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Nr. 297

Montag, den 19. Dezember 1932

Lette 9

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Vefviedksevde RekchSbank- Entlaftuttg

X Berlin, 17. Dez. Nach dem Ausweis der Heid)sbanE vom 15. Dezember 1932 hat sich in der »erflosienen Bankwoche die gesamte Kapital- , nlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lom­bards und Effekten um 57,6 Millionen auf 3157,0 Millionen RDt verringert. Im einzelnen mben die Bestände an Handelswechseln und Zwecks um 81,4 Millionen auf 2 606,7 Millionen W abgenommen, die Bestände an Reichsschatz vechseln um 14,3 Millionen auf 43,4 Millionen W und die Lombardbestände um 9,3 Millionen ms 110,4 Millionen RM zugenommen.

An Reichsbanknoten und Renten- > a n k s ch e i n e n zusammen sind 34,2 Millionen ROT in die Kasten der Reichsbank zurückgeflossen md zwar hat sich der Umlauf an Roichsban knoten >f 38,5 Millionen auf 3 400,4 Millionen RM ver­engert, derjenige an Rentenbankscheinen um 4,3 Millionen auf 400,8 Millionen RM erhöht Dem- vtsprechend haben sich die Bestände der Reichsbank in Rentenbankscheinen auf 26,2 Millionen RM er- näßigt. Die fremden Gelder zeigen mit 354,0 Mil- ionen RM eine Zunahme um 1,3 Millionen RM

Die Bestände an Gold und deckungs- ähigen Deviesen haben sich um 1,9 Millionen auf >16,1 Millionen RM verringert. Im einzelnen )aben die Goldbestände um 5,5 Millionen auf 798,5 Millionen RM abgenommen, die Bestände in deckungsfähigen Devisen dagegen um 3.6 Millionen RM zugenommen

Die Deckung der Noten durch Gold tmo !«ckimgsfähige Devisen betrug am 15. Dezember 1932 26,9 Prozent gegen 26,7 Prozent am Ende ter Vorwoche.

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X Der Reichsausschuß des Deut­schen Groß- und Ueberseehandels lielt in Anwesenheit von Staatssekretär Schwarzkopf vom Reichswirtschaftsministe- ium unter Vorsitz seines Präsidenten Geheimrat Dr. Ravene eine Arbeitstagung in Berlin ab, ne Direktor Dr. Reiner vom Statistischen steichsamt durch ein Referat überden Umsatz des »rutschen Groß- und Ueberseehandels auf Grund leuester Ergebnisse der Umsatzstatistik" einleitete. Das Volumen der Umsätze des Großhandels werde ins 40 Md. RM für 1929 ermittelt, bei 184 Md. HM Gesamtumsatz der deutschen Volkswirtschaft. Der Großhandel trage also 21 Proz. )es. volkswirtschaftlichen Gesamt- imschlages. Das gesamte Handelsgewerbe, X h. Einzelhandel, Hausier- und Straßenhandel, Spedition, Markt- und Messewesen usw. haben nitschließlich des Groß- und Ueberseehandels 76 Md. RM umgesetzt. Es wird also ü b e r, ö i e Häk ft « des gesamten Handelsum- atzes, durch den Großhandel g e - tätigt!

Ueberdie neuen Entwicklungen der Weltwirt­schaft und der deutsche Außenhandel" berichtete

Die neueste

KyvotveVen-sroiverovdnuns

Duvthßithvuugs und Gvsünruttssvevovdntttts

X Zu der Hypothekenmoratormms-Verordnung vom 11. November 1932 und zu der Verordnung über die landwirtschVstliche ZmAsentung vom 27. September 1932 hat die Reichsregierung unter dem 16. Dezember 1932 je eine Durchführungs- und Ergänzungsoerordnung erlassen.

Die Verordnung regelt zunächst eine Rang- frage:

Artikel 2. Die Durchführungsverordnung be­stimmt: Vereinbarungen und Sitzungsbestimmun- gen, wonach eine durch Hypothek gesicherte For­derung oder eine Grundschuld vorzeitig fällig wird, wenn eine ihr im Range vorgshende Hypothek oder Grundschuld fällig wird, stehen der Anwendung des Paragraphen 1 Abis. 1 Satz 1 der Notverordnung vom 11. November Rückzahlungsschutz bis 1. April 1934) nicht entgegen, wenn das vorgehende Recht unverzüglich nach Eintritt seiner Fälligkeit, oder, falls die Fälligkeit vor Verkündung dieser Verordnung eingetreten ist, nach dieser Verkündung getilgt und im Grundbuch gelöscht wird. Sodann erweitert die Verordnung die Voraussetzungen, unter denen ein säumiger Schuldner durch Nachzahlung rückständiger Beträge seine Schuld noch dem Mora­torium unterstellen kann

