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21. Dezember 1^22
Die Amnestie ist Gesetz
Dev KeiOSvat verzichtet out Gßvkprnch gegen die Amnestie — Dev Aeltestenvat lehnt die Reichstags-Gindevuinna ab - Die Amnestie vom Keichsvrüstdente« unterzeichnet
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Die Verordnung der Reichsregierung über Aufhebung der Soydergerichte ist heute im Reichsoeisetz- blatt veröffentlicht worden. Die Tätigkeit der Son- devgerichte endet danach mit dem 21. Dezember 1932.
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Der Reichspräsident empfing gestern den neu ernannten Gesandten in Asuncion Weiß.
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Der Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung Dr. Gereke empfing den Bundesführer des Stahlhelms Oberstleutnant Düsterberg zu einer eingehenden Besprechung über die Frage der Arbeitsbeschaffung. Weiterhin hatte er eine Unterredung mit dem Führer des Jungdeutschen Ordens Mahraun, in der besonders die Bedeutung Ler Siedlung erörtert wurde.
Der sächsische Landtag lehnte in seiner gestrigen Sitzung die von den beiden Linksparteien eingebrachten Amnestieanträge ab. Dagegen wurde der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf über die Gewährung von Straffreiheit mit den Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten, Nationalsozialisten und der beiden Abgeordneten der Deutsch-Sozialistischen Partei angenommen. Die bürgerlichen Parteien stimmten geschlossen dagegen.
Die Bebauptungen über eine Aenderung in der Leitung des Freiwilligen Arbeitsdienstes, wonach anstelle des vorläufigen Reichskommissars für Ken Freiwilligen Arbeitsdienst Präsident Kählin eine andere Persönlichkeit ernannt werden soll, treffen, wie von zuständiger Stelle erklärt wird, nicht zu. Eine Aenderung in der Spitze des Reichskommissariats für den freiwilligen Arbeitsdienst ist nicht vorgesehen. Die Gerüchte sind offenbar dadurch entstanden, daß im Reichsarbeitsministerium zwei oder drei neue Referentenstellen für den Freiwilligen Arbeitsdienst mit besonderen Sachkennern besetzt werden sollen.
Der Hamburger Arzt Dr. Hans Enoch, der im Zusammenhang mit den gegen ihn als Leiter eines Seruminstituts erhobenen schweren Vorwürfen einen Selbstmordversuch begangen hatte, ist, wie seine Anwälte mitteilen, aus der Haft entlassen worden Bedingung war, daß er sich während des gegen chn eingeleiteten Verfahrens nicht in seinem Labo- ratorium betätigt.
Gestern wurde gemeldet, die in Linz verhafteten deutschen Nationalsozialisten, die unter dem Verdacht der Beteiligung an den Königsberger Terrorakten stehen, seien freigelassen worden, weil von deutscher Seite nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist das Auslieserungsbegehren gestellt worden fei Dies trifft, wie wir von zuständiger preußischer Stelle erfahren, nicht zu. Der entsvrechende Aus- lieferungsantrag ist von Deutschland gestellt, aber von den öfterre;d)'fd)en Iustigbedörden abgelehnt worden, da es sich um ein politisches Vergehen handelt.
Eine von der KPD. in Thüringen nach Gotha einberufene Delegiertenkonferenz von Erwerbslosen und Arbeitern wurde durch die Polizei aufgelöst, weil Erwerbslosendemonstrationen vor Weihnachten den Gegenstand der Besprechungen bilden sollten. Der kommunistische Abgeordnete des Thüringer Landtages Rösel (Gotha) wurde festgenommen.
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Gegen die letzten Entscheidungen des Völker- bundskommlssars über den Antrag der polnischen Regierung wegen angeblicher Verfehlungen der Danziger Zollverwaltung und über den polnischen Antrag auf Beseitigung der Danziger Kontingent- rechte hat die Danziger Regierung in einigen Teilen beim Völkerbundsrat Berufung eingelegt. In der Hauptsache handelt es sich hierbei darum, daß die zum Schutz gegen polnische Sperrmaßnahmen in den Entscheidungen vorgesehenen Garantien nicht in allen Teilen ausreichend erscheinen. Der Senat hat daher Berufung eingelegt, um . auf jeden Fall die Behandlung und die endgültige Entscheidung auf der nächsten Ratstagung herbeizuführen. e
Aus Genf wird gemeldet: Der ungarische Staatsangehörige Karl Budai der am 1. Oktober einen Nsvolversch iß gegen das Sekretariatsgebäude des Völkerbundes abgegeben hatte und gegen den Aus- weifungsbesehl erlassen wurde, ist an die österreichische Grenze geleitet und der österreichisch,en Polizei übergeben worden.
