahm legen und an seine Stelle Einflüsse setzen, die sich für die dauo-französische Revanchepolitik ausnutzen lassen. Rußland ist aber glücklicherweise nicht China, und der russische Kaiser ist nicht wie der chinesische Monarch, der sich einfach fort'chieben ließ. Man wird in Deutschland gut thun, den Fortgang dcS zwar nicht direkt, aber mittelbar gegen Deutschland gerichteten JutrigueuspielS aufmerksam zu verfolgen.
Politische und unpolitische Nachrichten.
(Depescheu-Bureau „£ treib*.)
Berlin, 27. Febr. Die Reichstags-Kommission für daS Jsvaliditäts-Verstcherungsgesetz setzte heute Vormittag ihre Berathungen fort. § 8 der von der freiwilligen Versicherung handelt, wurde ausgesetzt. Die §§ 9 bis 11, die den Gegenstand der Versicherung betreffen, wurden mit allen gegen drei Stimmen angenommen.
Hamburg, 27. Febr. Drei Deputirte der amerikanischen Regierung sind hier eingetroffen, mit dem Auftrage Deutschland zu bereisen, um sich über die Ausführung der jetzt bestehenden Fleischschau Verordnung zu iuformiren, statistische Erhebungen anzustellen und Untersuchungen über die einzelnen Fälle, in welchen amerikanische Feischwaaren beanstandet werden.
Saarbrücken, 27. Febr. Aufsehen erregt die Verhaftung eiuer größeren Anzahl Arbeiter, Diebe und Hehler, welche auf dem Stumm'schen Werke in Neunkirchen seit zehn Jahren große Diebstähle ausgeführt haben.
Wien, 27. Febr. Heute Vormittag fand in der Hofburg die Vereidigung der neues ungarischen Minister statt. Sodann wurden dieselbe« vom Kaiser in Audienz empfangen. Die Abschieds-Audienz Banffys fiadet am nächsten Montag statt.
Wien, 27. Febr. Den Regierungsblättern wird versichert, daß bei den bevorstehenden Aasgleichs-Verhandlungen zwischen Oesterreich und Ungarn die AusgleichS-Formeln Koloman Szell, welche noch geheim gehalten werden, als Grundlage dienen sollen.
Leipo, 27. Febr. Das von dem hiesigen National- Verein der Bürger und Bauern für den 5. März einberufene große Volks-Meeting, auf dem auch der deutsch-nationale Abgeordnete Wolff sprechen sollte, wurde behördlich verboten.
Rom, 27. Febr. Wie verlautet, ließ der Zar dem Papste sein tiefstes Bedauern ausdrücken, daß er es nicht durchsetzen konnte, den Vatikan ebenfalls zur Abrüstungs-Konferenz ein- zuladen.
R-M, 27. Febr. Dem Empfange des Papstes anläßlich des Jahrestages seiner Thronbesteigung blieb der statt* zösische Gesandte auf Befehl seiner Regierung fern. Die französische Regierung soll über den Zwischenfall in der französischen Kirche anläßlich des Requiems für Faure höchst ungehalten sein.
Paris, 27. Febr. Verschiedene Mitglieder des Senats werden in der heutigen Sitzung die Regierung über die Tragweite interpelliern, welche dem neuen Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der Befugnisse des Kassationshofes gegeben werden soll. Wie es heißt, beabsichtigt Dupuy, das neue Gesetz dahin auszulegen, daß der Kiffationshof die Verhandlungen im Dreyfas RevisionS-Verfahren nicht öffentlich führen und auch die Gegenpartei nicht verhören soll. Der Minister- Präsident soll in der heutigen Sitzung veranlaßt werden, über seine diesbezüglichen Absichten Auskunft zu geben.
Mons, 27. Febr. Die belgischen Arbeiter-Vereine hatten gestern 2000 Delegirte hierher entsandt, welche nach einem Umzug durch die Straßen der Stadt zu einer Versammlung zusammentraten, in welcher die Lage der belgischen Arbeiter einer eingehenderen Erörterung unterzogen wurde. Die Deli- girten beschlossen zum 13. und 14. August d. J. einen Parteitag hierher einzuberufen, an welchem alle belgischen Arbeiter- Vereine theil nehmen wollen.
