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21. Dezember 1^22

Die Amnestie ist Gesetz

Dev KeiOSvat verzichtet out Gßvkprnch gegen die Amnestie Dev Aeltestenvat lehnt die Reichstags-Gindevuinna ab - Die Amnestie vom Keichsvrüstdente« unterzeichnet

^E)» ^«^»Ü^otÄ'

Die Verordnung der Reichsregierung über Auf­hebung der Soydergerichte ist heute im Reichsoeisetz- blatt veröffentlicht worden. Die Tätigkeit der Son- devgerichte endet danach mit dem 21. Dezember 1932.

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Der Reichspräsident empfing gestern den neu ernannten Gesandten in Asuncion Weiß.

Der Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung Dr. Gereke empfing den Bundesführer des Stahlhelms Oberstleutnant Düsterberg zu einer eingehenden Besprechung über die Frage der Arbeitsbeschaffung. Weiterhin hatte er eine Unterredung mit dem Füh­rer des Jungdeutschen Ordens Mahraun, in der be­sonders die Bedeutung Ler Siedlung erörtert wurde.

Der sächsische Landtag lehnte in seiner gestrigen Sitzung die von den beiden Linksparteien ein­gebrachten Amnestieanträge ab. Dagegen wurde der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf über die Gewährung von Straffreiheit mit den Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten, Nationalsozialisten und der beiden Abgeordneten der Deutsch-Sozialistischen Partei angenommen. Die bürgerlichen Parteien stimmten geschlossen dagegen.

Die Bebauptungen über eine Aenderung in der Leitung des Freiwilligen Arbeitsdienstes, wonach anstelle des vorläufigen Reichskommissars für Ken Freiwilligen Arbeitsdienst Präsident Kählin eine an­dere Persönlichkeit ernannt werden soll, treffen, wie von zuständiger Stelle erklärt wird, nicht zu. Eine Aenderung in der Spitze des Reichskommissariats für den freiwilligen Arbeitsdienst ist nicht vorge­sehen. Die Gerüchte sind offenbar dadurch entstan­den, daß im Reichsarbeitsministerium zwei oder drei neue Referentenstellen für den Freiwilligen Arbeitsdienst mit besonderen Sachkennern besetzt werden sollen.

Der Hamburger Arzt Dr. Hans Enoch, der im Zusammenhang mit den gegen ihn als Leiter eines Seruminstituts erhobenen schweren Vorwürfen einen Selbstmordversuch begangen hatte, ist, wie seine Anwälte mitteilen, aus der Haft entlassen wor­den Bedingung war, daß er sich während des gegen chn eingeleiteten Verfahrens nicht in seinem Labo- ratorium betätigt.

Gestern wurde gemeldet, die in Linz verhafteten deutschen Nationalsozialisten, die unter dem Ver­dacht der Beteiligung an den Königsberger Terror­akten stehen, seien freigelassen worden, weil von deutscher Seite nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist das Auslieserungsbegehren gestellt worden fei Dies trifft, wie wir von zuständiger preußischer Stelle erfahren, nicht zu. Der entsvrechende Aus- lieferungsantrag ist von Deutschland gestellt, aber von den öfterre;d)'fd)en Iustigbedörden abgelehnt worden, da es sich um ein politisches Vergehen handelt.

Eine von der KPD. in Thüringen nach Gotha einberufene Delegiertenkonferenz von Erwerbslosen und Arbeitern wurde durch die Polizei aufgelöst, weil Erwerbslosendemonstrationen vor Weihnach­ten den Gegenstand der Besprechungen bilden soll­ten. Der kommunistische Abgeordnete des Thüringer Landtages Rösel (Gotha) wurde festgenommen.

Gegen die letzten Entscheidungen des Völker- bundskommlssars über den Antrag der polnischen Regierung wegen angeblicher Verfehlungen der Danziger Zollverwaltung und über den polnischen Antrag auf Beseitigung der Danziger Kontingent- rechte hat die Danziger Regierung in einigen Tei­len beim Völkerbundsrat Berufung eingelegt. In der Hauptsache handelt es sich hierbei darum, daß die zum Schutz gegen polnische Sperrmaß­nahmen in den Entscheidungen vorgesehenen Ga­rantien nicht in allen Teilen ausreichend erschei­nen. Der Senat hat daher Berufung eingelegt, um . auf jeden Fall die Behandlung und die endgültige Entscheidung auf der nächsten Ratstagung herbei­zuführen. e

Aus Genf wird gemeldet: Der ungarische Staats­angehörige Karl Budai der am 1. Oktober einen Nsvolversch gegen das Sekretariatsgebäude des Völkerbundes abgegeben hatte und gegen den Aus- weifungsbesehl erlassen wurde, ist an die öster­reichische Grenze geleitet und der österreichisch,en Polizei übergeben worden.

