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Dienstag, den 20. Dezember 1932

Nr. 29*

( icherheitswünsche zu diskutieren, biur habe es nicht anerkennen können, daß deren Verwirklichung als Voraussetzung für Deutschlands Gleichberechtigung gelten dürfen, was auch die Fünfmächteerklärung zum Aus­druck bringe. Wenn sie von einem Sicher­heitssystem für alle Nationen spreche, so sei daran zu erinnern, daß auch Art. 8 der Völker­bundssatzung die nationale Sicherheit als Maßstab der allgemeinen Abrüstung vorsehe. Um ein Mindestmaß nationaler Sicherheit handele es sich aber für Deutschland gerade bei der praktischen Durchführung seiner Gleich­berechtigung. Das System, das allen Nationen Sicherheit bieten solle, müsse sie auch Deutsch­land durch die praktisch angewandte Gleichbe­rechtigung im Rahmen der allgemeinen Ab­rüstung bringen.

Die Havaserklärung gebe zu, daß der Teil V des Versailler Vertrages durch die Ab­rüstungskonvention ersetzt werden solle. Das damit verbundene Eingeständnis, daß der be­richtigte Art. 53 des Konventionsentwurfes der Vorbereitenden Abrüstungskommission, der die Aufrechterhaltung des Teiles V zur Voraussetzung jeder Abrüstung machte, auch nach französischer Auffassung tot ist, vernehme

man gern.

Deutschland würde es, so wird am Schluß des Artikels u. a. ausgeführt, nicht ruhig mit ansehen, wenn man auf der Abrüstungskonferenz die Verschlep­pungsmethode anwenden wollte, um die Verwirklichung seiner Gleichberechtigung zu verzögern oder zu vereitlen. Die Konferenz müsse baldigt zum Abschluß einer Konvention kommen. Sonst müßte eben ihr Scheitern konstatiert werden. Das ergebe eine ganz

Die Opposition gegen eine solche Einsetzung einer Schuldenkommission ist jedoch so stark, daß Hoover erklärte, er habe nicht die Hoffnung, daß ... .. ..-. . - ,-. sein Wunsch in dieser Hinsicht erfüllt werden würde,

neue Situation, für die diejenigen verant-1 Die Lage, sagte er noch, ist so schwierig, daß wir wörtlich sein würden, die sich die Taktik der der nationalen Solidarität und Zusammenarbeit Verschleppung zu eigen gemacht hätten. Die dringend bedürfen, wenn wir dem Wohle des ame- Frage, inwieweit die Konvention einzelne Be- rikanischen Volkes dienen und die Kräfte besiegen stimmungen des Teiles V übernehmen werde, ^?^^' .^^ Mr Stunde selbst die Grundlagen der sei durch die Anerkennung der Gleichberech- Zwilisatwn bedrohen.

tigung in erster Linie durch die Abrüstung der Iuv wettWirtscha-tslase anderen zu verwirklichen. Deutschland werde _

sich aber gegen jeden Versuch, die praktische eât^HoE

^"^sOchrung seiner Gleichberechtigung zu h^äng des Preisniveaus, und zwar fei verhindern, mit aller Energie zur Wehr setzen. ^nes der wichtigsten Mittel hierfür die Wieder- Es werde keine Konvention zeichnen, in der Herstellung eines festen Devisen- und Wech- für Deutschland Sonderbestimmungen vorge- selkurses.

sehen seien. Denn das wäre das Gegenteil Die Goldwährung bleibe die einzig mog-

der Gleichberechtigung. Man werde gut liche praktische Grundlage für den internatio-

tun, sich über die Entschlossenheit nalen Geldverkehr und die Festigkeit der Wäh- des deutschen Willens in dieser rung bei den fortgeschrittenen Industriestaaten. Frage nirgends Illusionen zu Eine bessere Ausnutzung des Silbers als n A P n H zusätzliches Geld wurde zur Festigkeit der Wahrung

j in vielen Ländern der Welt beitragen. Eine Herab-

- I setzung der Rüstungen fei gleichfalls für die

^OttilioiltiitA Lage der Weltwirtschaft von weittragender Bedeu- tung. Obwohl sich die Weltwirtschaftskonferenz mit fftorfehuna von Seite D dieser Frage nicht beschäftigen dürfe müsse man

ebenfalls gegen eine Weihnachtstagung des Reichs- ^iaen Wirtschaftskräfte eine übertriebene Bedeu- tages erklärt hat, glaubt man auch, daß der Antrag ^jgelegt.

