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Christliches Getverkfaraflskarle». Auf unser Heu- tiges Sommerfest im Gasthause Jean Müller, Wolfs- angerstraße, sei auch an dieser Stelle hingewiesen. Alle Freunde unserer Sache sind dazu herzlichst eingeladen.

Kakh. Männer- und IünglinWverein St Suni- gundis. Das Kartell der christl. Gewerk­schaften in Kassel feiert am Sonntag den 25. Juli, nachmittags von 3 Uhr an, in den Gartenanlagen und im Saale der Gastwirtschaft Jean Müller, Wolfsanger­straße, zum ersten Male nach dem Kriege sein Som- merseft und ladet die Mitglieder des kath. Männer- und Jünglingsvereins dazu freundlichst ein. Möchten alle christlich gesinnten Arbeiter und Arbeiterinnen der Gemeinde dieser Einladung Folge leisten und so zur Stärkung der christlichen Ge­werkschaften in Kaffel beitragen. Denn mehr als je tut der Zusammenschluß der christlichen Arbeiter und Arbeiterinnen not in einer Zeit, in der vor allem christlich organisierte Arbeiter vor die Alternative ge­stellt werden: „Entweder rot oder kein Brot." Zwar hat die neue Reichsverfassung N> Artikel 159 die „Vereinigungsfreiheit zur Wahrung vnd Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingun­gen für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Alle Abreden und Maßnahmen, welche diese Freiheit rmf tränken, oder zu behindern suchen, sind rechts- ug." Im Betriebsrätegesetz ist ausdrücklich gesagt, ^raß die Einstellung eines Arbeitnehmers nicht von seiner politischen, militärischen, konfessionellen oder ge­werkschaftlichen Betätigung, von der Zugehörigkeit Wer Nichtzugehörigkeit zu einem politischen, konfessio- nellen oder beruflichen Vereine oder militärischen Ver- abhängig gemacht werden darf." Und es muß anerkannt werden, daß die berufenen staatlichen Organe diese gesetzlichen Vorschriften streng beach- Am. Nach dieser Richtung hin besteht also für die ge­werkschaftlichen Organisationen kein Anlaß zur Klage

Dagegen scheinen, wie die „Köln. Volksztg." in einem Artikel „Ist die Koalitionsfreiheit der deutschen A- "^terschaft gesichert?", ausführt, sich die sozial- akratischen Gewerkschaften noch nicht allgemein mit dieser Entwicklung abfinden zu können. Kind doch im letzten Jahre zahlreiche Fälle bekannt Beworben, wo chr i st l i ch organisierte Arbei- ter gezwungen wurden, in eine sozialdemo­kratische Gewerkschaft überzutreten, oder, falls sie diesem Verlangen nicht entsprachen, e n t l a s- s e n wurden, da sonst die sozialdemokratischen Gewerk­schaftler in den Streik traten oder doch mit dem Streik drohten. Solche Fälle sind besonders aus Ludwigs­hafen, Mannheim, Frankfurt a. M., Bochum, Hanno- »er usw. bekannt geworden. Von einem ähnlichen Fall wird in der „Fuld. Ztg." unter der Spitzmarke „Der rote Terror" ^richtet. Bei der Preußisch-Rhein.schen Dampfschisfahrtsgesellschaft in Köln nämlich streiken die Kohlenlader, weil die Kapitäne und Steuerleute sich geweigert haben, aus dem christlichen Reichsverbande

WWW terfWW, Wei.

Sonntag, den 25. InU 1920, nachmittags 3 Uhr Karlenfest

bei Jean Müller, wotfsaugerflrabe.

Swett m«. vreisleze!» o. sonst. Belustigungen.

Alle Freunde der christlichen Arbeiterbewegung sind herzlich eingeladen. _______________ Der Vorstand.

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deutscher Büro- und Behördenangestellten auszutreten und in den radikal sozialist'schen deutschen Transport­arbeiterverband einzutreten. Und der besonders ekla­tante Fall von Koalitionszunag bei der Großen Ber­liner Straßenbahn wird noch eine weitere Oeffentlich- keit beschäftigen.

Früher wurde von den sozialdemokratischen Ge­werkschaftsführern vielfach der Satz gebraucht: „Die deutschen Arbeiter haben zwar das Koalitionsrecht, aber wenn sie davon Gebrauch machen, werden sie be­straft. Und heute? Ja, heute haben die Arbeiter das unbeschränkte Recht, sich zu organisieren, wie sie wol­len; aber, wenn christliche Arbeiter davon Gebrauch machen, kann es immer noch vorkommen, daß sie b e st r a f t werden, nicht von den Gerichten, son­dern von ihren eigenen Arbeitsgen offen durch Brotlosmachung.

Mögen diese Zeilen dazu dienen, in weitere Kreise christlich denkender Arbeiterinnen und Arbeiter Auf­klärung zu bringen und sie veranlassen, offen und frei von ihrem Recht Gebrauch zu machen, und den wirt­schaftlichen Organisationen beizutreten, denen sie im Herzen angehören, den christlichen Gewerk- s ch a j t e n.

Mereinskakender.

Sonntag, den 25. Juli.

Kath. Jüuglingsverkin St. Elisabeth. Nachmittags 4 Uhr Versammlung.

Kath. Gesellenverein Kassel. Teilnahme an dem Sommerfest der christlichen Gewerkschaften bei Jean Müller, Wolfsangerstrahe.

