Bbonnemcnts- Preis:
Jährlich 9 M.
Halbjährl. 4 «^ 50 <J.
Vierteljährlich
2 </* 25 -Z. H
Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.
Die einzelne Nummer kostet 10
Einrückungs- gebühr
für Stadt- und Landkreis Hanau 10 ^ die sgespaltene Garmondzeile oder deren Raum, für AuSwärtS 15 ^.
Im Reklamen theil die Zeile 20 ^, für
Auswärts 30 ^.
Amtliches Grasn für Stsöt- unö LsnöKreis Bsnsu.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
Nr. 2
Dienstag den 3. Januar
1899
Amtliches.
Lt»nöKveis ^atraw.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Zu Hof Oberdavers heim und zu Hof Marienborn, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden.
Hanau am 2. Januar 1899.
Der Königliche Landrath.
V. 39 v. Schenck.
Der KreisauSschuß hat besch'offen, in den Orten Bergen, Fechenheim, Großauheim, Kilianstädten, Langenielbold und Windecken Neben Renvanturen der KreisfpOrt«fle zu errichten.
Als Reben- Rendanten sind bestellt worden:
1. Beigeordneter Mentel in Bergen,
2. Gemeinderechner Kitzinger in FeLenhenn,
3. „ Seipel in Großauheim,
4. „ Weißen st ein in Kilianstädten,
5. Bürgermeister Bielefeld in Langenselbold,
6. Beigeordneier Weider in Windecken.
Bei diesen Nebenstellen können fortab Spareinlagen eingezahlt und Darlehnsanttäge angebracht werden. Hanau am 3. Januar 1899.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
A. 19 o. Scheuck.
§taöf&ret0 ^atvaxt.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Gkffentlilht gekannlmaituiig.
Steuniicranlagmg für das Steuerjahr 1899.
Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige in der Stadt Hanau aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis 20. Januar 1899 ^ Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll umer der Versicherung abzugüben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind^
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen find zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine beson
Fe -«§ (tetou.
Stadtthcatcr in Hanau.
Hanau, 3. Je nuar.
Die erste Anstellung im neuen Jahre hatte eine so starke Anziehung ausgeübt, daß sie sich vor auSverkauftem Hause abspielen konnte. Dem an diesem Tage besonders vorherrschenden Bedürfniß nach leichter fröhlicher Unterhaltung war die Theaterleitung bestens mit der ersten Aufführung des neuen dreiaktigen Schwankes „Die Logenbrüder' von Kurr Kraax und Karl Laufs entgegen gekommen. Die Novität fand beim Publikum eine außerordentlich wohlwollende Aufnahme, und wir wollen gewissenhaft auch gleich hinzulügen, daß der eine der Verfasser, Herr Kraotz, der der Aufführung beiwohr.te, Nach dem zweiten Akte erscheinen und für die freundliche Ausnahme seines Stücke» dankend quittiren konnte. Die Logenbrüder find ein paar Evemänner, bte unter dem Deckmantel, einer Freimaurerloge anzugehören, hinter bem Rücken ihrer Frauen sich anderweitige Zerstreuung suchen. Nach dem bekannten Schwar krezept haben die Verfasser aus dieser lustigen Idee eine ganze Reihe der komischsten Szenen, Mißverständnisse und Verwechselungen herousgeschlagen, deren drastischer Wirkung sich Niemand entziehen kann. Erhöht wird die Heiterkeit auch durch eine VerkleidungSszene, wie sie .Cbarley» Tome' vorbildlich gegeben hatte. Der kecke Humor der Poffe, um eine solche handelt es sich, führt uns in das Reich der Unmöglichkeit. Die Menschen, die un8 hier entgegentreten, sind von einer ganz besonderen Gattung und je nach dem augenblicklichen Bedürfniß kommen und verschwinden sie von der Szene. Kritische Bedenken dars man einem solchen Stücke gegenüber nicht auskommen lassen und ist die lustige Handlung des Stückes so gut erfunden und so geschickt zu- sammengestellt wie hier, so kann man zufrieden sein. Der Novität ist auch nuchzurühmcn, daß sie eine Reihe echt drollig gezeichneter Figuren enthält und einen heiteren humordurchstutheten Dialog. Die Handlung ist infolge der Verwickelungen etwas komplizirt, sodaß wir von einer ausführlichen Inhaltsangabe absehen können, auch beeinträchtigt die vorherige Kenntniß der Handlung einer solchen Stücke» die Wirkung der nachfolgenden Aufführungen. S)em luftigen Erfolg des Stückes kam es sehr zu Stätten, daß die Darstellung aller Hauptfiguren eine vortreffliche war, und daß da» Zusammen- spiel trotz der Schwierigkeit mancher Situationen durchaus befriedigte,
dere Aufforderung oder ein besonderes Formular nicht zugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden im Rathhaus, Zimmer Nr. 16 — während der Stunden von 10—12'/, Uhr vormittags — zu Protokoll entgegengenommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 Absatz 1 des Einkommensteuer-Gesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen Z>ie Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur -Folge. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 66 des Einkommensteuer-Gesetzes mit Strafe bedroht.