der Linken in der morgigen Siftung des Weitesten- ej;verholte zum Schluß, daß er es ab-

ausschusses abgelehnt werden wird Die Hutung . ^ habe, den Zahlungstermin vom 15. De-

Gorings entspricht auch nur dem, was von national- ge^ey^ mnauszuschieben und gibt nochmals die

sozialistischer Seite in ^ ^en Ta gen 'm wer w e- ^ bk ^ dieser Ablehnung bewogen

der verkündet wurde, nämlich das bie NSDAP. ,m , Augenblick kein Interesse an einer Zuspitzung bet tauen. @nn , ",

politischen Lage habe, sondern zunächst abwarlen In einer Sonderbotschast an den Kongreß ei will wie sich die Dinge im Januar entwickeln. An- innert Hoover an den Namen der Rationen, die aesichks dieser parlamentarischen Situation im Reich gezahlt hätten, sowie diezenigen, die am 15 De- beftehen kaum Anzeichen bafür, daß es in den näch- jember in Zahlungsverzug geraten seien, wobei er ften Tagen in Preußen zu Ueberraschungen kommt, erklärte, in einigen Fällen sei die Nichtzahlung Namentlich ist es auch unglaubhaft, daß das Zen- ohne Zweifel auf Zahlungsunfähigkeit ziiiu - krum die Abstckt bat. eine Aktion in Preußen ein- zuführen.

Inletten. Damit bleibt die Austragung der inner- Der Präsident geht dann zur ,;rage der e u ro- politischen Gegensätze im Reich rote in Preußen bis päischen st ungen über, durch die tue Ber- >° "'° >-ei.e *t» hinein nüf^niien. ö^

â - dem Kriege. Er bestreitet, daß Zahlungen zwischen

«RCttlg ? Rationen stets direkt in Waren oder in Gold ge-

leistet worden seien, denn normalerweise sei der dreiseitige" Handel ein sehr großer Faktor tm Ausführnnqsbestimmungen zur Gemeindefinanz- internationalen Austausch, und man müsse auch

Verordnung | dienste, wie die Ausgaben amerikanischer Vergnu-

Verlin. 19 Dez. In einem gemeinsamem Rund- gungsreisender und die G^dsendungen der Ad­erlaß der Kommissare des Reichs für das preußische Wanderer an bie meisten Schuldners Innenministerium und das Finanzministerium vom nun stellen was oft den Betrag ber tochulbenaah 16. Dezember 1932 ist eine Erste Aussührungsan- lungen an die U S. ^ übersteige- H°°°er betont, Weisung zur Gemeindefinanzverordnung vom s daß bie Vereinigten Staaten durch das Morato- 2. November 1932 erlassen worden.

Die Gemeindefinanzverordnung enthält eine zu­sammenfassende Neuregelung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungsrechts der Gemeinden und Gemeindeverbände und sieht eine Vereinfachung der Beschlußfassung in Stadtgemeinden, Flecken, Land- gemeinden und Aemtern sowie eine Aenderung der ^* AtbAWllMitttft tfciW SSiâf sogenannten Ersatzbeschlußfassung vor. Es soll auf I 3

der einen Seite eine sparsame und geordnete Haus- tmrfWdWSiAlittttA ^

haUsführung sichergestellt werden, ferner sollen I?8l¥JI8i?VMIlMU!» IMS»

durch die Ausgestaltung des Ersatzbescblußrechtes X****^>a*g*a* die von den Gemeinden und Gemeindeverbanden zu treffenden Entscheidungen nach Möglichkeit bei die-1 3 e r l i n, 20. Dez. Auf Grund des Artikels

fen belassen und Eingriffe der Aufsichtsbehörden so- ^^. 2 . Q| &er Reichspräsident eine Verordnung er­lange hintangehalten werden, als noch ewe gememü- 1(Jr,e-n ^^ren 1. § folgende Vorschriften außer liche Stelle zur Fassung eines Ersatzbeschlusses be- ^^ setzt:

reit ist. Die Verordnung des Reichspräsidenten vom

Die Ausführungsbestimmungen bringen zunäckst 14 ju(i 1932 mit Ausnahme der §§ 2226, die 2. in Artikel 1 Anweisungen für das Haushaltswesen, Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Juni insbesondere für eine gründliche und rechtzeitige 1933, die Verordnung des Reichspräsidenten gegen Vorbereitung des Haushaltsentwurfs. Die Zu- pottifd)en Terror vom 9. August 1932 und § 2 der lassung von Anträgen, die eine Mehrausgabe oder I Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung Mindereinnahme ohne entsprechenden Deckungsvor-1 &es inneren Friedens vom 2. November 1932. schlag zum Inhalt haben, kann für ben Vorsitzenden | § 2 erkennt der Polizeibehörde die Befugnis

der Vertretungskörperschaft oder des kollegialen .^ jn jede öffentliche Versammlung Gemeindevorstandes disziplinarische Folgen nach sich Veau st ragte zu entsenden. Wird ziehen bzw. Zwangsmittel der Aufsichtsbehörde zur ^ Zulassung der Beauftragten verweigert, Folge haben. Die Gemeindevorstände werden ein- fann &ie Versammlung als aufgelöst erklärt werden, dringlichst darauf hingewiesen, daß es ihr ernst- Vier als Veranstalter einer Versammlung den Be- liches Bestreben fein muß, über- und außerplan- austragten der Polizeibehörde die Einräumung eines mäßige Ausgaben sowie Haushaltsvorgriffe auf ein angemessenen Platzes verweigert, oder wer sich nach Mindestmaß zu beschränken. Erklärung der Auslösung der Versammlung nicht

Für das Kassenwesen, das in der Gemeinde-1 sofort entfernt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 finanzverordnung im einzelnen nicht geregelt ist, | bestraft. , . r . _ . .

stellt in Artikel 2 die Richtlinie auf, daß im Interesse § 3 bestimmt, sofern der Zweck eines Vereins

ber Rechnungsprüfung eine möglichst große Ein- den §§ 8186 unb 127129 des St.G.B. Zuwider-

beitlichteit in Anlehnung an die preußische Kassen- läuft, sind für seine nach § r Abs. 1 des Reichs-

^rordnunq vom 14. November 1932 geschaffen vereinsgesehes zulässige Auslosung die obersten werden soll. Landesbehörden oder die von ihm bestimmten Stel-

Me SonderboNchatt Soovers

Eene««««» einer SchuidentommiMsn tu Verbindung mit ivettwkrttchatts- und Abrüstungskonserenr

Washington, 19. Dez. Hoover hat dem Kongreß eine Sonderbotschaft zugehen lassen, in der er von dem Plan einer Zusammenarbeit spricht, um die Kontinuität der Außenpolitik Amerikas, insbe­sondere mit Bezug auf die Frage der Kriegsschul­den, auf die Weltwirtschaftskonferenz und die Ab­rüstungsfrage zu sichern. Da ihm die Genehmigung des Kongresses zur Wiedereinsetzung der Kriegs­schuldenkommission fehlt, erklärt Hoover, so müsse er unabhängig vom Kongreß vorgehen, um einen Organismus zu schaffen, der eine neue Erörterung der Kriegsschuldenstaten mit denjenige Ländern er­möglichen solle, die nicht in Verzug geraten seien. Der Präsident weist auf die Verbindung der Kriegs­schuldenfrage mit dem Abrüstungsproblem und den Beratungen über die Weltwirtschaftskrise hin und kündigt an, daß er

binnen kurzem einen Schuldenausschuß er­nennen werde, dessen Mitglieder zum Teil gleichzeitig Mitglieder der Weltwirtschaftskon-

feren; seien, während andere in mit den Verhandlungen über die fragen stehen sollten.

Der Präsident wiederholte seine

Verbindung Abrüstungs-

Gesichtspunkte oder Herab-

gegen eine Annullierung setzung der Schulden ohne gleichwertige Gegen­leistung, wobei er hinzufügte: Wenn der Kongreß die Einsetzung einer Schuldenkommission beschließen würde, so würde ich dem meine herzliche Zustim-

mung geben.

Letzte Telegramme

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8 3 bestimmt, sofern der Zweck eines Vereins no ", oc ..«s 107__1 hoa «MN itimiber-

Landesbehörden oder die von ihm bestimmten Stet

rium ein Opfer auf sich genommen hätten, das doppelt so groß sei wie das gesamte Opfer irgend­einer anderen Nation. Hoover weist sodann den Gedanken an eine Annullierung der Schulden zurück.