) Näheres stehe politischen le 9

Berlin, 21. Dez. Die Gefahr einer 2 woche ist beseitigt. Der R e i ch s r a t hat in sei Vorlage zugestimmt. Der Aellesleni Reichsrates zusammentrat, hat die A n t r ä g e t a g e s für den kommenden Donnerstag a b c

Am das Amnestie Ge etz

Unter dem Vorsitz des Reichsjustizministers Dr. Gürtner trat der Reichsrat heute abend bei ungewöhnlich starker Beteiligung der Öffentlichkeit zusammen. Gleich zu Beginn der Sitzung be­antragte der Vertreter der bayerischen Regierung, Ministerialdirektor Sperr, gegen das vom Reichstag mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossene Amnestiegesetz Einspruch zu erheben Der Straferlaß und die Nieder­schlagung von Strafverfahren stünden nach der Reichsverfassung den Ländern zu. Eine Reichs­amnestie, die sich auf Landesstrafsachen erstrecke, müsse, auch wenn sie in der Form eines verfas­sungsändernden Gesetzes auftrete, grundsätzlich ausgeschlossen sein. Außerdem führe die Tendenz, in kurzen Zeitabständen auch schwere strafbare Handlungen ohne Rücksicht auf die Umstände und die Folgen der Tat und die Verhältnisse des Täters nur deshalb straflos zu behandeln, weil den Tä­ter ein parteipolitischer Grund leitete, zu einer so ernsten Erschütterung der Rechts- und Staatsordnung, daß die Länder als Träger der Justizhoheit dagegen entschiedenen Widerspruch erheben werden müßten. Lege der Reichsrat Ein­spruch ein, so werde die bayerische Regierung eine Landesamnestie etwa auf der Grundlage des im Reichsjustizmlnisterium als technischer Be­helf für den Reichstag ausgearbeiteten Entwurfs und der Aenderungsanträge des Reichstages dazu in die Wege leiten.

Die Vertreter der Regierungen von Würt­temberg und Baden schlossen sich dem Ein­spruch mit ähnlichen Erklärungen an. Für Preu­ßen erklärte Ministerialdirektor Dr. Brecht, auch die preußische Staatsregierung habe die grundsätzlichen Bedenken gegen eine Amnestie und ihren Umfang eingehend erwogen, sie halte aber die Gründe für einen Einspruch für überwiegend.

Der Berliner Vertreter, Oberbürgermeister Sahm, bat für den Fall, daß der Reichsrat keinen Einspruch erhebe, nachstehende Entschließung mit anzunehmen:

Gegen den Erlaß einer neuen Reichsamnestie und namentlich gegen den Umfang des vom Reichs­tag beschlossenen Gesetzes trägt der Reichsrat ernste Bedenken. Rechtssicherheit und Rechtsbewußtsein, die Grundlagen jeder staatlichen Ordnung, erleiden Schaden, wenn Gesetzesver­letzungen so schwerer Art in so großer Zahl straf­frei bleiben. Der Reichsrat hat es demgemäß stets als seine Aufgabe betrachtet, bei der Ausübung fei« nes Einspruchsrechts Amnestiegesetzentwürfen ge­genüber einen strengen Maßstab anzulegen, um die Rechtsordnung vor Erschütterungen zu be= wahren. Bei der Beratung des jetzt beschlossenen Gesetzes hat er daher auch den schwerwiegenden Gründen, die für die Einlegung des Einspruchs sprechen, ernste Beachtung geschenkt, Dazu kommen die grundsätzlichen Bedenken, die nach der Auf­fassung des Reichsrates jeder Erstreckung einer Reichsamnestie auf Landes st raf- fachen entgegenstehen Wenn er gleichwohl in dieser Mehrheit zu dem Ergebnis gelangt ist, von einem Einspruch abzusehen, so geschah dies aus folgenden Erwägungen:

Auch durch einen Einspruch würde das Zu­standekommen des Gesetzes nicht verhindert, sondern nur hinausgeschoben werden. Eine solche Hinausschiebung aber würde die der politi­schen Entspannung und der Beruhigung dienende Wirkung der Amnestie vereiteln, die allein den schweren Nachteilen als ein Ausgleich gegenüber« steht. Die mit der Hinausschiebung zwangsläufig verbundene Ungewißheit und Beunruhi­gung würde ferner für die Strafrechtspflege und den Strafvollzug weitere schwere Nachteile mit sich bringen. Aus diesen Erwägungen hat der Reichs­rat geglaubt, unter den gegebenen Verhältnissen von der Erhebung des Einspruches absehen zu sollen.

