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Wr. 275

Aus Seaukfmrt a. ML

Das Vovvelßeben der âantovissir«

: Draußen vor den Toren der Stadt in einer Iber neuen Siedlungen wohnten die Ehèleute Leisten­schläger. Der Mann arbeitete in einer Fabrik, 9 feine Frau, eine flinke Person von guter Auf­fassungsaufgabe, war seit Jahren Kontoristin im Büro einer Firma der Mehlbranche. So flossen in den kinderlosen Haushalt von beiden Seiten Ein­kommen und mit den 5000 RM, die da jährlich zu­sammenkamen, ließ es sich schon ganz gut leben. Die Leute waren sehr gut eingerichtet, die Frau ging gut gekleidet, auf einer Photographie ist sie mit einem wundervollen Pelz abgebildet. Die Ehe­frau hatte bei der Firma in der" Spedition zu tun, sie hatte die Fuhrleute abzufertigen, die Eingänge nachzuprüsen, Gelder anzuweisen und Schecks hcrauszuschreiben und besaß ohne Wissen der Di­rektion aber mit Kenntnis eines Vorgesetzten einen Schlüssel zu einem Behältnis, in dem sich Schecks 'mit Blankounterschriften des Firmeninhabers be­fanden. Kein Mensch ahnte, daß Anna L. sich s 1 großer Veruntreuungen schuldig machte; bei den Revisionen stimmte alles. Da kam im Juli ein Ci neuer Revisor, der die Bücher und Belege mit gro­ßer Gründlichkeit nachprüfte und Unstimmigkeiten feststellte. Am nächsten Tag schon fehlte die Kon­toristin und es ließ sich zunächst nur feststellen, daß sie am Tage ihres Verschwindens noch einen Scheck über 4000 RM eingelöst hatte. Damit stieg der Fehlbetrag auf rund 38 000 RM, der sich auf die letzten beiden Jahre verteilte, eine Summe, die immerhin geeignet war, die wirtschaftliche Po­sition der Firma zu gefährden. Die Ehefrau begab sich zu ihren Angehörigen im früheren deutscher» Elsaß, einen Paß nach Frankreich hatte sie sich schon zeitig besorgt. Es gelang nach einiger Zeit sie zur Rückkehr zu veranlassen. Sie wurde ver­haftet und jetzt mußte sie vor Gericht erscheinen, um sich wegen Diebstahls, schwerer Urkundenfäl­schung und Betrugs zu verantworten. Mit un­erhörtem Raffinement hatte es die Angeklagte ver­standen, sich Geld zu machen. In welche Kanäle die Summen geflossen sind, blieb zum großen Teil rmgeklärt. Als die Frau nach der Festnahme nach dem Verbleib des zuletzt erlangten Geldes gefragt wurde, sagte sie, sie gebe keine Auskunft, und in der Verhandlung beteuerte sie unter Tränen, daß sie kein Geld mehr habe. An Hand der beschlag­nahmten Schecks stellte der Vorsitzende fest, daß sie beispielsweise im April fast ein über den andern Tag Schecks fälschte, die drei- und vierstellige Zif­fern aufwiesen. Auf die Frage, wo das Geld Hin- floß, behauptete die Beschuldigte, daß sie zu gut gewesen sei und viele Unter stutzungen gegeben habe, auch ihr Mann sei einmal sehr krank gewesen und sie habe für eine Operation tausend RM ausgeben müssen. Der Angeklagten wurde entgegengehalten, daß sie auf großem Fuße gelebt und oft große Reisen unternom­men habe. Sie habe sich ein teures Auto gekauft und dieses nach einiger Zeit gegen ein neueres unter Draufzahlung eines Betrages umgetauscht. Mit dem Auto sei sie aber nie an ihrer Wohnung vorgefahren, damit die Nachbarschaft nichts davon erfahre. Das Gericht erkannte auf eine Gefängnis- strafe von einem Jahr und acht Monaten und rechnete drei Monate upd zwei Wochen Unter­suchungshaft an. Als die Angeklagte das Urteil hörte, brach sie schluchzend zusammen. Mildernd wirkte der Mangel jeglicher Kontrolle.

