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29. Dezember
1932
Durchführung -es Sugend-N-twerVs
Die Vil-ung von ArbeßtsgeMsLnSOaKten durch die verfchiedenenVerdünde
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Das am 21. Dezember in Berlin paraphierte Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Handelsabkommen vom 17. August 1927 sowie der am gleichen Tag paraphierte Notenwechsel zu der deutsch- französischen Vereinbarung über den Warenaustausch zwischen dem Saargebiet und dem deutschen Zollgebiet vom 23. Februar 1928 sind nach erfolgter Genehmigung durch die deutsche und französische Regierung gestern im Auswärtigen Amt unterzeichnet worden. Der Wortlaut des Zusatzabkommens und des Notenwechsels wird in der am 29. Dezember erscheinenden Nummer des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlicht werden. *
* Die jetzt veröffentlichte Notverordnung zur Regelung der Feldwirtschaft ermächtigt die Reichsregierung, einen Verwendungszwang für Butter bei der Herstellung von Margarine anzuordnen.
Wie die NSK. mitteilt, ist die vom 30. Dezember d. I. bis 4. Januar 1933 geplante Sondertagung der Hitler-Jugend in Gotha abgesagt und auf einen späteren Termin verschoben worden.
* Alterspräsident Litzmann hat sein Reichstags- & Mandat niedergelegt.
Aus Hamburg wird gemeldet: Polizeibeamte ficobadjtcten heute nacht wie einige Männer eine größere Kiste in St. Paul, in ein Haus brachte». Sie verlangten Dehnung der Kiste und fanden darin eine größere Anzahl Schutz- und Hiebwaffen In der Nähe konnten in enem Versteck weitere Waffen, Karabiner, Gewehre sowie kommunistische Flugschriften festgestellt und beschlagnahmt werden. Vier Männer, vw denen einer einen geladenen Revolver bei sich trug wurden festgenommen. Sie gehören der Kommunistischen Partei an oder sympathisieren mit ihr.
Zu Gerüchten, wonach die deutsch-englischen Handelserörterungen in Berlin, die in der Hauptsache die Kohlenfrage betrafen, auf unbestimmte Zeit verschoben worden seien, verbreitet Reuter eine Notiz, die besagt, daß diese Verhandlungen im neuen Jahr in Berlin wieder ausgenommen werden.
Der Auswärtige Ausschuß des französischen Senats stimmte gestern unter gewissen politischen Vorbehalten der österreichischen Anleihe zu.
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Der dänische Arbeitgeberverband, dem die Arbeitgebervereinigungen fast aller Branchen des dänischen Wirtschaftslebens angehören, hat sämtliche Arbeitslohnabkommen, die zum 1. April 1933 ablaufen, bereits jetzt gekündigt Insgesamt werden 25 000 Arbeiter betroffen. Mit den bereits früher erfolgten Kündigungen von Lohnabkommen der Arbeitnehmer anderer Industriezweige beläuft sich die Zahl der Arbeiter, die zum Frühjahr über neue Lohnabkommen mit den Arbeitgebern verhandeln sollen, auf etwa 150 000 Es heißt, daß die Arbeitgeber damit einen letzten Versuch machen wollen, die gegenwärtigen Löhne um 20 Prozent herab- zusetzen.
Der bulgarische Ministerpräsident Muchanosf hat gestern die Demission seines Kabinetts eingereicht. Der König hat die Demission angenommen und das scheidende Kabinett mit der Führung der Geschäfte beauftragt. Noch im Laufe des Vormittags hat der König den Präsidenten der Sobranje Malinot' zu sich gebeten, um mit ihm die Frage der Bildung eines Kabinetts durchzusprechen.
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Nach einer Reuter-Meldung bestätigt es sich, daß die Paraguayaner nach sechs Wochen erbitterter Kämpfe die Forts Saavedra, Samaclay und Murguia räumen mußten. Die Bolivianer haben sich also des ganzen Abschnittes des Pilcomayo an der Gran-Chaco-Front bemächtigt.
„Newyork Times" veröffentlicht ein Telegramm ihres Berichterstatters in der nicaraguanischen Hauptstadt Managua, wonach bei Santa Lucia im Bezirk von Tegucigalpa neue Kämpfe zwischen den Aufständischen und der Nationalgarde von Honduras stattgefunden haben. 22 Rebellen und drei Angehörige der Regierungstrupven seien in der Schicht getötet worden. Die Rebellen feien gerade im Begriff gewesen, das Personal zweier von ihnen erbeuteter Eisenbahn, züae hinzurichten, als die Re- qierungstrupven eingriffen und die Beamten vom Tode erretteten.
