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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 15

Mittwoch den 18. Januar

1899

Amtliches.

LctnHkikeis ^anaxt.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Landwirthschaftlicher Kreisvercin Hanmi.

Nächste Versammlung Samstag den 21. Januar 1899, nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zumgoldenen Löwen" in Hanau.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mittheilungen.

2. Vortrag des Herrn Kreisthierarztes Collmann über Schutzimpfung bei Maul- und Klauenseuche.

3. Referat des Herrn Philipp Jung in Butterstädterhöfe über Anschluß an den Niederhesstschen Obstbau-Verein in Casfel.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Hanau am 14. Januar 1899.

Der Königliche Landrath.

v. Schenck.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

v. F r e g e (konf.) wird dieser Etat für heute von der Tages- Verloren: Eine goldene Damenuhr mit kurzer goldener'ordnung abgesetzt.

Herrenlette mit Knebel zum Halten des Uhrschlüssels; gegen) Leim Etat des Reichskanzlers berührt Abg. Lenz- 20 M. Belohnung abzugeben. Ein schwarzer Regenschirm. m a n n (freis. Vp.) die lippische Frage, welche eminent Eine Brieftasche mit verschiedenen Papieren. j wichtig fei. Das Fundament Deutschlands sei und müsse

Zugelaufen: Ein weißer Spitzhund m. Geschl. Ein bleiben: Das Recht! Trotz der Kleinheit der Frage habe schwarzer Dachshund mit gelben Abzeichen, w. Geichl.; Em- sie doch eine gewisse Aufregung in Deutschlandhervorgerufen.

schwarzer Dachshund mit gelben Abzeichen, w. Geichl.; Em pfangnehme bei Jagdaufseher Schreiber zu Mittelbuchen.

Entslo gen: Eine junge schwarze Taube mit Häubchen. Hanau am 18. Januar 1899.

§faöf^ret0 <^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Am Donnerstag den 19. Januar 1899, nachmittags von

4 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter der Zwist. Der am 5 Januar vom Bundesrath gefaßte

Rathhauses, Zimmer Nr. 1,

Gewerbegerichts statt, in welcher Partheien etwaige <5 tret

tigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können. Hanau den 17. Januar 1899.

Der. Vorsitzende des Gewerbegerichts.

Dr. Gebeschus.

Der Rentner Richard Loewie beabsichtigt auf seinem Grundstück Karte C. Nr. 66/22 ein Wohnhaus zu errichten. Gemäß § 86 Nr. 1 des Zuständigkeit? gesetzes vom 1. August 1883 in Verbindung mit §§ 16 und 17 der kurhesfischen Verordnung som 31. Dezember 1824 legen wir die Pläne und Beschreibungen vom 19. d. Mts. an zwei Wochen im Stadtsekretariat, Rathhaus Zimmer Nr. 21, offen; Ein­wendungen gegen die Errichtung des Wohnhauses sind inner­halb dieser Frist bei uns anzubringen.

Hanau den 16. Januar 1899.

Der StadtauSschuß des Stadtkreises Hanau.

Dr. Gebeschus.

978

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 17. Januar.)

Am Bundesrathstische Graf Posadowsky, bahnminister v. T h i e l e m a u n.

Eisen-

Zunächst wird in 3. Lesung debattelos die Uebereinkunft mit den Niederlanden angenommen, betreffend die gegenseitige Zulassung der Thierärzte in den Grenzbezirken. In 1. und 2. Lesung wird sodann das internationale Zusatzüber- einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr erledigt. ES folgt die zweite Berathung des EtatS pro 1899, und zwar des Spezial-EtatS des Reichstages. Auf Antrag des 15g.

Er, Redner, welle nicht über die bekannte Depesche sprechen, in welcher gleichsam eine Art Zensur über einen Fürsten.'aus- gesprochen wurde; er wolle sich nur der Rechtsfrage zu- wendev. Es seinicht fdjön* gewesen, daß von dem Tode des Fürsten Waldemar dem Volke viele Stunden lang nichts mitgetheilt worden sei, so lange, als bis der Regent der Schaum- burger erschienen sei. Der- Schiedsrichterspruch deS Königs von Sachsen zu Gunsten der Linie Lippe-Biest erfeld habe übersthen, auch gleich ausdrücklich die Erbfolge zu Gunsten

der Söhne des jetzigen Regenten festzulegen. Daher komme getreten fein, oder nach menschlicher Voraussicht näher bevor- < 9"«' ««» »«^«oJi> "»f-^» stehen, so wäre es freilich nicht wo?l angegangen, von dem

öffentliche Sitzung des Beschluß habe das Kspfjchütteln aller Juristen hervorgerufen. Kowpetenzpurkt schon die nächste Frage zu trennen, unter " ' " ' j-! In dem Fürstenthum dauerten nun auch die inneren Wirren weichen proze finalen Modalitäten die weitere Erledigung er-