Artikel 3 lautet: Daß eine Forderung aus be« sonderm Anlaß vorzeitigfällig geworden war oder fällig gemocht werden konnte, steht der Anwendung des Paragraphen 1 Ws. 1 Satz 1 der Notverordnung vom 11. November auch dann nicht entgegen, wenn die vorzeitige Fälligkeit eine Folge davon ist, daß Zins- oder Til­gungsbeträge einer andern Forderung oder sonst aus privaten oder öffentlichen Grundstückslasten ge­schuldete Beträge unpünktlich gezahlt worden sind und wenn die rückständigen Beträge bis zum 10. Januar 1933 nachgezahlt werden. Diese Frist gilt zugleich für die andere Forderung, wenn auch sie infolge der unpünktlichen Zahlung der Zins­oder Tilgungsbeträge vorzeitig fällig geworden war oder fällig gemacht werden konnte. Ist die vorzeitige Fälligkeit der Forderung die Folge einer unpünkt­lichen Zahlung von Zins- oder Tilgungsbeträgen dieser Forderung und daneben auch die Folge der unpünktlichen Zahlung andrer aus Grundstllcklasten

der Vizepräsident des Reichsverbandes Rud. H. Petersen (Hamburg). Im Mittelpunkt der Ta­gung standen Referate von Dr. Herle, Geschäfts­führer des Reichsverbandes der deutschen Indu­strie. Den Funktionen des Großhandels als Lager­halter und Marktsucher komme gerade im gegen­wärtigen Zeitpunkt besondere Bedeutung zu, weil sich in den wirtschaftlichen Bedürfnissen eine starke Umlagerung vollzogen habe, --die weite, neue Marktgebiete schaffe Die Zusammenarbeit zwischen Großhandel und Industrie wirke sich vor allem in der Förderung gemeinsamer Kartellarbeit aus. Dr.

geschuldeter Beträge, so genügt es, wenn alle rückständigen Beträge bis zum 10. Januar 1933 nachgezahlt werden.

Das heißt also: während die nachträgliche Stel­lung unter das Moratorium durch Nachzahlung bis­her nur dann geschehen konnte, wenn eine Hypothek vorzeitig fällig geworden war, well sie selbst un­pünktlich bedient worden war, eröffnet die Durch­führungsverordnung auch für die Fälle die Mög­lichkeit einer solchen Nachzahlung, in denen der Grund der vorzeitigen Fälligkeit darin lag, daß ein aus einer andern privaten oder öffentlichen Grundstückslast geschuldeter Betrag nicht pünkt­lich bezahlt worden war.

Die Durchführungsverordnung regelt ferner den Einfluß des Moratoriums auf Til - gungs- und Abzahlungshypotheken. Eigentliche Tilgungshypotheken, bei denen Zinszu­schläge zur allmählichen Tilgung der Kapitalschuld vereinbart sind, werden von dem Moratorium über­haupt nicht berührt. Umgekehrt unterliegen Wzah- lungshypothoken, bei denen die Jahresrate über 5 Prozent der ursprünglichen Kapitalschuld hinaus­geht, in vollem Umfang dem Moratorium. Bei ge­ringeren Raten ist wegen der wirtschaftlichen Ver­wandtschaft solcher Wzahlungshypochsken mit Til- gungshypocheken die Verpflichtung zur Weiterab­zahlung bis zu 3 Prozent der ursprünglichen Kapi- talschuld für ein Jahr vorgesehen worden.

Schließlich erweitert die Durchführungsverord­nung die in Paragraph 14 Buchst. C der Notverord­nung vom 11 November enthaltene Vorschrift über die Nichtgeltung des Moratoriums für kurzfristige Kreditgewährungen dahin, daß es nicht Darlchnsforderungen zu sein brauchen, sondern daß auch andre Forderungen außerhall» des Moratoriums bleiben, wenn den Um­ständen zu entnehmen ist, daß eine langfristige Kre­ditgewährung nicht beabsichtigt war. Namentlich gilt dies für gewisse Arten von Sicherungshypotheken, bei denen für einen Gläubiger ein Recht an einem Grundstück entsteht, ohne daß es sich hierbei um einen Vorgang des Real'krsdits handelt, so besonders bei Zwangsvollstreckungen in Grundstücken.

Herle übte sodann scharfe Kritik an dem Kartell­gericht, insbesondere auf dem Gebiete der Hand­habung von Sperren. Die Rentabilitätsfrage sei nach wie vor das Kardinalproblem der Krifen- überwindung. Nach einem Hinweis auf die Exi­stenzberechtigung des Großhandels führte dann das Präsidialmitglied des Reichsverbandes Franz Proenen (Köln) aus, der Großhandel verlange keine Subventionen, fordere aber, daß die Re­gierung alle Maßnahmen beseitige und unterlasse, die als ausgesprochen großhandelsfeindlich anzu­sehen seien. Daher gehöre an die Spitze der For­

derungen des Großhandels die nach einer Umsatz- steuerreform.

