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10. Dezembev

1931

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LrnvefriKete Keichstagsferlen

UrLydral-GeKtz ««d Amnestie angenommen - Gozialv-tttttchev Tri! der Sevtemvee- Kowerordnuns auksevode« Relchsresieeuns kündigt Wi«tevbtl-e an

Dev Reichstag vevtast

B e r l i n, 10. Dez. Der politische Weihnachtsfriede ist gesichert. Regierung, Parlament u. Volk sind dies­mal von der fast traditionellen Weihnachtskrise oer- fchont geblieben. Der Reichstag hat sich nach äußerst schwierigen Verhandlungen, die verschiedentlich sehr nahe an einem neuen Konflikt vorbeiführten, ver­tagt. Dem Reichslagspräsidenten Göring wurde die Ermächtigung erteilt, den Termin der nächsten Sitzung im Einvernehmen mit dem Aeliestenrat zu bestimmen. Die Regierung Schleicher kann mit die­sem Ausgang zufrieden sein. Sie hat zunächst ein­mal Zeit gewonnen, nachdem der Reichstag ihrem verständlichen Wunsch, die Regierungserklärung erst Mitte Januar abzugeben, Rechnung getragen Hal. 6s ist zwar damit noch lange nicht alles geschafft, aber es sind doch wenigstens alle Möglichkeiten für die Zukunft offen gehalten. Und darauf kommt es jetzt nach den Verheerungen, welche die Regierungs­krise angerichtet hat, allein an. Mehr konnte jetzt gar nicht erricht werden.

Der Reichstag nahm zunächst die dritte Lesung und die Schlußabstiinmung über den nationalsozia­listischen Gesetzentwurf, betreffend die

Stellvertretung des sreltvsvvSKdenten vor. In der Schlußabstimmung wurden insgesamt abgegeben: 531 Stimmen, davon 404 mit Ja, 127 mit Nein. Die für dieses verfassungsändernde Ge­setz erforderliche Zweidrittelmehrheit ist damit er­reicht.

Sodann setzte der Reichstag

d e lorkaw-llt ishe Nusfpvachs

fort, die am Mittwoch unterbrochen worden war.

Abg. Reißner (Soz.) wandte sich gegen die Ausführungen des deutschnationalen Redners Dr. Schmidt-Eichwalde. In einer deutschnationalen Par­teibroschüre habe sich derselbe Dr. Schmidt gegen den sozialen Gedanken gewandt. Der antisoziale Papenkurs habe sich nur auf die DNDP. stützen können. Der Redner begründete dann den von den Sozialdemokraten eingebrachten Gesetzentwurf über planmäßige Arbeitsbeschaffung. Darin werden Reichszuschüsse für öffentliche Abeiten und Klein­wohnungsbau sowie Gemeindearbeiten, kollektive Selbsthilfe der Arbeitslosen, Schulung jugendlicher Erwerbslosen und Hausreparaturen gefordert.

Abg. Rädel (Kom.) warf den Sozialdemokra­ten unb dem ADGB. vor, sie hätten im Verkehrs­streik die kämpfenden Arbeiter verraten und zum Streikbruch aufgefordert. Die Papen-Notverord­nung vom 4. September sei eine Gipfelleistung der Sozialreaktion. Wenn Papen seine Pläne nicht in vollem Umfange durchsetzen konnte, so sei das nur auf die zur Abwehr erhobene Faust der Arbeiter­

schaft zurückzuführen.