Jn dem Fürstmthum dauerten nun auch die inneren Wirren fort; daS sei ein unerträglicher Zustand. Daß die Lippe- folgen wird; indeß ist zu beachten, daß bet der Bejahung der sche Frage überhaupt vor den Bundesrath gebracht worden Kompetenz jetzt schon der Rechisstand für beide Theile im > sei, übersteige alle Begriffe von Recht und Gerechtigkeit. Es Sinne der Ziffer 3 des Beschlusses fest gelegt, worden ist. 1011 jei Pflicht des Reichstages sich in irgend einer Form dahin Die Trennung des Entscheids der Zuständigkeits- und der auszusprechen, daß die Thronfolge in einem Staate Sache sachlichen Frage hat unter der Herrschaft der Busträgal-

der Landesgefetzoebung fei und den Bundesrath gar nichts angehe. Der Bundeirathsbeschluß sei ein Nichts; man könnte ihn eigentlich vom Standpunkte der Verächtlichkeit vollständig ignorirev. (Präsident Graf Ballestrem erklärt, ein solcher Ausdruck gegenüber einem Bundesrathsbeschlusse sei unzulässig). Wenn heute der hier anwesende Bundes rath seine Günde für seinen Beschluß nicht darlege, dann werde das Volk auch daS verstehen, aber sein Respekt vor dem Bundesrathe werde nicht wachsen.

Reichskanzler Fürst zu H ohe nlo h e-S ch i ll i n g s- fürst: Aas die Ausführungen des Herrn Vorredners habe ich Folgendes zu erklären: Die ReichSversaffung weist in Artikel 76 Absatz 1 gewisse öffentlich-rechtliche Streitigkeiten unter bestimmten Voraassetzungen dem Bundesrathe zur Er­ledigung zu, der selbstüändig und allein darnach zu handeln, insbesondere zunächst über seine Kompetenz zu entscheiden hat. Ein solcher Entscheid ist lediglich ein Akt bundesrechtticher Jurisdiktion. Obwohl ich mit dem ergangen«! Beschlusse völlig einverstanden bin, vermag ich im Hinblick auf diese staatsrechtliche Stellung des Bundesrathes doch nicht in eine Diskussion^einzutreten; denn Urtheile können naturgemäß nicht wie Gesetzentwürfe oder Akte der vollziehenden Gewalt den Gegmstavd einer nachträglichen zMiseüigeu Verhandlung bilden. Indeß scheint mir auch zu dem Beschlusse über die Zuständigkeit kein aufklärendes Wort nöthig, dtim es ist in dem Beschlusse turch Ausführung der einzelnen Thatsachen selbst völlig klargestcllt, daß bei der allerdings kontroversen Auslegung des Artikels 76 Absatz 1 der Reichsverfaffung der Bundesrath in feiner großen Mehrheit den Umstand als entscheidend erachtet hat, daß thatsächlich in seiner äußeren Erscheinung für beide Parteien der Streit den Charakter einer von ihr-n Regierungen geführten Staatsangelegenheit angenommen hat und die Bundesinstanz in dieser Streitlage angerufen worden ist. Das Verhältniß der LandeSgesetz- gebung gegenüber dem fürstlichen Hausrechte bildet den Haupt­streitpunkt, und da über diesen die Entscheidung völlig vorbe- halttn ist, muß ich es mir versagen, durch irgend welche Er­klärungen der künftigen Entscheidung unbefugterweise vorzu- zugreifen. Endlich ist es bemängelt, daß der Bundesrath nicht sofort zu einer materiellen Erledigung des Streites ge- schrüten ist. Würde ein streitiger Successionsfall bereits ein-

Fe«Eetsn.

Die Tagalen.

Von Karl Theodor Machert.

(Nachdruck Verboten.)

Der Muth, mit dem die Tagalkn, der führende Stamm unter den Eingeborenen der Philippinen, selbst einem Kon­flikte mit der mächtigen Republik des Westens in Auge sehen, um ihrem schönen Daterlande die Freiheit zu sichern, kann nicht verfehlen, Sympathieen für sie zu erwecken. Allerdings bilden unter den Tagalen selbst wieder die Mischlinge das treibende Element. Von diesen sind die chinesischen Misch­linge sehr zahlreich (man zählte bereits 1867 über 200 000), und es scheint die Vermischung des chinesischen und des taga- lischen BluteS ein sehr glückliches Resultat ju geben. Denn die chinesischen Mestizen pflegen körperlich rührig zu sein, die Indolenz der tagalischen Rasse zu überwinden und einen höheren Intellekt mit einer feineren Genußfähigkeit zu ver­einigen. Sie wenden sich hauptsächlich ten kaufmännischen Berufen zu, und als ein Beweis ihrer Rührigkeit darf hervor- gehoben werden, daß das größte Bankhaus in Manila, die Firma Tuason, schon seit Generationen im Besitze solcher Mischlinge ist. Was die Kinder von Weißen und Tagalinnen angeht, so übertrifft ihre Zahl bei weitem die im offiziellen Zensus angegebene. Daß viele allIndios" klassifizirte Eingeborene dieser Klasse angehören, ist schon daraus zu schließen, daß, wie bereits Jagor bemerkt hat, in den Gegen­den, wo Spanier häufig sind, die Eingelorenen im allge­meinen eine hellere Gesichtsfarbe zeigen. Die spanischen Mestizen pflegen als kleine Grundbesitzer zu leben oder die Beamtenlaufbahn einzuschlagen. Aus einer dieser beiden zahlreichen Mischrassen stammt die Mehrzahl der Tagale-

anfüyrer, die heut die Freizeit der Philippinen als Losung ausgeben; ohne die Mischung mit anderen Rassen hätten die Tagalen sich zweifelsohne nie zur Initiative aufzuraffen vermocht.