Hanauer Anzeiger MÄrttverichte.
Aru«kf«rt a. M., 27. Februar. Amtliche N»tiru«a der Bteh- markt-Preise. Zum Verkauf standen: 413 Ochsen, 41 Bullen, 690 Kühe und Färsen, (Stiere und Rinder), 257 Kälber, 286 Schafe und Hämmel und 1240 Schweine. Bezahlt wurde für 100 Pfd. Schlachtgewicht : Ochsen: ». vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlachtwerth» bil zu 6 Jahren Mk. 65—67, b. junge fleischige, nicht auS- gemästete und ältere ausgemästete Mk. 58—61, c. mistig genährt« junge, gut genährte ältere Mk. 52—57, d. gering genährte jeden Alters Mk. 00—00. Bullen: a. vollfleischige höchsten Schlachtwerthes Mk. 52—54, b. mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere Mk. 47—49, e. gering genährte Mk. —.—. Kühe und Färsen: (Stiere und Rinder): a. vollfleischige, ausgemästete Färsen (Stiere und Rm. der) höchsten Schlachtwerthes Mk. 62—64, d. vollfleischige, auSge- mästete Kühe höchsten Schlachtwerthes bis zu 7 Jahren Mk. 56 b ie 58, c. ältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) Mk. 46—48, i. mäßig genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) Mk. 36—38, e. gering genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) Mk. 32—36. Bezahlt wurde für 1 Pfund Schlachtgewicht: Kälber: a. feinste Mast- (Vollm. Mast) und beste Saugkälber 73-75 Pf„ b. mittlere Mast- und gute Saugkälber 70—72 Pf., c. geringe Saugkälber 59 bis 61 Pf., d. ältere gering genährte Kälber (Fresser) —.— Pf. Schafe; a. Mastlämmer und jüngere Masthämmel 62—64 Pf., b. ältere Masthämmel 54—58 Pf., c. mäßig genährte Hämmel und Schafe (Merzschafe) 00—00 Ps. Schweine: a. vollfleischige der feineren Raffen und deren Kreuzungen im Alter bis zu l‘/< Jahren 57 Pf., b. fleischige 55—56 Pf., c. gering entwickelte, sowie Sauen und Eber 00—00 Pf., d. ausländische Schweine (unter Angabe der Herkunft) —.— Pf. Bezahlt wurde für 1 Pfund Lebendgewicht : Kälber a. 43—45 Pfg., b. 42—43 Pfg.» Schweine a. 44—45 Pfg. — Aus Oesterreich standen 83 Ochsen zum Verkauf. Geschäft schleppend. Ueberstand ziemlich.
Frankfurt a. M., 27. Februar. Es notiren je nach Qualität'. Weizen, hiesiger und Wetterauer Mk. 16.50—16.60, kurhestischer Mk 16.50-16.60, norddeutscher Mk. —.—, russischer Mk. 17.25 bis 18.50, Redwinter Mk. 17 60-18.25, Kansas Mk. 17.10—17.40, Roggen, hiesiger, Mk. 15-15.25, Pfälzer Mk. —.—, russischer Mk. 15.75-16, Westernroggen Mk. 16-16.25, Gerste, hiesige Mk. 16.25 bis 16.75, Pfälzer Mk. 16.75—17.50, fränkische Mk. 16.75-17.50, Riedgerste Mk. 16.75—17.50, ungarische Mk. 17—18.50 Hafer, hiesiger Mk. 14.75-15, bayerischer Mk. 14.75-15.75, russischer Mk. —.—, Mais mixed Mk. 10 60—10.65, Donaumais Mk. —.—, Laplata Mk. 10.50—10.65. Alles per 100 Kilo netto effektiv loco hier. — Mehl unverändert. Es notirt nach Qualität: Weizenmehl hiesiges Nr. 0 Mk. 26.25-26.75, feinere Marken Mk. 29.25-29.75, Nr. 1 Mk. 25.25-25.75, feinere Marken Mk. 26.25-26.75, Nr. 2 Mk. 24.25—24.75, feinere Marken Mk. 25.25—25.75, Nr. 3 Mk. 22.25—22.75, feinere Marken Mk. 23.25-23.75, Nr. 4 Mk. 19.75 bis 20.75, feinere Marken Mk. 21—21.50, Roggenmehl, hiesiges Nr. 0 Mk. 24.50-25.50, Nr. 1 Mk. 22-23, Nr. 2 Mk. 16 bis 16,50. Alles per 100 Kilo inkl. Sack loco hier. — Futterartikel anhaltend gesucht und fest. Es notiren: Weizenschalen M. 4.50—4.60, Weizenkleie Mk. 4.50—4 60, Roggenkleie Mk. 5—5,10—, Futtermehl Mk. 6—7, Biertreber, getrocknet Mk. 4.50—4.75 je nach Qualität. Alles per 50 Kilo netto effektiv loco hier.