Die unterbrochene Romreife des Wahnsinnigen

: Vor einigen Tagen wurde am Opernplatz ein Kraftfahrer festgenommen, der weder Schuhe noch Hut besaß und nach Rom fahren wollte. Er hatte einen großen omniibusartigen Wagen bei sich und wollte von Belgien gekommen sein. Als man nach seinem Paß forschte, erwies es sich, daß er keinen Paß besaß und daß er ohne Papiere über die Grenze gelangt war. Er gab sich als Autoverleiher aus und behauptete, hie und da einfach drauf los zu fahren. Die Erzählungen und der Mann selbst muteten etwas sonderbar an und man erkundigte sich in seiner Heimat Belgien und ließ feine Ehe­frau kommen. Da konnte das Rätsel gelöst werden. Per Kraftfahrer, der ein verletzter Kriegsteilnehmer ist, war aus einer belgischen Irrenanstalt entwichen, hatte aus dem jetzt seiner Frau gehörenden Geschäft sich den Omnibus geholt und war damit nach Frankfurt gefahren." Es wurde dafür gesorgt, daß der Ausreißer wieder der Heilanstalt in Belgien zugeführt und der Frau das Auto zurückgegeben wurde.

Der Raubüberfall auf den Geldbriefträger Mohr

: Ende Mai wurde auf einem Dienstgang mor­gens gegen 9 Uhr der 60jährige Oberpostschaffner Mohr im Hause Sandweg 27 überfallen, von hin­ten zu Boden geschlagen und beraubt. Mohr war seit vielen Jahren als Geldzusteller bei der Reichs- . post tätig. Er bekam von dem Täter mehrmals mit einem stumpfen Gegenstand Schläge auf den Kopf. Auf der Flucht warf der Täter die geraubte Geld­tasche fort, in der sich etwa 1500 RM befanden. Als der Tat verdächtig erschien der 30jährige Ar­beiter Hermann Theobald aus Bad Dürkheim, der bisher die Tat bestritten hat. Die Staatsanwalt­schaft hat gegen ihn Anklage wegen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung er­hoben. Die erschwerenden Umstände bei dem Raub werden darin erblickt, daß Th. wegen ver­suchten Raubs vorbestraft ist, und daß er eine Waffe bei dem Ueberfall bei sich führte.

Tödlicher Sturz in eine Baugrube

Auf bisher noch nicht geklärte Weise stürzte der Brauereiarbeiter Groß aus Neu-Isenburg in eine mehrere Meter tiefe, durch Umzäunung ge­sicherte Baugrube in der Darmstätder Landstraße. Dabei zog sich Groß so schwere Verletzungen zu, ä daß er bald nach seiner Einlieferung ins Kranken­haus gestorben ist.

Aus Mab mrd Seen

Vas «Liers im GaiiertMordvroretz Ossi

Acht Jahre Zuchthaus wegen Totschlags. Der Staatsanwalt hatte die Todesstrafe beantragt

Darmstadt. 22. Nov. Im Niederliebersbacher Wrordprozeh wurden heute von der Staatsanwalt-

Mkkwoch, den 23. November 1932

MshlhÄmkShvev Ssidte in Rom

Seldte mit feinen Begleitern, geführt von dem italienischen General Ragioni, beim Besuch einer Milizkaserne in Rom

Anläßlich der internationalen politisch-wissenschaftlichen Tagung der Volta-Stiftung weilten mehrere deutsche politische Persönlichkeiten in der italienischen Hauptstadt. Insbesondere der Bundesführer des Stahlhelms, Seldte, benützte die Gelegenheit, um die Einrichtung bet faschistischen Wehrverbände eingehend kennenzulernen.