Bei der folgenden Abstimmung wurde mit 44 gegen 19 Stimmen bei drei Stimmenthaltungen, also mit der vorgeschriebenen Zweidrittel­mehr h e i l, beschlossen, gegen das Amnestiegeseh keinen Einspruch zu erheben Die vom Oberbürger­meister Sahm vorgelegte Entschließung würde mit Mehrheit angenommen.

«He seKOevt

'agung des Reichstages in der Weihnachls- aer Vollsitzung am Dienstag der Amnesiie- at des Reichstages, der nach der Sitzung des auf Einberufung des Reichs- etehnt.

Die Amnestie u«tsvr«isbnet

Schnelle Abwicklung dec Entlassenen

Berlin, 20. Dez. Nachdem das Amnestiegeseh den Reichsral glatt passiert hat, hat der Reichsprä­sident es bereits heute abend unterschrieben. Es wird am morgigen Tage im Gesetzblatt erscheinen und damit in Kraft treten. Damit ist die Möglich­keit geschafen, daß die Personen, die unter die Am­nestie fallen, noch bis Weihnachten in Freiheit ge­setzt werden können. Wie verlautet, sollen die Haft­entlassungen bereits am Donnerstag beginnen.

Die Angaben über die Zahl der von der Am­nestie Betroffenen schwanken sehr stark. Man nennt Zahlengrößen von 10 000 bis 20 000. Am nächsten dürften die Informationen den Tatsachen kommen, nach denen der Gesamtkreis der von der Amnestie , erfaßten Personen sich auf etwa 15 000 beziffert. Davon werden etwa 9000 Personen aus der Haft entlasten werden, für einige weitere Tausend treten Strafmilderungen ein, und außerdem wird eine große Anzahl schwebender Verfahren eingestellt.

Dev VeksbtuS des Ae'teKenvates

Berlin, 20. Dez. Zwei Stunden nach dem Reichs­rat trat der Aeltestenrat des Reichstags zusammen, um seine gestern vertagte Entscheidung über eine sofortige Einberufung der Vollversammlung zu treffen. Die von den Sozialdemokraten und den Kommunisten beantragte Einberufung wurde ab« gelehnt.

Die Kommunisten hatten als Tagesordnung nicht nur die Beratung der Winterhilfe, sondern auch die der politischen Anträge verlangt. Ihr Antrag fand bei den andern Fraktionen überhaupt keine Unterstützung. Die Sozialdemokraten wünschten nur die Beratung der Winterhilfsanträge noch vor Weih­nachten, aber auch dafür traten außer den Antrag­stellern nur noch die Kommunisten ein. Eine nationalsozialistische Anregung, den Reichstag selbst zwar nicht mehr vor Weihnachten, aber doch wenig­stens unmittelbar nach Weihnachten einzuberufen, wurde zurückgestellt zugunsten eines Antrags des Zentrums, wonach der Aeltestenrat zu gegebener Zeit nochmals zusammentreten soll, um sich mit der Frage der Einberufung des Plenums zu be­fassen.

Die Kommunisten haben inzwischen einen neuen Antrag eingebracht, den Aeltestenrat am Dienstag nach Weihnachten zusammetreten zu lassen, um über die kommunistische Forderung einer Reichs­tag ssitzllng am Donnerstag den 29. Dezember, zu entscheiden.

Die Regierung war in der Aeltestenrats- sitzung durch Re^chsarbeitsminister Dr. S y r u p, Staatssekretär Grieser vom Reichsarbeits- ministenum und durch den Staatssekretär der Reichs­kanzlei Planck vertreten. Staatssekretär Planck warnte vor einem Zusammentritt des Reichstags. Er führte aus, die Regierung habe ja in der Frage der Amnestie ihr Entgegenkommen gegenüber dem Reichstag bewiesen. Ein Zusammentritt des Reichs­tags noch vor Weihnachten würde den folortiaen Streitfall bedeuten. Darauf verzichtete der Aeltestenrat auf sofortige Einberufung der Vollver­sammlung.