♦ Japan bietet Rußland neuerdings einen Nichtangriffspakt an.
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Berlin, 28. Dez. 3m Anschluß an den Aufruf des Reichspräsidenten über das Rotwerk der deutschen Jugend hat der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eine Verfügung an die Präsidenten der Landesarbeitsämter erlassen. In dieser Verfügung wird u. a. angeordnet, daß tunlichst bald alle Stellen, die nach ihrem Aufgabenkreis Hilfe für die arbeitslose Jugend leisten, zu Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen werden sollen. Reben dem Arbeitsamt kommen vor allem die Gemeinden, freie Wohlfahrts- und Jugendpflege, Geistlichkeit und Lehrerschaft, die Jugendverbände aller Art für diese Arbeitsgemeinschaften in Frage.
Was die in dem Aufruf des Reichspräsidenten erwähnten Kameradschaften der jungen Arbeitslosen anlangt, so wird in der Verfügung gesagt: Zur Bildung einer Kameradschaft ist jede Gemein- schastsgruppe (Jugendverbände und Bünde aller Art, Berufsverbände usw.) berechtigt, die keine staatsfeindlichen Ziele verfolgt. Das Notwerk ist eine Angelegenheit der Volksgemeinschaft und darf daher auch nicht parteipolitischen Bestrebungen dienstbar gemacht werden. Vereinigungen und Verbände, die ihre Angehörigen durch Gemein- schaftsideen verbinden, die außerhalb der Arbeitslosenhilfe liegen, dürften am ehesten geeignet sein Die Kameradschaft soll in der Regel nicht unter 25 Mitglieder umfassen. Die Kameradschaften haben die Aufgabe, die gemeinschaftliche Verpflegung zu regeln und die hierzu notwendigen Hilfsdienste zweckmäßig zu verteilen; neue Emrich^ tungen sollen hierbei möglichst nicht geschaffen sondern bestehende Anlagen ausgenutzt werden. Sie übernehmen ferner die Verantwortung für die Aufstellung und den Ablauf des T a g e s p l a n s im einzelnen. Für die berufliche Bildungs- arbeit stehen ihnen für ihre Mitglieder die Veranstaltungen der Arbeitsämter zur Verfügung Die Sorge für geistige Anregung und Fortbildung und für die sportliche Betätigung ihrer Mitglieder kann von ihnen übernommen werden. Sie können darüber hinaus die Freizeit ihrer Mitglieder sinnvoll zu gestalten suchen (Aussprache- und Leseabende, Laienspiel und Volksgesang. Turnen und Gymnastik, Wanderungen und Geländespiele) und auch hierdurch die Kameradschaft der Jugendlichen pflegen und vertiefen. Sie können schließlich soziale Hilfsdienste für arbeitsunfähige Hilfsbedürftige
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Ausdehnung des rnaismonsirols
Berlin, 28. Dez. Zur Förderung der Verwendung inländisch-tierischer Fette ist die Reichsregierung durch eine Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten ermächtigt worden, einen Verwendungszwang für Butter bei der Herstellung von Margarine in Ergänzung des schon seit 1. Dezember 1930 bestehenden Verwendungszwanges für Talg und Schmalz anzuordnen.
Die Reichsregierung wird ferner ermächtigt, Vorschriften über den Umfang der Herstellung von Margarine, Kunstspeisefett, Speiseöl, Pflanzenfetten und gehärteten Tran zu erlassen, sowie einen Verwendungszwang von inländischen Oelsaaten in den Oelmühlen anzuordnen.
Schließlich enthält die Verordnung noch Bestimmungen, die die Reklame für Margarine und Kunstspeisefette betreffen und Mißbräuchen auf diesem Gebiet entgegenwirken sollen.
Diese Maßnahmen sollen den bäuerlichen Wirtschaften helfen, die auf das schwerste unter der allgemeinen Wirtschaftskrise und dem Tiefstand der Preise für die Produkte der Vieh- und Milchwirtschaft leiden. Der Erlös aus diesen Betriebszweigen lag bereits im vergangenen Wirtschaftsjahr mit nur noch 4,3 Milliarden RM um 2,1 Milliarden RM unter dem Erlös im Wirtschaftsjahr 1928/29. Das Schicksal der bäuerlichen Veredelungswirtschaft ist besonders bedeutungsvoll auch deshalb, weil von ihr das Gedeihen des gesamtwirtschaftlich unentbehrlichen Siedlungswerks abhängt.