Dev MovdVvoreS in Linz

Dev Linzev SvanenmSvdev fast:Vesser wäre Verhaftung nach dem ersten oder zweiten Sali gewesen"

Aus Linz wird gemeldet: In der Dienstags­verhandlung wurde mit der Erörterung der grauen­haften Bluttaten L e i t g ö b s fortgefahren. Ehe fein fünftes Verbrechen der Mord an der Hilfs­arbeiterin Marie Kappelmann-Siegl zur Sprache kam, wurde von der Verteidigung die Frage eines etwaigen Ausschlusses der Oeffentlich- keit aufgeworfen. Der Staatsanwalt meinte, es be­stehe hierzu kein Anlaß, doch stehe es insbesondere den Damen aus dem Publikum (im Saale sieht man zum weitaus größten Teile Frauen) frei, den Saal zeitweise zu verlassen. Keine der Zuhörerin macht hiervon Gebrauch.

Leitgöbs fünfte Mordtat hat folgende Vorge­schichte: In einem Wäldchep bei St. Magdalenen, einem Ausflugsort in der Nähe von Linz, fanden Orsbewohner beim Suchen von Pilzen den ent­seelten Körper eines 25jährigen Mädchens. Um den Hals der Leichs war ein Wickelband geschlun­gen, wie es zum Packen von Säuglingen Verwen­dung findet. Die Polizei stellte damals fest, daß die Marie Kappelmann am Abend vorher mit mehreren Männern in Wirtshäusern und Hotels gewesen war. Diese Männer wurden ermittelt, und unter ihnen befand sich auch Franz Leitgöb. Er wurde verhaftet und mehrere Wochen festgehalten, leugnete aber jede Schuld und mußte schließlich wegen Mangels an Beweisen freige­lassen werden. Erst nach seiner neuen Verhaf­tung hat Leitgöb gestanden, daß er dennoch der Mörder gewesen ist. Er hatte. Marie Kappelmann in einem Kaffeehaus kennengelernt und mit ihr vereinbart, daß sie gemeinsam in die umliegenden Dörfer Ausflüge unternehmen und bei den Orts­bewohnern Obst auskaufen wollten.

Auf einen Vorhalt des Vorsitzenden wird Leit­göb plötzlich elegisch und erklärt:Ich weiß, daß inan mir nichts mehr glaubt, daß ich schon ein verlogener Mann bin... Da ist es kein Wunder," wenn ich den Kopf verliere. Es wäre

schaft und der Verteidigung die Plädoyers ge­halten. Oberstaatsanwalt Dr. May kam am Schluß feines Plädoyers zu der Auffassung, daß die Ange­klagte ihren Mann mit Ueberlegung ermordet und zu der Mordtat auch alles vorbereitet habe. Er be­antragte die Todesstrafe und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Gegen die beiden Mitangeklagten Kochendörfer und Keßler bean­tragte " er mangels Beweises Freisprechung. Nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes mußte eine Pause eintreten, da Frau Jöst einen neuen Anfall erlitt. Der Verteidiger der Hauptangeklagten kam zu der Auffassung, daß Mord nicht vorliege und allerhöchstens Verurteilung wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe in Frage kommen könne. Nach längerer Beratung verkündete das Gericht am Abend folgendes Urteil:

Die Angeklagte Frau Jöst wird wegen Tot­schlags zu acht Jahren Zuchthaus unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für die gleiche Zeit verurteilt. Sechs Monate der Unter­suchungshaft werden ihr angerechnet. Die beiden Mitangeklagten werden mangels Beweises freige- sprochen. In der wegen des körperlichen Befindens der Angeklagten Jöst nur ganz kurzen Urteils­begründung führte der Vorsitzende aus, daß das Gericht, gestützt auf das Gutachten des Sachver. ständigen Medizinalrat Dr. Werner, zu der Ueber­zeugung gekommen sei, daß bei der Angeklagten im Moment der Tat die klare Ueberlegung ousge- schaltet gewesen sei. Angesichts der Tatumstände vermöge das Gericht jedoch nicht der Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen.

