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Amtliches Organ für Htaöt- unö LauöKreis Hanau
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Nr. 38
Dienstag den 14. Februar
1899
Hierzu
„Amtliche Beilage" Nr. 11.
Amtliches.
^taöfUret0 ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Für die hiesige Armenvei waltung soll die BrodlieferiMg pro 1899/1900 vergeben werden.
Gteigv.rie Lieferanten wollen ihre Angebote bis spätestens Freitag den 10. März d. I , vormittags 12 Uhr, im Geschäftszimmer (Nr. 2) der Armenverwaltung ver schloffen einreichen.
Die Lieferungsbedingungen liegen zur Einsicht in dem Büreau der Armenverwaltung auf.
Hanau den 10. Februar 1899.
Der Magistrat — Armenamt.
Pannot. 2459
Dikllstlmchrichtm aus dem Kreise.
Gefunden: Ein silbernes Bröschchm. Ein Paar neue Zugstiefel, ein Paar baumwollene Strümpfe (Socken) und ein Leibriemen, in einem Garten der Nordstraße vorgesunden.
Hanau am 14. Februar 1899.
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Aus dem Entwurf eines Telegraphen- weggefetzes-
Der dem Bundesrath zugegangene Entwurf eines Tele- graphenwegffktzes ermächtigt die Telegraphenverwaltung, die öffentlichen Wege, Plätze, Blücken und Gewässer nebst deren dem öffentlich n Gebrauch dienenden Ufer, mit Einschluß des Luftraumes und des Erdlörpers für ihre Telegraphenlinien- zu benutzen, soweit nicht dadurch der Gemeingebrauch der Verkehrswege dauernd beschränkt wird. Unter Telegrophen- linien sind tue Fernsprechlinien mitbegriffe,'. Bei der Benutzung d r Verkehrswege ist eine Erschwerung ihrer Unterhaltung und iwe vorübergehende Beschränkung ihres Gemeingebrauchs nach Möglichkeit zu vermeiden. Wird die Unterhaltung erschwert, so hat die Telegraphenverwaltung dem Untcrhaltungspfl chttzen die aus der Erschwerung erwachsendem Kosten zu ersetzen-. Nach Beendigung der Arbeiten an denf Telegraphenlinien hat die Telegraphenverwaltung bin Verkehrs- s weg sobald als möglich wieder in Stand zu sitzen, sofern! nicht der Unterhaltunospflicktige erklärt hat, die Jnstand-
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Stadttheater in Hanau.
Hanau, 13. Februar.
Die Bevesizvorstellung für Frl. Auguste Köller am letzten Freitag brächte das einaktige Schauspiel »Pfeffer-Rösel' von Charlotte Birch-Pfeiffer. Wie die schöne Pfcfferkucheuhävdlerin von der Frankfurter Messe den Kaiser Adolf von Nessau aus den Netzen feiner Feinde befreit, bereit Listen durch ihre Naivetät zu Schanden macht, dafür in den Adelstand erhoben wird und dann ihren hübschen Junker heirathet, bildet den romanhaften Inhalt des Stückes, das einer vergangenen Generation Helle Freude bereitet hatte. Dem heutigen Publikum mundet diese rührsame naive geistige Kost nicht mehr, sie ist veraltet und verstaubt; das Stück will weder in seiner Technik, der Charakterzeichnung und den Handlungen seiner Personen unseren Anforderungen und unserem Empfinden mehr entsprechen. Ein Theil unserer Darsteller war von diesem modernen Empfinden so durchdrungen, daß es ihnen nicht einmal gelungen war,sich mit demJuhalt ihrerAufgaben vertraut zu machen,so daß dem ohnehin schwer genießbaren Stücke noch eine recht mangelhafte Wiedergabe zu Theil ward. Das Nichtvertrautsein mit dem Text der Rolle kannten wir an unserer Bühne bisher nur als Ausnahme, bei den Bencfizvorstellungen scheint dies: Ausnahme aber zur Regel zu werden; ob dadurch das ohnehin spärlich vorhandene Interesse für diese Vorstellungen gefordert wird, müssen wir doch stark bezweifeln. Frl Köller gab die Rolle des Pfeffer-Rösel Gelegenheit, ihr hübsches Darstellungstalent in einer naiven Ausgabe zu erproben; ihr frisches, gut temperirtes Spiel fand lebhaften Beifall. Reiche Blumenspenden dürsten die talentvolle Dame über die mangelhafte Betheiligung des Publikums an ihrem Ehrenabend einigermaßen getröstet haben. Von den Trägern der übrigen größeren Rollen verdient nur noch Herr v Stahl als Antonio Bandini mit Auszeichnung genannt zu werden, unter den Vertretern kleinerer Parthieen sei Herr Heinich besonders lobend noch erwähnt.