Die jetzt vorgesehene Regelung der Fettwirtschaft stellt eine Ergänzung der Kontingentierung der Einfuhr von Butter und Schmalz dar Sie soll den Anteil der ausländischen Rohstoffe bei der Margarineherstellung zugunsten der einheimischen tierischen Fette einschließlich Butter zurückdrängen. Die Margarineindustrie verarbeitet heute zu etwa 97—98 Prozent Rohstoffe ausländischer Herkunft, und zwar vor allem pflanzliche Oele und Tran. Ur= sprünalich war Rindertalg der Grundstoff der der Margarine. Noch im Jahre 1913 betrug der Anteil der tierischen Fette (Talg, Schmalz) etwas mehr als die Hälfte. Der Butter
von der öffentlichen und privaten Fürsorge übernehmen und ihre Mitglieder hierzu heranzichen. Die Führer der Kameradschaften müssen die Gewähr moralischer und sachlicher Eignung bieten und sich bereits im freiwilligen Arbeitsdienst, in beruflichen Bildungsmaßnahmen oder in der Jugendführung bewährt haben.
Als Beihilfe kann höchstens nach den örtlichen Verhältnissen ein Betrag von täglich je 15 bis 25 Pfg. gewährt werden, im Durchschnitt des Landesarbeitsamtsbezirkes jedoch nicht mehr als 20 Pfg. Der Höchstbetrag darf nur bewilligt werden, wenn der Gesamtplan des Notwerks (einschl. der warmen Mahlzeit) erfüllt ist. Die Beihilfen haben regelmäßig zur Voraussetzung, daß sich auch andere — private und öffentliche — Stellen mit eigenen Mitteln an 6er Verpflegung und den sonstigen Ausgaben des Notwerks beteiligen. Ist die Gewährung einer warmen Mahlzeit nicht erforderlich, so darf höchstens ein Drittel des Durchschnittssatzes bezahlt werden. Beihilfen aus diesen Reichsmitteln kommen für Maßnahmen nicht in Betracht, die im Wege des Freiwilligen Arbeitsdienstes durchgeführt und gefördert werden.
Anträge auf Gewährung von Bei' Hilfen aus diesen Mitteln sind an den Vorsitzenden des Arbeitsamtes zu richten. Sie find in gleicher Weise zu prüfen wie die Förderunosanträge für die beruflichen Bildungsmaßnahmen. Die Beihilfen werden durch den Vorsitzenden bewilligt, er ist für die vorschriftsmäßige und sachdienliche Verwendung der Mittel verantwortlich. Er kann die Bewilligung widerrufen. Ueber die Zahl der bewilligten Anträge und der beteiligten Jugendlichen ist monatlich nachträglich zu berichten.
markt soll durch Verarbeitung gewisser Mengen bei der Margarineherstellung entlastet werden. Im Verhältnis zur Gesamtmargarineerzeugung sind die für die Beimischung in Frage kommenden Buttermengen gering,
so daß die Bulterbeimischung keinen Einfluß auf den Margarinepreis, soweit es sich um Margarine für den verbrauch der breiten Massen handelt, haben wird.
Bei der Reichsregierung besteht der Wunsch, die mit der Verordnung angestrebten Ziele im Wege freiwilliger Vereinbarungen mit der Margarine- und Oelmühlenindustrie zu erreichen, so daß die Ermächtigung zur gesetzlichen Regelung gar nicht Anwendung zu finden braucht.
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Durch die gleiche Verordnung des Herrn Reichspräsidenten wird das Maismonopol auf andere Gelreidearten als die in Nr. 1—7 des Zolltarifs besonders genannten sowie auf Reis, Reisabfälle, Rückstände von der Stärkeerzeugung aus Reis usw. ausgedehnt.
Der Zweck des Maismonopols war es, eine übermässige Einfuhr ausländischer Futtermittel im Interesse der Verwertung deutscher Futtermittel fernzuhallen. Die Lösung dieser Aufgabe wurde durch eine steigende Einfuhr von Reis und Reisabfällen mehr und mehr gefährdet.
3m Hinblick auf die großen inländischen Ernten an Kartoffeln, Hafer, sonstigen Fultergetreide und Futtermitteln, die die Fullerversorgung der inländischen Viehhaltung zu angemessenen Preisen ermöglichen, und angesichts ihrer Bedeutung für den aesllmten Gelreidemarkt war deshalb zur Sicherung des Absatzes und der Verwertung dieser in- ländischen Erzeugnisse auf dem Fullermitlelmarkl die Einbeziehung von Reis und Reisabfällen in das Maismonopol unerläßlich.