In einer eingehenden Aussprache wurde die Beseitigung der Vergleichsordnung mit einer entsprechenden Aenderung der Konkursordnung, weiter eine Herab­setzung der Post-, Fernsprech- und Kabelgebühren und eine stärkere Propagierung des Betriebsver­gleichs in den einzelnen Branchen des Großhan­dels verlangt.

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(Wochenbericht unseres Korrespondenten)

X Amsterdam, 16. Dez. Es herrschte eine sehr ruhige Stimmung; sowohl am geschliffenen als auch am Rohmarkt war der Umsatz minimal. Preisänderungen werden nicht gemeldet.

X Antwerpen, 16. Dez. Die Arbeitslosigkeit nimmt noch immer zu. Es arbeiten jetzt nicht mehr als 35 Prozent der Arbeiter. Man erwartet noch weitere Entlassungen Erwähnt sei, daß die Arbeit­geber in der Sägebranche im Begriff sind, aus der S. B. D. zu treten, was einen Druck auf den Diamantmarkt verursacht.

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Vorbericht

Frankfurt a. M^ 19. Dez. Vormittags 11.30 Uhr war folgende Marktlage: Auftrieb: 1423 Rinder, darunter 312 Ochsen, 128 Bullen, 495 Kühe, 422 Färsen, 1010 Kälber, 110 Schafe, 4940 Schweine.

Preise: Ochsen 2029, Bullen 2027, Kühe 1225, Färsen 2030, Kälber 2435, Schafe 2025, Schweine 3642. Marktverkauf: Rinder ruhig; Kälber, Schafe, Schweine mittelmäßig.

X Indexziffer der Großhandelspreise. Die vom Statistischen Reichsamt für den 14. Dezember be- erchnète Großhandesindexziffer ist mit 92,5 gegen­über der Vorwoche (92*,7) um 0,2 v. H. zurückge­gangen. Die Indexziffern der Hauptgruppen lau­ten: Agrarstoffe 84,8 (minus 0,4 Prozent), in­dustrielle Rohstoffe und Halbwaren 87,3 (unver­ändert) und industrielle Fertigwaren 113,6 (minus 0,1 Prozent).

X Erstmalig wieder aktiver italienischer Mo­nats. Außenhan del. Die italienische Handelsbilanz ist im November zum erstenmal seit längerer Zeit wieder aktiv gewesen. Die Ausfuhr übersteigt mit rund 597 Mill. Lire die Einfuhr um rd. 12,5 Mill. Lire. Die ersten 11 Monate des Jahres 1932 sind jedoch bei einer Gesamteinfuhr von rd. 7483 Mill. Lire um rd. 1287 Mill. Lire passiv.

Verbgsdirektion: Paul Nack. Hanptséhtitileiter" Richard Hultsch. Verantwortlich für Politik und allgemeinen Teil: Richard Hultsch, für Lokales und Feuilleton: ferner Rühle­mann, für Sport und Provini: Hans Oehl­schläger, für Anzeigen und Reklamen: Fr. Sieben­hühner, sämtlich in Hanau, Rotationsdruck der Waisenbausbuobdruckerei Hanau, Fern­sprechanschluß Nr. 3956, 3957, 3958.

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Zwangsversteigerung.

3m Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von Ostheim, Band XXII- Blatt Nr. 825, eingetragenen, nachstehend beschriebe­nen Grundstücke am 17. Februar 1933, vor­mittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, versteigert werden.

Gemarkung Oscheim

Lfde. Nr. 1, Ktbl. 23, Parz. 214/61, Grund- steuermutterrolle Nr. 772, Gebäudesteuerrolle Nr. 266, a) Wohnhaus mit Hofraum, b) Stall- gebäude, Windeckerstr. Nr 29», Größe 1 a 67 qm, Gebäudesteuernutzungswert 60 M.

Lfde. Nr. 2. Ktbl. 28, Parz. 215/61, Acker, in den Psortenwiesen, Größe 5 a 51 qm, Gvunü- steuervèinertrag 1,87 Tlr.

Lfde. Nr. 3, Ktbl. 19, Parz. 32, Acker, in den Wingerten, Größe 8 a 69 qm, Grundsteuer­reinertrag 1,43 Tlr.

Der Versteigerungsvermerk ist am 12. April 1932 in das Grundbuch eingetragen.

Als Eigentümer war damals der Eisenbahn­arbeiter Wilhelm Friedrich Möller und dessen Ehefrau Marie Charlotte geb. Weber, in Ost- heim, je zu V- eingetragen. 9602

Wiwdecken, den 2. Dezember 1932.

Das Amtsgericht.

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