•) Näheres stehe politischen le 9
Berlin, 21. Dez. Die Gefahr einer 2 woche ist beseitigt. Der R e i ch s r a t hat in sei Vorlage zugestimmt. Der Aellesleni Reichsrates zusammentrat, hat die A n t r ä g e t a g e s für den kommenden Donnerstag a b c
Am das Amnestie Ge etz
Unter dem Vorsitz des Reichsjustizministers Dr. Gürtner trat der Reichsrat heute abend bei ungewöhnlich starker Beteiligung der Öffentlichkeit zusammen. Gleich zu Beginn der Sitzung beantragte der Vertreter der bayerischen Regierung, Ministerialdirektor Sperr, gegen das vom Reichstag mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossene Amnestiegesetz Einspruch zu erheben Der Straferlaß und die Niederschlagung von Strafverfahren stünden nach der Reichsverfassung den Ländern zu. Eine Reichsamnestie, die sich auf Landesstrafsachen erstrecke, müsse, auch wenn sie in der Form eines verfassungsändernden Gesetzes auftrete, grundsätzlich ausgeschlossen sein. Außerdem führe die Tendenz, in kurzen Zeitabständen auch schwere strafbare Handlungen ohne Rücksicht auf die Umstände und die Folgen der Tat und die Verhältnisse des Täters nur deshalb straflos zu behandeln, weil den Täter ein parteipolitischer Grund leitete, zu einer so ernsten Erschütterung der Rechts- und Staatsordnung, daß die Länder als Träger der Justizhoheit dagegen entschiedenen Widerspruch erheben werden müßten. Lege der Reichsrat Einspruch ein, so werde die bayerische Regierung eine Landesamnestie etwa auf der Grundlage des im Reichsjustizmlnisterium als technischer Behelf für den Reichstag ausgearbeiteten Entwurfs und der Aenderungsanträge des Reichstages dazu in die Wege leiten.
Die Vertreter der Regierungen von Württemberg und Baden schlossen sich dem Einspruch mit ähnlichen Erklärungen an. Für Preußen erklärte Ministerialdirektor Dr. Brecht, auch die preußische Staatsregierung habe die grundsätzlichen Bedenken gegen eine Amnestie und ihren Umfang eingehend erwogen, sie halte aber die Gründe für einen Einspruch für überwiegend.
Der Berliner Vertreter, Oberbürgermeister Sahm, bat für den Fall, daß der Reichsrat keinen Einspruch erhebe, nachstehende Entschließung mit anzunehmen:
Gegen den Erlaß einer neuen Reichsamnestie und namentlich gegen den Umfang des vom Reichstag beschlossenen Gesetzes trägt der Reichsrat ernste Bedenken. Rechtssicherheit und Rechtsbewußtsein, die Grundlagen jeder staatlichen Ordnung, erleiden Schaden, wenn Gesetzesverletzungen so schwerer Art in so großer Zahl straffrei bleiben. Der Reichsrat hat es demgemäß stets als seine Aufgabe betrachtet, bei der Ausübung fei« nes Einspruchsrechts Amnestiegesetzentwürfen gegenüber einen strengen Maßstab anzulegen, um die Rechtsordnung vor Erschütterungen zu be= wahren. Bei der Beratung des jetzt beschlossenen Gesetzes hat er daher auch den schwerwiegenden Gründen, die für die Einlegung des Einspruchs sprechen, ernste Beachtung geschenkt, Dazu kommen die grundsätzlichen Bedenken, die nach der Auffassung des Reichsrates jeder Erstreckung einer Reichsamnestie auf Landes st raf- fachen entgegenstehen Wenn er gleichwohl in dieser Mehrheit zu dem Ergebnis gelangt ist, von einem Einspruch abzusehen, so geschah dies aus folgenden Erwägungen:
Auch durch einen Einspruch würde das Zustandekommen des Gesetzes nicht verhindert, sondern nur hinausgeschoben werden. Eine solche Hinausschiebung aber würde die der politischen Entspannung und der Beruhigung dienende Wirkung der Amnestie vereiteln, die allein den schweren Nachteilen als ein Ausgleich gegenüber« steht. Die mit der Hinausschiebung zwangsläufig verbundene Ungewißheit und Beunruhigung würde ferner für die Strafrechtspflege und den Strafvollzug weitere schwere Nachteile mit sich bringen. Aus diesen Erwägungen hat der Reichsrat geglaubt, unter den gegebenen Verhältnissen von der Erhebung des Einspruches absehen zu sollen.