Aus Stadt- und Landkreis Hanau.
Nachdruck unserer Lokalartckel nur mit Quellenangabe „Hau. Rm." > -gestattet. -
* Zum kommandirenden General des 18. Armeekorps (mit dem Sitz in Frankfurt a. M.) soll, wie in militärischen Kreisen verlautet, der Schwager des Kaisers, der Erbprinz von Mein in gen, der eben daS 6. Armeekorps befehligt, ausrrseheu sein.
* Personalien. Der bisher dem Landrathe des Kreises Cassel (Land) zugetheilt gewesene Regierungs-Supernumerar Meiß ist zum Regierungs Sekretär ernannt und an die Königliche Regierung in Cassel zurückberufen.
* Mainkanalisation. Die Verhandlungen zwischen Preußen und Baywu haben nach der »Aschaffb. Ztg.* zu einer für den Fortschritt des MainkanalisirungSwerkes hochbedeutsamen Einigung darüber geführt, wie weit Preußen und von wo ab Bayern für die Kosten der Kanalisation eintritt. Bayern ist entsprechend der Summe von bayerischen Interessen, die durch den Kanalbau zu vertreten sind, in opferwilliger Weise entgezengekommen und führt die Verhandlungen jetzt von dem Standpunkt aus, daß seine Arbeitsstrecke nicht au der Landesgrenze, sondern bereits in Hanau beginnt Bis Hanau als dem Endpunkte seines unmittelbaren Ja- tereffes tritt Preußen für den erforderlichen Auswand ein. Damit dürfte wohl der schwierigste Punkt in den Brrhaad langen überwunden sein.
** Schwurgericht. (Sitzung vom 27. Februar.) Meineid. An einem Sountagnachmittag deS MinatS Dezember 1895 begab sich der Hüttner Eduard Jäger zu Magdlos nach Stork, um dort ein Geschäft zu verrichten. AuS dem Fenster einer dortigen Wirthschaft sah ihn der Bauer Klug und animirte ihn zum Eintreten, wonach denn in der Wirthschaft alsbald ein Kartenspiel zu Stande kam. An dem Kartenspiel betheiligten sich Jäger, Klug, der Lehrer von Magdlos und noch eine vierte Persönlichkeit. AlS das Spiel im Gange war, ging die Thür auf und der Bauer Krah trat herein, der zugleich Gemeinderechner ist. Der Lehrer knüpfte ein Gespräch mit Krah an und dieses Gespräch war die Folge, daß Eduard Jäger heute wegen Meineides auf der Anklagebank sitzt. Der Lehrer fragte den Krah, ob eS heute gut gegangen und ob die Bücher gestimmt hätten, was sich auf die Gemeinderechneraufgaben deS Krah bezog. Nun drehte sich Klug um und rief höhnisch dazwischen: »Der kann ja net gerechea, dem muß ja seine Frau die Bücher führen," waS Krah zu der Antwort veranlaßte, das habe er noch gar nicht gewußt, daß er eine solch gescheidte Frau