Der Sonntag brächte dem kleinen und dem großen Publikum einen ungetrübten theatralischen Genuß. Für die Unterhaltung des kleinen Volkes hatte wie im Vorjahre das Mitglied unserer Bühne Herr Regisseur Steinpötter durch ein neues Kindermärchen gesorgt, das bei dem kleinen Volke sich eines äußerst lebhaften Erfolges er
setzung selbst vornehmen zu wollen. Soweit ein Verkehrsweg eingezogen wird, erlischt die Befugnitz der Telegraphen- verwsltung zu seiner Benutzung. Die Telegraphenverwaltung hat die hierdurch erforderlich werdenden Aenderungen an den Telegraphenlinien auf ihre Konen zu bewirken. DaS Gleiche gilt, soweit durch eine vorhandene Telegraphenlinie der Gemeingebrauch eines Verkehrsweges dauernd beschränkt oder die Vornahme der zu seiner Unterhaltung erforderlichen Arbeiten verhindert wird. Die Baumpstanzun en auf und an den Verkehrswegen sind nach Möglichkeit zu schonen. Der durch Ansästungen entstandene Schaden ist zu ersetzen. Die Telegraphenlinien sind nach Möglichkeit so auszuführen, daß sie die vorhandenen Telegraphenlinien nicht störend beeinflussen. Vor der Benutzung eines Verkehrsweges zur Ausführung neuer Telegraphenlinien oder wesentlichen Aenderungen vorhandener Linien hat die Telegraphenverwaltung eine« Plan aufzuftellen, der die Richtungslinie und den Raum, der für die oberirdischen oder unterirdischen Leitungen in Anspruch genommen wird, angibt. Der P.an ist ben Interessenten (Bundesstaat, Kommunalverband oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts), sofern ihm die Unterhaltungs- pflicht oblieZt, andernfalls den unteren Verwaltungsbehörden mitzuthrilen. Außerdem ist der Plan in den Post- »der Telegraphenämtern des betreffenden Bezirks zwei Wochen öffentlich auszulegen. Wenn in diesen beiden Wochen kein Einspruch erfolgt, ist die Telegraphenverwaltung zur Ausführung des Planes befugt. Die Straßmbau-Polizeibeamten haben die Telegraphenverwaltung naw näherer Anweisung der Landeszentralbehörte bei der Beaufsichtigung und dem Schutze der Telegraphenlinien thunlichst zu unterstützen. Die Telegraphen- D Ermattung ist befugt, Linien durch den Lustraum über Grundstücke, die nicht Verkehrswege im Sinne des GesetzeS sind, zu führen, soweit nicht der Eigenthümer dadurch nach den zur Zeit der Herstellung der Anlage bestehenden Verhältnissen in der Benutzung seines Grundstücks beschränkt wird. Die auf die Vorschriften dieses Gesetzes bestehenden Ersatzansprüche, verjähren in einem Jahre. Ersatzansprüche sind bei der von der Landeszentralbehöide bestimmten Verwaltungsbehörde geltend zu machen. Diese setzt dir Entschädigung vorläufig fest. Gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde steht binnen einer Frist von einem Monat der Rechtsweg offen. Die bestehenden Vorschriften über die Rechte der Telegraphen- verwaltung zur Benutzung des Eisenbahngeländes werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Telegraphenverwaltung im Sinne dieses GesetzeS sind dis Reichs-, die bayerische und die württembergische Telegraphenverwaltung. Die Vorschriften dieses Gisetzcs finden auf Telegraphenlinien, die die Militär- und Marineverwaltung für ihre Zwecke herstellen läßt, entsprechende Anwendung. Das Gesetz soll am 1. Januar 1900 in Kraft treten. (Frlf. Ztg.)