Bei der folgenden Abstimmung wurde mit 44 gegen 19 Stimmen bei drei Stimmenthaltungen, also mit der vorgeschriebenen Zweidrittelmehr h e i l, beschlossen, gegen das Amnestiegeseh keinen Einspruch zu erheben Die vom Oberbürgermeister Sahm vorgelegte Entschließung würde mit Mehrheit angenommen.
«He seKOevt
'agung des Reichstages in der Weihnachls- aer Vollsitzung am Dienstag der Amnesiie- at des Reichstages, der nach der Sitzung des auf Einberufung des Reichs- etehnt.
Die Amnestie u«tsvr«isbnet
Schnelle Abwicklung dec Entlassenen
Berlin, 20. Dez. Nachdem das Amnestiegeseh den Reichsral glatt passiert hat, hat der Reichspräsident es bereits heute abend unterschrieben. Es wird am morgigen Tage im Gesetzblatt erscheinen und damit in Kraft treten. Damit ist die Möglichkeit geschafen, daß die Personen, die unter die Amnestie fallen, noch bis Weihnachten in Freiheit gesetzt werden können. Wie verlautet, sollen die Haftentlassungen bereits am Donnerstag beginnen.
Die Angaben über die Zahl der von der Amnestie Betroffenen schwanken sehr stark. Man nennt Zahlengrößen von 10 000 bis 20 000. Am nächsten dürften die Informationen den Tatsachen kommen, nach denen der Gesamtkreis der von der Amnestie , erfaßten Personen sich auf etwa 15 000 beziffert. Davon werden etwa 9000 Personen aus der Haft entlasten werden, für einige weitere Tausend treten Strafmilderungen ein, und außerdem wird eine große Anzahl schwebender Verfahren eingestellt.
Dev VeksbtuS des Ae'teKenvates
Berlin, 20. Dez. Zwei Stunden nach dem Reichsrat trat der Aeltestenrat des Reichstags zusammen, um seine gestern vertagte Entscheidung über eine sofortige Einberufung der Vollversammlung zu treffen. Die von den Sozialdemokraten und den Kommunisten beantragte Einberufung wurde ab« gelehnt.
Die Kommunisten hatten als Tagesordnung nicht nur die Beratung der Winterhilfe, sondern auch die der politischen Anträge verlangt. Ihr Antrag fand bei den andern Fraktionen überhaupt keine Unterstützung. Die Sozialdemokraten wünschten nur die Beratung der Winterhilfsanträge noch vor Weihnachten, aber auch dafür traten außer den Antragstellern nur noch die Kommunisten ein. Eine nationalsozialistische Anregung, den Reichstag selbst zwar nicht mehr vor Weihnachten, aber doch wenigstens unmittelbar nach Weihnachten einzuberufen, wurde zurückgestellt zugunsten eines Antrags des Zentrums, wonach der Aeltestenrat zu gegebener Zeit nochmals zusammentreten soll, um sich mit der Frage der Einberufung des Plenums zu befassen.
Die Kommunisten haben inzwischen einen neuen Antrag eingebracht, den Aeltestenrat am Dienstag nach Weihnachten zusammetreten zu lassen, um über die kommunistische Forderung einer Reichstag ssitzllng am Donnerstag den 29. Dezember, zu entscheiden.
Die Regierung war in der Aeltestenrats- sitzung durch Re^chsarbeitsminister Dr. S y r u p, Staatssekretär Grieser vom Reichsarbeits- ministenum und durch den Staatssekretär der Reichskanzlei Planck vertreten. Staatssekretär Planck warnte vor einem Zusammentritt des Reichstags. Er führte aus, die Regierung habe ja in der Frage der Amnestie ihr Entgegenkommen gegenüber dem Reichstag bewiesen. Ein Zusammentritt des Reichstags noch vor Weihnachten würde den folortiaen Streitfall bedeuten. — Darauf verzichtete der Aeltestenrat auf sofortige Einberufung der Vollversammlung.