besitze. Nun folgte seitens des Klug, der eine böse Abneigung gegen den Krah hegte, eine Fluth von Schimpfworten, die Krah veranlaßten, die Anwesenden aufzufordern, sich die Ausdrücke des Klug, die lauteten: „Du Säuschveider, Du Schwindler, Du bist so dumm, daß Du nicht rechnen kannst," zu merke«, er werde daS nicht auf sich sitzen lassen. Krah strengte also eine Privatklage gegen Klug an, die am 18. Juni 1896 vor dem Schöffengericht zu Neuhof zum AuStrag
gelangte. Klug hatte sich bis dahin ein Märchen ersonnen, er wollte mit den Schimpfworten seinen Schwager, den Jäger, gemeint habe«, und dieser bestätigte, eidlich als Zeuge vernommen, er habe die Worte, die Klug ausgestoßen, auf sich bezogen, d.nn er habe beim Kartenspiel einmal falsch getrumpft und Klug habe ihn darüber ärgerlich angelaffen, auch sei er Säusch»eider und lasse sich auch von seiner Frau bei schriftlichen Arbeiten helfen. Aber die anderen Zeugen bekundeten ausdrücklich, daß Klug noch mit* dem Finger auf Krah gezeigt, als er diesen beschimpfte, und daß kein Mensch in der Wirthschaft die Worte auf jemand anders als auf Krah bezogen hatte. Klug wurde wegen Beleidigung zu einer Gefängnißstrafe nerurtheilt. Jägers Aussage wurde von dem amtirendm Amtsrichter so unglaubhaft befunden, daß sie noch in der Sitzung zu Protokoll genommen «»rde. Später wurde el Klug und Jäger doch bauge, sie fanden die Sache bedenklich und Klug ersuchte den Krah, die Sache rückgängig zu machen, worauf dieser sich aber nicht einließ. Jäger wurde wegen Meineid verfolgt. Er behauptet auch heute noch auf die Anklage, am 18. Juni 1896 vor dem Kgl. Schöffengericht zu Neuhof den vor seiner Vernehmung geleisteten Eid wissentlich durch ein falsches Zeugniß verletzt zu haben, er habe die Aeußerungen deS Klug auf sich bezogen, während Klug längst eisgestanden hat, daß er dm Krah gemeint hat. Jene Szene in der Wirthschaft zu Stork ist noch einmal Gegenstand einer eingehenden Verhandlung im Gerichtssaal und eS unterliegt keinem Zweifel, daß Jäger nachher vor dem Schöffengericht eidlich die Unwahrheit bekundet hat. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage. Der Angeklagte erhält 2 Jahre Zuchthaus, 3 Jahre Ehrverlust, auch wird aus die dauernde Unfähigkeit, als Zeug? oder Sachverständiger vor Gericht eidlich vervommen zu werden, erkannt. Vertreter der Staatsanwaltschaft war Herr Erster Staatsanwalt Pinoff, Vertheidiger Herr RechtSanwalt Ostus.