freute. „Plappermäulchen" betitelt sich das hübsche Stück, das in sechs wirksamen Bildern sich mit den wunderbaren Erlebnissen eines jungen Mädchens befaßt, das, ausgerüstet mit gutem Mundwerk und gehöriger Kourage, in die Fremde zieht, um feinen armen Eltern nicht länger zur Last zu fallen und sein Brod selbst zu verdienen. Im großen Walde hat nun das Schneppepperle' Abenteuer mannichfacher Art zu bestehen, Frau Echo bespricht freundlichen Schutz, Riesen und Hexen bedrohen sie, aber ihr kouragirtes Wesen besiegt alle Spukgestalten, und da es ihr gelingt, einen Prinzen und seine sechs Ritter, die die böse Hexe in Frösche verwandelt hat, von dem Zauber zu erlösen, so hat alle Noth ein Ende; sie folgt dem Prinzen als seine Gemahlin auf sein Schloß, wo sie herrlich und in Freuden leben. So paßt sich der Inhalt der Märchens dem kindlichen Verständniß und seinem Auffassungsvermögen auf das Beste an, dazu die leichte verständliche Sprache, die theils 'n gefälligen Reimen, theils in Prosa abgefaßt, den poetischen Ausdruck bewahrt. Mit feinem Sinn hat der Autor überall die traute Märchenstimmung zu wahren gewußt und über das Ganze den geheimnißvollen poetischen Schleier gebreitet, der für die Phantasie des Kindes der Zauber ist, der es an das Wunderland des Märchens fesselt. Wenn wir von den anmuthigen Märchenbildern das zweite noch besonders hervorheben wollen, weil es für die folgenden so wundersam Stimmung macht, so sollen die übrigen deshalb nicht zurückgestellt sein. Der Autor dürfte mit der ersten Ausführung seines Märchens und mit der Wirkung auf sein kleines Publikum, fiir das es geschaffen, wohl zufrieden sein; mit athemloser Spannung folgte das kleine Volk den szenischen Vorgängen und wurde nicht müde, nach dem Fallen des Vorhanges die kleinen Hände zu rührem Wir glauben, daß der hiesige Erfolg Hrn. Steingötter die Gewähr bieten kann, sein Stück auch anderen Bühnen zur Aufführung zu übertragen, er braucht sicherlich keinen Mißerfolg zu fürchten, besonders wenn die nöthigen szenischen Hilfsmittel in reicherem Maße zu Verfügung stehen wie hier. Alle Darsteller waren bestrebt, das Werk ihres Kollegen durch ihre Kunst zu unter- i ützen; besondere Anerkennung verdient Frl. Krause durch die reizende Gestalinng des „Schneppepperle".;
" Eine gänz"vorzügliche Aufführung von .Krieg im Frieden" bereitete, wie sebon oben bemerkt, dem Publikum der Abendvorstellung einen fröhlichen Genuß. Der prächtige Humor des Stückes, das uns die Leiden und Freuden des guten Bürgers zu Manöver- zeiten so köstlich auf der Bühne vergegenwärtigt, die so treffsicher gezeichneten Figuren, die lustigen Situationen, Episoden und Scherze, mit denen die Handlung reich ausgestattet, machen das amüsante
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 13. Februar.)