«a» dem Veschluk des . AeteNenvates
In allen ruhig denkenden politischen Kreisen wird die Tatsache, daß die heutige Sitzung des Ael- testenrats nicht zu einer Weihnachtstagung geführt hat, natürlich sehr begrüßt. 3m wesentlichen enl- spricht dieses Ergebnis dem , was hier gestern erwartet wurde. Immerhin hat sich der Aeltestenrat seinen Beschluß erst abringen müssen und von regie- rungswegen mußte mit gewissen Andeutungen über die Konsequenzen einer Weihnachtstagung nachgeholfen werden, ehe der Aeltestenrat sich zu seiner Stellungnahme entschloß. In der Tat ist die politische Entwicklung einer Auflösung des Reichstages noch vor Weihnachten wohl naher gewesen, als man allgemein ahnt, wie bereits gestern von uns ausge-
(Fortsetzung aus Sette 2)
«er« wewna«btsses«benk?
Reichskanzler von Schleicher hat dem deutschen Volke ein Weihnachtsgeschenk aus den Gabentisch gelegt! Die Aufhebung der politischen Notverordnungen aus dem Sommer dieses Jahres. Jeder wird in der Tat die Befreiung von diesem politischen Druck begrüßen. Nur sollte man nicht den Anschein zu erwecken versuchen, als habe es sich hier darum gehandelt, etwa durchgängig eine Erbschaft des Kabinetts Papen zu liquidieren. In Wirklichkeit sind die Einschränkungen der Vereins- und Versammlungsfreiheit durch Papen von dem Kabinett Brüning übernommen worden, nicht minder die Ausnahmebestimmungen gegen die Presse. Nur die Notverordnung gegen den politischen Terror und die Errichtung von Sondergerichten sind das Werk der Regierung Papen, und niemand wird trotz aller berechtigten Kritik ernsthaft bestreiten wollen, daß sie zu ihrer Zeit berechtigt waren und ihren Zweck erfüllt haben.
Durch die Mitübernahme des Republikschutzgesetzes in die neue Notverordnung ist ein einhetilicher und klarer Rechtszustand geschaffen worden. Mit den politischen Notverordnungen fallen alle Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechtes. Auch Versammlungen unter freiem Himmel und Auszüge sind wieder gestattet. Vorläufig bildet allerdings die Verordnung über den Burgfrieden noch eine Beschränkung. Erst mit dem Ende des Burgfriedens am 2. Januar tritt die politische Freiheit wieder in ihre Rechte- Eine Kontrolle bleibt allerdings auch dann noch bestehen, denn das Recht der Polizei, einen Vertreter in öffentliche politische Versammlungen zur Ueberwachung zu entsenden, wird aufrechterhalten. Auch die Presse erfreut sich in Zukunft nicht einer ungezügelten Bewegungsfreiheit. Sie untersteht nicht mehr der Verpflichtung, amtliche Erklärungen und Entgegnungen nach Vorschrift zu veröffentlichen. Auch die Gründe, aus denen sie bisher auf Grund der politischen Notverordnung ständig in Verbotsgefahr schwebte, haben ihre Wirksamkeit verloren Es können aber immer noch Zeitungsverbote aus Gründen ausgesprochen werden, die im Zusammenhang mit dem Republikschutzgesetz in die neue Notverordnung übernommen worden sind, einmal wegen hochverräterischer, und zum anderen — was erfreulicherweise hinzugefügt worden ist —• wegen landesverräterischer Veröffentlichungen. Mit diesen Einschränkungen wird sich die verantwortungsbewußte Presse wohl abfinden können.
Die Notverordnung gegen den politischen Terror klingt noch insofern nach, als man die verschärften Strafen gegen den Wasfenmiß- brauch aufrecht erhalten hat. Die bewaffnete Zusammenrottung unterliegt also auch in Zukunft strenger Bestrafung, ebenso wie der Mißbrauch, den der einzelne durch das Mitführen von Waffen auf der Straße treibt. Damit kann jeder Freund der öffentlichen Ruhe und Sicherheit nur einverstanden sein. Ja, man kann ruhig behaupten, daß gegen den Waffen- mißbrauch noch viel schärfere Strafen am Platze wären. Im übrigen fällt die Notverordnung mit ihren verschärften Strafbestimmungen gegen politische Gewaltakte. Die Sondergerichte sind durch eine besondere Verordnung wieder aufgehoben worden.
Freier atmen kann jetzt die Presse und die politische Partei, freier atmen aber auch derjenige, der gegen den politischen Gegner Gewalt und Totschlag plant. Und von diesem letzten Gesichtspunkt aus gesehen, hat das politische Weihnachtsgeschenk des Reichskanzlers eine nicht ganz unbedenkliche Seite. Es ist nicht zu bestreiten, daß die Welle der politischen Bluttaten abgeebt ist. Aber sie hat sich doch noch nicht vollkommen verlaufen. Deshalb besteht
Die heutige Stumme? umfaßt 12 Geben