Abg. Tremmel (Z.): Die Arbeiter denken heute schon darüber nach, wie es kommt, daß es ihnen am schlechtesten gcht gerade in der Zeit, in Ler die Kommunisten und NSDAP, zusammen die Mehrheit im Reichstag haben. Die Arbeiterschaft empfinbet es als bitteres Unrecht, daß der Reichs­präsident dem Papen-Kabinett Generalvollmacht zum Abbau der Sozialpolitik gegeben hat. Diese Generalvollmacht muß aufgehoben werden. Nach weiterer Kritik an den Papen-Notverordnungen empfahl der Redner die sozialpolitischen Anträge des Zentrums zur Annahme. Danach soll die für Lohnprämien vorgesehene und durch Streichung der EinsteUungsprämie frei gewordene Summe für Arbeitszwecke verwendet werden. Die Kürzung der Sozialrenten soll aufgehoben und die sozialen Ein­richtungen sollen ohne Gefährdung der Ansprüche und Rechte vereinfacht und verbilligt werden. Die Finanzämter sollen angewiesen werden, bei Aus­gabe von Steuergutscheineu für Mehrbeschäftigung Mißbräuche zu verhindern. In einem weiter vom Zentrum beantragten Gesetzentwurf wird die Strei­chung des sozialpolitischen Teiles der Notverord­nung vom 4. September gefordert.

Abg. Bausch (Chr.-Soz.) erklärte, seine Par­tei! habe ursprünglich dem Kabinett sympatisch gegenübergestanden, aber die Fehler dieser Re­gierung hätten sich von einer Notverordnung zur anderen gehäuft. Der amerikanische Journalist Knickerbocker habe nach einer Unterredung mit Papen mit Recht festgestellt, daß dieses Kabinett die jahrelangen Errungenschaften der Gewerkschaften mit einem Federstrich beseitigt und den Weltrekord der Lohnkürzung erreicht habe, weil Papen von einem fanatischen Glauben an den Automatismus des Privatkapitalismus erfüllt sei. Der Christlich- Soziale Dolksdienst stimme den gegen die Papen- Notverordnungen gerichteten Anträgen zu Das neue Kabinett Schleicher werde er nach seinen Taten

und grundsätzliche Aenderungen vorzunehmen, ist außerordentlich groß. Meine Freunde haben auch ihrerseits den Wunsch, manche Korrekturen Dor^u nehmen, sie lehnen es aber ab, daß nur im Bausch und Bogen etwas vernichtet wird, was vorläufig als Arbeitsgrundlage für unser Volk dient. Die Zeit ist noch nicht gekommen, um die Vollmacht zur Verbilligung der Sozialversicherung aufzuheben Der sozialdemokratische Entwurf zur Erhöhung der Sozialrenten wird sich nicht in der von den Antrag­stellern oorgeschlagenen Weise finanzieren lassen. Der sozialdemokratische Entwurf zur Arbeitsbe- schaffuna geht an der Tatsache vorbei, daß in der jetzigen Zeit der Kapitalnot nicht das Kapital in eine derartig zentrale Arbeitsbeschaffung hineingesteckt und der Wirtschaft entzogen werden kann M't der dafür aufgewenüeten einen Milliarde kann man Hunderttausende Menschen für einige Zeit in Ar­beit bringen. Aber dann ist der alte Zustand wieder­hergestellt und die Milliarde ist weg. Der richtigere Weg ist der, daß man der Privatindustrie die Mittel gibt, damit sie aus ihrer eigenen Leistung heraus I Arbeit schaffen kann. Die Leistung des Unter« __9 ^ ,______ _________________",! nehmers wird vom Sozialismus unterschätzt, aber h das System der" Notverordnungen'einzugreifen sie ist zur Arbeitsbeschaffung nicht zu entbehren.