Indes kann man ihnen Begabung und EntwickelungS- fähigkeit keineswegs absprechen. Sie sind mit Recht all die hauptsächlichen Träger der Zivilisation im ganzen Archipel bezeichnet worden, und von einer natürlichen Kraft der Raffe zeugt der Umstand, daß sie auf Kosten der anderen einge­borenen Stämme der Philippinen unausgesetzt Dort ringt. Ihre eigentliche Heimath ist Zentral-Luzon, aber auch außer­halb dieses Gebiets sind erhebliche Theile dieser Insel sowie andere Eilande der Philippinen, die ursprünglich von anderen malaiischen Stämmen bewohnt waren, völligtagalistrt" worden, und Tagalen findet man überall in den Philippinen, von Luzon bis Mindanao, arsässig. Ihr BildungSzustand hat sich wesentlich gebessert, seitdem die Geistlichkeit, die die Vermittlerrolle zwischen den spanischen Behörden und den Eingeborenen sehr ungern preisgab, ihren Widerstand dagegen bat fallen lassen, daß die Tagalen Spanisch lernten. Heut findet man zahlreiche Tagalen als Schreiber in den Regie rungSbureaux, und Bastian fand z. B. in der Provinz La- gun«, daß verhältnißmäßig sehr viele Tagalen des Lesens und Schreibens mächtig waren. Der höchste Ehrgeiz tazalischer Eltern ist eS, ihren Sohn als Geistlichen zu sehen, und so findkt man unter den Pfarrern neben vielen Mestizen auch zahlreiche Tagalen. Aber sie genießen einen schlechten Ruf; es wird berichtet, daß sie nicht anders leben, als die italie­nischen und anderen Kleriker vor dem machtvollen Ein­greifen Gregors VII. und daß in tagalitchen Pfarrhäusern der RufPapa" keineswegs selten oder auch nur heimlich ertöne.

Denn in der Seele des Tagalen wohnen zwei Feinde, die gefährlicher sind, als der Spcnier und der Amerikaner.

Das sind seine Steigung zur Indolenz und seine Sinnlichkeit. Als die Spanier das Sani eroberten, fanden sie die Tagalen in kleinen zersplitterten Ansiedelungen; sie mochten sich nicht zusammenschließen, weil etni isolirtes Hinvegetiren ihr Ideal bildete. Dem vereinten Wirken der Behörden und der Geist­lichkeit, die den einheimischen Adel geschickt in ihr Interesse zu ziehen verstanden, gelang, es, die Eingeborenen in größerm PuebloS oder Barrics zu sammeln; aber noch heut entfliehm zahlreiche Tagalen aus ihren Dörfern in die undurchdringliche Lergwildniß, wo ihnen die spanische Polizei nichts mehr an- haben kann. Der Naturmensch ist eben in dieser Raffe noch hcut fitark und durchbricht gar oft den dünnen Firniß, den die Kultur über die elementaren Neigungen gelegt hat. Auch körperlich verleugnen die Tagalen den freien Wald- und Naturmenschen noch keineswegs. Die enorme Beweglichkeit ihrer Zehen, die sie ihre Füße gleich den Händen gebrauchen ; last, erinnert noch an die Zeiten, da sie sich vor Gefahren ! behende kletternd auf die Bäume ihres Urwaldes flüchteten; und ihr außerordentlich entwickelter Geruchssinn ist ebenfalls ein Erbe ihrer Urzeit; erzählt man doch, daß tagalische Diener auS einem Dutzend frischgewrscheuer Hemden das Eigenthum ihreS Herrn sofort herausriechen, und tagalische Liebende tauschen Kleidungsstücke aus, um sich an demDufte" zu erfreuen. Kein Wanter, daß diese dem Naturzustände noch so nahe stehenden Menschen ihre Sinne nicht beherrschen lernten. Wie in ihrer alten Heidcnreligisn die Keuschheit nicht geschätzt war, so legen auch heut, wo doch das Christen­thum schon Jahrhunderte lang bei ihnen durchgedrungen ist, weder Männer noch Freuen darauf Werth. Von den den Tagalen nächstverwandten philippinischen Stämmen finden wir bei den Disayerv dieselbe Lasterdaftigkeit, während die Jgor- rotos vielmehr ihre Mädchen aufs Strengste hüten und sie von den jungen Männern trennen.

Harmloser sind einige andere Leidenschaften, die den