Jugendgruppe der Junafrauenkongregatio» St. Elisabeth. Bei günstiger Witterung Ausflug nach Wilhelmstal. Treffpunkt um Vil Uhr Prrnzenquelle Endstation der Lime 4). Die jugendlichen Mitglieder der Kongregation, namentlich die diesjährigen Schul- entlassenen sind freundlichst eingeladen. Auch die Eltern sind willkommen.

Marienvereia für kath. Hausangestellte. Spazier- gang nach Walderholungsheim Brasselsbcrg Treffpunkt • 3 Uhr Krrchweg-Germunia. Bei ungünstigem Wetter 4 Uhr Versammlung im St. AgneShaus, Frankfurter­stratze 25 E. l. x

Kirche St. Marien. AbendS '/,9 Uhr im JünglingS- berein Vortrag und Gesangübung. Der Präses: Kreuzer.

Frauen- und Mültervrrrin St. Kunigundis. Wäh­rend der Frühmesse um 7 Uhr Feier des Festes der HI. Anna. Gemeinsame hl. Kommunion mit Ansprache. Alle Mitglieder mögen daran teilnehmen.

Montag, den 26. Juli.

Jungfrauen-Koagregation St. Kunigundis. Abends 8 Uhr Arbeitsabend und Theaterprobe.

Mittwoch, den 28. Juli.

Marie-everein. ‘AS— Vi10 Uhr Nahabend im St. Agneshaus.

Kath. Arbeiterverein Staffel. Abends 7i9 Uhr Ber- einsabend. Der Präses: Himmelmann.

Berlin kath. kaufm. Gehilfinnen und Beamtinnen. Abends 8 Uhr Gesangstunde.

Donnerstag, den 29. Juli.

Kath. Jünglingsverein St. Joseph. Abends 6 Uhr Versammlung

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Kath. Arbeitsrinnonverein St. Elisabeth. Abends 8 Uhr Vcreinsabend.

GotiesdrenAordnung.

Sonntag, 25. Juli 1920.

1. Pfarrkirche St. Elisabeth. (Friedrichsplatz 16): 6 Uhr hl. Messe. 77* Uhr hl. Messe. Danach General- kommunion des Müttervercrns. 87* Uhr hl. Messe und Predigt für die Schulkinder. 9'/, Uhr Hochamt mitPredigt.

11 Uhr hl. Messe und Predigt. Abends 8 Uhr Andacht.

An den Wochentagen 6'/, und 77* Uhr hl. Messen. Am Dienstag und Freitag ist die erste hl. Messe im Agneshause.

Gelegenheit zur hl. Beicht: Samstag nachmittags von 41'3—7 und 77s—87» Uhr und Sonntag morgens von 6 Uhr an

Austeilung der hl. Kommunion: An Sonn, und Feiertagen tn der hl. Meffe um 6 Uhr, vor und nach der hl. Meffe um 77* Uhr und nach dem Kindergottes- drenste, an Werktagen in den hl. Meffen.

2. Pfarrkirche St. Familia. (Köln. Straße 53): *A7 und 8 Uhr hl. Messen mit Austeilung der hl. Kom­munion. Vor der 8 Uhr-Messe gemeinschaftliche hl. Kommunion der schulpflichtigen Mädchen. 7*10 Uhr Uturg. Hochamt mit Predigt. 11 Uhr hl. Messe mit Predigt. Abends 8 Uhr Segensandacht.

An den Wochentagen 710 Uhr hl. Messe. Die 2. hl. Messe fällt aus.

Gelegenheit zur hl. Beicht: Samstag nachmittags von 4 Uhr an; Sonntag früh von 6 Uhr an.

3. Pfarrkirche ^t. Marta. (Hindenburgplatz): 7 und

8 Uhr hl. Meffen mit Austeilung der hl. Kommunion; 1 ,10 Uhr Hochamt und Predigt. 11 Uhr hl. Messe und Predrgt. Abends 8 Uhr Andacht und Segen.

An Werklagen 710 Uhr hl. Meffe.

Gelegenheit zur Beichte vor Sonn- und Feiertagen nachmittags von 7»5—7 Uhr, an diesen selbst morgens von 717 Uhr ab.

4. Pfarrkirche St. Joseph. (Vellmarsche Str. 32) - 718 Uhr Frühmeffe mit Austeilung der hl. Kommunion, gemeinschaftliche hl. Kommunion der Frauen und Mütter. 7110 Uhr Hochamt mit Predigt. Nachmittags 2 Uhr Christenlehre, 7i3 Uhr Andacht, 3 Uhr Predigt und Anoacht für den Mütterverein.

An den Werktagen 77* Uhr Pfarrmeffe.

Gelegenheit zur hl. Beicht: Samstag nachmittags von 5—7 Uhr; Sonntag morgens von 6 Uhr an.

Austeilung der hl. Kommunion: Sonntags in der Frühmesse, werktags in der Pfarrmeffe.

Ihringshausen. 9 Uhr Hochamt mit Predigt, vorher Gelegenheit zu beichten.

5. Kapelle St. Kantaandia. (Stiftstr. 27): 7 Uhr Frühmeffe mit Monatskommunion der Frauen. 7» 10 Uhr Hochamt mit Predigt. 7s3 Uhr Andacht.

Werktags ist die hl. Messe um 710 Uhr.

Beichtgelegenheit: Samstag nachmittags von 5—7 Uhr, Sonntag früh um 6 Uhr, für die Auswärtigen noch vor dem Hochamt von 9 Uhr ab.

Austeilung der hl. Kommunion: Sonntags in der Frühmesse und vor dem Hochamt, werktags in der hl. Messe.

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