beurteilen. ,

Abg. Dr. Hugo (DDP.). Die Verantwortung,' nehmers

Amnestie und GspteMber-Notveesednuns

Berlin, 9. Dez. Der Reichstag hat heute vor seiner Vertagung die Amnestievorlage angenommen und beschlossen, den sozialpolitischen Teil der großen Rotverordnung vom 4. September außer Kraft zu sehen. Der Amnestiebeschluß geht nun an den Reichsrat. Da für die Behandlung beim Reichsrat Fristen vorgeschrieben sind, ist damit zu rechnen, daß spätestens in der ersten Januarhälfte, vielleicht aber auch schon in diesem Monat, die Ver­handlung in diesem Gremium stattfinden wird. Das Schicksal der Amnestie liegt also jetzt beim Reichsrat. In politischen Kreisen herrscht allerdings die Meinung vor, daß im Reichsrat Einspruch erhoben wird. Wenn das Gesetz wirksam werden soll, muß der Reichs­rat es ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit an nehmen. Kommt sie nicht zustande, so muß der Reichstag seinen Beschluß mit verfassungsändernder Mehrheit wiederholen.

nm die Amestle

Das heikelste Thema des Tages war das Amnestiegesetz, dessen dritte Beratung erfolgte. Abg. Löbe beantragte Unterbrechung der Sitzung um eine halbe Stunde, damit die Fraktionen Ge­legenheit haben, zu einem sehr wichtigen Antrag Stellung zu nehmen, der nach der Ausschuhbera­tung der Amnestievorlage eingegangen sei und der ' gültige Stellungnahme der Sozialdemo-

für die endgültige Stellungnahme der Sozialdemo­kraten entscheidend sein könnte. Die Unterbrechung wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Nach diesem Antrag, der von dem Zentrum ausging, sollte die Höchstgrenze der vollkommen zu erlassenden Stra­fen von fünf auf zwei Jahre herabgesetzt werden. Don der Amnestie ausgenommen sollte der Hoch­verrat, der bei der Reichswehr oder Polizei be­gangen wird, d. h. dieZersetzungs"-Tätigkeit, Meineid und alle Taten, die von Rohheit, nied­

riger Gesinnung oder Gewinnsucht zeugen.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung erstattete zunächst Abg. Högner (Soz.) den Bericht des Rechtsausschusses über seine Beratung der Am­nestieentwürfe.

Dann folgte eine längere Debatte. Bei der Abstimmung über den Aenderungs- antrag des Zentrums wurde die Herab­setzung der Höchstgrenze für die vollständig zu er­lassenden Strafen von fünf auf zwei Jahre mit den

fetzung der Höchstgrenze für die oolll lassenden Strafen von fünf auf zwei:

Stimmen der Nationalsozialisten, Sozialdemokra­ten und Kommunisten a b g e l e h n t. Auch die übrigen Aenderungsanträge wurden mit der glei­chen Mehrheit abgelehnt, mit Ausnahme der in

verrat

dem Zentrumsantrag gestellten Forderung, daß Zersetzun

b e i Polizei

und Reichswehr nicht unter die Am­nestie fallen soll. Diese Aenderung wurde gegen Sozialdemokraten und Kommunisten angenom­men. Mit dieser Aenderung wurde der Ausschuß­entwurf im ganzen angenommen. Die namentliche Schlußabstimmung ergab für die geänderte Ausschußvorlage 395 gegen 144 Stimmen bei vier Enthaltungen. Die für ver­fassungsändernde Gesetze erforderliche Zweidrittel­mehrheit war damit erreicht und die Amnestie be­schlossen.

Rach dieser beschlossenen endgültigen Fassung sollen Strafen für Vergehen, die aus politischen Be­weggründen oder aus Anlaß von WirlschaftskSmp- fen begangen worden sind, völlig erlassen wer­den. wenn die Strafe nicht mehr als fünf Jahre betrug. Längere Strafen sollen sollen zunächst um fünf Jahre gemildert und der Rest noch halbiert werden, wobei Zuchthausstrafen in Gefängnisstra­

fen umgewandelt werden. Für Straftaten, die in­folge wirtschaftlicher Rot begangen wurden, soll die Strafe erlassen werden, wenn der Täter mcht oder nur bis zu drei Monaten bestraft ist und wenn es sich um eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten handelt.