Die Preise für Speisereis sollen durch diese Regelung nicht beeinflußt werden.
SandelsvoMik im SluS
Seit geraumer Zeit herrscht in fast allen Hauptstädten der Welt eine lebhafte Tätigkeit zur Abänderung der bestehenden Handelsvertragsverhältnisse. Die wirtschaftliche Not zwingt zu Maßnahmen, die dem Schutz der eigenen Industrie und der eigenen Landwirtschaft dienen, nach dem alten Grundsatz, daß dem Menschen das Hemd näher sitzt als der Rock.
Für Deutschland sind augenblicklich mehrere Handelsverträge gekündigt und nahe vor ihrem Ende. Der Handelsvertrag mit Frankreich hat soeben eine provisorische Abänderung erfahren, durch die den beiderseitigen Interessen besser gedient werden soll, während der Abschluß eines neuen Handelsvertrages, den die französische Regierung lebhaft wünscht, von weiteren Verhandlungen abhängt. Die französische Regierung macht geltend, daß der laufende Vertrag den deutschen Handel auf Kosten des französischen stark begünstigt. Diese Auffassung trifft nur bedingt zu. Für den Augenblick ist es richtig, daß die deutsche Handelsbilanz mit Frankreich stark aktiv ist, aber jahrelang war das Verhältnis umgekehrt, so daß jetzt nur der gerechte Ausgleich erfolgt. England hat durch den Vertrag von Ottawa feine ganze Handelspolitik auf eine vollständig neue Grundlage gestellt und außerdem hat es mit der Abkehr von der Goldwährung und dem Sinken des Pfundpreises Verhältnisse geschaffen, die wie eine Ausfuhrprämie wirken. Dagegen müssen sich andere Länder schützen und Deutschland hat auf Grund bestehender Abmachungen Vorstellungen gegen gewisse handelspolitische Maßnahmen der englischen Regierung erhoben. Darüber haben Verhandlungen stattgefunden, die unmittelbar vor Weihnachten zu einer Annäherung geführt haben, aber noch nicht zu einem Abschluß gelangt sind. Sie sollen unmittelbar nach Neujahr wieder ausgenommen und fortgesetzt werden.
Für unsere Landwirtschaft sind die Zolltarifbindungen einer Reihe von Handelsverträgen ungünstig gewesen und diese sind daher gekündigt worden. Als erster dieser gekündigten Verträge läuft der holländische am 31. Dezember d. I. ab. Er enthält Zollsätze für Obst und Gemüse, die sich besonders für unseren kleinbäuerlichen und Gärtnereibetrieb als hinderlich erwiesen haben. Schon im Frühjahr hat die Reichsregierung im Haag angeregt, Verhandlungen über einen neuen Handelsvertrag zu beginnen, ehe es zu spät ist. Darauf ist die holländische Regierung nicht eingegangen, weil sie glaubte, die wirtschaftliche Entwicklung abwarten und dann bessere Bedingungen erzielen zu können. Darin hat sie sich nun freilich gründlich getäuscht, und nun läuft am 31. Dezember der Vertrag ab, ohne daß ein anderer an seine Stelle treten könnte. Ein Ersuchen der holländischen Regierung, den alten Vertrag bis auf weiteres zu verlängern, um inzwischen einen neuen abschließen zu können, mußte die Reichsregierung ablehnen, um zu vermeiden, daß Holland nun die Verhandlungen verschleppt und so die Beseitigung gerade der Zölle, die den Interessen unserer Landwirtschaft zuwiderlaufen, verhindert. Es tritt also am 1. Januar für unseren Handelsverkehr mit Holland einfach die Meistbegünstigung, im übrigen aber ein vertragloser Zustand ein. Der Vertrag mit Schweden ist gleichfalls aus landwirtschaftlichen Gründen gekündigt worden und läuft im Februar ab. Es stehen also Verhandlungen mit der schwedischen Regierung gleichfalls bevor. Mit Dänemark und Finnland ist ein Abkommen über die Kontingentierung der Buttereinfuhr erzielt worden und in dieser Richtung dürfte Ruhe herrschen.
Auch mit Rumänien und Jugoslawien sind die Handelsverträge teils bereits abgelaufen, teils gekündigt. Hier spielen allgemeine politische Rücksichten hinein, da sich Deutschland be-
Dre heuttse Kummer umkaitt 12 (Seiten