Unfall oder verbrechen?

Aschaffenburg, 22. Nov. Heute früh wurde in Obernau in dem Gartenhaus feines elterlichen Anwesens der 24 Jahre alte Tüncher Stephan Bischof blutüberströmt tot aufgefunden. Bischof be­fand sich am vorhergehenden Abend auf der Schweinheimer Kirchweih, wo er sich hqute früh

besser gewesen, wenn man mich nach dem ersten oder zweitenFall verhaf­tet hätt e."

Vorsitzender: Für die Menschheit wäre es jedenfalls besser gewesen.

Wenige Wochen, nachdem Leitgöb aus der Un­tersuchungshaft, die er wegen Verdachtes der Täter­schaft im Falle Kappelmann verbüßt hatte, ent- lajsen worden war, verübte er einen Raubüberfall. Er lockte eine Frau unter der Vorspiegelung, ihr Lebensmittel verschaffen zu können, auf einen ein­samen Waldweg und schlug sie dort mit einem Knüppel nieder. Das wehrlose Opfer plünderte er baun vollkommen aus. Sogar den Trauring riß er der Frau mit einer derartigen Brutalität vom Finger, daß der Finger dabei gebrochen wurde. Der Gendarmerie gelang es damals, Leitgöb als Täter zu überführen. Er erhielt wegen dieses Raubüberfalles zehn Jahre schweren Kerker und verbüßte diesen in einer Strafanstalt. Während der Strafhaft bemühte sich Leitgöb besonders inten­siv, die Stelle eines Kochs zu erlangen.

Im November 1931 verließ Leitgöb das Zucht­haus. Sein Erstes war, sich auf die Suche nach einem neuen Mordopfer zu begeben. Er fand es in der Person der 49jährigen Hebamme Maria Oberleitner. Den Nachbarn fiel es auf, daß bie Frau mehrere Tage unsichtbar geblieben war. Die Gendarmerie wurde verständigt, drang gewalt­sam in die Wohnung ein und sand die Oberleitner leblos vor. Der Arzt stellte eine Herzlähmung fest. Unerklärlich blieb die Tatsache, daß aus der Woh­nung der Oberleitner ein Betrag von 100 Schilling verschwunden war. Als Leitgös später diesen Mord gestand, fand sich auch eine Erklärung für die Täuschung der Aerzte. Die unglückliche Frau ist wahrscheinlich vor Schreck unter den Händen Leit­göbs gestorben, ehe der Würger sein Werk voll­bracht hatte. Für einen gemeinen Raubmord spricht in diesem Falle auch das Verschwinden des Geldes

gegen 1 Uhr von seinen Obernauer Kollegen ver­abschiedete. Der Tote trägt eine klaffende Wunde an der Schläfe, von der noch nicht festgestellt wer­den konnte, ob sie durch einen Fall oder durch einen Schlag verursacht worden ist. Die Gendar­merie ist mit der Untersuchung des Falles be­schäftigt.

Tragische Folgen eines Autounsalles

Fulda, 22. Nov. Am Bußtag verunglückte auf der Strecke GelnhausenBüdingen ein mit vier Personen besetzter Kraftwagen von hier, der sich in voller Fahrt überschlug. Hilfreiche Passanten halfen den Verunglückten, die glaubten, mit dem Schrecken davongekommen zu sein. Da der Wagen schwer beschädigt war, traten die Insassen die Rück­reise von hier mit der Bahn an. Später stellten sich bei dem zwölfjährigen Sohn des Baumateria­liengroßhändlers Ferdinand Schuster Beschwerden ein und schließlich stellte sich heraus, daß das Kind schwere innere Verletzungen erlitten haben mußte, an denen es gestern nach einer notwendig gewordenen Operation gestorben ist. Der Junge war das einzige Kind der Familie.

verkauf desLimburger Anzeigers"

Limburg a. d. L., 22 Nov. Heute wurde die feit 95 Jahren bestehende Firma Druckerei und Verlag desLimburger Anzeigers", die sich seit einiger Zeit in Konkurs befindet, verkauft. Käu­ferin ist die Vereinigte Verlaganstalten A.-G., Oberhausen im Rhld., Verlag des Zentrumsblattes Ruhrwacht".