Richt amnestiert werden Verbrechen gegen das Leben, gegen § 1 der Anli-Terror- verordnung, wenn ein Mensch getötet ober verletzt worden ist, ferner gemeingefährliche Verbrechen mit Todeserfolg, Verbrechen des schweren Raubes, des Landesverrats und T roks militärischer Geheim­nisse, wenn die Zaf aus Eigennutz begangen ist, ferner Sprengstoffvergehen und Zersetzungs- Hochverrat bei Polizei und Reichswehr.

Nie Auivebuns des fo$!a> voUtiwe« EvmScht »uns

Bei dem vom Reichstag gestrichenen zweiten Teil der Notverordnung zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September handelt es sich dabei um die vielumstrittene sozial­politische Ermächtigung der Notverord­nung. Die Reichsregierung wird darin beauftragt, im Hinblick auf die gegenwärtige Not des deutschen Volkes zur Erhaltung der sozialen Fürsorge und zur Erleichterung von Wirtschaft und Finanzen die sozialen Einrichtungen zu vereinfachen und zu ver­billigen. Sie wird zu diesem Zweck ermächtigt Vorschriften zu erlassen.

Auf Grund dieser sozialpolitischen Ermächtigung der September-Notverordnung sind bisher von der Reichsregierung zwei Verordnungen er­lassen worden. So stützt sich die Verordnung über Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September, die u. a. die Lohnkürzungs­bestimmungen enthält, zum Teil auf diese Ermäch­tigung: ferner ist die Verordnung über die Er­höhung der Unterstützungen während der Winter­monate auf Grund der Ermächtigung erlassen. Diese beiden Verordnungen werden von der Auf­hebung der (Ermächtigung nicht betroffen, da namentlich die sofortige Aufhebung der Verord­nung über Vermehrung der Arbeitsgelegenheit ohne Übergangsbestimmungen und ohne Schaffung eines Ersatzes im Augenblick große Verwirrung zur Folge haben würde Dagegen ist damit zu rechnen, daß die Regierung selbst einen Teil dieser Bestimmungen namentlich über die Lohn­kürzung demnächst aufheben wird, sobald die Ressortverhandlungen über die Arbeitsbeschaf­fung abgeschlossen sind und diese Verordnung dann durch neue Vorschriften ersetzt werden kann.

Wichtig sei auch, daß durch die Papenschen Not­verordnungen eine Stärkung des Vertrauens in der Wirtschaft eingetreten sei und es fei traurig, daß die Keime einer wirtschaftlichen Besserung durch poli­tische Momente wieder vernichtet würden. Es sei zu wünschen, daß bei der heutigen Vertagung des Reichstages das deutsche Volk in eine Periode ruhiger Arbeit hineingeführt werde, die uns allein aufwärtsbringen könne.

Abg. Dr. Schmidt- Eichwalde (Dnl.) erklärt, Hugenberg habe gegen die Juni-Notoerordnung der Papen-Regierung wegen der Renten- und Unter­stützungskürzung Einspruch erhoben. Diesem Ein­spruch seien die Verbesserungen durch die Verord­nung vom 19. Oktober zu danken. Die Deutsch- nationalen hätten auch sofort entschiedensten Ein­spruch gegen die Lohnkürzungsbestimmungen der Verordnung vom 5. September eingelegt. Wenn man für etwa 700 Millionen Mark Steuergutscheine eine andere Verwendungsmöglichkeit suche, so sei dann zu fordern, daß die Hauszinssteuer in die Er­stattung durch Steuergutscheine einbezogen werde, damit der Hausbesitz notwendige Ausbesserungen vornehmen könne. Anträge der Deutschnationalen