Koovevs fünf Punkte

Der Präsident faßt seine in der Botschaft dar- gelegte Ansicht zum Schluß in folgenden fünf Punk­ten zusammen:

wir müssen uns mit dem ernstesten Problem beschäftigen:

2. Ls ist von größter Wichtigkeit, daß sofort vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden.

3. Ein geeigneter Organismus zur Behandlung dieser Frage muß geschaffen werden.

4. Einige Vertreter des zu schaffenden Organis­mus sollten sofort ausgewählt werden zur Vorbe­reitung der Weltwirtschaftskonferenz, ferner um An­sichten über die Schuldenfrage mit einigen Natio­nen auszutauschen und anderen Nationen Ratschläge über die von ihnen einzunehmende Haltung zu geben. Es wäre vorteilhaft, wenn einige von den erwähnten Vertretern auch der Abrüstungskonferenz beigeordnet würden. Line bestimmte Anzahl Ver- treter könnte sehr wohl auch aus Kreisen des Kon­gresses gewählt werden.

5. Die Erörterungen über die Schulden und die Weltwirtschastskonferen; könnte nicht vor dem 4. März nächsten Jahres beendet werden. Die Well- wirtschafts.lage aber macht eine Vorarbeit notwen­dig. die für den Erfolg wesentlich ist. und diese darf nicht auf die Zeit nach dem 4. März verschoben werden. Ich beabsichtige deshalb, mich der Mitarbeit Roosevelts zu versichern.

Hoover fügt hinzu: Es ist nach meiner Ansicht augenscheinlich, daß die Aussichten auf ein erfolg­reiches Ergebnis der Welbwirkschaftskonizerenz sehr verbessert würden, wenn das Schuldenproblem zu­vor studiert würde, obwohl ein endgültiges Abkom­men sehr wohl von einer befridigenden Lösung der Wirtschalftsfrage und der Abrüstungsfrage abhängen kann, an denen unser Land unmittelbar in­teressiert ist.

Roosevelt lehnt Zukammen- aebeit m t Koovev ab

Washington, 19. Dez. (Keuter)) Roose­velt lehnte es ab, zu Hoovers Botschaft ein Er­klärung abzugeben. In den dem neugewählten Präsi. denten nahestehenden Kreisen verlautet jedoch, daß er mit hoovex nicht zusammenarbeiten möchte, da er das Gefühl habe, daß es bei einer so wichtiger Angelegenheit keine Teilung der Veranwortlichkeit geben sollte.

Dev EkndvuB dev Gondev- voitiSaft

Washington, 19. Dez. (Reuter). Senator Bora' hat eine Erklärung abgegeben, in der er zu der Sonderbotschast Hoovers an den Kongreß seine Zu­stimmung ausspricht und für eine Weltkonferenz zur Behandlung der Kriegsschulden- unb Währungs fragen eintritt. Im allgemeinen wird die Botschaf Hoovers in parlamentarischen Kreisen, nach dem ersten Eindruck zu urteilen, günstig ausgenommen.

London, 20. Dez. Die Morgenpresse begrüßt die neue Botschaft Hoovers, in der sie ein Zeichen dafür erblickt, daß der Präsident die Notwendigkeit zum schnellen Handeln erkannt habe, auch wenn der Kon greß seine Mitarbeit versage. Das Abendblat Daily Herold" bemerkt, endlich gibt es eine Basis, auf der zumindest England eine Aussprache mit wirklicher Hoffnung auf ein wertvolles Ergebnis beginnen könne.News Chronicle" sprich non einem mutigen und bemerkenswerten Vorgehen, befürchtet aber, daß der Eigensinn des Kongresses ein unüberwindliches Hindernis darstellen werde. Daily Telegraph" sagt, Hoover sei offenbar i völlig geheilt von der Illusion, daß die Vereinigter > Staaten in wirtschaftlichen Beziehungen isoliert : bleiben könnten. Die Ausführungen des Präsiden : ten über Zusammenhang zwischen Schulden un

Abrüstung nennt das Blatt bezeichnend für ein Volk, das nicht wisse, was Unsicherheit bedeute. Im , großen und ganzen sei aber die Botschaft für Eng- - land erfreulich.

erhält, mit Gefängnis neben dem auf Geldstrafe träfe erkannt werden kann. Ein weiterer Beschluß tfaßl sich mit den periodischen Druckschriften.