Parakyphus-epiidemie in zwei Vogelsberg-Dörfern

Schotten, 22. Nov. In den beiden Kreisorten Sichenhausen und Kaulstoß wurde durch Unter­suchungen der Kreis-Medizinalbehörde eine Para- typhusepidemie festgestellt, die sich in beiden Orten bereits auf einen großen Personenkreis ausgedehnt hat. Um die Weiterverbreitung der Epidemie durch die leichte Uebertragbarfeit der Paratyphusbazillen durch Milch und Milchprodukte zu verhindern, hat das Kreisamt Schotten durch eine Polizeioerord-

rruna von sofort ab jeden Verkauf von Milch un!» Milchprodukten (Butter, Käse usw. aus den Orten Sichenhausen und Kaulstoß nach ausserhalb bis aus weiteres verboten und Zuwiderhandlungen mn er­heblichen Geldstrafen bedroht. Gegenwärtig wird die Einwohnerschaft beider Orte durch die Medizinal- behörde untersucht, um alle Bastllenherde genau zu ermitteln. Von den bis jetzt untersuchten 90 X crfn» nen wurden 24 als Bazillenträger ermittelt, und zwar 18 in Sichenhausen und 6 in Kaulstoß. L urch- meg handelt es sich dabei um Frauen unb Äinber. Es sind umfangreiche Maßnahmen zu rascher und wirksamer Bekämpfung der Erkrankungen ge­troffen, so daß man weitere Besorgnisse wohl nicht zu hegen braucht.

Auch Marburg verspürte das Erdbeben

Marburg, 22. Nov. Auch hier machte sich das in der Nacht zum Montag in vielen Ortschaften Westdeutschlands verspürte Erdbeben durch Er­schütterung von Häusern oder Möbelstücken mehr oder weniger bemerkbar. Die Seismographen des Physikalischen Instituts der hiesigen Universität ver­zeichneten eine Bodenbewegung von etwa ^achtel Millimeter.

Durch Kohlenoxydgase vergistet

Diez (Lahn),, 22. Nov. Montag früh fand man eine hiesige Beamtenwitwe mit ihrer 16jäh­rigen Adoptivtochter in ihren Betten vergiftet auf. Während die Frau noch Lebenszeichen von sieb gab, war das Mädchen tot. Als Ursache wurde Kohlen- oxydgasvergiftung ermittelt. Das dunstige und neb­lige Wetter in der Nacht hatte die Gase nach unten gedrückt wo sie durch eine schadhafte Kaminklavpe in das Zimmer des Mädchens entwichen und das Unglück verursachten. In der Wohnung selbst war nicht geheizt worden, dagegen im Stockwerk dar­über. Die Frau schwebt in Lebensgefahr und bürste auch kaum mit dem Leben davonkommen.

Polizeiaktion gegen Kommunisten. 15 Verhaf­tungen

Ludwigshafen, 22. Nov. Die Ludwigshafener Polizei führte in der vergangenen Nacht gegen 1 Uhr gegen die hiesige Bezirksleitung der KPD, eine größere Aktion durch, in deren Verlauf das Bürogebäude umstellt und 15 KPD.-Angehörige verhaftet wurden. Sie wurden in das Unter­suchungsgefängnis des Landgerichts Frankenthal einaeliefert und werden am Mittwoch dem Unter­suchungsrichter vorgeführt werden. Eine Mitteilung über die Gründe der Festnahmen ist vor beendeter Vernehmung nicht zu erwarten, doch verlautet, bass der Verdacht hochverräterischer Unternehmungen bestehen soll.