«a» dem Veschluk des . AeteNenvates

In allen ruhig denkenden politischen Kreisen wird die Tatsache, daß die heutige Sitzung des Ael- testenrats nicht zu einer Weihnachtstagung geführt hat, natürlich sehr begrüßt. 3m wesentlichen enl- spricht dieses Ergebnis dem , was hier gestern er­wartet wurde. Immerhin hat sich der Aeltestenrat seinen Beschluß erst abringen müssen und von regie- rungswegen mußte mit gewissen Andeutungen über die Konsequenzen einer Weihnachtstagung nachge­holfen werden, ehe der Aeltestenrat sich zu seiner Stellungnahme entschloß. In der Tat ist die poli­tische Entwicklung einer Auflösung des Reichstages noch vor Weihnachten wohl naher gewesen, als man allgemein ahnt, wie bereits gestern von uns ausge-

(Fortsetzung aus Sette 2)

«er« wewna«btsses«benk?

Reichskanzler von Schleicher hat dem deut­schen Volke ein Weihnachtsgeschenk aus den Gabentisch gelegt! Die Aufhebung der poli­tischen Notverordnungen aus dem Sommer dieses Jahres. Jeder wird in der Tat die Be­freiung von diesem politischen Druck begrüßen. Nur sollte man nicht den Anschein zu erwecken versuchen, als habe es sich hier darum gehan­delt, etwa durchgängig eine Erbschaft des Kabinetts Papen zu liquidieren. In Wirk­lichkeit sind die Einschränkungen der Vereins- und Versammlungsfreiheit durch Papen von dem Kabinett Brüning übernommen worden, nicht minder die Ausnahmebestimmungen gegen die Presse. Nur die Notverordnung gegen den politischen Terror und die Er­richtung von Sondergerichten sind das Werk der Regierung Papen, und niemand wird trotz aller berechtigten Kritik ernsthaft bestreiten wollen, daß sie zu ihrer Zeit berechtigt waren und ihren Zweck erfüllt haben.

Durch die Mitübernahme des Republik­schutzgesetzes in die neue Notverordnung ist ein einhetilicher und klarer Rechtszustand ge­schaffen worden. Mit den politischen Not­verordnungen fallen alle Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechtes. Auch Versammlungen unter freiem Himmel und Auszüge sind wieder gestattet. Vorläufig bil­det allerdings die Verordnung über den Burg­frieden noch eine Beschränkung. Erst mit dem Ende des Burgfriedens am 2. Januar tritt die politische Freiheit wieder in ihre Rechte- Eine Kontrolle bleibt allerdings auch dann noch bestehen, denn das Recht der Polizei, einen Vertreter in öffentliche politische Versamm­lungen zur Ueberwachung zu entsenden, wird aufrechterhalten. Auch die Presse erfreut sich in Zukunft nicht einer ungezügelten Bewe­gungsfreiheit. Sie untersteht nicht mehr der Verpflichtung, amtliche Erklärungen und Ent­gegnungen nach Vorschrift zu veröffentlichen. Auch die Gründe, aus denen sie bisher auf Grund der politischen Notverordnung ständig in Verbotsgefahr schwebte, haben ihre Wirk­samkeit verloren Es können aber immer noch Zeitungsverbote aus Gründen ausgesprochen werden, die im Zusammenhang mit dem Re­publikschutzgesetz in die neue Notverordnung übernommen worden sind, einmal wegen hochverräterischer, und zum anderen was erfreulicherweise hinzugefügt worden ist wegen landesverräterischer Veröffentlichun­gen. Mit diesen Einschränkungen wird sich die verantwortungsbewußte Presse wohl ab­finden können.

Die Notverordnung gegen den politischen Terror klingt noch insofern nach, als man die verschärften Strafen gegen den Wasfenmiß- brauch aufrecht erhalten hat. Die bewaffnete Zusammenrottung unterliegt also auch in Zu­kunft strenger Bestrafung, ebenso wie der Miß­brauch, den der einzelne durch das Mitführen von Waffen auf der Straße treibt. Damit kann jeder Freund der öffentlichen Ruhe und Sicherheit nur einverstanden sein. Ja, man kann ruhig behaupten, daß gegen den Waffen- mißbrauch noch viel schärfere Strafen am Platze wären. Im übrigen fällt die Notver­ordnung mit ihren verschärften Strafbestim­mungen gegen politische Gewaltakte. Die Sondergerichte sind durch eine besondere Ver­ordnung wieder aufgehoben worden.

Freier atmen kann jetzt die Presse und die po­litische Partei, freier atmen aber auch derjenige, der gegen den politischen Gegner Gewalt und Totschlag plant. Und von diesem letzten Ge­sichtspunkt aus gesehen, hat das politische Weihnachtsgeschenk des Reichskanzlers eine nicht ganz unbedenkliche Seite. Es ist nicht zu bestreiten, daß die Welle der politischen Blut­taten abgeebt ist. Aber sie hat sich doch noch nicht vollkommen verlaufen. Deshalb besteht

Die heutige Stumme? umfaßt 12 Geben