§ 6 wird durch oen Erhalt einer periodischen Druckschrift die Strafbarkeit einer der in den §§ 81 ,is 86, 92 des Strafgesetzbuches oder in §§ 14 des Zesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse »ezeichneten Handlungen begründet, so kaun die pe­riodische Druckschrift, wenn es sich um eine Tages- eitung handelt, bis auf die Dauer von 4 Wochen, n anderen Fällen bis auf die Dauer von 6 Monaten verboten werden. Das Verbot einer Druckschrift umfaßt auch die in demselben Verlag erscheinenden iopf- ober Ersatzblätter. Das Verbot einer periobi- chen Druckschrift muß ohne fachliche Nachprüfung ofort aufgehoben werden, wenn die Beschwerde »icht spätestens am 5. Tage nach ihrer Einlegung >em Reichsminister des Innern zugeleitet wird. Ber eine nach § 6 verbotene periodische Druck- christ herausgibl, verlegt, druckt oder verblei­et wird mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten be­traft, nebenbem auf Geldstrafe erkannt werden ann.

Ueber die Aenderung des Strafgesetzbuches wird in der Verordnung gesagt: Nach § 49b wird in das Str.G.B. folgende Vorschrift eingefügt: Wer an einer Verbindung oder Verabredung teilnimmt, die Verbrechen wider das Leben bezweckt, oder als Mittel für andere Zwecke in Aussicht nimmt, oder wer eine solche Verbindung unterstützt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten lestraft. In besonders schweren Föt­en ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren. Nach diesen Vorschriften wird nicht be­straft, wer der Behörde oder dem Bedrohten so echtzeilig Nachricht gibt, daß ein in Verfolgung der Verbindung oder Verabredung beabsichtigtes ver­brechen wider das Leben verhindert werden tann.

Hinter den 1. Abschnitt des 2. Teils des St.G.B. wird folgender neuer Abschnitt eingefügt:Wer ge­gen den Reichspräsidenten einen An^ griff auf L ^ib oder Leben (Gewalttätigkeit) geht, wird, soweit nicht andere Vorschriften eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer den Reichspräsidenten öffentlich beschimpft oder ver­leumdet. Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Reichspräsidenten verfolgt. Für die Befugnis der Willentlichen Bekanntmachung gilt Paragraph 200 entsprechend. Sind im Falle des § 2 militärische Umstände vorhanden, so ist die Strafe Gefäng­nis neben dem auf Geldstrafe erkannt werden kann.

Als 8 134a wird folgende Vorschrift einaefügt: Wer öffentlich das Reich ober eines der Länder, ihre Verfassung, ihre Farben oder Flaggen oder die deutsche Wehrmacht beschimpft oder böswillig und mit lleberlegung ver- chtlich macht, wird mit Gefängnis be- Ifraff. Die Geltungsdauer des § 3 de? Gesetzes eines Waffenmißbrauches vom 28. 3. 31 wird bis auf weiteres verlängert. Der lehre Abschnitt der neuen Verordnung behandelt die Ueberleilungs- und Schlußvorschriften, die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechts- und Verwal­tungsvorschriften erläßt der Reichsminister des In­nern und zwar soweit es sich um Vorschriften übet das verfahren vor dem Senat des Reichsgerichts handelt im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz.

Diese Verordung tritt mit dem Tage n a ch ihrer Verkündung in Kraft. Der Absai ; Schutz der Republik vom 25. März 1930 tritt l am 31. Dezember 1932, sondern mit ben Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft verbale periodischer Druckschriften, die auf Grund einer der aufgehobenen Vorschriften erlassen sind, treten mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Ist jemand wegen einer Tal verurteilt worden, die nach dem Inkrafttreten dieser Ver­ordnung nicht mehr strafbar ist, so darf die Strafe nicht vollstreckt werden. Dasselbe gilt für Nebenstra­fen und Sicherungsmaßnahmen sowie für rückstän­dige Geldbußen, die in die Kasse des Reiches oder der Länder fließen. Vermerke über Strafe wegen solcher Taten, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mehr strafbar sind, sind auf An­trag des Verurteilten im Strafregister zu tilgen. Hat bei Inkrafttreten dieser Verordnung die Staatsan­waltschaft auf Grund des § 18 der Verordnung des Reichsvräsidenten gegen politische WimlcbreUnnaen vom 14. 6. 32 einen Antrag nach § 212 gestellt, so kann das Berfahren nach den bisherigen Vorschrif­ten zu Ende geführt werden. Diese vorschrikt tritt eine Woche nach Verkündigung dieser Verordnung außer straft.