* * Strafkammer I. (Sitzung vom 27. Februar.) Fahrlässiger Falscheid. Anläßlich der lebten Bürgermeisterwahl in Mittelbuchen war es zu einer Spaltung der Einwohnerschaft gekommen. Der Ciseleur P. hatte sich zum Sachwalter der unterlegenen Partei aufgeworfen unb vor der Bestätigung deS wiedergewählten Bürgermeisters, als dieselbe hier dem Kgl. Landrathsamte vorlag, richtet« P. einen Brief an das Laudrathsamt, worin er um die Bestätigung zu vereiteln, dem Bürgermeister unkorrektes Handeln bei seiner früheren Amtsthätigkeit vorwarf. Er sollte Anzeigen gegen Gesetzesübertreter, welche der Vater des Briefschreibers, der ehemals Flurschütze der Gemeinde war, gemacht hatte, unterschlage« haben. DieS führte zur Anklage deS Briesschreibers wegen Beleidigung, worüber Ende vorigen JahreS vor dem hiesigen Schöffengericht Verhandlung stattfand. Ja dieser wurde der Vater des angeklagten BriefschreiberS, der frühere Flurschütze, als Zeuge vernommen und dabei soll derselbe^ fahrlässiger Weise unter seinem Eid nicht Zutreffendes in Bezug auf frühere Anzeigen, die er dem Bürgermeister vorgelegt, ausgesagt haben. Nicht vollständig aufgeklärte Sachlage hat die Freisprechung deS wegen fahrlässigen FalscheideS angeklagten P. sen. zur Folge. — Das Messer. A« Abend des 24. Oktober v. Js. trafen sich in einem Schauk- lokal in der Glockenstraße hier der Fabrikarbeiter L. sowie der Arbeiter D. Am Tage vorher war zwischen mehrere« Betheiligten eine Parthie nach Dörnigheim verabredet worden, in welcher der L. verlangte, daß D. davon ausgeschloffen werde, sonst werde er zurückbleiben. DieS hatte D. vernommen unb machte nun aus Aerger darüber de« L. zur Zielscheibe seiner Witze, inbem er mit einem gewissen Gesichts- theil deS L. höhnische Vergleiche angestellt mit dem Elektrizitätswerk, Kupferbergwerk u. s. w. L. reagirte darauf mit auch nicht gerade gewählten Ausdrücken und verließ, als eS ihm zu arg wurde, das Lokal. D. verfolgte und holte ihn ein unb fragte, waS er mit seinen letzten Ausdrücken gewollt. L. gab dem D. einen Stoß vor die Brust, Letzterer that ein Gleiches, erhielt aber gleich darauf einen Schlag mit einem Gegenstand auf den Kopf, worauf L. die Flucht ergriff. D., dem das Blut die Wange herunterlief, verfolgte L., krhrte dann wieder um und verband sich die Wunde selbst, am andern Morgen ging er zu einem Arzt, der infolge deS großen Blutverlustes, den B. bereits erlitten, die Wunde nicht weiter zu öffnen wagte und dieselbe verband, wonach sie nach einigen Tage» zuheilte. Jetzt hat sich aber herausgestellt, daß die Spitze des Messers des L. bei dem Stoß in den Kopf des D. abgebrochen ist und diese Spitze noch in dem Kopf deS D. steckt. Sie ist jetzt weiter nach auswärts geschoben und verursacht dem Verletzten große Schmerzen. Dieselbe muß j?tzt durch eine« operativen Eingriff entfernt werden. L. behauptet, von dem D. verfolgt und angegriffen zu sein, schützt also Nothwehr vor. D. selbst gibt zu, daß er an dem ganzen Vorfall nicht frei von Schuld ist, bestreitet aber, den L. zuerst auf der Straße angegriffen zu haben. L. erhält 2 Monate Gefängniß mit der Begründung, daß er zwar einem rechtswidrigen Angriff unterlegen sei, die Grenzen der Nothwrhr aber doch erheblich überschritten habe.
* Stadttheater. Die Vorstellung d'S Schwanks »Die Logenbrüder* findet als 4. (statt 5.) im V. Abonnement statt. Beim Benefiz von Frl. Brandow: »Daniela* ist Vorrecht der ungeraden Abonnenten, denen ihre Plätze am Donnerstag von 10—12 und nachmittags von 4—6 Uhr an der Kaffe zur Verfügung stehen. — Als erster Regisseur und Heldenvater ist Herr Hermann Metz vom Stadttheater in Essen und als erster Liebhaber und Regisseur Herr HanS Schwarz vom Stadttheater in Konstanz eugagirt. Für das Fach der naiven und munteren Liebhaberin ist nach ihre« erfolgreichen Debüt Frl. Henny Muck verpflichtet worden.
* „Htttt-n'S letzte Tage". Mit Rückücht auf die bevorstehende Rezitation verweisen wir gleichzeitig auf die in einer der nächsten Nummer d. Bl. in Form eines g e-