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Die Woche

Der siebente Reichstag der Nachkriegszeit trat am Dienstag zu seiner Konstituierung zusammen und nahm am gleichen Tage noch die Wahl des Präsidiums vor, am Mittwoch begann er die Beratung des von den National­sozialisten und der Bayerischen Volkspartei eingebrachten Gesetzentwurfs über die Aende­rung des Artikels 51 der Reichsoerfassung be­züglich der Stellvertretung des Reichsprä­sidenten durch den Präsidenten des Reichs­gerichts und die Beratung der Anträge des Zentrums, der Sozialdemokraten und der Na­tionalsozialisten auf Aenderung der Notver­ordnung vom 4. September in ihren sozial­politischen Teilen, aus Winterhilfe und Ar­beitsbeschaffung, am Donnerstag war infolge des katholischen Feiertages Verhandlungs­pause und am Freitag verabschiedete er in einer Dauersitzung den vorliegenden Be­ratungsstoff den genannten Gesetzentwurf und die Anträge, sowie das Amnestiegesetz und trat um 9 Uhr abends die Weihnachts­ferien an. Eine anerkennenswerte Leistung hinsichtlich sachlicher und praktischer Arbeit, die an frühere normale Po^lamentszeiten er­innert und die im krassen Gegensatz steht zu der kurzen Tätigkeit seines Vorgängers. Wäre das Kabinett Papen wieder zurückgekehrt, so hätte es sich wahrscheinlich sofort dem Reichs­tag Zellen müssen, um seine letzten Notver­ordnungen zu verantworten. Bei dieser Ge­legenheit hätte es leicht wieder zu einem ähn­lichen überraschenden Konflikt kommen kön­nen wie in der denkwürdigen Sitzung des vorigen Reichstags. So aber ging der neue Reichstag sofort an die Arbeit, die politische Beruhigung, die man nach der Bildung des Reichskabinetts SchleicherBracht allgemein feststellen konnte, wirkte sich auch im Reichstag aus und man kann im Interesse von Volk und Vaterland nur wünschen, daß sie weiterhin anhält. Gewiß ist auch diesmal von kommu­nistischer Seite der Versuch gemacht worden, Verwirrung zu schaffen, doch ohne Erfolg, alle übrigen Parteien waren bemüht, den Kredit des Parlaments nicht noch tiefer sinken zu lassen. Der Reichstag hat sich auf unbestimmte Zeit vertagt und damit ist auch die Abgabe der Regierungserklärung auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben wahrscheinlich aber wird sie Mitte Januar erfolgen. Das Kabinett Schleicher hat also eine gewisse Vorbereitungs­zeit gewährt erhalten, die es jetzt auszunützen gilt. Alles hängt davon ab, in welchem Maße es der neuen Regierung gelingt, die wirtschaft­liche Belebung zu unterstützen und Arbeits­losen wieder Arbeit zu geben. Nur dadurch kann sich die Regierung halten. Aber auch die Parteien sollten die friedlichen parlamen­tarischen Weihnachtsferien nicht ungenutzt ver­streichen lassen, sondern sich zusammenfinden zu einer Notgemeinschaft, die alle umfaßt, die willens sind, an dem Wiederaufbau des Staa­tes und an der Ueberwindung der Krise mit­zuarbeiten. Wenn man will geht es das haben die drei Tage Reichstagsoerhandlungen gezeigt.

Der innenpolitische Zank, auf den in den letzten Wochen alle Blicke gerichtet waren, ließ die Betrachtung der großen Fragen der Außen­politik etwas in den Hintergrund treten. Und dabei waren gerade diese Wochen, in denen sich die deutsche Regierungskrise abspielte, außen­politisch von erheblicher Bedeutung. Der Streit um die Schuldenzahlung an Amerika, bei dem aber auch noch andere Fragen als die rein wirtschaftlich-finanziellen im Hindergrund mit- wirken, ist auf dem Höhepunkt angelangt. Oberfläcblich betrachtet, hat es den Anschein, als ob Deutschland an diesem Streit nicht in­teressiert sei, bei genauerem Hinsehen aber merkt man, daß der Zusammenhang mit dem Lausanner Tributäbkommen und der Gründ­

ete heut.se Kummer umfaßt 22 Selten