Sn München wieder 29 Kommunisten fest- senomme«

München, 20. Dez. Die Polizei ist heule einer kommunistischen Terrorbande auf bie Spur gekom­men. 29 Mitglieder der Bande wurden festge- nommen. 10 befinden sich in Untersuchungshaft, ihnen wird eine große Zahl von Einbrüchen in Lebensmittelgeschäfte und Kloske zur Last gelegt. Auch konnte Material zur Herstellung illegaler Schriften beschlagnahmt werden. Bei der Polizei­aktion wurde weiterhin ein Waffenlager beschlag­nahmt. das offensichtlich zusammengestohlen war: ferner wurde Material gesunden zur Vorbereitung neuer Terror-Akte. Der Führer der Bande ist nach Rußland geflohen.

KauSkuEttuse« in des Stak

Ludwigshafen, 20. Dez. In den Geschäfts­räumen derPfälzischen Post", im Parteisekrelarial der SPD. und im Gewerkschastshaus in Lud- wigshafen. sowie in der Geschäftsstelle der Pfälzischen Freien Presse", im Gewerkschastshaus und bei Angehörigen des Reichsbanners in Kai­serslautern wurden von der Polizei Haus­juchungen vorgenommen, die im Zusammenhang mit der Untersuchung einer Wassenschiebung stehen sollen. Ueber das Ergebnis ist noch nichts bekannt geworden.

len zuständig. Gegen die Anordnung der Auflösung eines Vereins ist binnen zwei Wochen die Ve schwerde an einen vom Präsidenten zu bestimmenden Senat des Reichsgerichts möglich. Die Einlegung der Beschwerde hat keine aufschiebend Wirkung. Die Beschwerde ist der Stelle ein zureichen, gegen deren Anordnung sie gerichtet ist Diese hat sie unverzüglich der obersten Landes­behörde vorzulegen, hilft diese der Beschwerde nicht ab, so hat sie sie unverzüglich an den Reichsminister des Innern weiterzuleiten. Der Reichsminister des Innern kann der Beschwerde abhelfen, andernfalls hat er sie unverzüglich dem Senat des Reichsgerichts zur Entscheidung vorzulegen. Gegen eine Entschei- dung des Reichsministers des Innern, die der Be­schwerde abhilft, kann die oberste Landesbehörde die Entscheidung des Senats des Reichsgerichts anrufen.

Der Reichsminister des Innern kann die Oberste Lande<--behörde um die Auflösung ersuchen. Glaubt die Oberste Landesbehörde einem solchen Ersuchen nicht entsprechen zu können, so teilt sie die? unver­züglich spätestens aber am 2. Tage nach Empsan des Ersuchens dem Reichsminister des Innern mi und ruft in derselben Frist die Entscheidung des Senats des Reichsgerichtes an. Erklärt dieser das Verbot für zuläsiig. so hat die Oberste Landes- behörde dem Ersuchen sofort zu entsprechen. Einer Beschwerde wegen einer auf Ersuchen des Reichs­ministers des Innern angeordn-ten Auslösung kann die Oberste Landesbehörde nicht abhelfen.

Laut § 4 kann das Vermögen eines aufgelösten Vereins zu Gunsten des Landes beschlagnahmt und einne'oaen werden.

8 5 bedroht denseniaen. der sich an einem auf- gelösten Verein als Mitglied beteiligt oder den organisatorischen Zusammenhang weiter aufrecht-

Durch niedergehendes Gestein verschüttet

Saalfeld, 19. Dez. Auf dem Hartmannsbruch, einem Zweigbetrieb der Schieferüruchgewerkschast Glück auf" in Reichenbach bei Saalfeld, wurden heute früh zwei Bergleute unter niedergehendem Gestein verschüttet. Ein Schieferarbeiter konnte nur als Leiche geborgen werden, der zweite Mann wurde lebensgefährlich verletzt.

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