Ohne Debatte wird das Abkommen mit Peru betreffend die Stellung der beiderseitigen Konsuln in erster und zweiter Lesung genehmigt. Es folgt die erste Berathung der Novelle zum Jnvaliditmsgesetz. Staatssekretär Posadowsky gedenkt zuerst der Bestrebung, die gesammte soziale Versicherung. Kranken-, Unfall- und JnvaliditätS-Versicherung in eine Organisation zu- sammenzufasfen. Man unterschätze bei diesem idealen Ziele die gewaltigen Schwierigkeiten. Zweifellos würde eine solche Zusammenfassung nicht möglich sein ohne Decentralisation. Die im vorliegenden Gesetzentwürfe vorgeschlagenen örtlichen Rentenfestsetzungsstellen seien anzezeigt, namentlich auch im Interesse der Ermöglichung eines mündlichen Verfahrens gleich in der ersten Instanz und nicht erst wie bisher, in der zweiten, dem Schiedsgericht. Fortan werde also die Versicherungsanstalt, also der stärkere Theil, klagen muffen, wenn sie glaube, daß die Rente zu Unrecht festgesetzt sei. Die Reutenstellen garantirten auch zweifellos eine beffere Kassen- kontrole, eine Centrale des Karten-EingangeS, weil die die Verhältnisse an Ort und Stelle, die Arbeiterzahl besser übersehen könnten. Ein zweiter wichtiger Punkt in der Vorlage sei der des VermögenS-AuSgleichs. Die Beitrags-Erhebung durch Marken sei beibehalten worden. Aus weitere Details geht der Staatssekretär nicht ein. Abg. Schm idt-Elterseld (frs. Vp.) meint, die gegenwärtige Vorlage enthalte zwar einige Verbesserungen, aber den eigentlichen Kern der Vorlage bilde doL der finanzielle Ausgleich. Wenn der hier vorgrschlagene Weg eingeschlazen werde, danu verlaffe man den ganze« bisherigen Versicherungsstandpunkt. Mit den Ortsrentenstellen müsse man durchaus einverstanden sein, so weit eine Decentralisation erforderlich sei. Abg. Hitze (Ctr.) verbreitet sich ausführlich über die Änzelbeiten des Jnoalidi- tätsgesetzes und konstatirt, daß der neue Entwurf eine Reihe von Verbesserungen enthalte. Erwünscht wäre eine Ausdehnung der sozialen Versicherung auch auf die Wittwen und Waise«. Abg. v. Richthofen (kous.) ist ebenfalls für eine Wittwen- und Waisen-Versicherung, auch muffe das grsammte Handwerk in die Versicherung einbezogen werden. Abg. Molkenbuhr (Soz.) anerkennt gleichfalls, daß die Vorlage einige Verbesserungen enthalte. R-.dner erklärt sich entschieden gegen den Bermögenr-Ausgleich zwischen den verschiedenen Anstalten, streift dabei die Axbeiteruoth auf dem Lande und wünscht weiterhin die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Landarbeiter. Morgen 11 Uhr Fortsetzung der heutigen Debatte.
Stück zu einem der beliebtesten Lustspiele. Findet es auch noch eine so in allen Theilen abgerundete Wiedergabe wie am Sonntag, sind die frohe Stimmung und die lauten Beifellsbezeugungen, mit welchen die Zuhörerschaft die Vorstellung begleitet, so allgemein, dann erfüllt auch die Presse gern ihre Pflicht, um das erfreuliche Resultat zu konstatiren. Herr Direktor Ja ritz ist ein so liebenswürdiger humorvoller Vertreter für den . Reif-Reiflingen", daß wir diese Figur von dem sympathischen Gestaltungstalent unseres Direktors immer gerne Wiedersehen. Die übrigen größeren und kleineren Rollen wurden gut gegeben.
Zum 2. Abonnementslouzcrt des Oratoricnvcreius.
Am 21. d. M. werben durch ben hiesigen Oratorienver- ein bie Szenen aui Gocthe'S „Faust" für Solostimmen, Chor und Orchester von Roh. Schumann znr Aufführung kommen, «eßhalb einige in der Musiklitteratur Verzeichnete Einzelheiten nicht unwillkommen sein dürften. Der Natur ihrer Dichtungen und ihrer sittlichen Probleme nach sind bie Schu- mann'schen Oratorien ausschließlich Bilduugkoratorien. Sie lenken von der normalen Entwickelung der Gattung ab, die den großen Darstellungsmitteln entsprechende, gewaltige Vorgänge verlangt; sie sind, wie Heinrich Kretzschmar schreibt, die Kinder einer Zeit, in deren Geistesleben das Oratorium nur eine verlegene Stellung einnimmt. Trotzdem bleibt Schumavn das große Verdienst, das weltliche Oratorium der Musik deS 19. Jahrhunderts wieder zugeführt und sie in seinen Oratorien mit Kunstwerken bereichert zu haben, deren reicher eigenthümlicher Gehalt von der Ueberwindung großer, natürlicher Schwierigkeiten nur wenig ahnen läßt. Das Kühnste, was Schumann in dieser seiner Richtung unter- ncmwen und durchgeführt hat, ist die Komposition der Haupt- szenen aus Goethe'S „Faust", die er im Sommer 1844 zu Dresden begann, indem er „Faust's Verklärvng" auS bim zweiten Theile des Gedichts in Musik setzte. Die Frucht