Zur Vermeidung von Beanstandungen und Rückfragen ersuche ich, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde liegenden Berechnungen auf den Seiten 3 und 4 der Steuer- erklärungs-Formulare mitzutheilen.
Für die Berechnung des Abzugs für Unterhaltung und Abnutzung der Gebäude kommt wieder wie in den Vorjahren ein Normalsatz von zusammen höchstens l°/e des Feuerversicherungs-Taxwerthes in Abzug, dagegen darf die Gebäudesteuer nicht mehr abgezogen werden, weil dieselbe seit 1. April 1895 nicht mehr Staatssteuer ist.
Steuerpflichtige, welche gemäß § 26 des Ergänzungssteuer- Gesetzes vom 14. Juli 1893 von dem Rechte der Vermögensanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formulare bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Prorokoll at^ngedeit. Es wird hierbei bemerk!, daß eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensanzeige nicht besteht. Auf die Berücksichtigung später eirtgeftenber Vermögensanzeigen bei der Veranlagung der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige thaffächliche Angaben über das Vermögen in der Vermögens-Anzeige find im § 43 des Ergänzungssteuer-Gesetzes mit Strafe bedroht.
Hanau den 15. Dezember 1898.
Der Vorsitzende der Einkommmsteuer-Deranlagungs-Kommission für den Stadtkreis Hanau
Dr. Gebeschus. 107
Bekanntmachung.
Die Snii'fernrj von 550.00 ebm einhäupligen Pflastersteinen soll öffentlich verzinsen werden.
doch war dieses bei der Regie des Herrn Direktor Oppmar oorauS« zuschen. Herr G eh rm an n war als ^abelmonn' ganz in seines Element, die burle»kc Poffe ist seht Gebiet, hier weiß er durch seine drastisch wirkende DorfiellungSwesse daS Auditorium in beständiger Lachlust zu erhalten. Sein kräftiger Humor kam den Anforderungen der Rolle voll und ganz entgegen und die humoristischen Pointen, mit denen die Verfasser diesen Psendomeisier vom Stuhl auSgestallet, kamen zur vollen Wirkung. Nächst ihm wirkte in der hnmorvollen Ausgestaltung seiner Rolle Herr Hitle als .Bammelberger sei verkommenen Talentes. Der Darsteller brächte hier eine läßliche Figur auf die Bretter, schon bit Wahl der Maske H>ar vorzüglich, den komischen Nuancen der Panh-e kam da« auch in humoristischen Rollen bewährte Darstellungstalent deS Künstlers entgegen. Zu einer der wirksamsten Figuren gestaltete Herr Steingötter den «Max Brückner', sein frischer natürlicher Humor und seine ungezwungene DarstellungSweffe machten seine Leistung zu einer recht amüsanten. In der äußerst dankbaren Aufgabe deS Agenten Franz Fischer machte sich Herr Taube ganz besonder» um dir Aufführung verdient. Nach seiner Umwandlung von .Franz' zum .Fränzchen' hatte er die Lacher auf seiner Seite; eS soll aber auch anerkannt werden, daß er nicht nur in der weiblichen Kleidung vorzüglich auS- gesehen, sondern, daß er sich auch darin mit Chic zu bewegen verstand und sich mit keckem Humor der gegebenen humorvollen Situation gewachsen zeigte. Eine gute komische Figur stellte auch Herr Schön in dem Gutsbesitzer Segnitz auf die Bühne Die Damen- rollen bieten zur besonderen Auszeichnung weniger Gelegenheit. Frau Lehm an n schwang den Pantoffel über ihren Gatten mit Würde und Grazie; eine allem Anschein nach darin ihrer Mutter nicht unähnliche Tochter war Fräul. Schlomka, und Fraul. Krause und Fräul. Jüngling waren zwei anmuthige Mädchengestalten. Herr Klspsch und die Damen Millar und L a nquill on vervollständigten da» Ensemble.
Finstcriiisic im Jahre 1899.
Das Jahr 1899 br ugt uns im Ganzen 5 Finsternisse: Dreimal wirb die Sonne verfinstert und zweimal der Mond. Von diesen sind nur zwei, eine Sonnen- und eine Mondfinsternis!, bei »ns fidptbar. Die erste Verfinsterung der Sonne findet am 11. Januar statt und ist partiell, es werden
Allgemeine sowie besondere Bedingungen liegen im Stadt- bauemt II dahier, Langstraße Nr. 41, werktäglich vormittags von 10—12 V» Uhr zur Einsicht aus und können avch ebendaher gegen Erstatlang des Portos bezogen werden.