Aus avee tue» Die Freiheit des Anwatt­standes

Außerordentliche Tagung der Berliner Anwalts« kammer

Berlin, 22. Nov. Die Berliner Anwaltskammer hatte für Montag abend eine außerordentliche Der- sammlung in die Philharmonie einberufen, die von etwa 600 Anwälten besucht war. Stuf der Tages­ordnung stand ein Antrag an den Kammervorstand, die Bereinigung der Kammervorstände und den Deutschen Anwaltverein zu veranlassen, einen gesetzlichen Schutz der Rechte der Ver­teidigung vorzuschlagen. Der Antrag wurde vom Borsitzenden des Vorstandes der An­waltskammer Dr. Ernst Wolff begründet. Nach leb­hafter Aussprache wurde folgender Antrag ant genommen:

Der Kammeroorstand wird ersucht, in Gemein­schaft mit der Vereinigung der Kammervorstända und dem Deutschen Anwaltoerein für eine Aende­rung der Strafprozeßordnung dahin vorstellig zu werden, daß die Ausschließung eines Verteidigers wegen des Verdachts der Teilnahme ober der Be­günstigung nur zulässig ist, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Verteidiger erfolgt ist. Ferner soll die Ausschließung eines Verteidigers mit der Begründung, daß die Art der Verteidigung die ordnungsmäßige Durchführung des Verfahrens verhindere, nur zulässig sein, wenn alle anderen gesetzlich zulässigen Mittel erschöpft sind und der Vorstand der Änwaltskammer seine Zustimmung erteilt hat. Die Kämmerversammlung erwartet von der Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit der Ge­richte, daß sie von der Befugnis, eine als Zeuge in Betracht kommende Person als Verteidigern auszu­schließen, nur Gebrauch machen werden, wenn die Ausschließung zur Urteilsfindung unerläßlich er­scheint, und niemals, wenn es sich um Fragen han­delt, deren Beantwortung unter das Berufsgeheim­nis des Verteidigers fällt. Sie tritt ferner der Auf­fassung entgegen, daß der Verteidiger im Stadium der Hauptvrhandlung Ermittlungen nicht onstellen dürfe. Um den Kammervorstand in die Lage zu versetzen, einerseits etwaige Angriffe auf die Frei­heit der Verteidigung wirksam abzuwehren, zum anderen etwaige Ausschreitungen der Verteidigung wirksam bekämpfen zu können, erachtet die Kam­merversammlung eine Aenderung des § 49 RAO. dahin für erforderlich, daß auch die Führung der Aufsicht mit Ausnahme des Rügeverfahrens einem einzelnen Vorstandsmitglied, insbesondere dem Vor­sitzenden, übertragen werden kann, und ersucht den Kammervorstand, auf eine entsprechende Aende­rung des Gesetzes hinzuwirken.

Drahtseilunglück in Siebenbürgen Fünf lote

Klausenburg, 22. Nov. Fünf Personen wollten auf einer sonst zu Transporlzwecken die­nenden Drahtseilbahn bei Kovaszna einen Ausflug ins Gebirge unternehmen. Der Maschinenmeiste'r wurde jedoch von einem Unwohlsein befallen und stürzte auf eine Bremsvorrichtung, wodurch sich ein mit Holz beladener Förderkorb bergabwärts in Bewegung setzte. Aber einen 1400 Meter tiefem Ab- grund stießen beide Förderkörbe zusammen und stürzten in die Tiefe. Alle fünf Insassen des berg« wärts fahrenden Korbes fanden den Tod.

Deutscher Einmastsegler In Seenot

Cuxhaven, 23. Nov. In der Nähe von Eux» Haven ist jün deutscher EinmastseglerMarie Liese" in Seenot geraten. Zwei Bergungsdampfer finb zur Hilfeleistung ausgelaufen. Die vier Mann starke Besatzung ist in Sicherheit gebracht worden,