Die Einreichung der verschlossenen mit der Aufschrift „Pflastersteine 1899° »ersehenen Angebote hat bis zum 9. n. Mts., vermittags 11 Uhr, an d,S Stadtbauamt II zu geschehen, woselbst die Eröffnung in Lnwefmhrlt etwa erschienener Bieter erfolgt.
Hanau den 28. Dezember 1898.
Stadtbauamt II.
Leers. 130
Die Brandsteuern für die Stadt Hanau werden in der Woche vom 9. bis 14. dss Mts., morgen- V»9—12 Uhr, erhoben, am 9. bis 12. findet die Hebung in der Brauerei Orschler, Langstraße 27, und am 13. u. 14. in meinem Büreau, Uferstraße 7, statt.
Hanau den 2. Januar 1899.
Die Landes Renterei.
Heidelbach. 40
Dicnstimchlichteil aus dem Kreise.
Gefunden: Ein fallet. Gebetbuch. Ein Portemonnaie mit Inhalt. Zwei weiße Kopfkiffenüberzüge und ein Handtuch. Ewe Herrenmanschette mit gelbem Knopf. Ein Regenschirm, in einem hiesigen Laden stehen geblieben. Eine Sturmlaterne. Ein Kivderhandschuh.
Verloren: Ein Portemonnaie mit 6 M. und einigen Pfennigen Inhalt; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein Uhrgehängsel, bestehend aus einem 20-Ps.-btück und einem kleinen Messer rc.
Zugelaufen: Ein kurzhaariger schwarzer Hirtenhund; Empfangnahme bei dem Schweinehirten Wilh. Müller zu Gronau.
Hanau am 3. Januar 1899.
Ein sozialdemakratischer Kongreß.
Unter dem Vorsitze Singers hat während der WeihnachtS- Feiertage die ^Konferenz der sozialistischen Gemeindevertreter der Provinz Brandenburg" getagt. Daß dieselbe sich mit allen anderen Dingen eher beschäftigt hat als mit der praktischen Förderung kommunaler Angelegenheiten ist bei dem rein agstatoriichen Charakter sozialdemokratischer Thätigkeit selbst« verständlich.
Den ersten Platz in den Verhandlungen nah« die Frage deS allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts für die Kommunalwahlen ein. Mit Recht wurde hierbei an#
für den hierfür am günstigsten gelegenen Erdoct, in dem nordöstlichsten Theile »on Asien, etwas mehr als sieben Zehntel des Sornen-Durchmeffers vom Monde »erdeckt. Das Sicht- barkejtSgebiet dieser Finsterniß erstreckt sich über die nördliche Hälfte des Stillen Ozeans und die angrenzenden Rüsten« Gebiete.
Ja den Morgenstunden des 8. Juni tritt bann wieder eine partielle Sonnenfinsterniß ein, die bei vns sichtbar ist. Diese Finsterniß beginnt auf der Erde überhaupt am 8. Juni morgens 5 Uhr 41 Minuten mitteleuropäischer Zeit für einen am Eingang« deS Golfs von Vizcaya gelegenen Erdort. Ihren größten Betrag, bei dem reichlich sechs Zehntel des SonnendurchmefferS vom Monde verdeckt werden, erreicht die Finsterviß um 7 Uhr 34 Minuten in der Nähe deS magnetischen Nordpols. Die Derfinsteruug endet überhaupt um 9 Uhr 27 Minuten südöstlich von der Insel Kamtschatka. Für Berlin beginnt die Finsterniß um 5 Uhr 42 Minuten morgens, erreicht ihren größten Betrag, etwa 1,2 Zehntel deS SonnendurchmefferS, um 6 Uhr 10 Minuten und endet um 6 Uhr 40 Minuten.
Am 23. Juni mittags tritt eine totale M»ndfinfierviß ein, die natürlich bei uns nicht sichtbar ist. Sie beginnt um 12 Uhr 37 Minuten mitteleuropäischer Zeit mit dem Antritt des Halbschattens der Erde an den Mondrand. Um 1 Uhr 33 Minuten tritt der Kernschatten an die Mondscheibe. Eine Stunde später ist letztere ganz in den Kernschalten eingetaucht und bleibt nun bis 4 Uhr 3 Mj - nuten in demselben. Der Durchmesser des KernschattenS ist in der Entfernung, die der Mond bann gerade von der Erde hat, nahezu anderthalb mal so groß als der Mond-Durchmesser. Genau eine Stunde n«ch dem Ende der totalen Finsterniß ist die Mondscheibe wieder vollständig aus dem Kernschatten herauSgetteten, und um 5 Uhr 58 Minuten verläßt auch der Halbschatten der Erde den Mondrand wieder.